Fortbildung

Vorwort

Das Kollegium der Adolf-Reichwein-Realschule hat sich in der Lehrerkonferenz vom 13.09.2016 auf das vorliegende Fortbildungskonzept geeinigt. Es wurde am 27.09.2016 von der Schulkonferenz der Adolf-Reichwein-Realschule gebilligt.

Es soll zunächst für die Dauer von drei Schuljahren Gültigkeit haben. Danach erfolgt eine Evaluation, die besonders auf die Inhalte des Konzepts ausgerichtet ist.

Da zu diesem Zeitpunkt das Schuljahr 2016/17 bereits im vollen Gange ist und die ersten Fortbildungen bereits umgesetzt sind, werden die Prozesse dieses Konzepts nach und nach umgesetzt.

Rahmenbedingungen

Die gesetzliche Grundlage für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern basiert auf dem Schulgesetz für NRW vom 15.02.2005 (SchulG NRW, zuletzt geändert am 13.11.2012):

§ 57 Lehrerinnen und Lehrer

(2) Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit. Sie stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen.

(3) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.

§ 59 Schulleiterinnen und Schulleiter

(6) Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen.

§ 68 Lehrerkonferenz

(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über

  1. Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.

  § 69 Lehrerrat

(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.[1]

Weiterhin basiert sie auf der ADO (Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen).

§ 11 Fortbildung

(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).

(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG).

(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.

(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.[2]

Ferner durch den RdErl. d. MSJK zu Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und Weiterbildung vom 27. April 2004[3]

Grundlagen

Die Lehrerfortbildung ist ein wichtiger Baustein in der Schulentwicklung der Adolf-Reichwein-Realschule.

Der dahinterstehende Leitgedanke ist, dass der Grundsatz des lebenslangen Lernens für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen gilt.

Die Lehrerfortbildung soll die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, ihre fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und somit die Weiterentwicklung von Unterricht und der gesamten schulischen Arbeit fördern.

Die Lehrerfortbildungen an der Adolf-Reichwein-Realschule basieren auf den Bildungsstandards, dem Schulprogramm, den in der Schulkonferenz verabschiedeten Jahreszielen und den individuellen Fortbildungsbedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer.

Ziel der Fortbildung an der Adolf-Reichwein-Realschule ist es, die Unterrichtsqualität nachhaltig zu sichern und kontinuierlich zu steigern und dabei die Professionalität aller Lehrkräfte langfristig zu stärken.

Alle Fortbildungsmaßnahmen werden stets auf die Entwicklung innerhalb des Schullebens an der Adolf-Reichwein-Realschule abgestimmt. Dies gilt für ihre Planung, Durchführung und Evaluation und geschieht in der Zusammenarbeit von Schulleitung, Steuergruppe und Fortbildungskoordination.

Für das Kollegium der Adolf-Reichwein-Realschule wird festgelegt, dass

‒      pro Schuljahr zwei verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für das gesamte Kollegium durchgeführt werden (pädagogische Tage).

‒      pro Schuljahr jede Kollegin, jeder Kollege an einer individuellen Fortbildung teilnehmen sollte.

‒      darüber hinaus weitere Lehrerfortbildungen besucht bzw. organisiert werden können, z. B. auf Fachkonferenzebene.

‒      die so erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen im Kollegium multipliziert werden und die jeweilige Fortbildungsmaßnahme zusätzlich evaluiert wird.

‒      Themen der Fortbildungen der Deckung des Fortbildungsbedarfs dienen.

‒      die Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der pädagogischen Tage sowie die der Fachkonferenzen von der Fortbildungsbeauftragten administriert werden.

‒      individuelle, persönliche Fortbildungen im Personalentwicklungsgespräch der Schulleitung abgestimmt werden, die Fortbildungsbeauftragte über Thema, Termin und Teilnehmer informiert wird, um später bei der Multiplikation zu unterstützen und die Evaluation dieser Maßnahmen der Schulleitung obliegt.

Fortbildungsplanung im Qualitätskreislauf

Die Fortbildungsplanung folgt grundsätzlich dem Qualitätskreislauf.

Ermittlung des Fortbildungsbedarfs

Im Laufe eines Schuljahres werden von der Schulleitung, der Steuergruppe, den Fachkonferenzen und den Kollegen Themen, in denen sie Bedarf zur Fortbildung im Rahmen der beiden pädagogischen Tage sehen, gesammelt.

In der drittletzten Lehrerkonferenz werden diese Themen abgefragt und auf maximal acht Themen fokussiert werden.

In der vorletzten Lehrerkonferenz erfolgt die Priorisierung des Fortbildungsbedarfs mittels des Spinnennetzdiagramms[4].

 Priorisierung und Konzeptentwicklung

In der letzten Lehrerkonferenz wird das Ergebnis vorgestellt und die Fortbildungsthemen für die zwei pädagogischen Tage im nächsten Schuljahr werden abgestimmt.

Bevor die Planung des jeweiligen pädagogischen Tages beginnt, werden die konkreten Bedarfe erneut mittels des Spinnennetzdiagramms in der unter 4.1 beschriebenen Vorgehensweise erhoben, wobei die Erhebung des Bedarfs in der letzten und die Ergebnispräsentation in der ersten Lehrerkonferenz eines Schulhalbjahres erfolgt.

Aus der Auswertung ergibt sich das Skript für die Planungsgespräche der Fortbildungsmaßnahme bzw. der Konzeptentwicklung.

Konkrete Planung von Fortbildungsangeboten

Die Fortbildungsbeauftragte plant auf der Grundlage des Konzepts die Fortbildungsmaßnahme. Hierzu wird zunächst geprüft, ob es im Kollegium Spezialisten für das Thema gibt. Ansonsten ist in absteigender Relevanz das Angebot folgender Fortbildungsanbieter zu prüfen: Kompetenzteams NRW und externe Anbieter wie Verbände, Kirchen, Fortbildungsinstitute.

Die Fortbildungsbeauftragte nimmt Kontakt zu den Anbietern auf, prüft, ob der ermittelte Fortbildungsbedarf gedeckt werden kann, ermittelt die entstehenden Kosten, wählt einen entsprechenden Anbieter aus und legt diese Auswahl der Schulleitung zur Entscheidung vor.

In diesem Schritt erfolgt auch die Terminabstimmung.

Nach erfolgter Auswahl und Terminabstimmung ergeht eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer – per E-Mail und per Aushang am Infobrett der Fortbildungsbeauftragten.

Die Fortbildungsbeauftragte stimmt den Material- und Medienbedarf mit dem Anbieter ab und sorgt für eine entsprechende Ausstattung des Raumes.

Getränke und Verpflegung liegen in der Verantwortung jedes Kollegen.

Durchführung der Fortbildungsveranstaltung

Während die Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, steht die Fortbildungsbeauftragte als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

An ihrem Ende wird der spontane Eindruck der Teilnehmenden mittels eines Evaluationsbogens[5] erhoben. Hierzu wird das Evaluationsinstrument „Zielscheibe“ benutzt. Dieses kann sowohl für die individuelle, anonyme Rückmeldung als auch als offene Rückmeldung der Gruppe eingesetzt werden. In beiden Fällen gilt, je höher die Bewertung, desto größer der Erfolg. Auch wird das Ergebnis archiviert.

Transferunterstützung

Damit im Schulalltag die erworbenen Kompetenzen nicht untergehen und die Multiplikation stattfindet, setzt die Fortbildungsbeauftragte bei fächerübergreifenden Themen den Austausch über die Inhalte der Fortbildung auf die Agenda der nächsten Lehrerkonferenz und erinnert bei fachbezogenen Themen die Fachkonferenzvorsitzenden, zeitnah eine kurze Dienstbesprechung zur Multiplikation einzuberufen.

Weitere Mittel zur Transferunterstützung kollegiale Hospitation etc. werden im Schuljahr 2017/2018 konzipiert und zur Abstimmung gebracht.

Evaluation der Fortbildungsveranstaltung

Neben der Evaluation am Ende der Fortbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmer nach sechs Monaten einen weiteren Evaluationsbogen, der den Transfererfolg erhebt.[6]

Dieses Prozedere gilt ab dem Schuljahr 2017/2018. Die entsprechenden Vorbereitungen beginnen mit der drittletzten Lehrerkonferenz im Schuljahr 2016/2017.

Fortbildungsbeauftragte: Rolle, Funktion, Aufgaben

Die Fortbildungsbeauftragte …

‒      ist Mitglied der Steuergruppe.

‒      ist über den Stand des Fortbildungsbudgets informiert.

‒      ermittelt den Fortbildungsbedarf für die pädagogischen Tage.

‒      ist darüber informiert, wer welche Fortbildung wann besucht.

‒      hält die Multiplikation der Fortbildungsinhalte nach.

‒      ist für die Evaluation der Fortbildungen verantwortlich.

‒      berichtet regelmäßig in der Lehrerkonferenz über den aktuellen Stand von Fortbildung an der ARR.

‒      berichtet regelmäßig in den Sitzungen der Steuergruppe über den aktuellen Stand von Fortbildung an der ARR.

‒      informiert das Kollegium der ARR an dem dafür vorgesehenen Infobrett über Fortbildungsangebote.

‒      sammelt eingehende Angebote für Fortbildungen.

‒      ist für die Fortbildungsplanung zuständig.

‒      organisiert die Fortbildungen an den pädagogischen Tagen.

‒      konzipiert weitere Instrumente zur Transferunterstützung und bringt sie zur Abstimmung.

‒      dokumentiert die Informationen zum Thema Lehrerfortbildung an der ARR.

‒      unterstützt bei der Planung und Organisation von Fortbildungen auf Fachkonferenzebene.

 

Anhang

Spinnennetzdiagramm

Anmerkung: Je näher ein Thema zur 1 hin bewertet wird, desto geringer ist der Fortbildungsbedarf. Je näher die Bewertung zur 10 geht, desto höher ist er.

 

Evaluationsbogen am Ende der Fortbildungsveranstaltung

[7]

Anmerkung: Je höher die vergebene Zahl, desto größer der Erfolg.

 

Evaluationsbogen sechs Monate nach der Fortbildungsveranstaltung

Anmerkung: Je höher die vergebene Zahl, desto größer der Erfolg.

 

[1] (BASS-Auszug) © Ritterbach Verlag unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf, 19.07.2016 16:25 Uhr.

[2]Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.06.2012 (ABl. NRW. S. 384) unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Grundlegend/ADO.pdf, 19.07.2016, 16:37 Uhr.

[3] http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lehrerfortbildung/grundlagenerlass.pdf, 19.07.2016, 16:45.

[4] Siehe Anhang.

[5] Siehe Anhang.

[6] Siehe Anhang.

[7] Nach: Bezirksregierung Arnsberg: Professionalisierung von Fortbildungsbeauftragten 2016 – Seminarunterlage S. 51.

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Technik

Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Technik an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW Stand 18.01.2013, dem Kernlehrplan für das Fach Technik, Stand 2015, sowie dem übergreifenden Leistungskonzept der ARR.

1 Gesetzliche Grundlagen

1.1 § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG NRW)

Siehe § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG NRW)

1.2  Leistungsbewertungen (APO-SI)

Siehe § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten (APO-SI)

1.3 Verwaltungsvorschriften zur APO-SI

Siehe Verwaltungsvorschriften zur APO-SI

1.4 §70 Fachkonferenz (SchG NRW)

(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. (4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit, 2. Grundsätze zur Leistungsbewertung, 3. Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. (5)

2 KLP Wahlpflichtfach Technik (Auszug)[1]: Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsmessung

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

2.1 Kompetenzerwartungen

Die Schüler erwerben im Fach Technik eine technische Grundbildung. Diese umfasst eine Reihe spezieller und untereinander vernetzter Kompetenzen, die den folgenden Kompetenzbereichen zugeordnet werden können.

  • Sachkompetenz
  • Methoden- und Verfahrenskompetenz
  • Urteils- und Entscheidungskompetenz
  • Handlungskompetenz

2.2 Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 7/8

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie am Ende der Jahrgangsstufe 8 über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen.

2.2.1 Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren einfache fachbezogene Sachverhalte
  • formulieren ein Grundverständnis zentraler Perspektiven von Technik und wenden zentrale Fachbegriffe sachgerecht an
  • stellen technische Strukturen dar
  • analysieren einfache technische Prozesse
  • beschreiben technische Berufe

2.2.2 Methoden- und Verfahrenskompetenz

2.2.2.1 Verfahren der Informationsbeschaffung und -entnahme

Die Schüler

  • entnehmen Einzelmaterialien niedriger Strukturiertheit fragenrelevante Informationen und setzen diese zueinander in Beziehung
  • entnehmen technischen Darstellungen für Fragestellungen relevante In-formationen
  • erheben angeleitet Daten durch Beobachtung, Erkundung und den Einsatz vorgegebener Messverfahren
  • identifizieren ausgewählte Eigenschaften von Materialien und technischen Systemen durch Messungen

2.2.2.2 Verfahren der Aufbereitung, Strukturierung, Analyse und Interpretation

Die Schüler

  • analysieren mit Hilfe konkreter Arbeitsaufträge kontinuierliche Texte
  • analysieren und interpretieren mit Hilfestellungen diskontinuierliche Texte wie technische Darstellungen, einfache Schaltpläne, Diagramme sowie weitere Medien
  • überprüfen vorgegebene Fragestellungen und eigene Vermutungen mittels Experimenten, Erkundungen und technischer Analysen
  • entwickeln Kriterien für die Qualität von Werkstücken und technischen Systemen

2.2.2.3 Verfahren der Darstellung und Präsentation

Die Schüler

  • beschreiben fachspezifische Sachverhalte sprachlich angemessen unter Verwendung relevanter Fachbegriffe
  • erstellen selbstständig einfache technische Skizzen und Darstellungen
  • präsentieren Arbeitsergebnisse nach vorgegebenen Kriterien

2.2.3 Urteils- und Entscheidungskompetenz

Die Schüler

  • beurteilen technische Sachverhalte, Systeme und Verfahren vor dem Hintergrund relevanter, auch selbst entwickelter Kriterien
  • formulieren einen eigenen Standpunkt und prüfen in Ansätzen, inwiefern das eigenes Urteil begründet ist
  • erörtern Möglichkeiten, Grenzen und Folgen von technischem Handeln
  • entscheiden eigenständig in technischen Handlungssituationen und begründen sachlich ihre Position
  • beurteilen Berufe hinsichtlich der zu ihrer Ausübung erforderlichen Voraussetzungen und Eigenschaften

2.2.4 Handlungskompetenz

Die Schüler

  • be- und verarbeiten Werkstoffe nach vorgegebenen Verfahren
  • bedienen unter Anleitung Werkzeuge, Messgeräte und Maschinen
  • entwickeln Lösungen und Lösungswege für technische Probleme
  • erstellen technische Systeme oder Teilsysteme
  • erstellen in ihrer Struktur klar vorgegebene Medien zu fachbezogenen Sachverhalten und präsentieren diese im unterrichtlichen Zusammenhang

2.3 Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 9/10

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 – am Ende der Sekundarstufe I über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen.

2.3.1 Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren komplexere fachbezogene Sachverhalte
  • formulieren ein vertieftes Verständnis zentraler Perspektiven von Technik und wenden zentrale Fachbegriffe im erweiterten Kontext an
  • analysieren technische Strukturen
  • analysieren technische Prozesse
  • beschreiben unterschiedliche technische Arbeitsfelder

2.3.2 Methoden- und Verfahrenskompetenz

2.3.2.1 Verfahren der Informationsbeschaffung und -entnahme

Die Schüler

  • identifizieren thematisch relevante Informationen innerhalb einer Zusammenstellung verschiedener Materialien, gliedern diese und ordnen sie in thematische Zusammenhänge ein
  • entnehmen technischen Darstellungen und Modellen Kern- und Detailaussagen und entwickeln Vorstellungen zu fachbezogenen Sachverhalten
  • erheben selbstständig Daten durch Beobachtung, Erkundung, Simulation und den Einsatz von Messverfahren
  • identifizieren Materialeigenschaften und Funktionsweisen komplexerer technischer Systeme durch Messungen und Simulationen

2.3.2.2 Verfahren der Aufbereitung, Strukturierung, Analyse und Interpretation

Die Schüler

  • analysieren komplexere kontinuierliche Texte
  • analysieren und interpretieren komplexere diskontinuierliche Texte wie technische Darstellungen, Schaltpläne, Diagramme sowie weitere Medien
  • formulieren Fragestellungen, entwickeln Hypothesen und überprüfen diese qualitativ und quantitativ mithilfe geeigneter Verfahren
  • entwickeln Kriterien und Indikatoren zur Beschreibung, Erklärung und Überprüfung fachbezogener Sachverhalte

2.3.2.3 Verfahren der Darstellung und Präsentation

Die Schüler

  • stellen komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe adressaten- und kontextbezogen dar und präsentieren diese anschaulich
  • erstellen auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme technische Skizzen, Darstellungen und Schaltpläne, um Zusammenhänge und Probleme graphisch zu veranschaulichen
  • präsentieren Arbeitsergebnisse nach vorgegebenen und selbst formulierten Kriterien
2.3.3 Urteils- und Entscheidungskompetenz

Die Schüler

  • beurteilen differenziert technische Sachverhalte, Systeme und Verfahren vor dem Hintergrund relevanter, auch selbst entwickelter Kriterien
  • formulieren einen eigenen Standpunkt und prüfen inwiefern dieser mit ihrem Wissensstand zu begründen ist
  • beurteilen Möglichkeiten, Grenzen und Folgen von technischem Handeln in komplexeren Zusammenhängen
  • entscheiden sich in komplexeren technischen Handlungssituationen be-gründet für Optionen, wägen Alternativen ab und beurteilen mögliche Konsequenzen
  • beurteilen Berufe vor dem Hintergrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen
2.3.4 Handlungskompetenz

Die Schüler

  • be- und verarbeiten Werkstoffe selbstständig mit geeigneten technischen Verfahren
  • bedienen Werkzeuge, Messgeräte und Maschinen
  • entwickeln Lösungen und Lösungswege für komplexere technische Probleme
  • erstellen komplexere technische Systeme
  • erstellen Medien zu fachbezogenen Sachverhalten und präsentieren diese

3  Leistungsbewertung

3.1 Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsrückmeldung

Bewertungen geben den Schülern konkrete Rückmeldungen über die erreichten Kompetenzen. Grundlage dazu sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Wahlpflichtfach Technik. Die möglichst differenzierte Leistungsrückmeldung dient der Transparenz der fachlichen Anforderungen, der Notengebung und der individuellen Förderung. Da immer alle Schüler angehalten werden, eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, werden sie zur Kritikfähigkeit, aber auch zur genauen Betrachtung und Analyse der Ergebnisse angehalten.

