1 Rechtliche Grundlagen
1. Kernlehrpläne
Die Grundlagen der Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung werden durch die Kernlehrpläne Biologie, Chemie und Physik, Sekundarstufe I, Realschule vorgegeben. Im Folgenden sind die relevanten Aspekte aufgeführt, die den konkretisierten Vorgaben der naturwissenschaftlichen Fächer an der ARR zugrunde liegen.
- „Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung“.
- „In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ schriftliche, mündliche und praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Schüler müssen Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale Mittel, sondern auch über vielfältige Handlungen nachweisen zu können. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen weiterführender Ausbildungsgänge gegeben ist.“
- „Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.“
1.2 § 48 Schulgesetz / APO Sek I
Die allgemeinen Vorgaben nach dem Schulgesetz und der APO Sek I werden detailliert im Schulprogramm der ARR aufgeführt. Auch die Umsetzung dieser Vorgaben in das fächerübergreifende Leistungsmessungskonzept ist ebenfalls dort festgelegt.
2 Fächerübergreifende Kriterien zur Leistungsbewertung
Im Schulprogramm der ARR ist festgelegt, welche Kriterien fächerübergreifend anzuwenden sind. Da das Fach Physik nicht als schriftliches Fach im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts angeboten wird, finden auch keine Klassenarbeiten statt. Die Physiknote setzt sich folglich nur aus Elementen zusammen, die im Schulprogramm als „sonstige Leistungen“ aufgeführt sind.
2.1 Für das Fach Physik relevante Auszüge aus dem Schulprogramm:
Unter den Bereich der sonstigen Mitarbeit können die folgenden Kriterien gefasst werden.
- Beiträge zum Unterricht / mündliche Mitarbeit / mündliche Wiederholungen (inklusive Beiträge, die aus Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit erwachsen)
- Partner- und Gruppenarbeit mit Vorträgen
- Unterrichtsbeiträge auf Basis der Hausaufgabe
- Lerndokumentationen (Mappenführung, Protokolle, Lerntagebuch)
- Referate und Präsentationen von Arbeitsergebnissen (Plakate, Powerpoint-Präsentationen, usw.)
- Projektorientiertes Arbeiten
- schriftliche Übungen (Lernzielkontrollen, Tests)
2.1.1 Schriftliche Übungen
Eine Form der sonstigen Mitarbeit ist die schriftliche Übung. Schriftliche Übungen sind methodische Hilfen zur Sicherung des Lernerfolgs, die zum Beispiel
- die Hausaufgaben überprüfen
- einen Unterrichtsaspekt darstellen
- ein zentrales Unterrichtsergebnis formulieren
- einen im Unterricht besprochenen Lösungsweg nachvollziehen
- einen im Prinzip bekannten Versuchsablauf beschreiben
Die Aufgabenstellung muss sich aus dem vorhergegangenen Unterricht ergeben. Dabei sind folgende Aufgabentypen möglich
- Begriffserläuterungen und Definitionen
- Reproduktion von Unterrichtsinhalten
- kleine Transferaufgaben
- Einübung in den Umgang mit Texten
- Sicherung und Überprüfung zentraler Unterrichtsergebnisse
Die schriftliche Übung sollte in der Regel eine Bearbeitungszeit von 15 bis 20 Minuten nicht überschreiten. Es erfolgt keine umfassende Korrektur wie bei einer schriftlichen Klassenarbeit und kann diese auch nicht ersetzen.
Eine fächerübergreifende Regelung zur prozentualen Gewichtung der unter „Sonstige Leistungen“ genannten Bereiche erfolgt grundsätzlich nicht, die Fachschaft Physik hat dies im folgenden Kapitel festgelegt.
2.2 Konkretisierte Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern
Die konkretisierten Kriterien zur Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern wurden zusammen mit allen Kollegen der Fächer Biologie, Chemie und Physik erarbeitet und werden in diesen drei Fächern gleich gehandhabt.
2.2.1 Sonstige Mitarbeit
Die mündliche Mitarbeit lässt sich nicht mithilfe eines Punkterasters bewerten. Hierfür werden vielmehr die folgenden Kriterien festgelegt, die sowohl die Qualität als auch die Quantität der mündlichen Mitarbeit berücksichtigen.
sehr gut | zeigt seine Mitarbeit häufig und durchgängig durch fachlich korrekte und weiterführende Beiträge |
gut | zeigt seine Mitarbeit durchgängig durch fachlich korrekte und bisweilen weiterführende Beiträge |
befriedigend | zeigt seine Mitarbeit regelmäßig durch Beiträge und kann fachliche Fehler ggf. mit Hilfen erkennen und berichtigen |
ausreichend | zeigt seine Mitarbeit durch ggf. nur unregelmäßige oder häufig fehlerhafte Beiträge, kann aber nach Aufforderung den aktuellen Stand der unterrichtlichen Überlegungen weitgehend reproduzieren |
mangelhaft | trägt nicht oder nur wenig durch eigene Beiträge zum Unterricht bei und kann sich auch auf Nachfrage nur lücken- und/oder fehlerhaft zu den aktuellen Unterrichtsinhalten äußern |
ungenügend | trägt auch auf Nachfrage in aller Regel nicht erkennbar zum Unterrichtsfortgang bei |
2.2.2 Führung der Hefte in den naturwissenschaftlichen Fächern
Folgende Kriterien werden an der ARR für die Bewertung der Arbeitsmappen der Schüler festgelegt.
