Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Politik

 1 Einleitung

Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Politik an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW (Stand 25.06.2015) und dem Kernlehrplan für das Fach Politik vom 28.04.2011.

2 Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW[1]

2.1 § 29 Unterrichtsvorgaben – Dritter Teil Unterrichtsinhalte

(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.

2.2 § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

3 Auszug aus dem Kernlehrplan für die Realschule in NRW – Fach Politik[2]

Aufgaben und Ziele des Faches

Die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinschaftlich befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen tragen sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.

Das Fach Politik in der Realschule trägt dazu bei, dass die Lernenden politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen sowie relevante Probleme und Gegebenheiten, aber auch das Handeln von Individuen und Gruppen unter Berücksichtigung der dahinterliegenden Wertvorstellungen verstehen und kompetent beurteilen können. Es hilft dabei, dass Schüler in die Lage versetzt werden, ein möglichst dauerhaftes und belastbares politisch-demokratisches Bewusstsein auszubilden, das sie dazu befähigt, ihre Bürgerrollen in der Demokratie wahrzunehmen und politische, gesellschaftliche sowie ökonomische Prozesse aktiv mitzugestalten.

Als Kernfach der politischen und ökonomischen Bildung ist es die grundlegende Aufgabe des Faches Politik, kontinuierlich und systematisch – im Sinne des kumulativen Lernens – Kompetenzen zu entwickeln und auszubauen, die Schüler dazu befähigen, die anspruchsvolle Rolle als mündige Bürgerinnen und Bürger in politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen wahrnehmen und ausfüllen zu können. Hierbei gilt es, diese Rolle im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und auch in Verantwortung für zukünftige Generationen wahrzunehmen.

Um dieser Orientierung gerecht zu werden, ist es unumgänglich, die Dynamik der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Realität fortwährend in die schulische Arbeit einzubinden. Dabei gilt es, an die grundlegenden Erfahrungen und das Wissen der Schüler anzuknüpfen, um diese bzw. dieses zu strukturieren und für die weitere Entwicklung nutzbar zu machen. Der Unterricht soll das Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Gegenständen wecken und ermöglicht das Anwenden der erworbenen Kompetenzen in unterschiedlichen, aktuellen Zusammenhängen. Ebenso muss er vermitteln, dass sich Beteiligung und Entwicklung oftmals nur in kleinen Schritten umsetzen lassen. Insofern kommt ihm auch die Aufgabe zu, unrealistische Erwartungen zu relativieren und damit einer möglichen Gleichgültigkeit bzw. Verdrossenheit gegenüber der Demokratie sowie einer Radikalisierung entgegenzuwirken.

Über die o.g. Kernaufgaben hinaus leistet das Fach Politik seinen besonderen Beitrag im Zusammenspiel der Fächer. Dies betrifft insbesondere die von allen Fächern wahrzunehmenden Aufgaben im Bereich der Berufswahlorientierung sowie die Sensibilisierung für Fragen der Nachhaltigkeit und Ökologie. Die gemeinsame Arbeit der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer erfolgt auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben sowie schulinterner Lehrplangestaltung. Dies ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge unterstützt. Darüber hinaus schaffen Zuordnungsabsprachen Synergieeffekte und eröffnen zusätzliche zeitliche Spielräume. Gleichermaßen muss das Fach eine Zusammenarbeit mit externen Partnern fördern, um Schülern frühzeitig die außerschulische Welt zu erschließen und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt auch das Fach Politik im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven und Lebensformen, zur Werteerziehung, zur konsequenten Ächtung jeglicher Form von Diskriminierung sowie zur kulturellen Mitgestaltung bei.

Im Rahmen bilingualer Angebote im Lernbereich Gesellschaftslehre wird über den Aufbau der spezifisch gesellschaftswissenschaftlichen Kompetenz hinaus schrittweise auch auf fachsprachliches und fachmethodisches Arbeiten in der Fremdsprache hingeführt. Dies kann auf der Grundlage der ausgewiesenen sachfachbezogenen Kompetenzerwartungen zur Setzung besonderer inhaltlicher Bezüge zu den jeweiligen Partnerländern führen.

4 Kompetenzorientierte Kernlehrpläne[3]

Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

  • sind curriculare Vorgaben, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen
  • beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen sowie Inhaltsfeldern zugeordnet sind
  • zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende ausgewählter Klassenstufen näher beschreiben
  • beschränken sich dabei auf zentrale kognitive Prozesse sowie die mit ihnen verbundenen Gegenstände, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind
  • bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung
  • schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern

5  Kompetenzerwartungen

5.1 Jahrgangsstufe 5/6[4]

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie am Ende der Erprobungsstufe über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren einfache fachbezogene Sachverhalte (SK1)
  • orientieren sich unter Anleitung mithilfe eines elementaren Ordnungswissens in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (SK 2)
  • beschreiben grundlegende gesellschaftliche, politische und ökonomische Prozesse (SK 3)
  • erläutern in elementarer Form gesellschaftliche, politische und ökonomische Strukturen (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schüler