Die Leistungsrückmeldung erfolgt:

  • spätestens nach dem Einsammeln und der Rückgabe der praktischen, schriftlichen oder anderer Arbeiten
  • im Rahmen der Eltern- und Schülersprechtage
  • auf Anfrage

Die Leistungsfeststellung im Wahlpflichtfach Technik erfolgt in drei Bereichen:

  • schriftliche Arbeiten
  • praktische Arbeiten
  • sonstige Leistungen

3.2 Schriftliche Arbeiten

3.2.1 Konstruktion und Kompetenzorientierung

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) dienen der schriftlichen Überprüfung von Kompetenzen. Sie sind so anzulegen, dass die Schüler ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweisen können. Sie bedürfen angemessener Vorbereitung und verlangen klar verständliche Aufgabenstellungen. In ihrer Gesamtheit sollen die Aufgabenstellungen die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. Die Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die für schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Zur Herstellung einer angemessenen Transparenz erfolgt die Bewertung der schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) kriteriengeleitet.

Mögliche Überprüfungsformen von schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten), ggf. auch in Kombination, können sein

  • Dokumentationsaufgabe
  • Entscheidungsaufgabe
  • Konstruktionsaufgabe
  • Parameteraufgabe
  • Optimierungsaufgabe

Darüber hinaus ist der Einsatz weiterer geeigneter Überprüfungsformen möglich: Einmal im Schuljahr wird eine Klassenarbeit durch eine praktische Lernerfolgsüberprüfung ersetzt.

3.2.2 Anzahl und Dauer

Jahrgang 1. Halbjahr 2. Halbjahr Dauer
7 3 Klassenarbeiten 45 Minuten
8 3 Klassenarbeiten 2 Klassenarbeiten 45-60 Minuten
9 2 Klassenarbeiten 2 Klassenarbeiten 60 Minuten
2 Klassenarbeiten 2 Klassenarbeiten 60 Minuten

3.2.3 Bewertung

Zur Herstellung einer angemessenen Transparenz erfolgt die Bewertung der Klassenarbeiten anhand von Lösungs- und Bewertungsbögen, in denen die erwarteten Inhalte aufgeführt und den Schülern und Schülerinnen zum Vergleich ihrer Leistung dient. Die Note errechnet sich aus den jeweils erreichten Punkten:

Erwartungshorizont erreicht >95% >85% >70% >50% >25% <25%
Note 1 2 3 4 5 6

3.3 Praktische Arbeiten

Pro Schuljahr wird eine umfangreichere praktische Arbeit angefertigt, welche eine schriftliche Arbeit ersetzt.

Die Realisierung und Qualität dieses jeweiligen technischen Produktes geht dabei mit 60% in die Note für diese praktische Arbeit ein, die theoretische Aufbereitung wie Entwurf, Recherche, Konstruktionszeichnungen, Dokumentation etc. beträgt 40%.

3.4 Sonstige Leistungen

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ wird sowohl durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“, ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht, zählen u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • praktische Beiträge zum Unterricht (z.B. technische Produkte, Entwürfe, Funktionsmodelle)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven und ggf. kooperativen Handelns (z.B. Recherche, Präsentation, Projekt; zielorientiertes Arbeiten in Gruppenphasen, Verhalten im Technikraum, Umgang mit Material und Werkzeug, Sicherheit am Arbeitsplatz)
  • kurze schriftliche Übungen (fakultativ)

Die Bewertung der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ erfolgt nach den Bewertungskriterien des übergeordneten Leistungskonzeptes der ARR.

3.5 Gesamtnote

Die Gewichtung der drei Beurteilungsbereiche zur Gesamtnotenfeststellung gilt:

schriftliche Arbeiten praktische Arbeit sonstige Leistungen
40% der Gesamtnote 30% der Gesamtnote 30% der Gesamtnote

4 Lehr und Lernmittel

Das Lehrwerk „Umwelt Technik“ Band 1 und 2 (Klett) erhält jede Schülerin / jeder Schüler entsprechend der Jahrgangsstufe zur Ausleihe. Darüber hinaus stehen in Kursstärke Unterrichtswerke zum Bereich Elektronik und Energie zur Verfügung.

Als technische Ausstattung im Maschinenraum stehen Kreissäge, Bandsäge, Dicktenhobel mit den entsprechenden Absauganlagen zur Verfügung.

Die Werkraumausstattung hält die allgemein benötigten Werkzeuge in Kursstärke vor, Spezialwerkzeuge und Geräte sind in ausreichender Zahl für Gruppenarbeiten vorhanden und werden laufend ergänzt.

Für Materialkosten bei praktischen Arbeiten wird pro Unterrichtsvorhaben ein Elternbeitrag erhoben.

Als grundlegende Arbeitsmittel müssen die Schüler und Schülerinnen für den Technikunterricht bereithalten:

  • Schreibmappe mit kariertem Papier
  • Kursarbeitsmappe mit kariertem Papier
  • Bleistift 2H und HB
  • Geodreieck
  • Schere, Klebestift

[1] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Technik. Düsseldorf 2015. S. 26

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Französisch

1 Rechtliche Grundlagen

1.1 Kernlehrplan

Siehe Kernlehrplan Fach Französisch Realschule Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de)

1.2 § 48 Schulgesetz

Siehe § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG NRW)

1.3 APO Sek I

Siehe § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten (APO-SI)

1.4 § 70 Schulgesetz → Fachschaften

Siehe § 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz (SchG NRW)

2 Schriftliche Arbeiten

Die schriftlichen Arbeiten gehen mit 40 Prozent in die Endnote ein.
Besonderheit in Klasse 6: im 2. Halbjahr erhalten die Klassen einstündig pro Woche Französischunterricht, es ist eine einmalige offene Form der Leistungsmessung vorgesehen.

2.1 Anzahl / Dauer

Für die Realschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1; Französisch

KlasseAnzahlDauer
7645 Min.
8545 Min
9460 Min.
10460 Min.

2.2 Konstruktion und Kompetenzorientierung

Bei der Konstruktion der schriftlichen Arbeiten werden alle Aufgabentypen und Aufgabenformate des Halbjahrs berücksichtigt.

Es werden alle 5 Kompetenzbereiche des Kernlehrplans auf die Arbeiten pro Halbjahr verteilt.

2.3 Bewertung (Transparenz)

2.3.1 Korrekturbögen

Bewertungsbögen werden nur beim Schwerpunkt Schreiben erstellt.

2.3.2 Korrekturzeichen

Es werden parallel zum Fach Englisch drei Korrekturzeichen verwendet: GR für Grammatik, W für Wort und R für Rechtschreibung.

2.3.3 Gewichtung (Inhalt-Sprache)

Inhalt und Sprache werden im Schwerpunkt zu jeweils 50 Prozent Inhalt und Sprache gewichtet.

2.3.4 Prozentzahlen

Für die Klassen 6-8 gilt der folgende prozentuale Bewertungsschlüssel:

bis 90 %Note 1
bis 80 %Note 2
bis 65 %Note 3
bis 45 %Note 4
bis 23 %Note 5
unter 23 %Note 6

Für die Klassen 9-10 gilt der folgende prozentuale Bewertungsschlüssel:

bis 85 %Note 1
bis 75 %Note 2
bis 60 %Note 3
bis 45 %Note 4
bis 23 %Note 5
unter 23 %Note 6

3 Sonstige Leistungen (60 Prozent der Endnote)

3.1 Kriterien gestützte Bewertung (Qualität/Quantität)

KriterienBerücksichtigung der Kriterien/Notenbereiche
Kommunikative Aspekte/Lerngruppenbezug

 

dem Unterricht aufmerksam folgen

bereit sein, auf Fragestellungen einzugehen

Ergebnisse zusammenfassen (Kl. 9/10)

den eigenen Standpunkt begründen und ggf. korrigieren (Kl. 9/10)

auf Beiträge anderer eingehen

sinnvolle Beiträge auch zu schwierigeren und komplexeren Fragestellungen einbringen

Hilfestellungen für andere Schüler geben

Leistungsbereitschaft der Lerngruppe

 

Sachliche Aspekte

Quantität der Beiträge

Qualität der Beiträge

Relevanz der Fragestellung

sachliche Richtigkeit

Ausführlichkeit und Vollständigkeit der Beiträge

Berücksichtigung erworbener Kenntnisse

Anforderungsstufe des Beitrags (Reproduktion, Reorganisation, Transfer, Problemlösung)

Verwendung des erarbeiteten Fachvokabulars

angemessene Verwendung und Einhaltung der Zielsprache

Kreativität der Beiträge

Individueller Bezug

persönliche Entwicklung des Schülers/der Schülerin

Verteilung der Mitarbeit in den Stunden

Verteilung der Mitarbeit im Beurteilungszeitraum

Nutzung der individuellen Möglichkeiten

Engagement/Fleiß

 

 

Je nach Ausprägung der Kriterien erfolgt die Notengebung von

in sehr hohem Maße:

Notenstufe „sehr gut“

 

 

 

 

 

in geringerem Maße:

Notenstufe „befriedigend“

 

 

 

 

 

in sehr geringfügigem Maße:

Notenstufe „mangelhaft“

bis „ungenügend“

3.2 Anforderungsprofil für die mündliche Beteiligung

QualitätQuantitätNote
überragende inhaltliche Leistung; Erkennen des Problems und dessen Einordnung in bereits gelernte Zusammenhänge; bringt eigenständige gedankliche Leistungen ein; präzise und fachgerechte sprachliche Darstellungdurchgängig aktive Mitarbeit während

 

aller Stunden

1
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang; Erkennen des Problems; Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem; klare und angemessene sprachliche Darstellungdurchgängig aktive Mitarbeit während

 

fast aller Stunden

2
im Wesentlichen richtige Wiedergabe und Anwendung von Fakten und Zusammenhängen aus unmittelbar behandeltem Stoff; Verknüpfung mit

 

Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe; im Prinzip fehlerfreie und gut verständliche sprachliche Darstellung

Mitarbeit in den meisten Stunden

 

 

3
Äußerungen beschränkt auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoff, im Wesentlichen richtig bei einfachen, reproduktiven Fragen; weitestgehend nachvollziehbare sprachliche DarstellungMitarbeit nicht in allen Stunden, meist nur nach

 

Aufforderung

4
Äußerungen inhaltlich oft zu verkürzt und nur teilweise richtig; sprachliche Darstellung recht fehlerhaft und nur z.T. nachvollziehbarseltene Mitarbeit, überwiegend nur

 

nach Aufforderung, oft unaufmerksam

5
Äußerungen weitestgehend sachlich falsch; sprachliche Darstellung sehr fehlerhaft und kaum nachvollziehbarkeine Mitarbeit – auch nicht nach Aufforderung

 

Leistungsverweigerung

6

3.3 Gewichtung

Die sonstigen Leistungen zählen 60 Prozent der Endnote. In diese fließen ein:

  • mündliche Mitarbeit im Unterricht
  • Hausaufgaben
  • Vokabeltests
  • Partner- und Gruppenarbeit
  • Referate und Präsentationen
  • angemessene Verwendung der Zielsprache

3.3.1 Bewertung Vokabeltests

Es werden 15 Vokabeln abgeprüft.

Folgende Bewertung:

15-14,51
14 – 12,52
12 – 10,53
10 – 7,54
7- 35
2,5 – 06

Ein halber Punkt wird abgezogen bei Akzentfehlern, falschem Artikel und Rechtschreibfehlern.

3.3.2 Partner- und Gruppenarbeit

KriterienBerücksichtigung der Kriterien/Notenbereiche
Kommunikative Aspekte/Lerngruppenbezug

 

Beiträge aufmerksam und aufgeschlossen anhören

Kommunikationsregeln anwenden und einhalten

Beiträge anderer würdigen und im Hinblick auf die Aufgabenstellung nutzen (Kl. 9/10)

sich an Planung, Arbeitsprozess und Ergebnisfindung aktiv beteiligen

Arbeitswege, Organisation und Steuerung selbstständig planen

angemessene Verwendung und Einhaltung der Zielsprache

Sachliche Aspekte

Fragen und Problemstellungen erfassen

sachliche Richtigkeit

fachspezifische Methoden und Kenntnisse anwenden

geeignete Präsentationsform wählen

Individueller Bezug

persönliche Entwicklung des Schülers/der Schülerin

Verteilung der Mitarbeit im Beurteilungszeitraum

Nutzung der individuellen Möglichkeiten

Engagement/Fleiß

Teamfähigkeit

Je nach Ausprägung der Kriterien erfolgt die Notengebung von

 

in sehr hohem Maße:

Notenstufe „sehr gut“

 

 

 

in geringerem Maße:

Notenstufe „befriedigend“

 

 

 

in sehr geringfügigem Maße:

Notenstufe „mangelhaft“ bis „ungenügend“

3.4 Transparenz

Die Zusammensetzung der Endnote (schriftliche Arbeiten 40 Prozent, sonstige Leistungen 60 Prozent) wird den Schülern und Eltern zu Beginn des Schuljahrs mitgeteilt. Die Eltern nehmen dies durch Unterschrift zur Kenntnis.

3.5 Einsprachigkeit

Wir setzen im Fach Französisch eine „aufgeklärte Einsprachigkeit“ ein.

4 Mündliche Prüfung

4.1 Rechtlicher Rahmen

Siehe Fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

4.2 Vorbereitung

Mündliche Prüfungen werden im Unterricht durch Partnerarbeit, gezielte Sprechanlässe und mündliche Präsentationen sowie intensiven Wortschatzerwerb vorbereitet.

4.3 Organisation und Durchführung

Die mündliche Prüfung ist in einen monologischen und einen dialogischen Teil gegliedert. Die Schüler gehen jeweils zu zweit in die Prüfung. Die Partnerkonstellationen werden zuvor im Unterricht bereits festgelegt. Sie erhalten ihre Uhrzeit für den Prüfungstag und verlassen für diese Zeit den Regelunterricht. Je nach Prüfungsinhalt gibt es eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten unmittelbar vor der Prüfung. Die Prüfungsdauer beträgt ca. 10 Minuten.

letzte Änderung 01/2023

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für die Fächer Biologie / Chemie / Physik

1 Rechtliche Grundlagen

1. Kernlehrpläne

Die Grundlagen der Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung werden durch die Kernlehrpläne Biologie, Chemie und Physik, Sekundarstufe I, Realschule vorgegeben. Im Folgenden sind die relevanten Aspekte aufgeführt, die den konkretisierten Vorgaben der naturwissenschaftlichen Fächer an der ARR zugrunde liegen.

  • „Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung“.
  • „In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ schriftliche, mündliche und praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Schüler müssen Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale Mittel, sondern auch über vielfältige Handlungen nachweisen zu können. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen weiterführender Ausbildungsgänge gegeben ist.“
  • „Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.“

1.2 § 48 Schulgesetz / APO Sek I

Die allgemeinen Vorgaben nach dem Schulgesetz und der APO Sek I werden detailliert im Schulprogramm der ARR aufgeführt. Auch die Umsetzung dieser Vorgaben in das fächerübergreifende Leistungsmessungskonzept ist ebenfalls dort festgelegt.

2 Fächerübergreifende Kriterien zur Leistungsbewertung

Im Schulprogramm der ARR ist festgelegt, welche Kriterien fächerübergreifend anzuwenden sind. Da das Fach Physik nicht als schriftliches Fach im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts angeboten wird, finden auch keine Klassenarbeiten statt. Die Physiknote setzt sich folglich nur aus Elementen zusammen, die im Schulprogramm als „sonstige Leistungen“ aufgeführt sind.

2.1 Für das Fach Physik relevante Auszüge aus dem Schulprogramm:

Unter den Bereich der sonstigen Mitarbeit können die folgenden Kriterien gefasst werden.

  • Beiträge zum Unterricht / mündliche Mitarbeit / mündliche Wiederholungen (inklusive Beiträge, die aus Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit erwachsen)
  • Partner- und Gruppenarbeit mit Vorträgen
  • Unterrichtsbeiträge auf Basis der Hausaufgabe
  • Lerndokumentationen (Mappenführung, Protokolle, Lerntagebuch)
  • Referate und Präsentationen von Arbeitsergebnissen (Plakate, Powerpoint-Präsentationen, usw.)
  • Projektorientiertes Arbeiten
  • schriftliche Übungen (Lernzielkontrollen, Tests)

2.1.1 Schriftliche Übungen

Eine Form der sonstigen Mitarbeit ist die schriftliche Übung. Schriftliche Übungen sind methodische Hilfen zur Sicherung des Lernerfolgs, die zum Beispiel

  • die Hausaufgaben überprüfen
  • einen Unterrichtsaspekt darstellen
  • ein zentrales Unterrichtsergebnis formulieren
  • einen im Unterricht besprochenen Lösungsweg nachvollziehen
  • einen im Prinzip bekannten Versuchsablauf beschreiben

Die Aufgabenstellung muss sich aus dem vorhergegangenen Unterricht ergeben. Dabei sind folgende Aufgabentypen möglich

  • Begriffserläuterungen und Definitionen
  • Reproduktion von Unterrichtsinhalten
  • kleine Transferaufgaben
  • Einübung in den Umgang mit Texten
  • Sicherung und Überprüfung zentraler Unterrichtsergebnisse

Die schriftliche Übung sollte in der Regel eine Bearbeitungszeit von 15 bis 20 Minuten nicht überschreiten. Es erfolgt keine umfassende Korrektur wie bei einer schriftlichen Klassenarbeit und kann diese auch nicht ersetzen.

Eine fächerübergreifende Regelung zur prozentualen Gewichtung der unter „Sonstige Leistungen“ genannten Bereiche erfolgt grundsätzlich nicht, die Fachschaft Physik hat dies im folgenden Kapitel festgelegt.

2.2 Konkretisierte Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern

Die konkretisierten Kriterien zur Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern wurden zusammen mit allen Kollegen der Fächer Biologie, Chemie und Physik erarbeitet und werden in diesen drei Fächern gleich gehandhabt.