Inhaltliche Aspekte
- sachliche Richtigkeit
- sachrichtige Gliederung der Mappe
- nachvollziehbare und vollständige Texte
- angemessene Korrektur von Aufgaben / Fehlern
Formale Aspekte
- Vollständigkeit (Hausaufgaben, Arbeitsblätter, Tafelbilder)
- Einhaltung von Abgabeterminen
- Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Seitennummerierung
Gestalterische Aspekte
- Lesbare Handschrift, saubere Korrektur von Fehlern
- Seitengestaltung und Übersichtlichkeit
- Datum auf dem Rand
- Überschriften und Wichtiges hervorgehoben
- gleiche und gerade Ränder
- Arbeit mit dem Lineal bei Diagrammen, Tabellen und Rahmen
- Freiraum zwischen den Abschnitten
- Unterstreichungen, Markierungen, Merkkästen
- Zeichnungen mit Bleistift und ggf. Lineal
Ein entsprechender Bewertungsbogen liegt im Anhang bei. (Siehe Bewertungsbogen Arbeitsmappe 1 (Vollständigkeit und Form), Bewertungsbogen Arbeitsmappe 2 (Vollständigkeit, Form und inhaltliche Leistung))
2.2.3 Vorträge nach Gruppenarbeitsphasen oder als Präsentation / Referat
Ein Vordruck eines entsprechenden Bewertungsbogens befindet sich im Anhang. (Siehe Bewertungsbogen für Referate / Vorträge)
2.2.4 Praktische Arbeiten
„Die zielgerechte Auswahl und konsequente Anwendung von Verfahren beim Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten und bei der Nutzung von Modellen wird bei der Ermittlung der Note zur sonstigen Mitarbeit herangezogen.“ (Kernlehrplan Physik).
Individuelle- oder Gruppenergebnisse Insbesondere beim gemeinsamen Experimentieren müssen individuelle und in Gruppen erbrachte Leistungen voneinander unterschieden und nach unterschiedlichen Kriterien bewertet werden.
Kriterien für individuelle Leistungen:
- arbeitet zielgerichtet und lässt sich nicht ablenken
- bringt seine individuellen Kompetenzen in den Arbeitsprozess ein
- fertigt Aufzeichnungen ausführlich, nachvollziehbar und sauber an
- übt seine Funktion innerhalb der Gruppe verantwortungsvoll aus
Kriterien für Gruppenleistungen:
- bauen Versuche selbstständig auf und führen sie selbstständig durch
- gehen mit den Experimentiergeräten sachgerecht um und verlassen ihren Arbeitsplatz sauber
- erreichen das Ergebnis in der zur Verfügung stehenden Zeit
Bewertung von Gruppenarbeiten:
Bei Gruppenarbeiten werden die individuelle Leistung und auch die Gruppenleistung zu gleichen Teilen bewertet. Gruppenarbeiten können zum Beispiel im gemeinsamen Experimentieren bestehen, oder auch im gemeinsamen Vorbereiten und Gestalten eines Vortrages.
2.2.5 Schriftliche Übungen
Schriftliche Übungen müssen so angelegt sein, dass verschiedene Kompetenzbereiche überprüft werden. Angemessen bewertet werden ebenfalls das erreichte Kompetenzniveau und der Kompetenzzuwachs.
Schriftliche Tests werden in jedem Schulhalbjahr in jeder Lerngruppe durchgeführt. Diese werden in der Regel eine Woche vorher angekündigt. Zusätzliche Lernzielkontrollen können ebenfalls jederzeit durchgeführt werden. Das Ergebnis einer schriftlichen Übung wird entweder über die Angabe der erreichten Punkte mit der Note oder die Angabe der erfüllten Kriterien mit der Note mitgeteilt.
Aus den erreichten Punkteanteilen wird die Note nach folgendem Schema ermittelt.
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Anteil erreichter Punkte(%) | bis 90 | bis 80 | bis 67 | bis 50 | bis 25 | bis 0 |
Tendenzen im oberen und unteren Notenbereich können durch + und – angegeben werden.
2.3 Ermittlung der Gesamtnote
Die Ermittlung der Zeugnis-Gesamtnote aus den einzelnen Aspekten der Leistungsüberprüfung ist von der Jahrgangsstufe, der experimentellen Ausstattung der ARR, den Unterrichtsinhalten und den medialen Möglichkeiten abhängig.
Aspekt | Gewichtung |
Ergebnisse der schriftlichen Übungen (z. B. Tests) | 40% |
Ergebnisse der sonstigen Mitarbeit (mündliche Mitarbeit, Ergebnisse aus Partner- und Gruppenarbeit etc.) | 50% |
Ergebnisse der Heftführung | 10% |
Summe | 100% |
Die Heftführung wird in der Regel nur in einem Halbjahr bewertet. Für das andere Halbjahr (ohne Heftführung) gilt folgende Vorgabe:
Ergebnisse der schriftlichen Übungen | 40% |
Ergebnisse der sonstigen Mitarbeit | 60% |
2.4 Transparenz der Notengebung
Gemäß §44 SchGes NRW „Information und Beratung“ erfolgt eine Information und Beratung der Schüler zur Lern- und Leistungsermittlung. Die Kompetenzerwartungen und –kriterien für die Leistungsbewertung werden den Schülern zu Beginn des Schuljahres durch die jeweiligen Fachlehrer/innen bekannt gegeben.
letzte Änderung 08/2021