  • stellen einfache Sachverhalte korrekt und adressatengerecht mithilfe verschiedener Präsentationsformen dar (MK 1)
  • arbeiten zielgerichtet aus unterschiedlichen – auch digitalen – Medien gesellschaftliche, politische und ökonomische Sachverhalte heraus und untersuchen diese (MK 2)
  • bereiten Arbeitsergebnisse auf, verwenden diese für die eigene Weiterarbeit und präsentieren diese u.a. auch im Rahmen eines Kurzvortrags (MK 3+4)
  • planen, realisieren und werten ein kleines, deutlich umgrenztes Interview oder eine Befragung aus (MK 5)
  • stellen Ursachen, Abläufe und Lösungsmöglichkeiten von Konflikten im Alltag dar (MK 6)

Urteilskompetenz

Die Schüler

  • identifizieren klar unterscheidbare Positionen, dahinterliegende Überzeugungen und Interessen sowie Lösungsvarianten für einfache Problemstellungen und beziehen begründet Stellung dazu (UK 1)
  • charakterisieren eindeutige Interessen, Bedürfnisse, Motive und Gefühle von Akteuren und bewerten erste Folgen aus Konfliktlagen (UK 2)
  • beurteilen grundlegende fachbezogene Sachverhalte und begründen ihren eigenen Standpunkt sachgemäß (UK 3)
  • erklären anhand einfacher Fälle bzw. Beispiele mit Entscheidungscharakter die Grundstruktur eines Urteils (UK 4)

Handlungskompetenz

Die Schüler

  • präsentieren im unterrichtlichen Rahmen in Inhalt und Struktur klar vorgegebene Medienprodukte (u.a. Plakat) zu konkreten, anschaulich aufbereiteten gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten sowie Problemlagen (HK 1)
  • vertreten die eigene Position im unterrichtlichen Zusammenhang und begründen diese – auch in Konfrontation mit anderen Sichtweisen – sachlich (HK 2)
  • nehmen fremde Positionen im Rahmen von Rollenspielen ein und bilden diese simulativ ab (HK 3)
  • praktizieren in Konfliktsituationen aus dem eigenen Erfahrungsraum einfache Formen der Konfliktmediation, entscheiden sich im Fachzusammenhang begründet für oder gegen Handlungsalternativen und setzen diese – ggf. probeweise – um (HK 4)
  • nehmen ihre Interessen im Rahmen der Beteiligung an einfachen demokratischen Entscheidungsprozessen in der Schule (u.a. Klassensprecherwahl) und in der Familie wahr (HK 5)
  • entwickeln erste Ideen für ein an Nachhaltigkeit orientiertes Verhalten und setzen diese um (HK 6)
  • organisieren ein überschaubares Projekt im schulischen Umfeld (HK 7)

Die Kompetenzen der Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Erprobungsstufe obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden.

1.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

2.) Grundlagen des Wirtschaftens und Wirtschaftsgeschehens

3.) Ökologische Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

4.) Identität und Lebensgestaltung im Wandel der modernen und globalisierten Gesellschaft

5.2 Jahrgangsstufe 7-10

Der Unterricht soll es den Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung in der Erprobungsstufe – am Ende der Sekundarstufe I über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg.

Sachkompetenz

Die Schüler

  • systematisieren komplexere fachbezogene Sachverhalte und wenden diese zielorientiert an (SK1)
  • orientieren sich selbstständig mithilfe eines vertieften Ordnungswissens in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (SK 2)
  • beschreiben komplexere gesellschaftliche, politische und ökonomische Prozesse und analysieren diese hinsichtlich ihrer Einflussfaktoren, ihres Verlaufes, ihrer Ergebnisse sowie der handelnden Akteure mit ihren Interessen und Zielsetzungen (SK 3)
  • stellen komplexere gesellschaftliche, politische und ökonomische Strukturen dar und erklären ihre Elemente, Funktionen und Wirkungen (SK 4)

Methodenkompetenz

Die Schüler

  • wählen eingeführte Fachbegriffe korrekt aus und setzen diese kontextbezogen und zweckbestimmt ein (MK 1)
  • recherchieren intentional und reflektiert in verschiedenen – digitalen und analogen – Medien, indem sie die Informationsangebote gleichermaßen kritisch wie begründet auswählen (MK 2)
  • analysieren und visualisieren Informationen für die weitere Auseinandersetzung mit ihnen (MK 3)
  • präsentieren Ergebnisse von Lernvorhaben und Projekten – auch unter Zuhilfenahme digitaler Medien – strukturiert sowie zielgruppenorientiert (MK 4)
  • planen, realisieren und evaluieren unterschiedliche fachbezogene Verfahren (u.a. Umfrage, Expertengespräch, Erkundung, Simulation, Modell- und Fallanalyse) (MK 5)
  • analysieren Konflikte und entwickeln Lösungsstrategien (MK 6)