2.2.1 Sonstige Mitarbeit

Die mündliche Mitarbeit lässt sich nicht mithilfe eines Punkterasters bewerten. Hierfür werden vielmehr die folgenden Kriterien festgelegt, die sowohl die Qualität als auch die Quantität der mündlichen Mitarbeit berücksichtigen.

sehr gutzeigt seine Mitarbeit häufig und durchgängig durch fachlich korrekte und weiterführende Beiträge
gutzeigt seine Mitarbeit durchgängig durch fachlich korrekte und bisweilen weiterführende Beiträge
befriedigendzeigt seine Mitarbeit regelmäßig durch Beiträge und kann fachliche Fehler ggf. mit Hilfen erkennen und berichtigen
ausreichendzeigt seine Mitarbeit durch ggf. nur unregelmäßige oder häufig fehlerhafte Beiträge, kann aber nach Aufforderung den aktuellen Stand der unterrichtlichen Überlegungen weitgehend reproduzieren
mangelhaftträgt nicht oder nur wenig durch eigene Beiträge zum Unterricht bei und kann sich auch auf Nachfrage nur lücken- und/oder fehlerhaft zu den aktuellen Unterrichtsinhalten äußern
ungenügendträgt auch auf Nachfrage in aller Regel nicht erkennbar zum Unterrichtsfortgang bei

2.2.2 Führung der Hefte in den naturwissenschaftlichen Fächern

Folgende Kriterien werden an der ARR für die Bewertung der Arbeitsmappen der Schüler festgelegt.

Inhaltliche Aspekte

  • sachliche Richtigkeit
  • sachrichtige Gliederung der Mappe
  • nachvollziehbare und vollständige Texte
  • angemessene Korrektur von Aufgaben / Fehlern

Formale Aspekte

  • Vollständigkeit (Hausaufgaben, Arbeitsblätter, Tafelbilder)
  • Einhaltung von Abgabeterminen
  • Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Seitennummerierung

Gestalterische Aspekte

  • Lesbare Handschrift, saubere Korrektur von Fehlern
  • Seitengestaltung und Übersichtlichkeit
  • Datum auf dem Rand
  • Überschriften und Wichtiges hervorgehoben
  • gleiche und gerade Ränder
  • Arbeit mit dem Lineal bei Diagrammen, Tabellen und Rahmen
  • Freiraum zwischen den Abschnitten
  • Unterstreichungen, Markierungen, Merkkästen
  • Zeichnungen mit Bleistift und ggf. Lineal

Ein entsprechender Bewertungsbogen liegt im Anhang bei. (Siehe Bewertungsbogen Arbeitsmappe 1 (Vollständigkeit und Form), Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 (Vollständigkeit, Form und inhaltliche Leistung))

2.2.3 Vorträge nach Gruppenarbeitsphasen oder als Präsentation / Referat

Ein Vordruck eines entsprechenden Bewertungsbogens befindet sich im Anhang. (Siehe Bewertungsbogen für Referate / Vorträge)

2.2.4 Praktische Arbeiten

„Die zielgerechte Auswahl und konsequente Anwendung von Verfahren beim Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten und bei der Nutzung von Modellen wird bei der Ermittlung der Note zur sonstigen Mitarbeit herangezogen.“ (Kernlehrplan Physik).

Individuelle- oder Gruppenergebnisse Insbesondere beim gemeinsamen Experimentieren müssen individuelle und in Gruppen erbrachte Leistungen voneinander unterschieden und nach unterschiedlichen Kriterien bewertet werden.

Kriterien für individuelle Leistungen:

  • arbeitet zielgerichtet und lässt sich nicht ablenken
  • bringt seine individuellen Kompetenzen in den Arbeitsprozess ein
  • fertigt Aufzeichnungen ausführlich, nachvollziehbar und sauber an
  • übt seine Funktion innerhalb der Gruppe verantwortungsvoll aus

Kriterien für Gruppenleistungen:

  • bauen Versuche selbstständig auf und führen sie selbstständig durch
  • gehen mit den Experimentiergeräten sachgerecht um und verlassen ihren Arbeitsplatz sauber
  • erreichen das Ergebnis in der zur Verfügung stehenden Zeit

Bewertung von Gruppenarbeiten:

Bei Gruppenarbeiten werden die individuelle Leistung und auch die Gruppenleistung zu gleichen Teilen bewertet. Gruppenarbeiten können zum Beispiel im gemeinsamen Experimentieren bestehen, oder auch im gemeinsamen Vorbereiten und Gestalten eines Vortrages.

2.2.5 Schriftliche Übungen

Schriftliche Übungen müssen so angelegt sein, dass verschiedene Kompetenzbereiche überprüft werden. Angemessen bewertet werden ebenfalls das erreichte Kompetenzniveau und der Kompetenzzuwachs.

Schriftliche Tests werden in jedem Schulhalbjahr in jeder Lerngruppe durchgeführt. Diese werden in der Regel eine Woche vorher angekündigt. Zusätzliche Lernzielkontrollen können ebenfalls jederzeit durchgeführt werden. Das Ergebnis einer schriftlichen Übung wird entweder über die Angabe der erreichten Punkte mit der Note oder die Angabe der erfüllten Kriterien mit der Note mitgeteilt.

Aus den erreichten Punkteanteilen wird die Note nach folgendem Schema ermittelt.

Note123456
Anteil erreichter
Punkte(%)
bis
90
bis
80
bis
67
bis
50
bis
25
bis
0

Tendenzen im oberen und unteren Notenbereich können durch + und – angegeben werden.

2.3 Ermittlung der Gesamtnote

Die Ermittlung der Zeugnis-Gesamtnote aus den einzelnen Aspekten der Leistungsüberprüfung ist von der Jahrgangsstufe, der experimentellen Ausstattung der ARR, den Unterrichtsinhalten und den medialen Möglichkeiten abhängig.

AspektGewichtung
Ergebnisse der schriftlichen Übungen (z. B. Tests)40%
Ergebnisse der sonstigen Mitarbeit (mündliche Mitarbeit, Ergebnisse aus Partner- und Gruppenarbeit etc.)50%
Ergebnisse der Heftführung10%
Summe100%

Die Heftführung wird in der Regel nur in einem Halbjahr bewertet. Für das andere Halbjahr (ohne Heftführung) gilt folgende Vorgabe:

Ergebnisse der schriftlichen Übungen40%
Ergebnisse der sonstigen Mitarbeit60%

2.4 Transparenz der Notengebung

Gemäß §44 SchGes NRW „Information und Beratung“ erfolgt eine Information und Beratung der Schüler zur Lern- und Leistungsermittlung. Die Kompetenzerwartungen und –kriterien für die Leistungsbewertung werden den Schülern zu Beginn des Schuljahres durch die jeweiligen Fachlehrer/innen bekannt gegeben.

letzte Änderung 08/2021

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Politik

 1 Einleitung

Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Politik an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW (Stand 25.06.2015) und dem Kernlehrplan für das Fach Politik vom 28.04.2011.

2 Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW[1]

2.1 § 29 Unterrichtsvorgaben – Dritter Teil Unterrichtsinhalte

(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.

2.2 § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

3 Auszug aus dem Kernlehrplan für die Realschule in NRW – Fach Politik[2]

Aufgaben und Ziele des Faches

Die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinschaftlich befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen tragen sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.

Das Fach Politik in der Realschule trägt dazu bei, dass die Lernenden politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen sowie relevante Probleme und Gegebenheiten, aber auch das Handeln von Individuen und Gruppen unter Berücksichtigung der dahinterliegenden Wertvorstellungen verstehen und kompetent beurteilen können. Es hilft dabei, dass Schüler in die Lage versetzt werden, ein möglichst dauerhaftes und belastbares politisch-demokratisches Bewusstsein auszubilden, das sie dazu befähigt, ihre Bürgerrollen in der Demokratie wahrzunehmen und politische, gesellschaftliche sowie ökonomische Prozesse aktiv mitzugestalten.

Als Kernfach der politischen und ökonomischen Bildung ist es die grundlegende Aufgabe des Faches Politik, kontinuierlich und systematisch – im Sinne des kumulativen Lernens – Kompetenzen zu entwickeln und auszubauen, die Schüler dazu befähigen, die anspruchsvolle Rolle als mündige Bürgerinnen und Bürger in politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen wahrnehmen und ausfüllen zu können. Hierbei gilt es, diese Rolle im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und auch in Verantwortung für zukünftige Generationen wahrzunehmen.

Um dieser Orientierung gerecht zu werden, ist es unumgänglich, die Dynamik der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Realität fortwährend in die schulische Arbeit einzubinden. Dabei gilt es, an die grundlegenden Erfahrungen und das Wissen der Schüler anzuknüpfen, um diese bzw. dieses zu strukturieren und für die weitere Entwicklung nutzbar zu machen. Der Unterricht soll das Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Gegenständen wecken und ermöglicht das Anwenden der erworbenen Kompetenzen in unterschiedlichen, aktuellen Zusammenhängen. Ebenso muss er vermitteln, dass sich Beteiligung und Entwicklung oftmals nur in kleinen Schritten umsetzen lassen. Insofern kommt ihm auch die Aufgabe zu, unrealistische Erwartungen zu relativieren und damit einer möglichen Gleichgültigkeit bzw. Verdrossenheit gegenüber der Demokratie sowie einer Radikalisierung entgegenzuwirken.

Über die o.g. Kernaufgaben hinaus leistet das Fach Politik seinen besonderen Beitrag im Zusammenspiel der Fächer. Dies betrifft insbesondere die von allen Fächern wahrzunehmenden Aufgaben im Bereich der Berufswahlorientierung sowie die Sensibilisierung für Fragen der Nachhaltigkeit und Ökologie. Die gemeinsame Arbeit der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer erfolgt auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben sowie schulinterner Lehrplangestaltung. Dies ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge unterstützt. Darüber hinaus schaffen Zuordnungsabsprachen Synergieeffekte und eröffnen zusätzliche zeitliche Spielräume. Gleichermaßen muss das Fach eine Zusammenarbeit mit externen Partnern fördern, um Schülern frühzeitig die außerschulische Welt zu erschließen und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt auch das Fach Politik im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven und Lebensformen, zur Werteerziehung, zur konsequenten Ächtung jeglicher Form von Diskriminierung sowie zur kulturellen Mitgestaltung bei.

Im Rahmen bilingualer Angebote im Lernbereich Gesellschaftslehre wird über den Aufbau der spezifisch gesellschaftswissenschaftlichen Kompetenz hinaus schrittweise auch auf fachsprachliches und fachmethodisches Arbeiten in der Fremdsprache hingeführt. Dies kann auf der Grundlage der ausgewiesenen sachfachbezogenen Kompetenzerwartungen zur Setzung besonderer inhaltlicher Bezüge zu den jeweiligen Partnerländern führen.

4 Kompetenzorientierte Kernlehrpläne[3]

Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

  • sind curriculare Vorgaben, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen
  • beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen sowie Inhaltsfeldern zugeordnet sind
  • zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende ausgewählter Klassenstufen näher beschreiben
  • beschränken sich dabei auf zentrale kognitive Prozesse sowie die mit ihnen verbundenen Gegenstände, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind
  • bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung
  • schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern

5  Kompetenzerwartungen

5.1 Jahrgangsstufe 5/6[4]

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie am Ende der Erprobungsstufe über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren einfache fachbezogene Sachverhalte (SK1)
  • orientieren sich unter Anleitung mithilfe eines elementaren Ordnungswissens in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (SK 2)
  • beschreiben grundlegende gesellschaftliche, politische und ökonomische Prozesse (SK 3)
  • erläutern in elementarer Form gesellschaftliche, politische und ökonomische Strukturen (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schüler

  • stellen einfache Sachverhalte korrekt und adressatengerecht mithilfe verschiedener Präsentationsformen dar (MK 1)
  • arbeiten zielgerichtet aus unterschiedlichen – auch digitalen – Medien gesellschaftliche, politische und ökonomische Sachverhalte heraus und untersuchen diese (MK 2)
  • bereiten Arbeitsergebnisse auf, verwenden diese für die eigene Weiterarbeit und präsentieren diese u.a. auch im Rahmen eines Kurzvortrags (MK 3+4)
  • planen, realisieren und werten ein kleines, deutlich umgrenztes Interview oder eine Befragung aus (MK 5)
  • stellen Ursachen, Abläufe und Lösungsmöglichkeiten von Konflikten im Alltag dar (MK 6)

Urteilskompetenz

Die Schüler

  • identifizieren klar unterscheidbare Positionen, dahinterliegende Überzeugungen und Interessen sowie Lösungsvarianten für einfache Problemstellungen und beziehen begründet Stellung dazu (UK 1)
  • charakterisieren eindeutige Interessen, Bedürfnisse, Motive und Gefühle von Akteuren und bewerten erste Folgen aus Konfliktlagen (UK 2)
  • beurteilen grundlegende fachbezogene Sachverhalte und begründen ihren eigenen Standpunkt sachgemäß (UK 3)
  • erklären anhand einfacher Fälle bzw. Beispiele mit Entscheidungscharakter die Grundstruktur eines Urteils (UK 4)

Handlungskompetenz

Die Schüler

  • präsentieren im unterrichtlichen Rahmen in Inhalt und Struktur klar vorgegebene Medienprodukte (u.a. Plakat) zu konkreten, anschaulich aufbereiteten gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten sowie Problemlagen (HK 1)
  • vertreten die eigene Position im unterrichtlichen Zusammenhang und begründen diese – auch in Konfrontation mit anderen Sichtweisen – sachlich (HK 2)
  • nehmen fremde Positionen im Rahmen von Rollenspielen ein und bilden diese simulativ ab (HK 3)
  • praktizieren in Konfliktsituationen aus dem eigenen Erfahrungsraum einfache Formen der Konfliktmediation, entscheiden sich im Fachzusammenhang begründet für oder gegen Handlungsalternativen und setzen diese – ggf. probeweise – um (HK 4)
  • nehmen ihre Interessen im Rahmen der Beteiligung an einfachen demokratischen Entscheidungsprozessen in der Schule (u.a. Klassensprecherwahl) und in der Familie wahr (HK 5)
  • entwickeln erste Ideen für ein an Nachhaltigkeit orientiertes Verhalten und setzen diese um (HK 6)
  • organisieren ein überschaubares Projekt im schulischen Umfeld (HK 7)

Die Kompetenzen der Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Erprobungsstufe obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden.

1.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

2.) Grundlagen des Wirtschaftens und Wirtschaftsgeschehens

3.) Ökologische Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

4.) Identität und Lebensgestaltung im Wandel der modernen und globalisierten Gesellschaft

5.2 Jahrgangsstufe 7-10

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung in der Erprobungsstufe – am Ende der Sekundarstufe I über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren komplexere fachbezogene Sachverhalte und wenden diese zielorientiert an (SK1)
  • orientieren sich selbstständig mithilfe eines vertieften Ordnungswissens in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (SK 2)
  • beschreiben komplexere gesellschaftliche, politische und ökonomische Prozesse und analysieren diese hinsichtlich ihrer Einflussfaktoren, ihres Verlaufes, ihrer Ergebnisse sowie der handelnden Akteure mit ihren Interessen und Zielsetzungen (SK 3)
  • stellen komplexere gesellschaftliche, politische und ökonomische Strukturen dar und erklären ihre Elemente, Funktionen und Wirkungen (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schüler

  • wählen eingeführte Fachbegriffe korrekt aus und setzen diese kontextbezogen und zweckbestimmt ein (MK 1)
  • recherchieren intentional und reflektiert in verschiedenen – digitalen und analogen – Medien, indem sie die Informationsangebote gleichermaßen kritisch wie begründet auswählen (MK 2)
  • analysieren und visualisieren Informationen für die weitere Auseinandersetzung mit ihnen (MK 3)
  • präsentieren Ergebnisse von Lernvorhaben und Projekten – auch unter Zuhilfenahme digitaler Medien – strukturiert sowie zielgruppenorientiert (MK 4)
  • planen, realisieren und evaluieren unterschiedliche fachbezogene Verfahren (u.a. Umfrage, Expertengespräch, Erkundung, Simulation, Modell- und Fallanalyse) (MK 5)
  • analysieren Konflikte und entwickeln Lösungsstrategien (MK 6)

Urteilskompetenz

Die Schüler

  • erörtern unterschiedliche Positionen sowie deren etwaige Interessengebundenheit, bewerten Kontroverses und Problemhaltiges und überprüfen ihre Position (UK 1)
  • beurteilen verschiedene gesellschaftliche, politische und ökonomische Vorstellungen, Interessen, Bedürfnisse und Motive hinsichtlich der zugrunde liegenden Wertmaßstäbe und analysieren diese bezüglich ihrer Rationalität, ihrer sozialen Verantwortbarkeit und Gemeinwohlverpflichtung, ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Folgen (UK 2)
  • beurteilen differenziert fachbezogene Sachverhalte und entwickeln – unter Rückgriff auf selbstständiges, methodenbewusstes und begründetes Argumentieren – einen rationalen Standpunkt bzw. eine rationale Position (UK 3)
  • bewerten Sachverhalte und benutzte Kriterien vor dem Hintergrund neuer Informationen und Gesichtspunkte, erweitern Detailurteile zu einem Gesamturteil und reflektieren den gesamten Prozess der Urteilsbildung (UK 4)

Handlungskompetenz

Die Schüler

  • präsentieren im unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Rahmen (Medien-) Produkte (u.a. computergestützte Präsentation) zu gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten und Problemlagen (HK 1)
  • vertreten die eigenen Positionen – auch in der Auseinandersetzung mit kontroversen Sichtweisen – in angemessener Form im (schul-) öffentlichen Raum und bereiten ihre Argumentation mit dem Ziel der Überzeugung oder Mehrheitsfindung auch strategisch auf (HK 2)
  • nehmen Positionen ein, die mit ihrer eigenen Position konkurrieren, und bilden diese – auch probeweise – ab (Perspektivwechsel) (HK 3)
  • simulieren didaktisch oder persönlich relevante Konflikte und entwickeln gemeinsam Lösungswege (HK 4)
  • nehmen ihre Interessen im Rahmen der Gestaltung sowie der aktiven oder passiven Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule reflektiert wahr
    (HK 5)
  • entwickeln Zukunftsentwürfe vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung und setzen ggf. einzelne Elemente hiervon um (HK 6)
  • planen und realisieren ein fachbezogenes Projekt im schulischen oder außerschulischen Rahmen und werten dieses aus (HK 7)
  • bereiten reflektiert Entscheidungen hinsichtlich der anstehenden Berufswahl sowie Lebensplanung vor und leiten diese ein (HK 8)

Die Kompetenzen der Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:

1.) Die Rolle der Medien in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

2.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

3.) Grundlagen des Wirtschaftens und Wirtschaftsgeschehens

4.) Ökologische Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

5.) Einkommen, Verteilung und soziale Sicherung

6.) Beruf und Arbeitswelt

7.) Europäische und internationale Politik im Zeitalter der Globalisierung

8.) Identität und Lebensgestaltung in der modernen und globalisierten Gesellschaft.

