Vorwort
Das Kollegium der Adolf-Reichwein-Realschule hat sich in der Lehrerkonferenz vom 13.09.2016 auf das vorliegende Fortbildungskonzept geeinigt. Es wurde am 27.09.2016 von der Schulkonferenz der Adolf-Reichwein-Realschule gebilligt.
Es soll zunächst für die Dauer von drei Schuljahren Gültigkeit haben. Danach erfolgt eine Evaluation, die besonders auf die Inhalte des Konzepts ausgerichtet ist.
Da zu diesem Zeitpunkt das Schuljahr 2016/17 bereits im vollen Gange ist und die ersten Fortbildungen bereits umgesetzt sind, werden die Prozesse dieses Konzepts nach und nach umgesetzt.
Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Grundlage für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern basiert auf dem Schulgesetz für NRW vom 15.02.2005 (SchulG NRW, zuletzt geändert am 13.11.2012):
§ 57 Lehrerinnen und Lehrer
(2) Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit. Sie stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen.
(3) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.
§ 59 Schulleiterinnen und Schulleiter
(6) Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen.
§ 68 Lehrerkonferenz
(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
- Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
§ 69 Lehrerrat
(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.[1]
Weiterhin basiert sie auf der ADO (Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen).
§ 11 Fortbildung
(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).
(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG).
(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.
(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.[2]
Ferner durch den RdErl. d. MSJK zu Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und Weiterbildung vom 27. April 2004[3]
Grundlagen
Die Lehrerfortbildung ist ein wichtiger Baustein in der Schulentwicklung der Adolf-Reichwein-Realschule.
Der dahinterstehende Leitgedanke ist, dass der Grundsatz des lebenslangen Lernens für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen gilt.
Die Lehrerfortbildung soll die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, ihre fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und somit die Weiterentwicklung von Unterricht und der gesamten schulischen Arbeit fördern.
Die Lehrerfortbildungen an der Adolf-Reichwein-Realschule basieren auf den Bildungsstandards, dem Schulprogramm, den in der Schulkonferenz verabschiedeten Jahreszielen und den individuellen Fortbildungsbedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer.
Ziel der Fortbildung an der Adolf-Reichwein-Realschule ist es, die Unterrichtsqualität nachhaltig zu sichern und kontinuierlich zu steigern und dabei die Professionalität aller Lehrkräfte langfristig zu stärken.
Alle Fortbildungsmaßnahmen werden stets auf die Entwicklung innerhalb des Schullebens an der Adolf-Reichwein-Realschule abgestimmt. Dies gilt für ihre Planung, Durchführung und Evaluation und geschieht in der Zusammenarbeit von Schulleitung, Steuergruppe und Fortbildungskoordination.
Für das Kollegium der Adolf-Reichwein-Realschule wird festgelegt, dass
‒ pro Schuljahr zwei verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für das gesamte Kollegium durchgeführt werden (pädagogische Tage).
‒ pro Schuljahr jede Kollegin, jeder Kollege an einer individuellen Fortbildung teilnehmen sollte.
‒ darüber hinaus weitere Lehrerfortbildungen besucht bzw. organisiert werden können, z. B. auf Fachkonferenzebene.
‒ die so erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen im Kollegium multipliziert werden und die jeweilige Fortbildungsmaßnahme zusätzlich evaluiert wird.
‒ Themen der Fortbildungen der Deckung des Fortbildungsbedarfs dienen.
‒ die Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der pädagogischen Tage sowie die der Fachkonferenzen von der Fortbildungsbeauftragten administriert werden.
‒ individuelle, persönliche Fortbildungen im Personalentwicklungsgespräch der Schulleitung abgestimmt werden, die Fortbildungsbeauftragte über Thema, Termin und Teilnehmer informiert wird, um später bei der Multiplikation zu unterstützen und die Evaluation dieser Maßnahmen der Schulleitung obliegt.
Fortbildungsplanung im Qualitätskreislauf
Die Fortbildungsplanung folgt grundsätzlich dem Qualitätskreislauf.
Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
Im Laufe eines Schuljahres werden von der Schulleitung, der Steuergruppe, den Fachkonferenzen und den Kollegen Themen, in denen sie Bedarf zur Fortbildung im Rahmen der beiden pädagogischen Tage sehen, gesammelt.
In der drittletzten Lehrerkonferenz werden diese Themen abgefragt und auf maximal acht Themen fokussiert werden.
In der vorletzten Lehrerkonferenz erfolgt die Priorisierung des Fortbildungsbedarfs mittels des Spinnennetzdiagramms[4].
Priorisierung und Konzeptentwicklung
In der letzten Lehrerkonferenz wird das Ergebnis vorgestellt und die Fortbildungsthemen für die zwei pädagogischen Tage im nächsten Schuljahr werden abgestimmt.
Bevor die Planung des jeweiligen pädagogischen Tages beginnt, werden die konkreten Bedarfe erneut mittels des Spinnennetzdiagramms in der unter 4.1 beschriebenen Vorgehensweise erhoben, wobei die Erhebung des Bedarfs in der letzten und die Ergebnispräsentation in der ersten Lehrerkonferenz eines Schulhalbjahres erfolgt.
Aus der Auswertung ergibt sich das Skript für die Planungsgespräche der Fortbildungsmaßnahme bzw. der Konzeptentwicklung.