Urteilskompetenz

Die Schüler

  • erörtern unterschiedliche Positionen sowie deren etwaige Interessengebundenheit, bewerten Kontroverses und Problemhaltiges und überprüfen ihre Position (UK 1)
  • beurteilen verschiedene gesellschaftliche, politische und ökonomische Vorstellungen, Interessen, Bedürfnisse und Motive hinsichtlich der zugrunde liegenden Wertmaßstäbe und analysieren diese bezüglich ihrer Rationalität, ihrer sozialen Verantwortbarkeit und Gemeinwohlverpflichtung, ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Folgen (UK 2)
  • beurteilen differenziert fachbezogene Sachverhalte und entwickeln – unter Rückgriff auf selbstständiges, methodenbewusstes und begründetes Argumentieren – einen rationalen Standpunkt bzw. eine rationale Position (UK 3)
  • bewerten Sachverhalte und benutzte Kriterien vor dem Hintergrund neuer Informationen und Gesichtspunkte, erweitern Detailurteile zu einem Gesamturteil und reflektieren den gesamten Prozess der Urteilsbildung (UK 4)

Handlungskompetenz

Die Schüler

  • präsentieren im unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Rahmen (Medien-) Produkte (u.a. computergestützte Präsentation) zu gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten und Problemlagen (HK 1)
  • vertreten die eigenen Positionen – auch in der Auseinandersetzung mit kontroversen Sichtweisen – in angemessener Form im (schul-) öffentlichen Raum und bereiten ihre Argumentation mit dem Ziel der Überzeugung oder Mehrheitsfindung auch strategisch auf (HK 2)
  • nehmen Positionen ein, die mit ihrer eigenen Position konkurrieren, und bilden diese – auch probeweise – ab (Perspektivwechsel) (HK 3)
  • simulieren didaktisch oder persönlich relevante Konflikte und entwickeln gemeinsam Lösungswege (HK 4)
  • nehmen ihre Interessen im Rahmen der Gestaltung sowie der aktiven oder passiven Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule reflektiert wahr
    (HK 5)
  • entwickeln Zukunftsentwürfe vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung und setzen ggf. einzelne Elemente hiervon um (HK 6)
  • planen und realisieren ein fachbezogenes Projekt im schulischen oder außerschulischen Rahmen und werten dieses aus (HK 7)
  • bereiten reflektiert Entscheidungen hinsichtlich der anstehenden Berufswahl sowie Lebensplanung vor und leiten diese ein (HK 8)

Die Kompetenzen der Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:

1.) Die Rolle der Medien in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

2.) Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie

3.) Grundlagen des Wirtschaftens und Wirtschaftsgeschehens

4.) Ökologische Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

5.) Einkommen, Verteilung und soziale Sicherung

6.) Beruf und Arbeitswelt

7.) Europäische und internationale Politik im Zeitalter der Globalisierung

8.) Identität und Lebensgestaltung in der modernen und globalisierten Gesellschaft.

6 Leistungsbewertung im Kernlehrplan[5]

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung der Schüler sowie der Eltern auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Methodenkompetenz“, „Urteilskompetenz“ und „Handlungskompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Die einseitige Dominanz von schriftlichen, mündlichen oder praktischen Aufgabenstellungen sowie von auf Reproduktion angelegten Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation)

Durch die zunehmende Komplexität der o.g. Elemente im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

7 Leistungsbewertung an der ARR

Die Gewichtung von sonstigen Leistungen und schriftlichen Leistungen (schriftliche Übungen und Mappe) beträgt ungefähr 2:1.

7.1 Mündliche Beiträge

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge eines Schülers verstanden, die er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

7.2 Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellte schriftliche Aufgaben, die die Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten haben, beurteilt.

7.3 Referate/Präsentationen

(Siehe Bewertungsbogen für Referate / Vorträge)

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler ein Referat / eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

7.4 Schriftliche Übungen / Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen / Tests kontrolliert werden.

Für die schriftlichen Übungen gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.

Die Anzahl der schriftlichen Übungen beträgt pro Halbjahr zwei, wenn zwei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Bei nur einer Unterrichtsstunde pro Woche wird auch nur eine schriftliche Übung geschrieben.

Die Dauer einer schriftlichen Übung sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die schriftliche Übung auch aus einem den Test ersetzenden Leistungsnachweis (Portfolio, Präsentation, Referat usw.) bestehen.

Bewertungsschlüssel Klassen 5 – 10

123456
100-95%94-85%84-70%69-50%49-33%32-0%

1.1.7.5            Mappenführung

Der Schüler ist gehalten, eine Mappe für das Fach Politik zu führen.

Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller (gefüllt mit blauer Tinte) oder einen Fineliner. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens ist nicht gestattet.

Die Mappe wird einmal pro Halbjahr von der Lehrkraft nach vorher definierten Kriterien und Gewichtungen benotet. (Siehe Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 (Vollständigkeit, Form und inhaltliche Leistung))

7.6 Hausaufgabenleistungen

Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Politik oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Politik unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat der Schüler drei Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den / die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.

letzte Änderung 12/2020

[1] BASS (Stand: 25.06.2015)

[2] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 9-10, Stand: 28.04.2011.

[3] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 7, Stand: 28.04.2011.

[4] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 16-18, Stand: 28.04.2011

[5] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Politik, S. 30-31, Stand: 28.04.2011