6 Leistungsbewertung im Kernlehrplan[5]

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung der Schüler sowie der Eltern auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Methodenkompetenz“, „Urteilskompetenz“ und „Handlungskompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Die einseitige Dominanz von schriftlichen, mündlichen oder praktischen Aufgabenstellungen sowie von auf Reproduktion angelegten Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation)

Durch die zunehmende Komplexität der o.g. Elemente im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

7 Leistungsbewertung an der ARR

Die Gewichtung von sonstigen Leistungen und schriftlichen Leistungen (schriftliche Übungen und Mappe) beträgt ungefähr 2:1.

7.1 Mündliche Beiträge

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge eines Schülers verstanden, die er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

7.2 Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellte schriftliche Aufgaben, die die Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten haben, beurteilt.

7.3 Referate/Präsentationen

(Siehe Bewertungsbogen für Referate / Vorträge)

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler ein Referat / eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

7.4 Schriftliche Übungen / Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen / Tests kontrolliert werden.

Für die schriftlichen Übungen gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.

Die Anzahl der schriftlichen Übungen beträgt pro Halbjahr zwei, wenn zwei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Bei nur einer Unterrichtsstunde pro Woche wird auch nur eine schriftliche Übung geschrieben.

Die Dauer einer schriftlichen Übung sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die schriftliche Übung auch aus einem den Test ersetzenden Leistungsnachweis (Portfolio, Präsentation, Referat usw.) bestehen.

Bewertungsschlüssel Klassen 5 – 10

123456
100-95%94-85%84-70%69-50%49-33%32-0%

1.1.7.5            Mappenführung

Der Schüler ist gehalten, eine Mappe für das Fach Politik zu führen.

Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller (gefüllt mit blauer Tinte) oder einen Fineliner. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens ist nicht gestattet.

Die Mappe wird einmal pro Halbjahr von der Lehrkraft nach vorher definierten Kriterien und Gewichtungen benotet. (Siehe Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 (Vollständigkeit, Form und inhaltliche Leistung))

7.6 Hausaufgabenleistungen

Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Politik oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Politik unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat der Schüler drei Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den / die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.

letzte Änderung 12/2020

[1] BASS (Stand: 25.06.2015)

[2] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 9-10, Stand: 28.04.2011.

[3] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 7, Stand: 28.04.2011.

[4] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 16-18, Stand: 28.04.2011

[5] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 30-31, Stand: 28.04.2011

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Englisch

1 Gesetzliche Grundlagen

1.1            Kernlehrplan für die Realschule, NRW

www.schulentwicklung.nrw.de

1.2 § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG NRW)

1.3 § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten (APO-SI)

1.4 § 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz (SchG NRW)

  1. Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen, der Eltern und der Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.

[…]

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über:

  1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit,
  2. Grundsätze zur Leistungsbewertung
  3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln

[…]

2 Schriftliche Arbeiten

2.1            Anzahl / Dauer

Klasse Anzahl Dauer (Unterrichtsstunden = 60 Minuten) Besonderheiten
5 6 1  
6 6 1  
7 6 1 Eine schriftliche Arbeit wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.
8 5 1  
9 4-5 1-2 Eine schriftliche Arbeit wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.
10 4-5 1-2 Eine schriftliche Arbeit wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.

Einmal im Schuljahr kann eine schriftliche Leistungsüberprüfung durch eine gleichwertige schriftliche Leistung (wie zum Beispiel, Lesetagebuch, Portfolio, „travel diary classtrip“ oder Projektarbeit) ersetzt werden.

Weitere Informationen zu schriftlichen Arbeiten siehe allgemeines Leistungsmessungskonzept der Adolf-Reichwein-Realschule.

2.2 Konstruktion und Kompetenzorientierung

Bei der Konstruktion von schriftlichen Klassenarbeiten wird darauf geachtet, dass über das Schuljahr verteilt jede der im Kernlehrplan verankerten Kompetenzen als Schwerpunkt abgeprüft wird und die verschiedenen Aufgabentypen ihren Platz finden.

In Klasse 10 wird eine Klassenarbeit in Anlehnung an die ZP10 geschrieben und nach den ZP Kriterien korrigiert (Bewertungsbogen der ZP).

2.3  Bewertung

2.3.1 Korrekturbögen

Um eine hohe Transparenz zu schaffen, erhalten die Schüler ab Klasse 7 im Schwerpunkt „writing“ eine Aufstellung der Zusammensetzung der Note.

2.3.2 Korrekturzeichen

Die Fachschaft Englisch hat sich auf drei Korrekturzeichen geeinigt:

w „word“ (Wortschatz)
gr „grammar“ (Grammatik)
sp „spelling“ (Rechtschreibung)

 

2.3.3 Gewichtung: Inhalt – Sprache

Bei der Produktion von schriftlichen Texten in Klassenarbeiten wird der Inhalt mit 50% und die Sprache mit 50% gewertet.

2.3.4 Prozentzahlen

In den Klassen 5-10 werden die Noten der Klassenarbeiten wie folgt ermittelt:

Regelklassen   Bili Klassen:
1 100-93%   1 100-96%
2 -83%   2 -86%
3 -69%   3 -71%
4 -50%   4 -50%
5 -25%   5 -25%
6 -0%   6 -0%

 

Einzige Ausnahme ist die Klassenarbeit in Klasse 10 in Anlehnung an die ZP10. Hier werden alle Klassenarbeiten, auch die der bilingualen Klasse, nach den ZP10 Kriterien bewertet.

3 Mündliche Prüfung

3.1 Vorgaben für die Durchführung mündlicher Prüfungen anstelle einer Klassenarbeit

Grundlage bilden die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe (APO S I). Diese schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Umsetzung mündlicher Prüfungen anstelle einer Klassenarbeit. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den kompetenzorientierten Kernlehrplänen für die modernen Fremdsprachen in der Sekundarstufe I.

Prüfungen, die eine schriftliche Klassenarbeit ersetzen sollen, müssen mindestens einen Prüfungsteil zum Kompetenzbereich „Zusammenhängendes Sprechen“ und einen Prüfungsteil zum Kompetenzbereich „an Gesprächen teilnehmen“ beinhalten.

3.2 Vorbereitung

Während der Unterrichtsreihe zur Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung liegt der Schwerpunkt auf dem Kompetenzbereich „speaking“. Hier wird für die Prüfung benötigtes Vokabular erarbeitet, vertieft und angewendet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem dialogischen Sprechen (role-play, discussion…).

3.3 Organisation und Durchführung

Mündliche Prüfungen finden innerhalb des regulären Stundenrasters statt. Die Schülern werden aus ihrem Unterricht, jeweils zu zweit, zur Prüfung gebeten.

Die Prüfungen werden im Team abgenommen, wobei der unterrichtende Kollege durch einen weiteren Fachkollegen ergänzt wird. Um jedem Schüler gerecht zu werden, erhalten beide Fachkollegen für jeden Schüler einen Bewertungsbogen, welcher nach der Prüfung abgeglichen wird.

3.4 Bewertung

Um eine hohe Transparenz zu schaffen, erhalten die Schüler nach einer mündlichen Prüfung einen Bewertungsbogen inklusive der Note.

4 Sonstige Mitarbeit / Sonstige Leistungen

Zur sonstigen Mitarbeit bzw. zu den sonstigen Leistungen zählen:

4.1 Beiträge zum Unterricht

  • B. Präsentation der Hausaufgaben
  • mündliche Mitarbeit
  • mündliche Wiederholungen (inklusive Beiträge, die aus Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit erwachsen)
Kriterien Berücksichtigung der Kriterien/Notenbereiche
Kommunikative Aspekte/Lerngruppenbezug

‒      dem Unterricht aufmerksam folgen

‒      bereit sein, auf Fragestellungen einzugehen

‒      Ergebnisse zusammenfassen (Kl. 9/10)

‒      den eigenen Standpunkt begründen und ggf. korrigieren (Kl. 9/10)

‒      auf Beiträge anderer eingehen

‒      sinnvolle Beiträge auch zu schwierigeren und komplexeren Fragestellungen einbringen

‒      Hilfestellungen für andere Schüler geben

‒      Leistungsbereitschaft der Lerngruppe

Sachliche Aspekte

‒      Quantität der Beiträge

‒      Qualität der Beiträge

‒      Relevanz der Fragestellung

‒      sachliche Richtigkeit

‒      Ausführlichkeit und Vollständigkeit der Beiträge

‒      Berücksichtigung erworbener Kenntnisse

‒      Anforderungsstufe des Beitrags (Reproduktion, Reorganisation, Transfer, Problemlösung)

‒      Verwendung des erarbeiteten Fachvokabulars

‒      angemessene Verwendung und Einhaltung der Zielsprache

‒      Kreativität der Beiträge

Individueller Bezug

‒      persönliche Entwicklung des Schülers/der Schülerin

‒      Verteilung der Mitarbeit in den Stunden

‒      Verteilung der Mitarbeit im Beurteilungszeitraum

‒      Nutzung der individuellen Möglichkeiten

‒      Engagement/Fleiß

Je nach Ausprägung der Kriterien erfolgt die Notengebung von

in sehr hohem Maße:

Notenstufe „sehr gut“

 

 

 

 

 

in geringerem Maße:

Notenstufe „befriedigend“

 

 

 

 

 

in sehr geringfügigem Maße:

Notenstufe „mangelhaft“

bis ungenügend

Anforderungsprofil für die mündliche Beteiligung

Qualität Quantität Note
überragende inhaltliche Leistung; Erkennen des Problems und dessen Einordnung in bereits gelernte Zusammenhänge; bringt eigenständige gedankliche Leistungen ein; präzise und fachgerechte sprachliche Darstellung durchgängig aktive Mitarbeit während

aller Stunden

1
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang; Erkennen des Problems; Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem; klare und angemessene sprachliche Darstellung durchgängig aktive Mitarbeit während

fast aller Stunden

2
im Wesentlichen richtige Wiedergabe und Anwendung von Fakten und Zusammenhängen aus unmittelbar behandeltem Stoff; Verknüpfung mit

Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe; im Prinzip fehlerfreie und gut verständliche sprachliche Darstellung

Mitarbeit in den meisten Stunden

 

3
Äußerungen beschränkt auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoff, im Wesentlichen richtig bei einfachen, reproduktiven Fragen; weitestgehend nachvollziehbare sprachliche Darstellung Mitarbeit nicht in allen Stunden, meist nur nach

Aufforderung

4
Äußerungen inhaltlich oft zu verkürzt und nur teilweise richtig; sprachliche Darstellung recht fehlerhaft und nur z.T. nachvollziehbar seltene Mitarbeit, überwiegend nur

nach Aufforderung, oft unaufmerksam

5
Äußerungen weitestgehend sachlich falsch; sprachliche Darstellung sehr fehlerhaft und kaum nachvollziehbar keine Mitarbeit – auch nicht nach Aufforderung

Leistungsverweigerung

6

4.2 Partner- und Gruppenarbeit

Kriterien Berücksichtigung der Kriterien/Notenbereiche
Kommunikative Aspekte/Lerngruppenbezug

‒      Beiträge aufmerksam und aufgeschlossen anhören

‒      Kommunikationsregeln anwenden und einhalten

‒      Beiträge anderer würdigen und im Hinblick auf die Aufgabenstellung nutzen (Kl. 9/10)

‒      sich an Planung, Arbeitsprozess und Ergebnisfindung aktiv beteiligen

‒      Arbeitswege, Organisation und Steuerung selbstständig planen

‒      angemessene Verwendung und Einhaltung der Zielsprache

Sachliche Aspekte

‒      Fragen und Problemstellungen erfassen

‒      sachliche Richtigkeit

‒      fachspezifische Methoden und Kenntnisse anwenden

‒      geeignete Präsentationsform wählen

Individueller Bezug

‒      persönliche Entwicklung des Schülers/der Schülerin

‒      Verteilung der Mitarbeit im Beurteilungszeitraum

‒      Nutzung der individuellen Möglichkeiten

‒      Engagement/Fleiß

‒      Teamfähigkeit

Je nach Ausprägung der Kriterien erfolgt die Notengebung von

in sehr hohem Maße:

Notenstufe „sehr gut“

 

 

 

 

 

 

in geringerem Maße:

Notenstufe „befriedigend“

 

 

 

 

in sehr geringfügigem Maße:

Notenstufe „mangelhaft“ „bis ungenügend“

4.3 Referate und Präsentationen von Arbeitsergebnissen

Kriterien Berücksichtigung der Kriterien/Notenbereiche
Termineinhaltung

‒      Für die Planung des Unterrichtsablaufs ist die Einhaltung von Abgabeterminen hochgradig wichtig. Wird der Abgabetermin nicht  eingehalten, kann sich dies deutlich auf die Notengebung auswirken bis hin zur Erteilung der Note „ungenügend“

Sachliche Aspekte

‒      sachliche Richtigkeit

‒      sinnvolle Gliederung

‒      Informationsvielfalt

‒      Erläuterung von Fachbegriffen und Sachverhalten, Definitionen,

‒      Diagrammen…

‒      Relevanz der enthaltenen Informationen/Sachbezug

Mündliche Präsentation in der Zielsprache

‒      Vorstellung des Themas und der Gliederung

‒      Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit

‒      Angemessener Wortschatz wird angewandt (in der Zielsprache)

‒      Sprachliche Richtigkeit

‒      Reduktion der Information

‒      Lautstärke, Betonung, Pausen im Vortrag

‒      Zeiteinteilung innerhalb des Vortrags

‒      Vortragsform (weitgehend frei oder völliges Ablesen vom Manuskript)

‒      Auswahl und Einsatz der gewählten Medien (Plakat, Software, etc.)

‒      Beantwortung von Fragen

Schriftliche Präsentation (z. B. Plakat, Power-Point-Präsentation)

‒      Lesbarkeit und sinnvolle Gliederung

‒      Nutzung unterschiedlicher Darstellungsformen (Diagramm, Karte,

‒      Fotos, etc.)

‒      sprachliche Richtigkeit

‒      Kennzeichnung der Fremdquellen (Quellenangaben)

‒      ansprechende Gestaltung (Layout)

Vorbereitung

‒      Zusammentragen von unterschiedlichen Materialien

‒      Informationsquellen aus dem eigenen Umfeld

‒      Vorbesprechung mit der Lehrkraft, Aufnahme von

‒      Verbesserungsvorschlägen

Je nach Ausprägung der Kriterien erfolgt die Notengebung von

in sehr hohem Maße:

Notenstufe „sehr gut“

 

 

 

 

 

 

in geringerem Maße:

Notenstufe „befriedigend“

 

 

 

 

 

in sehr geringfügigem Maße:

Notenstufe „mangelhaft“ „bis ungenügend“

4.4 Vokabeltests

Es werden 15 Vokabeln abgeprüft.

Folgende Bewertung:

Regelklassen   Bili Klassen
1 15-14,5   1 15-14,5
2 14-12,5   2 14-13
3 12-10,5   3 12,5-11
4 10-7,5   4 10,5-7,5
5 7-3   5 7-3
6 2,5-0   6 2,5-0

Ein halber Punkt wird abgezogen bei Rechtschreibfehlern, fehlenden Präpositionen und Groß- bzw. Kleinschreibung. Ist das Wort nicht leserlich geschrieben, wird es als falsch gewertet.

Die Anzahl bzw. die Häufigkeit der Vokabelabfrage bleibt der Lehrkraft überlassen.

 4.5 Einsprachigkeit

Die Einhaltung der Einsprachigkeit ist ein besonderes Anliegen der Fachschaft Englisch.

4.6 Transparenz

Die Schüler werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Zusammensetzung der Endnote informiert. Ebenfalls wird den Schülern dargelegt, welche Bereiche zur Sonstigen Mitarbeit gehören. Die Eltern nehmen dies durch Unterschrift zur Kenntnis.

4.7 Gewichtung

Der Bereich der sonstigen Mitarbeit geht mit 60% in die Endnote ein. Die schriftlichen Arbeiten werden mit 40% gewertet.

Der Bereich der sonstigen Mitarbeit bzw. der sonstigen Leistungen wird mit 60% gewertet, da die kommunikativen Kompetenzen „zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen“ (siehe KLP, S. 28) im Fremdsprachenunterricht einen höheren Stellenwert einnehmen.

 

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Mathematik

Grundlagen des Mathematikunterrichts der Adolf-Reichwein-Realschule Witten (ARR) sind das Schulgesetz, der Kernlehrplan und der schulinterne Lehrplan. Die Schüler sollen im Mathematikunterricht die grundlegenden Strukturen des Faches erkennen, seine Anwendungsbedeutung erfahren und die Mathematik als kreatives und intellektuelles Handlungsfeld erleben. Durch eine Bandbreite verschiedener Methoden (z.B. kooperatives, entdeckendes… Lernen) erhalten sie die Möglichkeit, eigene Vorerfahrungen und Kenntnisse einzubringen, Fragen zu stellen, Probleme zu formulieren und selbständig nach Antworten und Lösungen zu suchen.

Der Mathematikunterricht der ARR fokussiert sich auf eine individuelle Kompetenzentwicklung der Schüler. Inhaltsbezogenen Kompetenzen (Arithmetik / Algebra, Geometrie, Funktionen, Stochastik) und prozessbezogene Kompetenzen (Argumentieren/Kommunizieren, Problemlösen, Modellieren, Werkzeuge) werden dabei im gleichen Maße berücksichtigt und gefördert.

Inhaltlich orientiert sich der schulinterne Lehrplan Mathematik an dem derzeit eingesetzten Lehrwerk „Schnittpunkt“ (Klett Verlag). Ergänzend werden weitere Quellen wie Printmedien, Internet, PC, … genutzt. Eine Sammlung geometrischer Anschauungsobjekte steht zu Verfügung.