Konkrete Planung von Fortbildungsangeboten
Die Fortbildungsbeauftragte plant auf der Grundlage des Konzepts die Fortbildungsmaßnahme. Hierzu wird zunächst geprüft, ob es im Kollegium Spezialisten für das Thema gibt. Ansonsten ist in absteigender Relevanz das Angebot folgender Fortbildungsanbieter zu prüfen: Kompetenzteams NRW und externe Anbieter wie Verbände, Kirchen, Fortbildungsinstitute.
Die Fortbildungsbeauftragte nimmt Kontakt zu den Anbietern auf, prüft, ob der ermittelte Fortbildungsbedarf gedeckt werden kann, ermittelt die entstehenden Kosten, wählt einen entsprechenden Anbieter aus und legt diese Auswahl der Schulleitung zur Entscheidung vor.
In diesem Schritt erfolgt auch die Terminabstimmung.
Nach erfolgter Auswahl und Terminabstimmung ergeht eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer – per E-Mail und per Aushang am Infobrett der Fortbildungsbeauftragten.
Die Fortbildungsbeauftragte stimmt den Material- und Medienbedarf mit dem Anbieter ab und sorgt für eine entsprechende Ausstattung des Raumes.
Getränke und Verpflegung liegen in der Verantwortung jedes Kollegen.
Durchführung der Fortbildungsveranstaltung
Während die Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, steht die Fortbildungsbeauftragte als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
An ihrem Ende wird der spontane Eindruck der Teilnehmenden mittels eines Evaluationsbogens[5] erhoben. Hierzu wird das Evaluationsinstrument „Zielscheibe“ benutzt. Dieses kann sowohl für die individuelle, anonyme Rückmeldung als auch als offene Rückmeldung der Gruppe eingesetzt werden. In beiden Fällen gilt, je höher die Bewertung, desto größer der Erfolg. Auch wird das Ergebnis archiviert.
Transferunterstützung
Damit im Schulalltag die erworbenen Kompetenzen nicht untergehen und die Multiplikation stattfindet, setzt die Fortbildungsbeauftragte bei fächerübergreifenden Themen den Austausch über die Inhalte der Fortbildung auf die Agenda der nächsten Lehrerkonferenz und erinnert bei fachbezogenen Themen die Fachkonferenzvorsitzenden, zeitnah eine kurze Dienstbesprechung zur Multiplikation einzuberufen.
Weitere Mittel zur Transferunterstützung kollegiale Hospitation etc. werden im Schuljahr 2017/2018 konzipiert und zur Abstimmung gebracht.
Evaluation der Fortbildungsveranstaltung
Neben der Evaluation am Ende der Fortbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmer nach sechs Monaten einen weiteren Evaluationsbogen, der den Transfererfolg erhebt.[6]
Dieses Prozedere gilt ab dem Schuljahr 2017/2018. Die entsprechenden Vorbereitungen beginnen mit der drittletzten Lehrerkonferenz im Schuljahr 2016/2017.
Fortbildungsbeauftragte: Rolle, Funktion, Aufgaben
Die Fortbildungsbeauftragte …
‒ ist Mitglied der Steuergruppe.
‒ ist über den Stand des Fortbildungsbudgets informiert.
‒ ermittelt den Fortbildungsbedarf für die pädagogischen Tage.
‒ ist darüber informiert, wer welche Fortbildung wann besucht.
‒ hält die Multiplikation der Fortbildungsinhalte nach.
‒ ist für die Evaluation der Fortbildungen verantwortlich.
‒ berichtet regelmäßig in der Lehrerkonferenz über den aktuellen Stand von Fortbildung an der ARR.
‒ berichtet regelmäßig in den Sitzungen der Steuergruppe über den aktuellen Stand von Fortbildung an der ARR.
‒ informiert das Kollegium der ARR an dem dafür vorgesehenen Infobrett über Fortbildungsangebote.
‒ sammelt eingehende Angebote für Fortbildungen.
‒ ist für die Fortbildungsplanung zuständig.
‒ organisiert die Fortbildungen an den pädagogischen Tagen.
‒ konzipiert weitere Instrumente zur Transferunterstützung und bringt sie zur Abstimmung.
‒ dokumentiert die Informationen zum Thema Lehrerfortbildung an der ARR.
‒ unterstützt bei der Planung und Organisation von Fortbildungen auf Fachkonferenzebene.
Anhang
Spinnennetzdiagramm
Anmerkung: Je näher ein Thema zur 1 hin bewertet wird, desto geringer ist der Fortbildungsbedarf. Je näher die Bewertung zur 10 geht, desto höher ist er.
Evaluationsbogen am Ende der Fortbildungsveranstaltung
Anmerkung: Je höher die vergebene Zahl, desto größer der Erfolg.
Evaluationsbogen sechs Monate nach der Fortbildungsveranstaltung
Anmerkung: Je höher die vergebene Zahl, desto größer der Erfolg.
[1] (BASS-Auszug) © Ritterbach Verlag unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf, 19.07.2016 16:25 Uhr.
[2]Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.06.2012 (ABl. NRW. S. 384) unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Grundlegend/ADO.pdf, 19.07.2016, 16:37 Uhr.
[3] http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lehrerfortbildung/grundlagenerlass.pdf, 19.07.2016, 16:45.
[4] Siehe Anhang.
[5] Siehe Anhang.
[6] Siehe Anhang.
[7] Nach: Bezirksregierung Arnsberg: Professionalisierung von Fortbildungsbeauftragten 2016 – Seminarunterlage S. 51.