Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Politik

 1 Einleitung

Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Politik an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW (Stand 23.02.2022) und dem Kernlehrplan für das Fach Politik vom 19.06.2020.

2 Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW[1]

2.1 § 29 Unterrichtsvorgaben – Dritter Teil Unterrichtsinhalte

(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.

2.2 § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

3 Auszug aus dem Kernlehrplan für die Realschule in NRW – Fach Politik[2]

Aufgaben und Ziele des Faches

Das Fach Politik leistet einen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglicht und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen soll. Sie befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen trägt sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.

Das Fach Politik in der Realschule hat die Aufgabe, bei den Schülerinnen und Schülern politische Mündigkeit zu entwickeln. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre Interessen in der heutigen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mündig zu vertreten, sachkundig zu urteilen und verantwortungsvoll sowie demokratisch zu handeln.

Das Fach Politik leistet einen Beitrag zur erfolgreichen Bewältigung politisch und gesellschaftlich geprägter Lebenssituationen und bereitet Schülerinnen und Schüler auf individuelle Lebensführung, gesellschaftliche Teilhabe sowie politische Mitwirkung in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung vor.

Die Grundlagen des politischen Systems, sowie gesellschaftlicher Strukturen, Prozesse und Phänomene sind integrale Bestandteile des Faches Politik. Ziel ist der Erwerb von politischer Mündigkeit und Demokratiefähigkeit durch aktives Demokratielernen. Basis dieses Demokratielernens sind die Menschenrechte sowie die Verfassung. Demokratie wird dabei zugleich als Lebens-, Gesellschafts- und Regierungsform angesehen. Das Verständnis gesellschaftlicher Grundwerte trägt dazu bei, als Staatsbürgerinnen und -bürger sowie als zivilgesellschaftliche Akteure an der Gesellschaft teilhaben zu können.

Politische Mündigkeit erfordert die Ausbildung fachspezifischer Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen. Entsprechend bereitet der Unterricht durch diskursive, simulative und reale Handlungssituationen auf die Teilnahme an politischen, ökonomischen und sozialen Prozessen vor. Er trägt dazu bei, sich in öffentlichen Angelegenheiten auf einer demokratischen Grundlage zu engagieren und Mitverantwortung für die Aufgaben des Gemeinwesens im Sinne einer gerechten, gemeinschaftsbezogenen, nachhaltigkeitsorientierten und demokratischen Bürger- bzw. Zivilgesellschaft sowie einer damit korrespondierenden Wirtschaftsordnung zu übernehmen.

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Fach Politik die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit und leistet weitere Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgabe in Schule und Unterricht.

Sprache ist ein notwendiges Hilfsmittel bei der Entwicklung von Kompetenzen und besitzt deshalb für den Erwerb einer politischen Mündigkeit eine besondere Bedeutung.

Im Rahmen bilingualer Angebote wird zusätzlich schrittweise auf fachsprachliches und fachmethodisches Arbeiten in der Fremdsprache hingeführt, was auf der Grundlage der ausgewiesenen sachbezogenen Kompetenzerwartungen zur Setzung besonderer inhaltlicher Bezüge zu den jeweiligen Partnerländern führen kann.

4 Kompetenzorientierte Kernlehrpläne[3]

Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

  • sind curriculare Vorgaben, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen
  • beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen sowie Inhaltsfeldern zugeordnet sind
  • zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende ausgewählter Klassenstufen näher beschreiben
  • beschränken sich dabei auf zentrale kognitive Prozesse sowie die mit ihnen verbundenen Gegenstände, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind
  • bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung
  • schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern

5  Kompetenzerwartungen

5.1 Jahrgangsstufe 5/6[4]

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie am Ende der Erprobungsstufe über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben grundlegende fachbezogene politische und gesellschaftliche Sachverhalte mithilfe eines elementaren Ordnungs- und Deutungswissens (SK1)
  •  erläutern in elementarer Form politische und gesellschaftliche Strukturen (SK 2)
  • beschreiben grundlegende politische und gesellschaftliche Prozesse, Probleme und Konflikte (SK 3)
  • beschreiben in Grundzügen Funktionen und Wirkungen von Medien in der digitalen Welt (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • erschließen mithilfe verschiedener digitaler und analoger Medien sowie elementarer Lern- und Arbeitstechniken politische und gesellschaftliche Sachverhalte (MK 1)
  • identifizieren unterschiedliche Standpunkte im eigenen Erfahrungsbereich (MK 2)
  • arbeiten in elementarer Form Standpunkte aus kontinuierlichen und diskontinuierlichen Texten heraus (MK 3)
  • analysieren unter politischen und sozialen Aspekten Fallbeispiele aus ihrer Lebenswelt (MK 4)
  • stellen Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe dar (MK 5)
  • präsentieren adressatengerecht mithilfe selbsterstellter Medienprodukte fachbezogene Sachverhalte (MK 6)

Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben unterschiedliche Gefühle, Motive, Bedürfnisse und Interessen von betroffenen Personen und Gruppen sowie erste Folgen aus Konfliktlagen für die agierenden Personen oder Konfliktparteien (UK 1)
  • ermitteln unterschiedliche Positionen sowie deren etwaige Interessengebundenheit (UK 2)
  • begründen ein Spontanurteil (UK 3)
  • erschließen an Fällen mit politischem Entscheidungscharakter die Grundstruktur eines Urteils(UK 4)
  • beurteilen verschiedene Optionen politischen Handelns (UK 5)
  • -begründen in Ansätzen den Stellenwert verschiedener Medien für politische und gesellschaftliche Entscheidungen und Prozesse (UK 6)

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • treffen eigene politische und soziale Entscheidungen und vertreten diese in Konfrontation mit anderen Positionen sachlich (HK1)
  • setzen analoge und digitale Medienprodukte zu konkreten, fachbezogenen Sachverhalten sowie Problemlagen argumentativ ein (HK 2)
  • praktizieren in konkreten bzw. simulierten Konfliktsituationen Formen der Konfliktmediation und entscheiden sich im Fachzusammenhang begründet für oder gegen Handlungsalternativen (HK 3)
  • vertreten eigene Positionen unter Anerkennung fremder Interessen im Rahmen demokratischer Regelungen (HK 4)
  • erstellen Zukunftswünsche vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung (HK 5)
  • realisieren ein fachbezogenes Projekt (HK 6)
  • artikulieren konstruktive Kritik sowie Lösungsoptionen für Problemkonstellationen (HK 7)

Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Erprobungsstufe obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden.

1.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

2.) Identität und Lebensgestaltung

3.) Medien und Information in der digitalisierten Welt

5.2 Jahrgangsstufe 7-10

Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung in der Erprobungsstufe – am Ende der Sekundarstufe I über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • systematisieren komplexere fachbezogene Sachverhalte und wenden diese zielorientiert an (SK1)
  • erläutern politische und gesellschaftliche Strukturen sowie ihre Elemente, Funktionen und Wirkungen (SK 2)
  • analysieren politische und gesellschaftliche Prozesse, Probleme und Konflikte hinsichtlich Einflussfaktoren, Verlauf, Ergebnissen sowie handelnder Akteure mit ihren Interessen und Zielsetzungen (SK 3)
  • erläutern Bedeutung und Wirkung der Digitalisierung und Globalisierung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • recherchieren und analysieren Informationen und Daten zu fachbezogenen Sachverhalten unter Verwendung von Suchstrategien und digitalen wie analogen Medienangeboten (MK 1)
  • ermitteln unterschiedliche Positionen und Argumentationsstrukturen aus kontinuierlichen und diskontinuierlichen Texten (MK 2)
  • erklären Fachbegriffe und wenden diese kontextbezogen an (MK 3)
  • führen grundlegende Operationen der fachbezogenen Modellbildung durch (MK 4)
  • reflektieren das eigene methodische Vorgehen zu einem Lernvorhaben im Hinblick auf Arbeitsprozess und Ertrag (MK 5)
  • präsentieren Ergebnisse unter Verwendung von Fachsprache adressatengerecht und strukturiert (MK 6)
  • gestalten Medienprodukte unter fachspezifischer Berücksichtigung ihrer Qualität, Wirkung und Aussageabsicht (MK 7)

Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beurteilen die Möglichkeiten politischer und gesellschaftlicher Teilhabe (UK 1)
  • beurteilen verschiedene gesellschaftliche, politische und ökonomische Vorstellungen, Interessen, Bedürfnisse und Motive hinsichtlich der zugrunde liegenden Wertmaßstäbe und analysieren diese bezüglich ihrer Rationalität, ihrer sozialen Verantwortbarkeit und Gemeinwohlverpflichtung, ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Folgen (UK 2)
  • bewerten Strukturen und Handlungsoptionen innerhalb politischer Entscheidungsprozesse, auch unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien (UK 3)
  • begründen ein eigenes Urteil (UK 4)
  • setzen sich mit dem Prozess der Urteilsbildung auseinander (UK 5)
  • beurteilen den Stellenwert verschiedener Medien für politische und gesellschaftliche Entscheidungen und Prozesse (UK 6)

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten die eigene Position auch in der Auseinandersetzung mit kontroversen Sichtweisen (HK 1)
  • setzen selbstständig entwickelte Unterrichtsprodukte zu fachbezogenen Sachverhalten und Problemlagen intentional ein (HK 2)
  • artikulieren interkulturelle Gemeinsamkeiten und Differenzen beziehen diese auf ihr eigenes Handeln (HK 3)
  • simulieren didaktisch oder persönlich relevante Konflikte und entwickeln gemeinsam Lösungswege (HK 4)
  • erstellen Zukunftsentwürfe vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung (HK 5)
  • planen und realisieren ein fachbezogenes Projekt im schulischen oder außerschulischen Rahmen und werten dieses aus (HK 6)
  • artikulieren konstruktive Kritik sowie Lösungsoptionen für Problemkonstellationen (HK 7)

Die Kompetenzen der Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:

1.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

2.) Identität und Lebensgestaltung

 4.) Soziale Sicherung in Deutschland

5.) Die Europäische Union als politische und wirtschaftliche Gemeinschaft

6.) Globalisierte Strukturen und Prozesse in der Politik

6 Leistungsbewertung im Kernlehrplan[5]

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Methodenkompetenz“, „Urteilskompetenz“ und „Handlungskompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Die einseitige Dominanz von schriftlichen, mündlichen oder praktischen Aufgabenstellungen sowie von auf Reproduktion angelegten Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation)

Durch die zunehmende Komplexität der o.g. Elemente im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

7 Leistungsbewertung an der ARR

Die Gewichtung von sonstigen Leistungen und schriftlichen Leistungen (schriftliche Übungen und Mappe) beträgt ungefähr 2:1.

7.1 Mündliche Beiträge

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge einer Schülerin, eines Schülers verstanden, die sie, er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülerinnen und Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

7.2 Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellte schriftliche Aufgaben, die die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten haben, beurteilt.

7.3 Referate/Präsentationen

(Siehe Bewertungsbogen für Referate / Vorträge)

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet die Schülerin, der Schüler ein Referat/eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Die Schülerin, der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat/die Präsentation z. B. durch ein von der Schülerin, dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

7.4 Schriftliche Übungen / Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen/Tests kontrolliert werden.

Für die schriftlichen Übungen gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.

Die Anzahl der schriftlichen Übungen beträgt pro Halbjahr zwei, wenn zwei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Bei nur einer Unterrichtsstunde pro Woche wird auch nur eine schriftliche Übung geschrieben.

Die Dauer einer schriftlichen Übung sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die schriftliche Übung auch aus einem den Test ersetzenden Leistungsnachweis (Portfolio, Präsentation, Referat usw.) bestehen.

Bewertungsschlüssel Klassen 5 – 10

123456
100-95%94-85%84-70%69-50%49-33%32-0%

1.1.7.5            Mappenführung

Die Schülerin, der Schüler ist gehalten, eine Mappe für das Fach Politik zu führen.

Die Schülerin, der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller (gefüllt mit blauer Tinte) oder einen Fineliner. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens ist nicht gestattet.

Die Mappe wird einmal pro Halbjahr von der Lehrkraft nach vorher definierten Kriterien und Gewichtungen benotet. (siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept)

7.6 Hausaufgabenleistungen

Die Schülerin, der Schüler ist gehalten, ihre, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Politik oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann eine Schülerin, ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter ihrem, seinem Namen notiert. Sie, er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Politik unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter ihrem, seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat die Schülerin, der Schüler drei Mal ihre, seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den, die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.

letzte Änderung 05/2024

[1] BASS (Stand: 23.02.2022)

[2] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 6, Stand: 19.06.2020.

[3] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 10, Stand: 19.06.2020.

[4] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 16-18, Stand: 19.06.2020.

[5] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 28-31, Stand: 19.06.2020.