1 Rechtliche Grundlagen

Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Mathematik sind das Schulgesetz (§48), die Ausführungen im Kernlehrplan Mathematik und die Ausführungen im übergeordneten Leistungskonzept der ARR

Die im Schulgesetz (§48) definierte Notengebung im Zusammenhang mit den im Unterricht erworbenen Kompetenzen impliziert, dass bei der Leistungsbewertung die Qualität der gezeigten Kompetenzen die entscheidende Rolle spielt, wobei inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen in etwa denselben Stellenwert haben. Unter Qualität ist in diesem Zusammenhang das unterschiedliche Kompetenzniveau gemeint: Reproduktion; Anwendung von Kenntnissen; Analyse / Strukturierung; Transfer auf komplexe Zusammenhänge; Überlegungen zur Anbahnung neuer Erkenntnisprozesse; kritische Reflexion und Bewertung; Problemlösungsstrategien entwickeln.

2 Schriftliche Arbeiten

2.1 Anzahl und Dauer

Klassenarbeiten können parallel und in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Jahrgangsstufen geschrieben werden. Anzahl und Umfang variieren dabei in Abhängigkeit von der Alters- (Jahrgangs-)stufe:

KlasseAnzahlDauer in Unterrichtstunden
56Bis zu 1
66Bis zu 1
761
851-2
941-2
1042

2.2 Konstruktion und Kompetenzorientierung

Klassenarbeiten werden wie folgt strukturiert:

  • Jede Arbeit enthält einen Sockel mit Aufgaben, welche reproduktive und operative Kompetenzen erfordern.
  • Jede Arbeit enthält Wiederholungsaufgaben im Umfang von bis zu 30 % der zu erreichenden Punkte.
  • Darüber hinaus enthält jede Klassenarbeit Anwendungsaufgaben, um höhere Kompetenzniveaus auszuloten. Hierbei soll mit höheren Jahrgangsstufen der Grad der Komplexität dieser Aufgaben wachsen.
  • Die letzte Klassenarbeit der Jahrgangsstufe 10 wird inhaltlich und strukturell der ZP10 angepasst.

2.3 Bewertung

Punkteverteilung für die Klassenarbeiten:

mangelhaftab 25%
ausreichendab 45%
befriedigendab 60%
gutab 75%
sehr gutab 90%
  

Als Besonderheiten der schriftlichen Benotung legt die Fachkonferenz fest:

  • Lösungen ohne Rechenwege führen zu deutlichem Punktabzug.
  • Bei Sachaufgaben sind Antwortsätze Pflicht.
  • Antwortsätze werden nur in Zusammenhang mit einer sinnvollen Lösung bepunktet.
  • Rechtschreib-, Wortwahl-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehler werden gekennzeichnet.

Die Notation der Korrekturen wird wie folgt vorgenommen:

FolgefehlerFF
falsche Lösungf
richtige Lösungü
richtig gerechnet mit falschem Wert(ü)
ungenaue Zeichnungungenau
Vorzeichenfehler
(Das falsche Vorzeichen wird durchgestrichen, das richtige mit Rot darübergeschrieben.)
 bzw.

 

 

 

In Anlehnung an die Formpunkte der zentralen Prüfungen werden bis zu 5% Formpunkte in einer Arbeit vergeben.

Formale Mängel führen zu Punktabzug bei den Formpunkten.

3 Sonstige Leistungen im Unterricht

Die „sonstigen Leistungen“ im Fach Mathematik sind aufgeteilt in die Bereiche:

  • Argumentieren/Kommunizieren
  • Problemlösen
  • Modellieren
  • Werkzeuge
  • Sonstiges

Konkrete Beispiele: Bewertet werden können

im Bereich Argumentieren/Kommunizieren

Präsentationen der Ergebnisse (auch Gruppenergebnisse)

  • mit Hilfe einer Folie
  • an der Tafel
  • mit einem Plakat
  • mit dem Laptop in Form einer computergestützten Präsentation
  • in Form eines Referates
  • Begründungen und Erklärungen einzelner Schritte mit mathematischen Definitionen und Sätzen

im Bereich Problemlösen

  • Aufzeigen von Lösungsstrategien
  • das Äußern von Vermutungen
  • das sinnvolle Strukturieren von Textaufgaben
  • das korrekte Anwenden von mathematischen Definitionen und Sätzen

im Bereich Modellieren

  • Darstellen der Ergebnisse in Diagrammen (Heft oder Computer)
  • Anwenden der Kenntnisse in Tabellenkalkulationen

Transfer mathematischer Fertigkeiten in Computerprogrammen

im Bereich Werkzeuge

  • die korrekte Anwendung mathematischer Werkzeuge (z. B. Lineal, Geodreieck, Zirkel, Taschenrechner, Formelsammlung)
  • Zeichengenauigkeit

im Bereich Sonstiges

  • das Einbringen von Leistung in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit (allg. mündliche Mitarbeit)
  • Tests (10 – 15 min)
  • Anfertigen von Hausaufgaben
  • Mitbringen der Werkzeuge

Um den stilleren Schülern gerecht zu werden, können in jeder Jahrgangsstufe Tests geschrieben und als Teil der mündlichen Note gewertet werden.

3.1  Gewichtung

Bei der Leistungsbewertung werden die Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ unterschieden und mit jeweils 50% berücksichtigt.

4 Qualitätssicherung und Evaluation

Die Ergebnisse der Lernstanderhebungen, zentralen Abschlussprüfungen und Parallelarbeiten werden ausgewertet und diskutiert. Sollte es erforderlich sein, werden Maßnahmen geplant, wie z.B. Erweiterung des Ergänzungsangebots.

Dieser Prozess ist fortlaufend und führt zu einer ständigen Weiterentwicklung des Lehrplans und des Mathematikunterrichts.

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Praktische Philosophie

 1 Einleitung

Ziel des Leistungsmessungskonzepts der Fachschaft praktische Philosophie an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungsmessungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW (Stand 25.06.2015) und dem Kernlehrplan für das Fach Praktische Philosophie vom 01.08. 2008.

2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW

2.1.1  Dritter Teil Unterrichtsinhalte, § 29 Unterrichtsvorgaben

(1)         Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

(2)         Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

(3)         Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.

2.1.2  § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG NRW)

3 Auszug aus dem Kernlehrplan für die Realschule in NRW – Fach Praktische Philosophie

Aufgaben und Ziele des Faches

Der Unterricht im Fach Praktische Philosophie richtet sich gemäß § 37 des Schulgesetzes an Schüler der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Zentrales Anliegen des Faches ist es, zur Entwicklung von Kompetenzen bei Schülern beizutragen, die sie befähigen, die Wirklichkeit differenziert wahrzunehmen und sich systematisch mit Sinn- und Wertfragen auseinanderzusetzen, sie bei der Suche nach Antworten auf die Frage nach dem Sinn menschlicher Existenz anzuwenden und in einer demokratischen Gesellschaft selbstbestimmt, verantwortungsbewusst und tolerant zu leben. Die Schüler entwickeln dazu Empathiefähigkeit und gelangen zu einem Wert- und Selbstbewusstsein, das verantwortliches Handeln begründet.

Im Unterricht sollen durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Ideen, Wertvorstellungen und Normen Kriterien für deren Beurteilung erarbeitet und die eigene Reflexions- und Urteilsfähigkeit gefördert werden. Das Verständnis für weltanschauliche, religiöse und ideengeschichtliche Positionen ist Grundlage für interkulturelle und intrakulturelle Toleranz und ermöglicht kognitive, emotionale und soziale Orientierungen.

Über die o.g. Kernaufgaben hinaus leistet das Fach Praktische Philosophie seinen besonderen Beitrag im Zusammenspiel der Fächer. Dies betrifft auch die von allen Fächern wahrzunehmenden Aufgaben im Bereich der systematischen und kritischen Auseinandersetzung mit Quellen und anderen medialen Informationsangeboten sowie insbesondere die Stärkung von interkultureller Toleranz. Der Toleranzgedanke wird vor allem durch die Betrachtung unterschiedlicher Kulturkreise und durch die Erfahrung des Andersseins gezielt gefördert. Die gemeinsame Arbeit der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer erfolgt auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben sowie schulinterner Lehrplangestaltung. Dies ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge unterstützt. Darüber hinaus schaffen Zuordnungsabsprachen Synergieeffekte und eröffnen zusätzliche zeitliche Spielräume.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt insbesondere das Fach  Praktische Philosophie im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven und Lebensformen, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur konsequenten Ächtung jeglicher Form von Diskriminierung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur kulturellen Mitgestaltung sowie zur Vorbereitung auf Beruf und Arbeitswelt bei.

Die zusammenhängende Behandlung von Sinn- und Wertfragen geschieht auf der Grundlage einer argumentativ-diskursiven Reflexion im Sinne einer sittlich-moralischen Orientierung ohne eine exklusive Bindung an eine bestimmte Religion oder Weltanschauung.

Bezugspunkt für die Ausrichtung des Faches ist die Werteordnung, wie sie in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in den Menschenrechten verankert ist.

Der Unterricht bietet, ausgehend von den Erfahrungen der Schüler, Sachinformationen, Instrumente und Verfahren an, Erfahrungen und Handlungen zu überprüfen, zu beurteilen und möglicherweise zu ändern.

Dabei stehen das begründete Argument und das begründete Argumentieren im Mittelpunkt. Es gilt der zwanglose Zwang des besseren Arguments.

4 Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

  • sind curriculare Vorgaben, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen
  • beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen sowie Fragenkreisen zugeordnet sind
  • zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende ausgewählter Klassenstufen näher beschreiben
  • beschränken sich dabei auf zentrale kognitive und diskursive  Prozesse sowie die mit ihnen verbundenen Gegenstände, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind
  • bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung und schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern

5 Leistungsbewertung im Kernlehrplan

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden (Spiralprinzip im Rahmen der sieben Fragenkreise des Faches).

Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung der Schüler sowie der Eltern auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Personale Kompetenz“, „Methodenkompetenz“, „Soziale Kompetenz“ und „Sachkompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Die einseitige Dominanz von schriftlichen, mündlichen oder praktischen Aufgabenstellungen sowie von auf Reproduktion angelegten Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation)

Durch die zunehmende Komplexität der o.g. Elemente im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

6 Leistungsbewertung

Die Gewichtung von sonstigen Leistungen und schriftlichen Leistungen (schriftliche Übungen und Mappe) beträgt ungefähr 2:1.

6.1  Mündliche Beiträge

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge eines Schülers verstanden, die er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

6.2 Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellte schriftliche Aufgaben, die die Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten haben, beurteilt.

6.3 Referate / Präsentationen

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler ein Referat / eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation in der Regel erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

6.4 Schriftliche Übungen/Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen / Tests kontrolliert werden.

Für die schriftlichen Übungen gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.

Die Anzahl der schriftlichen Übungen beträgt pro Halbjahr zwei, wenn zwei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Bei nur einer Unterrichtsstunde pro Woche wird auch nur eine schriftliche Übung geschrieben.

Die Dauer einer schriftlichen Übung sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die schriftliche Übung auch aus einem den Test ersetzenden Leistungsnachweis (Portfolio, Präsentation, Referat usw.) bestehen.

6.5 Mappenführung

Der Schüler ist gehalten, eine Arbeitsmappe für das Fach Praktische Philosophie zu führen.

Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller, gefüllt mit blauer Tinte.

Die Mappe wird einmal pro Halbjahr von der Lehrkraft nach den fächerübergreifenden Bewertungskriterien benotet. (Siehe Bewertungsbogen Arbeitsmappe 1 (Vollständigkeit und Form), Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 (Vollständigkeit, Form und inhaltliche Leistung))

6.6 Hausaufgabenleistungen

Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Praktische Philosophie oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Praktische Philosophie unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat der Schüler drei Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den / die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.

 

 

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für die Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre

1              Rechtliche Grundlagen

Juristische Grundlagen zum schulischen Religionsunterricht (rechtliche Dimension)

Die rechtliche Grundlage des evangelischen und katholischen Religionsunterrichtes an der ARR basiert auf der rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes, Art. 7, Abs. 3 (GG, in Bezug auf: Art 149 der Weimarer Verf.).

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Seine konfessionelle Ausrichtung wird durch die Religionszugehörigkeit der Lehrkräfte, ihre kirchliche Unterrichtserlaubnis und den Kernlehrplan (ev. und kath. Religionslehre) gewährleistet.

Ferner gelten folgende rechtlichen Grundlagen

2              Sonstige Mitarbeit / Sonstige Leistungen

Zur sonstigen Mitarbeit zählen:

2.1            Beiträge zum Unterricht

  • mündliche Mitarbeit
  • mündliche Wiederholungen (inklusive Beiträge, die aus Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit erwachsen)

2.2           Partner und Gruppenarbeit

Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

2.3            Referate und Präsentationenen von Arbeitsergebnissen

Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

2.4            Tests

Es muss mindestens ein Test und eine Präsentationsaufgabe (Präsentation mit Plakat oder Power Point, Lernposter oder Ähnliches pro Halbjahr geschrieben bzw. vorgestellt / eingesammelt werden.

Wird eine Präsentationsaufgabe nicht fristgerecht erfüllt, wird diese mit ungenügend bewertet.

Tests dauern in der Regel 15 – 20 Minuten.

Tests werden nach der folgenden Prozenteinteilung bewertet:

100-95%sehrgut
– 80%gut
– 65%befriedigend
-45%ausreichend
-25%mangelhaft
-0%ungenügend

2.5          Mappe

Die Bewertung der Mappe erfolgt anhand eines Bewertungsbogens (Bewertungsbogen Arbeitsmappe 1, Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 )

Sie wird im ersten Halbjahr – bei Bedarf auch in beiden – eingesammelt und bewertet.

Mappen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, werden mit der Note ungenügend bewertet.

2.6            Gewichtung

Innerhalb der Sonstigen Leistungen gelten folgende Gewichtungen:

  • Bewertung ohne Mappe
Beiträge zum Unterricht60% 
Test20% 
Präsentationsaufgabe20% 
  • Bewertung mit Mappe
Beiträge zum Unterricht60%
Test15%
Präsentationsaufgabe15%
Mappe10%

Stand 2020

Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Deutsch

 1              Einleitung

Ziel des Leistungsmessungskonzepts der Fachschaft Deutsch an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungsmessungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW Stand 18.01.2013, dem Kernlehrplan für das Fach Deutsch vom 27.09.2004 sowie dem fächerübergreifenden Leistungsmessungskonzept der ARR.

2              Gesetzliche Grundlagen

§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

Leistungsbewertungen (APO-SI) (siehe 7.1.3)

Verwaltungsvorschriften (APO-SI) (siehe 7.1.4)

3              Auszug aus dem Kernlehrplan für das Fach Deutsch NRW

3.1            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10

3.1.1          Sprechen und Zuhören

3.1.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler sprechen im Deutschunterricht deutlich und artikuliert und lesen flüssig.
  2. Sie erzählen eigene Erlebnisse und Erfahrungen sowie Geschichten anschaulich und lebendig (dabei Gestaltungsmittel wie Steigerung, Andeutung und Vorausdeutung, Pointierung einsetzen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie beschaffen Informationen und geben diese adressatenbezogen weiter (über Sachverhalte, Arbeitsergebnisse berichten; Gegenstände oder Wege beschreiben).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie tragen zu einem begrenzten Sachthema stichwortgestützt Ergebnisse vor und setzen hierbei in einfacher Weise Medien ein.
  5. Sie tragen Wünsche und Forderungen angemessen vor.
  6. Sie formulieren eigene Meinungen und vertreten sie.

3.1.1.2     Gespräche führen

  1. Sie vereinbaren Gesprächsregeln für die Gesprächsführung und achten auf deren Einhaltung (z. B. in einer Diskussion andere zu Wort kommen lassen, aufmerksam zuhören, auf die Äußerungen anderer eingehen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie erkennen Störungen in Gesprächsabläufen und erarbeiten Verbesserungsvorschläge (eigene und fremde Gespräche untersuchen, Gegenstand des Gesprächs klären, Absichten und Erwartungen benennen).

3.1.1.3     Zuhören

  1. Sie hören aufmerksam zu und reagieren sach- und situationsbezogen auf andere.
  2. Sie machen sich Notizen, um Gehörtes festzuhalten.

3.1.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie sprechen gestaltend (Artikulation, Modulation, Tempo und Intonation, Mimik und Gestik).
  2. Sie tragen kürzere Texte auswendig vor (z.B. als Möglichkeit der Texterschließung erproben).
  3. Sie setzen beim szenischen Spiel verbale und nonverbale Mittel ein und erproben deren Wirkung (in der Darstellung von Erlebnissen, Haltungen, Situationen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.2          Schreiben

3.1.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler setzen sich ein Schreibziel und wenden elementare Methoden der Textplanung, Textformulierung (z. B. Notizen, Stichwörter) und Textüberarbeitung an (insbesondere in Schreibkonferenzen, einschließlich der rechtschriftlichen Überarbeitung; eigene Texte zweck- und adressatenorientiert strukturieren: z. B. Lesbarkeit, Blattaufteilung, Rand, Absätze).

3.1.2.2     Texte schreiben

  1. Sie erzählen Erlebnisse und Begebenheiten frei oder nach Vorlagen anschaulich und lebendig unter Verwendung einfacher Erzähltechniken (z. B. Bildergeschichten; Textmuster: Märchen, Schwank, Lügengeschichte; Erzählkern, Erzähltechniken, wörtliche Rede, Gefühle und Gedanken der Figuren, Erzählperspektive, “roter Faden”, Dehnung und Raffung).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie informieren über einfache Sachverhalte und wenden dabei die Gestaltungsmittel einer sachbezogenen Darstellung an (Sachlichkeit, Vollständigkeit, Reihenfolge, Tempus etc.). Sie berichten (z.B. über einen beobachteten Vorfall, Unfall, ein Ereignis, sich selbst, eigene Erfahrungen mit Personen, Tiere, Beobachtungen in anderen Ländern; über ein Buch). Sie beschreiben (z. B. Familienmitglied, Tier, Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstand, Vorgang, Weg).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie formulieren eigene Meinungen und führen hierfür Argumente an (z. B. Argumente sammeln, ordnen und bewerten, durch Beispiele stützen; Einwände entkräften – z. B. in einem argumentierenden Text als Anklage oder Verteidigung einer Figur aus einer Erzählung).
  4. Sie verfassen einfache appellative Texte (z. B. Briefe, Einladungen, Kleinanzeige, Aufruf, Veranstaltungsankündigung).
  5. Sie geben den Inhalt kürzerer Texte/Textausschnitte in eigenen Worten wieder.
  6. Sie entwickeln und beantworten Fragen zu Texten und belegen ihre Aussagen.
  7. Sie formulieren Aussagen zu einfachen diskontinuierlichen Texten (z. B. einfache Tabellen, Grafiken).
  8. Sie formulieren persönliche Briefe.

3.1.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie verfassen Texte nach Textmustern (z. B. Märchen und Fabeln), entwickeln fremde Texte weiter, schreiben sie um und verfremden sie (z. B. durch Perspektivwechsel, neuen Schluss). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.1.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler unterscheiden informationsentnehmendes und identifikatorisches Lesen. Sie erfassen Wort- und Satzbedeutungen, satzübergreifende Bedeutungseinheiten und bauen unter Heranziehung eigener Wissensbestände ein zusammenhängendes Textverständnis auf. Sie verfügen über die grundlegenden Arbeitstechniken der Textbearbeitung:
  • Informationen entnehmen
  • Textaussagen markieren, unterstreichen, Texte gliedern
  • Überschriften für Teilabschnitte formulieren
  • Notizen zum Gelesenen machen
  • Fragen an einen Text formulieren
  • einzelne Begriffe, Aussagen klären
  1. Sie nutzen Informationsquellen (z. B. Schülerlexika, Wörterbücher – in Ansätzen auch das Internet). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit: Erkunden und Nutzen einer Bibliothek.

3.1.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie entnehmen Sachtexten (auch Bildern und diskontinuierlichen Texten) Informationen und nutzen sie für die Klärung von Sachverhalten.
  2. Sie unterscheiden grundlegende Formen von Sachtexten in ihrer Struktur und Zielsetzung (Bericht, Beschreibung).
  3. Sie erfassen Inhalte und Wirkungsweisen medial vermittelter jugendspezifischer Texte (z. B. Fernsehserien, Hörspiele; Überblick über Angebot der Medien – Verwendung eines Medientagebuches; Informations- und Unterhaltungsfunktion; Handlungsführung und Figuren in einer altersgemäßen Fernsehserie; einfache Mittel der Gestaltung kennen, z.B. Kameraperspektive, Zusammenwirken von Bild und Ton). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie unterscheiden einfache literarische Formen, erfassen deren Inhalte und Wirkungsweisen unter Berücksichtigung sprachlicher und struktureller Besonderheiten (elementare Strukturen von Märchen und Sagen erfassen, in Ansätzen durch Themen- und Motivvergleich den historischen Bezug kennen lernen; Texte unterschiedlicher Art zu einem für die Altersstufe wichtigen Thema erarbeiten – z. B. zum Thema Schule und Tiere).
  2. Sie wenden einfache Verfahren der Textuntersuchung und Grundbegriffe der Textbeschreibung an. (Handlungsskizze, Figurenkonstellation, Spannungsbogen, Erzählsituation, einfache Formen der Gliederung von Texten als Hilfsmittel des Verstehens: grafische Darstellung, Überschriften finden)
  3. Sie verstehen kürzere Erzählungen, Jugendbücher und Ausschnitte aus literarischen Ganzschriften (sich mit Inhalten, Handlungen und Figuren vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen auseinandersetzen; Buchbesprechung; Vorstellen selbst gelesener Bücher; Umformen von Erzählungen durch z. B. Veränderung der Perspektive; Ausgestaltung eines offenen Schlusses u.Ä.).
  4. Sie untersuchen Gedichte (z. B. Jahreszeiten- bzw. Naturgedichte, konkrete Poesie) unter Berücksichtigung einfacher formaler, sprachlicher Beobachtungen (Reimschema, Klang, Vergleich, Motive).
  5. Sie untersuchen Dialoge und einfache dramatische Szenen (z. B. elementare Formen einer Inszenierung; Sketche, Szenenausschnitte; Umformung von Textvorlagen in Spielszenen; Besprechen einer Theateraufführung).

3.1.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie gestalten Geschichten nach, formulieren sie um, produzieren Texte mithilfe vorgegebener Textteile (z. B. bildliche Elemente: Comics, Fotostory; als Ergänzung von Texten – Kinder- und Jugendbücher; Sprachspiele, konkrete Poesie; Plakat, Folien, Texte in geeigneter Form medial präsentieren).

3.1.4          Reflexion über Sprache

3.1.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler erkennen die Abhängigkeit der Verständigung von der Situation (z. B. mündlich oder schriftlich, privat oder öffentlich) und der Rolle der Sprecherinnen oder Sprecher (z. B. Gespräche mit Freunden, mit Lehrkräften, mit Eltern).
  2. Sie schließen von der sprachlichen Form einer Äußerung auf die mögliche Absicht ihres Verfassers.

3.1.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie unterscheiden Wortarten, erkennen und untersuchen deren Funktion und bezeichnen sie terminologisch richtig (Artikel, Nomen, Verb, Adjektiv, Pronomen, Konjunktionen).
  2. Sie kennen die einschlägigen Flexionsformen und deren Funktionen und wenden sie richtig an (Deklination, Konjugation, Steigerung, Tempus).
  3. Sie beschreiben die grundlegenden Strukturen des Satzes (Satzarten: Aussage-, Frage-, Aufforderungssatz, Hauptsatz, Nebensatz; Satzglieder: Subjekt, Prädikat, Objekt, Adverbiale).
  4. Sie untersuchen die Bildung von Wörtern (Wortbausteine, Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Wortfamilien, Wortfelder). Sie verstehen einfache sprachliche Bilder.
  5. Sie verfügen über Einsichten in sprachliche Strukturen durch die Anwendung operationaler Verfahren (Verschiebe-, Umstell-, Weglass-, Ersatz-, Erweiterungs-, Ergänzungs-, Umformungsprobe).

3.1.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie untersuchen Unterschiede zwischen mündlichem und schriftlichem Sprachgebrauch (z. B. anschauliche, treffende, abwechslungsreiche Wortwahl, Auswahl der Satzgliedstellung, Wechsel der Stilebene zwischen Umgangs – und Standardsprache).
  2. Sie untersuchen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Sprachen (z. B. Satzstrukturen, Wörter und Wortgebrauch).
  3. Sie beziehen ihre Kenntnisse in der deutschen Sprache auf das Erlernen fremder Sprachen (z. B. Wortarten, Flexionsformen, Bilder, Stellung von Satzgliedern).

3.1.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie verfügen – aufbauend auf der Arbeit in der Grundschule – über vertieftes Wissen der Laut-Buchstaben-Zuordnung und wenden es an (Dehnung und Schärfung, gleich und ähnlich klingende Laute, Schreibung der s-Laute).

3.1.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie beherrschen wortbezogene Regelungen und deren Ausnahmen (Kennzeichnung von Kürze und Länge des Stammvokals, Wortableitungen und Worterweiterungen).

3.1.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie kennen und beachten satzbezogene Regelungen (Kennzeichen für die Großschreibung, auch bei Nominalisierungen, Satzschlusszeichen, Kommasetzung bei Aufzählungen, Zeichensetzung in der wörtlichen Rede).

3.1.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie korrigieren und vermeiden Fehlschreibungen durch
  • richtiges Abschreiben
  • Sprech- und Schreibproben
  • Fehleranalyse
  • Nachschlagen in einem Wörterbuch

3.2            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 8

3.2.1          Sprechen und Zuhören

3.2.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler entwickeln zunehmend eine zuhörergerechte Sprechweise.
  2. Sie erzählen intentional, situations- und adressatengerecht.
  3. Sie beschaffen Informationen, werten sie aus und geben sie adressatengerecht weiter (über funktionale Zusammenhänge in sachgerechter Sprache berichten; Vorgänge, Abläufe, Personen beschreiben).
  4. Sie verarbeiten Informationen zu kürzeren, thematisch begrenzten Redebeiträgen und präsentieren diese mediengestützt (z. B. kurze Referate als Grundlage für eine Diskussion oder eine Textbesprechung). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie äußern Gedanken, Wünsche und Forderungen strukturiert, situationsangemessen und adressatenbezogen.
  6. Sie tragen einen eigenen Standpunkt vor und können ihn begründen.

3.2.1.2     Gespräche führen

  1. Sie beteiligen sich an einem Gespräch sachbezogen und ergebnisorientiert und unterscheiden zwischen Gesprächsformen (z. B. in einer Diskussionsrunde oder einem Planungsgespräch einen eigenen Standpunkt entwickeln und begründen, Belege sammeln; sich während des Gesprächs mit den Argumenten anderer auseinander setzen, weitere Gegenargumente entwickeln). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie unterscheiden in strittigen Auseinandersetzungen zwischen sachlichen und personenbezogenen Beiträgen und erarbeiten Kompromisse (z. B. eigene und fremde Gespräche unter dem Aspekt des Sprechverhaltens der Sprecherinnen und Sprecher untersuchen, Formulierungsweisen vergleichen).

3.2.1.3     Zuhören

  1. Sie hören konzentriert zu, verfolgen zusammenhängende mündliche Darstellungen und klären durch Fragen ihr Verständnis.
  2. Sie formulieren Stichwörter oder Sätze, um das Verständnis von gesprochenen Texten zu sichern und den Inhalt wiedergeben zu können.

3.2.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie setzen sprechgestaltende Mittel bewusst ein (z. B. bei Nachfragen, Beschwerden, Entschuldigungen).
  2. Sie tragen Texte sinngebend, gestaltend (auswendig) vor (z. B. Balladen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie erschließen sich literarische Texte in szenischem Spiel (einfache dialogische Texte) und setzen dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen ein (z. B. Standbild, Pantomime, Improvisation). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.2          Schreiben

3.2.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler gestalten Schreibprozesse zunehmend selbstständig (zur Ideenfindung geeignete Verfahren wie Cluster oder Mindmap einsetzen, den Text nach den Normen der Sprachrichtigkeit überarbeiten, stilistische Varianten erproben und Formulierungsentscheidungen auch in Schreibkonferenzen begründen, hierbei die Möglichkeiten von Textverarbeitungsprogrammen nutzen).

3.2.2.2     Texte schreiben

  1. Sie erzählen von Erfahrungen, Gefühlen, Meinungen (z. B. Schilderung einer Reise, Brief an eine literarische Figur, Tagebucheintrag aus der Perspektive einer anderen Person).
  2. Sie informieren über Sachverhalte (Leben eines Autors, Missstand, Ereignis, Bedeutung und Aufgaben einer Organisation), beschreiben einen Vorgang (z. B. Experiment, Programmieren des Videorekorders), einen Gegenstand, ein Tier oder eine Person, aber auch Bilder in ihren funktionalen Zusammenhängen. Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie setzen sich argumentativ mit einem neuen Sachverhalt auseinander (z. B. in einem Leserbrief Stellung zu einem Sachverhalt nehmen; für die Schülerzeitung zu einem Problem oder einer kritischen Fragestellung eine Position vertreten bzw. eine Argumentation verfassen).
  4. Sie gestalten appellative Texte (z. B. Werbung, kritischer Kommentar, Aufruf) und verwenden dabei verschiedene Präsentationstechniken (z.B. Plakat, Folie, Bild-Text-Collage; Werbetexte (verändern); Kontrastmontagen, Gegentexte).
  5. Sie fassen literarische Texte, Sachtexte und Medientexte inhaltlich zusammen (Inhaltsangabe, Randbemerkungen).
  6. Sie entwickeln und beantworten Fragen zu Texten und ihrer Gestaltung (literarische Figuren charakterisieren; gelernte Fachbegriffe einsetzen; Textbelege angeben). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  7. Sie formulieren Aussagen zu diskontinuierlichen Texten und werten die Texte in einem funktionalen Zusammenhang aus (z. B. Diagramme, Übersichten, Grafiken).
  8. Sie kennen und verwenden einfache standardisierte Textformen (z. B. Anträge, Anfragen und Anzeigen).

3.2.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie experimentieren mit Texten und Medien (z.B. Parallel-, Gegentexte, Umformung/Ergänzung und mediale Transformation; dabei das Zusammenwirken von Rezeption, Produktion und Darstellungsformen erkennen und Absicht und Wirkung der kreativen Bearbeitungen reflektieren). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.2.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler verfügen über Strategien und Techniken des Textverstehens:
  • komplexe Texte sinnerfassend lesen
  • Verschiedene Informationen entnehmen und zueinander in Beziehung setzen
  • Wörter und Begriffe im Kontext klären
  • Aussagen erklären und konkretisieren, Stichwörter formulieren, Texte und Textabschnitte zusammenfassen
  • ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln
  • Schlussfolgerungen ziehen
  • Textaussagen mit eigenen Wissensbeständen in Beziehung setzen
  • Beziehungen zwischen Inhalt, Sprache und Form eines Textes herstellen
  • Textaussagen bewerten
  1. Sie nutzen Bücher und Medien zur Informationsentnahme, ordnen die Informationen und halten sie fest (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtensendungen, Nachschlagewerke, Suchmaschinen des Internets und das Internet).

3.2.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie untersuchen und bewerten Sachtexte, Bilder und diskontinuierliche Texte im Hinblick auf Intention, Funktion und Wirkung (z. B. die Informationen eines Textes entnehmen und zusammenfassen; Informationsgehalt und Schlüssigkeit überprüfen, Informations- und Unterhaltungsfunktion unterscheiden).
  2. Sie orientieren sich in Zeitungen (elementare Merkmale kennen – z. B. Schlagzeile, Ressorts, Nachrichtentext; Textsorten und Stilformen in Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden – z. B. Bericht, Reportage, Kommentar, Interview, Werbung; mit ihnen experimentieren; Wirkungsweise und Inhalt ausgewählter Zeitungstexte beschreiben). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie untersuchen Texte audiovisueller Medien im Hinblick auf ihre Intention. Sie reflektieren und bewerten deren Inhalte, Gestaltungs-und Wirkungsweisen (z. B. Rollen- und Handlungsmuster, Lebensgefühl und Leitbilder in Werbespots, Entwerfen und Herstellen eigener Werbespots, Realität und virtuelle Welten in Medien; einfache Hypertexte untersuchen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie unterscheiden spezifische Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Texte, haben Grundkenntnisse von deren Wirkungsweisen und berücksichtigen ggf. historische Zusammenhänge. Sie verfügen über die grundlegenden Fachbegriffe (gemeinsame Merkmale von Texten – Fabeln, Balladen – als Merkmale einer literarischen Textsorte erfassen; motivgleiche Texte – z. B. Gedichte – miteinander vergleichen, die Motivabwandlungen in Ansätzen historisch ableiten).
  2. Sie wenden textimmanente Verfahren zur Erschließung altersgemäßer literarischer Texte an (Handlungsabläufe und Entwicklung von Figuren in Form von Kompositionsskizzen und Inhaltsangaben; Sammeln und Gliedern wichtiger Textstellen; Figurenkonstellation – Charakterisierung; Veränderung der Wirkung eines Textes durch Abwandlung der Perspektive).
  3. Sie verstehen längere epische Texte (Jugendbücher / Jugendromane als Ganzschrift, Erzählungen, Kalendergeschichten, Novellen; Handlungsabläufe und Entwicklung von Figuren; Textgliederung; wichtige Textstellen; Mittel des filmischen Erzählens – z. B. Kamera, Schnitt, Musik).
  4. Sie untersuchen lyrische Formen (Ballade, Erzählgedicht, themenverwandte bzw. motivgleiche Gedichte, Konkrete Poesie), erarbeiten deren Merkmale und Funktion (z. B. Ballade als “Liedform”, Sprachspiele in der “Konkreten Poesie”).
  5. Sie untersuchen Dialoge in Texten im Hinblick auf die Konstellation der Figuren, deren Charaktere und Verhaltensweisen (z. B. altersgemäße Jugendstücke, Szenen und Dialoge, einfache Dramentexte; Inszenieren kurzer Szenen und Erproben der Wirkungsmöglichkeiten).

3.2.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie verändern unter Verwendung akustischer, optischer und szenischer Elemente Texte (z. B. eine Ballade als Hörspiel, ein klassisches Gedicht als Rap in moderner (Alltags-)Sprache). Sie präsentieren ihre Ergebnisse in medial geeigneter Form (z. B. Vortrag mit Instrumenten, CD, Plakat, Internet-Veröffentlichung).

3.2.4          Reflexion über Sprache

3.2.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler erkennen verschiedene Sprachebenen und Sprachfunktionen in gesprochenen und schriftlich verfassten Texten (Intentionen und Wirkungsweisen – Sprache und Stil – dieser Texte erkennen; öffentliche und private Kommunikationssituationen unterscheiden; Ursachen von Kommunikationsstörungen kennen und über Lösungswege nachdenken).
  2. Sie vergleichen und unterscheiden Ausdrucksweisen und Wirkungsabsichten von sprachlichen Äußerungen (Information, Regulierung, Appell, Selbstdarstellung).

3.2.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie kennen die verschiedenen Wortarten und gebrauchen sie sicher und funktional (Artikel, Nomen, Verb, Adjektiv, Pronomen, Adverb, Konjunktion, Präposition).
  2. Sie kennen weitere Formen der Verbflexion, bilden die Formen weitgehend korrekt und können ihren funktionalen Wert erkennen und deuten (Aktiv / Passiv, Modi).
  3. Sie unterscheiden Satzglieder, Gliedsätze und Satzverbindungen und bilden komplexe Satzgefüge (Subjektsatz, Objektsatz, Adverbialsatz, Attributsatz).
  4. Sie gewinnen Sicherheit in der Erschließung und korrekten Anwendung von Wortbedeutungen (Gliederungsmöglichkeiten des Wortschatzes nach Schlüsselwörtern, Oberbegriff/Unterbegriff; Synonym/Antonym; Umgangssprache). Sie verstehen Formen metaphorischen Sprachgebrauchs (z. B. in Redewendungen).
  5. Sie wenden operationale Verfahren zur Ermittlung der Satz- und Textstruktur zunehmend selbstständig an (Passivprobe, Textreduktion, Texterweiterung, Texte gliedern, Sätze verknüpfen).

3.2.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie unterscheiden Sprachvarianten (Standard-, Umgangs-, Jugendsprache, in Ansätzen auch Fachsprache).
  2. Sie nehmen exemplarisch Einblick in die Sprachgeschichte. Sie kennen Merkmale der Sprachentwicklung.
  3. Sie erkennen Zusammenhänge zwischen Sprachen und nutzen ihre Kenntnisse für das Erlernen fremder Sprachen.

3.2.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie wenden ihr Wissen über lautbezogene Regelungen weitgehend sicher, auch in schwierigen Fällen, an.

3.2.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie verfügen über weitere wortbezogene Regelungen (Wortableitung und Worterweiterung, häufig gebrauchte Fach- und Fremdwörter, Getrenntschreibung als Regelschreibung).

3.2.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie kennen und beachten satzbezogene Regelungen (Kennzeichen für die Großschreibung von Verben und Adjektiven, Zeitangaben, “dass” als Konjunktion, Zeichensetzung in Satzgefügen und Satzreihen).

3.2.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie kontrollieren Schreibungen mithilfe
  • des Nachschlagens im Wörterbuch
  • der Benutzung von Textverarbeitungsprogrammen
  • der Fehleranalyse und sie berichtigen nach individuellen Fehlerschwerpunkten

3.3            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

3.3.1          Sprechen und Zuhören

3.3.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler verfügen über kommunikative Sicherheit.
  2. Sie setzen erzählerische Formen als Darstellungsmittel bewusst ein (z.B. Argumentationen veranschaulichen; eigene und fremde Erlebnisse und Erfahrungen darstellen – Metaphern, Vergleiche, schildernde Passsagen).
  3. Sie berichten über Ereignisse unter Einbeziehung eigener Bewertungen und beschreiben komplexe Vorgänge in ihren Zusammenhängen.
  4. Sie erarbeiten Referate zu begrenzten Themen und tragen diese weitgehend frei vor (ggf. mithilfe von Stichwortzetteln). Sie unterstützen ihren Vortrag durch Präsentationstechniken und Begleitmedien, die der Intention angemessen sind (z. B. Tafel, Folie, Plakat, Moderationskarten). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie äußern Empfindungen und Gedanken unter Beachtung von Formen gesellschaftlichen Umgangs.
  6. Sie wägen in strittigen Auseinandersetzungen Argumente sachlich ab, entwickeln den eigenen Standpunkt sprachlich differenziert unter Beachtung von Argumentationsregeln.

3.3.1.2     Gespräche führen

  1. Sie beteiligen sich mit differenzierten Beiträgen an Gesprächen. Sie leiten, moderieren und beobachten Gespräche (z. B. einen Dialog, ein Streitgespräch, eine Debatte, ein Rundgespräch, eine Pro- und Contra-Diskussion strukturieren, in dem Gespräch nachfragen, Denkanstöße geben, zielorientiert zusammenfassen).
  2. Sie verfügen in Auseinandersetzungen über eine sachbezogene Argumentationsweise, respektieren fremde Positionen und erarbeiten Kompromisse (eigene und fremde Gesprächsstrukturen untersuchen – z. B. das eigene Gesprächsverhalten und das anderer beobachten und bewerten; Gesprächsverläufe reflektieren; die Gesprächsleitung bewerten). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.1.3     Zuhören

  1. Sie verfolgen konzentriert längere Redebeiträge und mündliche Darstellungen und setzen sich kritisch mit ihnen auseinander.
  2. Sie verstehen umfangreiche gesprochene Texte, sichern sie mithilfe geeigneter Schreibformen und geben sie wieder (z. B. Mitschrift, Protokoll, Mindmap; dabei auch Aufmerksamkeit für verbale und nonverbale Äußerungen entwickeln: z. B. Stimmführung, Körpersprache).

3.3.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie setzen sprechgestaltende Mittel in unterschiedlichen Situationen bewusst ein (z. B. Rollenspiel).
  2. Sie vertreten in Rollenspielen ihre eigene Position (z. B. Bewerbungsgespräch).
  3. Sie erarbeiten mithilfe gestaltenden Sprechens literarischer Texte Ansätze für eigene Textinterpretationen. Sie gestalten Rollen im szenischen Spiel (z. B. Darstellung derselben Szene in unterschiedlicher Grundhaltung, emotionaler Färbung, um verschiedene Deutungsmöglichkeiten zu finden).

3.3.2          Schreiben

3.3.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler beherrschen Verfahren des prozesshaften Schreibens (Planung: Zielsetzung, Arbeitshypothesen, Gliederung, Stoffsammlung; Entwürfe und deren inhaltliche und sprachliche Überarbeitung (auch rechtschriftlich, evtl. unter Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen); über notwendige fachspezifische Begrifflichkeit verfügen).

3.3.2.2     Texte schreiben

  1. Sie verwenden beim Schreiben eigener Texte gestalterische Mittel des Erzählens planvoll und differenziert (z. B. Mittel der Übertreibung in einer Satire für die Schülerzeitung oder in Kurzgeschichten bzw. Romanparodien, Fallbeispiel im Rahmen eines Referates).
  2. Sie informieren über komplexe Sachverhalte, über Gesprächsergebnisse und Arbeitsabläufe (mithilfe von Exzerpt, Mitschrift, Protokoll) und beschreiben diese vom eigenen oder fremden Standpunkt aus; sie beschreiben Textvorlagen bzw. Auszüge und Aspekte hiervon (z. B. Handlungsstruktur, Figurenkonstellationen als Teil einer Textinterpretation – auch mit eigener Wertung).
  3. Sie verfassen argumentative Texte (Argumente aus Informationstexten entnehmen und sammeln, nach Gewichtigkeit ordnen; Argumente durch Beispiele veranschaulichen; Schlussfolgerungen ziehen; den Argumentationsgang einer Vorlage zusammenfassen; sich erörternd mit Argumenten auseinander setzen, Argumente überlegt anordnen, Gegenargumente zurückweisen, z.B. in einem Leserbrief, einer Resolution, einer Rede). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie nutzen Formen appellativen Schreibens bewusst und situationsangemessen (z. B. für Vorlagen bzw. in Anlehnung an Vorlagen werbende Texte verfassen – Lektüre eines Buches, eine Theaterveranstaltung).
  5. Sie fassen komplexe Texte strukturiert zusammen (Inhaltsangaben – auch im Nominalstil – mit Struktur- bzw. Gliederungshinweisen: Markierungen, Unterstreichungen, Symbole).
  6. Sie beschreiben Texte und Textauszüge (literarische Texte, Sachtexte und medial vermittelte Texte) und analysieren sie unter Berücksichtigung formaler und sprachlicher Besonderheiten (Inhalte auch längerer und komplexerer Texte wiedergeben; Informationen aus linearen und nicht-linearen Texten zusammenfassen und so wiedergeben, dass insgesamt eine kohärente Darstellung entsteht; formale und sprachliche Gestaltungsmittel an Beispielen erläutern; Textdeutungen begründen; sprachliche Bilder deuten; Thesen formulieren; Argumente zu einer Argumentationskette verknüpfen; Gegenargumente formulieren, überdenken und einbeziehen; Argumente gewichten und Schlüsse ziehen; begründet Stellung nehmen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  7. Sie verfassen formalisierte kontinuierliche/diskontinuierliche Texte und setzen diskontinuierliche Texte funktional ein (z. B. Grafiken, Schaubilder, Statistiken in Referaten).
  8. Sie kennen, verwenden und verfassen Texte in standardisierten Formaten (z. B. Praktikumsbericht, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Geschäftsbrief, Protokoll – auch unter Nutzung diskontinuierlicher Texte: Diagramme, Übersichten u. Ä.).

3.3.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie verfassen in Anlehnung an literarische Vorlagen umfangreichere eigene Texte (z. B. Rollenbiografie) und nutzen die Umgestaltung von Texten (z. B. parodistische Elemente) als Mittel zu einem vertieften Verständnis thematischer Zusammenhänge. Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit

3.3.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.3.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler wenden erweiterte Strategien und Techniken des Textverstehens weitgehend selbstständig an.
  • überfliegend, selektiv, kursorisch navigierend (z. B. Bild-Ton-Text integrierend) lesen
  • genaues Erfassen der Informationen komplexerer Texte
  • Erschließen schwieriger Textpassagen / Begriffe
  • Fragen und Arbeitshypothesen formulieren
  • Erstellen von Exzerpten und Übersichten
  • Formulierung von Hypothesen unter Einbeziehung eigener Wissensbestände
  • Entwicklung einer textbezogenen Interpretation
  • Nachdenken über Inhalt, Sprache und Form eines Textes
  1. Sie nutzen selbstständig Bücher und Medien zur Recherche und berücksichtigen zunehmend fachübergreifende Aspekte (z. B. Fachbücher, Rundfunk- und Fernsehangebote, Bibliotheken, Suchmaschinen des Internets und das Internet).

3.3.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie verstehen Sachtexte (Nachricht, Kommentar, Gesetz, Vertrag, Gebrauchsanweisung). Sie erkennen das Thema, den Argumentationsgang, die Stilmittel, erschließen die Aussageabsicht und beziehen Stellung zu den Aussagen (Zusammenhang zwischen Intention, Textmerkmalen, Lesererwartung und Wirkung; Realitätsbezug; Unterschied zwischen Information und Wertung, persönliche Schlussfolgerungen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

4/5. Sie untersuchen die Informationsvermittlung und Meinungsbildung in Texten der Massenmedien (zu jugendspezifischen Themen: z.B. regionale und überregionale Zeitungen und Fernsehsendungen, Informationen zu einem Thema/Problem in unterschiedlichen Medien vergleichen und bewerten – Suchstrategien einsetzen; Interviews auf Fragetechnik und Antwortstrategien untersuchen, Steuerungsmöglichkeiten in Interviews, Talk-Shows o. Ä. darlegen; Merkmale von Print- und Online-Zeitungen, Unterscheidung von Infotainment, Hypertexten, Werbekommunikation, Film). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie kennen und verstehen altersstufengemäße epische, lyrische und dramatische Texte und schätzen deren Wirkungsweisen ein (Spektrum altersangemessener Werke bedeutender Autorinnen und Autoren kennen; zentrale Inhalte erschließen; Struktur von Handlung, Ort und Zeit mithilfe von Kompositionsskizze oder Inhaltsangabe erfassen; Figurenkonstellation und Handlungsmotive der Figuren, den zentralen Konflikt herausarbeiten; beispielhaft den Zusammenhang zwischen Text, Entstehungszeit und Lebensumständen des Autors/der Autorin untersuchen; alternative Handlungs- und Lebensentwürfe vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen gestalten; über die dazu notwendigen Fachbegriffe verfügen).
  2. Sie erschließen (beschreiben und deuten) literarische Texte mit analytischen und produktiven Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation ggf. unter Einbeziehung historischer und gesellschaftlicher Fragestellungen (Handlungsstruktur; Figuren-, Raum-, Zeitdarstellung, spezifische Formen und Merkmale in ihrer Funktion; an einem Beispiel epochentypische Themen und Motive identifizieren und berücksichtigen; Wort-, Satz-, Gedankenfiguren, Bildsprache; eigene Lektüreerfahrungen vermitteln). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie verstehen epische Texte (Erzähltexte und Ganzschriften: Kurzgeschichten, Roman; die Handlung – z. B. in einer Inhaltsangabe – erfassen; Besonderheiten der Textsorte erkennen; die handelnden Personen charakterisieren; Gestaltungsmittel in ihrer Funktion beschreiben – z. B. Erzähler, Erzählperspektive etc.;  sich mit den Texten auseinandersetzen, indem das Gelesene auf Kontexte (z. B. eigenes Vorwissen) bezogen wird; über Methoden zur Untersuchung medial vermittelter Erzähltexte verfügen -Film, Literaturverfilmung). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie erschließen auf der Grundlage eingeführten fachlichen und methodischen Wissens lyrische Texte und stellen ihre Ergebnisse in Form eines zusammenhängenden und strukturierten, deutenden Textes dar (z. B. durch Vortrag auswendig gelernter Gedichte, Sensibilisierung von Auffälligkeiten im Text durch gestaltendes Lesen; Aufstellen von Deutungshypothesen und Überprüfung am Text; Einbezug des Entstehungskontextes; Vergleich themenverwandter Gedichte; namhafte Lyrik-Autorin bzw. -Autor als begründete persönliche Lyrikanthologie, Rezension für eine Zeitschrift). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie verstehen und erschließen dramatische Texte (auch Auszüge und Teile eines Drehbuchs) unter Berücksichtigung struktureller, sprachlicher und inhaltlicher Merkmale (z. B. Merkmale eines Dramas; Figurenkonstellation; Rollenbiografie; Konfliktbewältigung und ihre Alternativen; Vorschläge für eine Inszenierung, szenisches Spiel; Vergleich mit der Vorlage nach einem Theaterbesuch). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie arbeiten gestaltend mit Texten (z.B. Bild-Text-Ton-Verbindungen u.Ä.; diese medial vermittelten Texte präsentieren; Perspektivenwechsel gestalten: innerer Monolog, Brief in der Rolle einer literarischen Figur; szenische Umsetzung, Paralleltext, weiterschreiben, in eine andere Textsorte umschreiben).

3.3.4          Reflexion über Sprache

3.3.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler kennen verbale und nonverbale Strategien der Kommunikation (auch grundlegende Faktoren eines Kommunikationsmodells) und setzen diese gezielt ein (z. B. Bewerbungsgespräch). Sie erkennen Ursachen möglicher Verstehens- und Verständigungsprobleme in mündlichen wie schriftlichen Texten und verfügen über ein Repertoire der Korrektur und Problemlösung (dabei grundlegende Textfunktionen unterscheiden: Information, Regulierung, Appell, Kontakt, Selbstdarstellung, ästhetische Funktion).
  2. Sie unterscheiden und reflektieren bei Sprachhandlungen Inhalts- und Beziehungsebenen und stellen ihre Sprachhandlungen darauf ein (gelingende und misslingende Kommunikation; öffentliche bzw. private Kommunikationssituationen).

3.3.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie verfügen über Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Bedeutung und Funktionswandel von Wörtern und nutzen sie für die Untersuchung von Texten und das Schreiben eigener Texte (z. B. Unterscheidung von poetischem und öffentlichem Sprachgebrauch zur Untersuchung von Texten und zum Schreiben eigener Texte; Erscheinungen des Sprachwandels – Bedeutungswandel, fremdsprachliche Einflüsse).
  2. Sie verfügen sicher über die Formen der Verbflexion, kennen deren Funktionen und nutzen sie für die Untersuchung von Texten und das Schreiben eigener Texte (z. B. stilistische Varianten unterscheiden und ausprobieren, Fachvokabular bei der Sprachanalyse korrekt verwenden).
  3. Sie festigen, differenzieren und erweitern ihre Kenntnisse im Bereich der Syntax und nutzen sie zur Analyse und zum Schreiben von Texten (z. B. Wirkungen von Satzbau-Varianten, Gliedsatz-Varianten unterscheiden und ausprobieren).
  4. Sie unterscheiden sicher zwischen begrifflichem und bildlichem Sprachgebrauch (ausgewählte rhetorische Mittel kennen).
  5. Sie beherrschen sprachliche Verfahren und können diese beschreiben (z. B. Paraphrase, Perspektivwechsel; Gliederungssymbole zur Verdeutlichung der Textstruktur; Verwendung von Begriffshierarchien, Wortzusammensetzungen).

3.3.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie reflektieren Sprachvarianten (Standard-, Fach-, Umgangs-, Jugend-, Frauen-, Männersprache, Dialekte, Anglizismen).
  2. Sie gewinnen Einblicke in die Sprachentwicklung und reflektieren diese (z.B. Bedeutungswandel von Begriffen, sprachliche Trends, political correctness).
  3.  Sie reflektieren ihre Kenntnis der eigenen Sprache und ihre Bedeutung für das Erlernen von Fremdsprachen (Mehrsprachigkeit zur Entwicklung der Sprachbewusstheit und zum Sprachvergleich nutzen).

3.3.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie beherrschen im Wesentlichen die lautbezogenen Regelungen.

3.3.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie schreiben im Bereich wortbezogener Regelungen weitgehend sicher (Fach- und Fremdwörter, Zusammen- und Getrenntschreibung).

3.3.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie verfügen über weitere satzbezogene Regelungen (Besonderheiten der Groß- und Kleinschreibung, Regeln der Zeichensetzung bei Zitaten, Zeichensetzung im Satzgefüge).

3.3.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie korrigieren und vermeiden Fehler mithilfe
  • des Regelteils eines Wörterbuchs
  • von Computerprogrammen
  • selbstständiger Fehleranalyse

4              Leistungsfeststellung

Die rechtlich verbindlichen Hinweise zur Leistungsfeststellung sowie zu Verfahrensvorschriften sind in der Allgemeinen Schulordnung dargestellt (ASchO §§ 21-25). Diese Regelungen werden ab 01.08.2005 durch die entsprechenden Vorschriften des in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Schulgesetzes abgelöst (§ 47).

„Sonstige Leistungen“ haben bei der Leistungsfeststellung den gleichen Stellenwert wie die „Schriftlichen Leistungen“ in den Klassenarbeiten.

Die Leistungsfeststellung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen.

Die Leistungsfeststellung ist daher so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche („Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“, „Reflexion über Sprache“) bei der Leistungsfeststellung angemessen zu berücksichtigen. Auch Leistungen, die von den Schülern im Bereich „Sprechen und Zuhören” erbracht werden, sollen daher einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden.

Es gelten für die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) die im Kapitel 4 vorgegebenen Aufgabentypen. Die Schüler müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll sich mehr als eine Klassenarbeit innerhalb eines Schuljahres auf ein und denselben Aufgabentyp beziehen. Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz können auch Diktate und gleichwertige Überprüfungsformen als Teile von Klassenarbeiten eingesetzt werden.

Die zu fordernden Leistungen umfassen immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung. Sie beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches.

Die Schüler sollen auch in Klassenarbeiten im Sinne der Förderung prozesshaften Schreibens Gelegenheit zu Vorarbeiten (Markieren des Textes, Gliederung des eigenen Textes, Entwurf einzelner Passagen u. Ä.) erhalten, bevor sie die Endfassung zu Papier bringen. Dies bedingt eine entsprechende Zeitvorgabe.

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedeutet ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung.

Bei Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sind für die Leistungsfeststellung im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung die Lernausgangslage sowie der individuelle Lernfortschritt ebenso bedeutsam wie der bereits erreichte Leistungsstand.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schüler die sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können.

Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im RdErl. d. Kultusministeriums von 19.07.1991, BASS 14 – 01 Nr. 1, II A 3.70-20/0-1222/91.

Zu „Sonstige Leistungen“ zählen:

Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die schriftliche Übung, aber auch im szenischen Spiel oder in einer Präsentation von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat u.a.m.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen / szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden.

Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung, Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung einer Verstehensleistung und einer vor allem sprachlichen Darstellungsleistung hilfreich und notwendig.

4.1            Fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept der Adolf-Reichwein-Realschule

4.2            Leistungsbewertung

4.2.1          Allgemeines

Die Gewichtung von schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten) und sonstigen Beiträgen beträgt 1:1.

In den schriftlichen Arbeiten werden analog zu den Zeugnisnoten ganze Noten vergeben. Die weitere Differenzierung kann dem der Bewertung angegliederten Bewertungsschlüssel entnommen werden.

Reine Rechtschreib- oder Grammatikarbeiten sind unzulässig, jedoch darf ein geringer Teil der Klassenarbeiten Leistungsnachweise über den Punkt „Nachdenken über Sprache“ enthalten. Leistungsüberprüfungen im Bereich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik werden über Tests (sonstige Beiträge) abgedeckt.

Der Notenschlüssel für Klassenarbeiten folgt für die Jahrgangsstufe 10 den Vorgaben für die ZP, für die Jahrgangsstufen 5-9 gilt ein von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigter gemilderter Notenschlüssel.

Noten werden immer unter die von dem Schüler verfasste Arbeit geschrieben. Bewertungsbögen dienen der Leistungserfassung und –bewertung.

4.2.2          Klassenarbeiten

4.2.2.1     Gewichtung Inhalt – sprachliche Gestaltung – sprachliche Richtigkeit

Für die schriftliche Leistungsfeststellung im Rahmen der Klassenarbeiten gilt eine Gewichtung von ca. 50%.

JahrgangsstufeArt der KlassenarbeitInhaltliche LeistungSprachliche Leistung
5 / 6Aufsatzart  
 z.B.

 

Fortsetzung eines Märchens

60%40%
7 / 8Aufsatzart  
 z.B.

 

Personenbeschreibung

Vorgangsbeschreibung

Inhaltsangabe

Zusammenfassung

Bericht

lineare Erörterung

Streitgespräch

60%40%
9 / 10Aufsatzart  
 z.B.

 

Argumentation

Personencharakteristik

Analyse e. Sachtextes

Analyse e. literarischen Textes

60%40%
 Bewerbungsschreiben50%30% sprachliche Gestaltung

 

20 % Form

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt. „Ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit“ führt zu einer „entsprechenden Notenanhebung“ (vgl. KLP Deutsch, S 48).

Weist eine Klassenarbeit starke Mängel im Bereich „Inhalt“ auf, so dass dieser mit „mangelhaft“ (5) oder schlechter bewertet würde, kann die Gesamtnote nicht besser als mangelhaft (5) sein. In diesem Fall erfolgt eine Zweitkorrektur durch ein Mitglied der Fachkonferenz Deutsch.

4.2.2.2     LRS

In den Jahrgangstufen 5 und 6 wird die sprachliche Richtigkeit bei der Notenfindung dem Lernstand entsprechend berücksichtigt (benotet) und der jeweilige Leistungsstand in diesem Bereich wird dem Schüler rückgemeldet.

In den Jahrgangsstufen 7 und 8 wird die sprachliche Richtigkeit bei nachgewiesener LRS zur Hälfte bewertet. Die für diesen Bereich zu vergebenden restlichen Prozente sind im Bereich der sprachlichen Gestaltung zu addieren.

Hierzu ist eine Testung mit entsprechender Diagnose durch die Erziehungsberatung Witten über das Jugendamt der Stadt Witten notwendig.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die sprachliche Richtigkeit auch bei nachgewiesener LRS vollauf berücksichtigt.

4.2.2.3     Aufgabentypen

Zu den Prinzipien eines modernen Schulsystems, das Schulen mehr Verantwortung für die Gestaltung von Unterricht einräumt, gehört die regelmäßige methodisch abgesicherte Überprüfung, ob und in welchem Umfang Schüler tatsächlich über die fachlichen Kompetenzen verfügen, die mit Bildungsstandards bzw. Kernlehrplänen vorgegeben sind.

Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind Grundlagen für Maßnahmen

  • zur gezielten Förderung von Schülern
  • zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität
  • zur Beratung und Unterstützung von Schulen, die Schwierigkeiten haben, die vorgegebenen fachlichen Standards zu erfüllen

Im Folgenden werden nach Jahrgangsstufen Aufgabentypen aufgeführt, die die fachlichen Anforderungen der in Kapitel 3 angegebenen Kompetenzerwartungen (Prinzip des integrativen Deutschunterrichts) verbinden.

Unter der Internet-Adresse http://www.learn-line.nrw.de/angebote/kernlehrplaene sind Aufgabenbeispiele aufgeführt, die die Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen des Faches so miteinander verknüpfen, dass in umfassender Weise die sprachliche Handlungsfähigkeit der Schüler erkennbar wird. Diese Aufgabenbeispiele machen deutlich, welche konkreten Leistungen zur Erreichung fachlicher Standards erbracht werden müssen. In diesem Sinne eignen sich diese Aufgaben für die gezielte Überprüfung von Kompetenzen.

Aufgabentypen (mündlich)

AufgabenschwerpunkteAufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 5/6

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 7/8

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 9/10

SprechenTyp 1Typ 1Typ 1
 anschaulich vortragen, z. B.
a) Erlebnisse und Erfahrungen
b) Arbeitsergebnisse
sachgerecht und folgerichtig vortragen, z. B.
a) Beobachtungen
b) Arbeitsergebnisse (Auseinandersetzung mit Sachverhalten oder Texten)
c) kurze Referate
sachgerecht und folgerichtig, auch mediengestützt, präsentieren, z. B.
a) Arbeitsergebnisse
b) Referate
c) eigene Standpunkte
gestaltend sprechen /szenisch spielenTyp 2Typ 2Typ 2
 gestaltend vortragen, z. B. a) dialogische Texte b) Gedichtegestaltend vortragen
(nonverbale und verbale Ausdrucksformen einsetzen), z. B.
a) dialogische Texte
b) Gedichte
gestaltend vortragen, z. B.
a) dialogische Texte
b) Gedichte
Gespräche führenTyp 3Typ 3Typ 3
 im Gruppengespräch vereinbarte Gesprächsregeln einhalten, sich zielorientiert einbringen und das Gespräch reflektierenSprechakte gestalten und reflektieren, z. B.
a) in Gruppengesprächen
b) in Streitgesprächen (auch als Rollenspiel)
c) in Interviews
Sprechakte gestalten und reflektieren, z. B.
a) in der Diskussion
b) in Bewerbungsgesprächen

Aufgabentypen (schriftlich)

AufgabenschwerpunkteAufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 5/6

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 7/8

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 9/10

SchreibenTyp 1
 erzählen
a) Erlebtes, Erfahrenes, Erdachtes
b) auf der Basis von Materialien oder Mustern
  
 Typ 2Typ 2Typ 2
 sachlich berichten und beschreiben
a) auf der Basis von Material
b) auf der Basis von Beobachtungen
in einem funktionalen Zusammenhang auf der Basis von Materialien sachlich berichten und beschreibenVerfassen eines informativen Textes (Materialauswahl und -sich­tung, Gestaltung des Textes, Reflexion über Mittel und Verfahren)
 Typ 3Typ 3Typ 3
 zu einem im Unterricht thematisierten Sachverhalt begründet Stellung nehmeneine Argumentation zu einem Sachverhalt verfassen (ggf. unter Einbeziehung anderer Texte)eine (ggf. auch textbasierte) Argumentation zu einem Sachverhalt erstellen
Lesen – Umgang mit Texten und MedienTyp 4Typ 4Typ 4
 a) einen Sachtext oder literarischen Text mithilfe von Fragen untersuchen
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, die Informationen miteinander vergleichen und daraus Schlüsse ziehen
a) einen Sachtext, medialen Text oder literarischen Text mithilfe von Fragen auf Wirkung und Intention hin untersuchen und bewerten
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, Informationen miteinander vergleichen, deuten und abschließend reflektieren und bewerten
a) einen Sachtext, medialen Text analysieren, einen literarischen Text analysieren und interpretieren
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, die Informationen miteinander vergleichen, Textaussagen deuten und abschließend reflektieren und bewerten
Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer FunktionTyp 5Typ 5Typ 5
 einen Text nach vorgegebenen Kriterien überarbeiteneinen vorgegebenen Text überarbeiteneinen Text unter vorgegebenen Gesichtspunkten sprachlich analysieren und überarbeiten und die vorgenommenen Textänderungen begründen
produktionsorientiertes SchreibenTyp 6Typ 6Typ 6
 Texte nach einfachen Textmustern verfassen, umschreiben oder fortsetzensich mit einem literarischen Text durch dessen Umgestaltung auseinandersetzen, z. B.
a) einen Dialog schreiben
b) Perspektive wechseln
produktionsorientiert zu Texten schreiben (mit Reflexionsaufgabe)

Der Aufgabentyp soll neben dem Titel der Klassenarbeit stehen.

4.2.2.4     Anzahl

In den Jahrgangsstufen 5,6 und 7 sowie in der Jahrgangsstufe 8 1. Halbjahr werden pro Halbjahr drei (3) Klassenarbeiten geschrieben.

In den Jahrgangsstufen 8 2. Halbjahr, 9 und 10 werden pro Halbjahr zwei (2) Klassenarbeiten geschrieben.

In den Jahrgangsstufen 5,6 und 7 sowie in der Jahrgangsstufe 8, 1. Halbjahr kann eine Klassenarbeit pro Schuljahr durch ein Lesetagebuch oder Portfolio ersetzt werden.

Lernstanderhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (siehe Runderlass des MSW vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4) in der zurzeit gültigen Fassung vom 25.02.2012).

4.2.2.5     Dauer

Eine Klassenarbeit in Jahrgangsstufe 5 dauert 45 Minuten. Eine Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 6 bis 8 dauert zwischen 45 und 60 Minuten. Eine Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 dauert zwischen 60 und 90 Minuten.

4.2.2.6     Klassenarbeitsheft

Der Schüler führt ein Klassenarbeitsheft der Lineatur 25, Oberschulheft.

Hat der Schüler zum Zeitpunkt der Klassenarbeit sein Klassenarbeitsheft nicht zur Verfügung, so werden im Anschluss an die Berechnung der erreichten Punkte 5 Prozent der Gesamtpunktzahl subtrahiert. Danach wird die Note ermittelt.

4.2.2.7     Schreibutensilien der Schüler

Da es immer mehr Schülern schwerfällt, ordentlich und leserlich zu schreiben – insbesondere bei schriftlichen Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten und Tests) – gilt folgende Regelung: Klassenarbeiten und andere schriftliche Leistungsüberprüfungen dürfen ausschließlich nur mit einem Füller oder mit Fineliner geschrieben werden. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens bei Klassenarbeiten ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung kann ggf. eine Abschrift der Arbeit erforderlich sein.

4.2.2.8     Abgabe

Die Klassenarbeit muss von dem Schüler persönlich bei der Lehrkraft abgegeben werden. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.

Gibt der Schüler nach Ablauf der für die Klassenarbeit zur Verfügung gestellten Zeit diese nicht ab, so wird die Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet.

4.2.2.9  Leistungsnachweise als Ersatz für eine Klassenarbeit(Lesetagebuch, Portfolio …)

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit Lektüre kann die Leistungsüberprüfung aus dem Anfertigen eines Klassenarbeit ersetzenden Leistungsnachweises (Lesetagebuch, Portfolio …) bestehen. Der entsprechende Arbeitsauftrag wird in der ersten Unterrichtsstunde der zugehörigen Reihe erteilt.

Der Arbeitsauftrag erfolgt schriftlich. Der schriftliche Arbeitsauftrag enthält alle von den Schülern zu bearbeitenden Aufgaben.

Mit Erteilung des Arbeitsauftrags wird den Schülern der verbindliche Abgabetermin mitgeteilt. Der Abgabetermin sollte frühestens zwei, längstens vier Unterrichtswochen nach Erteilung des Arbeitsauftrags liegen.

Den Schülern wird bei der Erteilung des Arbeitsauftrags mitgeteilt, dass die Abgabe des Lesetagebuchs zum genannten Termin persönlich beim Fachlehrer erfolgen muss. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.

4.2.2.10  Bewertungsschlüssel

Klassen 5-9

123456
100 – 95 %94 – 80 %79 – 65 %64 – 47 %46 – 30 %29 – 0 %

Klassen 10 (analog zum Bewertungsschlüssel der ZAP)

123456
100 – 87 %86 – 73 %72 – 59 %58 – 45 %44 – 18 %17 – 0 %

4.2.2.11         Lesbarkeit von Klassenarbeiten

Ist eine Klassenarbeit aufgrund des Schriftbildes für den korrigierenden Lehrer nicht entzifferbar und somit nicht verlässlich zu korrigieren, bittet er einen Kollegen aus der Fachschaft Deutsch um Unterstützung beim Lesen und Korrigieren dieser Klassenarbeit.

Kann der hinzugezogene Kollege die Schrift der des Schülers ebenfalls nicht entziffern und verlässlich korrigieren, so wird die Klassenarbeit fotokopiert und der Schüler aufgefordert, in einer für ihn freien Randstunde diese Klassenarbeit ordentlich und lesbar mit Füller und auf dem für Klassenarbeiten vorgesehenen Papier ohne Veränderungen an Inhalt oder Wortlaut abzuschreiben.

Ist diese Ausfertigung der Klassenarbeit dann erneut von der korrigierenden Lehrkraft nicht entzifferbar und somit nicht verlässlich zu korrigieren, wird die Klassenarbeit mit 6 (ungenügend) bewertet.

4.2.2.12  Korrekturzeichen

Für die Korrektur von Klassenarbeiten gelten folgende Korrekturzeichen:

RRechtschreibfehler
ZZeichensetzungsfehler
GrGrammatikfehler
TTempusfehler
AAusdrucksfehler
WWortfehler
SbSatzbaufehler
ffalsch
YWort fehlt

4.2.2.13  Bewertungsbögen

Das Ergebnis der Klassenarbeit wird dem Schüler nicht nur durch die Korrekturen im Text seiner Klassenarbeit und der Note unter der Klassenarbeit zurückgemeldet. Er erhält zu jeder Klassenarbeit einen Bewertungsbogen.

Jeder Bewertungsbogen der Fachschaft Deutsch ist wie folgt aufgebaut:

  • Inhalt
  • Darstellungsleistung

Im Bereich „Inhaltliche Leistung“ werden die richtige / optimale Lösung sowie zu erreichende und erreichte Punkte ausgewiesen.

Im Bereich „Darstellungsleistung“ werden die für die jeweilige Themenstellung / Kompetenzerwartung relevanten sprachlichen Faktoren, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik sowie zu erreichende und erreichten Punkte ausgewiesen.

Im Anschluss wird der Notenzuschnitt bestehend aus Note (1 bis 6), Prozentskala und Punktskala pro Note tabellarisch ausgewiesen.

4.2.3          Sonstige Leistungen

Auszug aus dem Kernlehrplan Deutsch Realschulen NRW:

„Zu „Sonstige Leistungen“ zählen:

Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die schriftliche Übung, aber auch im szenischen Spiel oder in einer Präsentation von dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat u.a.m.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen / szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden.

Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung, Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung einer Verstehensleistung und einer vor allem sprachlichen Darstellungsleistung hilfreich und notwendig.

Für alle Jahrgangsstufen gilt für den Bereich Sonstige Leistungen eine Gewichtung von ca. 50 Prozent.

Alle von dem Schüler erbrachten Leistungen in diesem Bereich fließen zu gleichen Teilen in die Benotung ein.

Pro Halbjahr wird drei Mal eine Note für den Bereich Sonstige Leistungen ermittelt.

In den Bereich Sonstige Leistungen fallen Leistungen, die ein Schüler zum Beispiel in den folgenden Teilbereichen erbringt:

  • Qualität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)
  • Kontinuität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)
  • Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht
  • Referate / Präsentationen
  • schriftliche Übungen / Tests
  • Heft- / Mappenführung (Kann)
  • erbrachte Hausaufgabenleistungen
  • besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen

4.2.3.1     Mündliche Beiträge (mündlich / schriftlich)

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge eines Schülers verstanden, die er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

4.2.3.2     Kontinuität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)

Es wird erwartet, dass der Schüler die unter Punkt 8.3.1 erläuterten mündlichen Beiträge regelmäßig, aktiv und freiwillig erbringt. Der Fachlehrer dokumentiert die von ihm wahrgenommen Beiträge auf regelmäßiger Basis.

4.2.3.3     Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellter schriftlicher Aufgaben, die der Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten hat, beurteilt.

4.2.3.4     Referate/Präsentationen

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler ein Referat / eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

4.2.3.5     Schriftliche Übungen/Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen / Tests kontrolliert werden, besonders im Rahmen des Bereichs Nachdenken über Sprache, aber auch im Rahmen aller anderen Themenbereiche. Die Benotung erfolgt über den im Rahmen dieses Leistungskonzepts aufgeführten Bewertungsschlüssel.

Die Benotung für angekündigte und somit als geübt geltende Diktate in einem Umfang von 40 bis 50 Wörtern bei mitdiktierten Satzzeichen erfolgt nach diesem Bewertungsschlüssel:

NoteFehlerzahl
10-1
22
33
44
55
6>=6

Die Benotung für angekündigte Tests mit einem Umfang von 15 in eine Tabelle einzusetzenden unregelmäßigen Verben erfolgt nach diesem Bewertungsschlüssel:

Noterichtige Lösungen
115-14,5
214-12,5
312-10,5
410-7,5
57-3
62,5-0

Ein halber Punkt wird abgezogen bei Rechtschreibfehlern, fehlenden Personalpronomen und Groß- bzw. Kleinschreibung. Ist das Wort nicht leserlich geschrieben, wird es als falsch gewertet. Die Durchführung bzw. Anzahl und Häufigkeit dieser Art von Tests bleibt der Lehrkraft überlassen.

4.2.3.6     Heft- / Mappenführung

Der Schüler ist gehalten, je nach Anweisung der Lehrkraft, ein Heft oder eine Mappe für das Fach Deutsch zu führen.

Das Heft bzw. das Papier für die Mappe hat die Lineatur 25 (liniert, 4,5 cm Rand).

Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller, gefüllt mit blauer Tinte.

4.2.3.7     Hausaufgabenleistungen

Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Deutsch oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Deutsch unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat der Schüler vier Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht ein entsprechendes Schreiben an den / die Erziehungsberechtigten.

4.2.3.8     Besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen

Die Lehrkraft kann dem Schüler die Möglichkeit geben, durch klar definierte besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen zu verbessern.

Siehe auch 1.1.4.2.3.4     Referate/Präsentationen – auf freiwilliger Basis.