Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Deutsch

 1              Einleitung

Ziel des Leistungsmessungskonzepts der Fachschaft Deutsch an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungsmessungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW Stand 18.01.2013, dem Kernlehrplan für das Fach Deutsch vom 27.09.2004 sowie dem fächerübergreifenden Leistungsmessungskonzept der ARR.

2              Gesetzliche Grundlagen

§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

Leistungsbewertungen (APO-SI) (siehe 7.1.3)

Verwaltungsvorschriften (APO-SI) (siehe 7.1.4)

3              Auszug aus dem Kernlehrplan für das Fach Deutsch NRW

3.1            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10

3.1.1          Sprechen und Zuhören

3.1.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler sprechen im Deutschunterricht deutlich und artikuliert und lesen flüssig.
  2. Sie erzählen eigene Erlebnisse und Erfahrungen sowie Geschichten anschaulich und lebendig (dabei Gestaltungsmittel wie Steigerung, Andeutung und Vorausdeutung, Pointierung einsetzen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie beschaffen Informationen und geben diese adressatenbezogen weiter (über Sachverhalte, Arbeitsergebnisse berichten; Gegenstände oder Wege beschreiben).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie tragen zu einem begrenzten Sachthema stichwortgestützt Ergebnisse vor und setzen hierbei in einfacher Weise Medien ein.
  5. Sie tragen Wünsche und Forderungen angemessen vor.
  6. Sie formulieren eigene Meinungen und vertreten sie.

3.1.1.2     Gespräche führen

  1. Sie vereinbaren Gesprächsregeln für die Gesprächsführung und achten auf deren Einhaltung (z. B. in einer Diskussion andere zu Wort kommen lassen, aufmerksam zuhören, auf die Äußerungen anderer eingehen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie erkennen Störungen in Gesprächsabläufen und erarbeiten Verbesserungsvorschläge (eigene und fremde Gespräche untersuchen, Gegenstand des Gesprächs klären, Absichten und Erwartungen benennen).

3.1.1.3     Zuhören

  1. Sie hören aufmerksam zu und reagieren sach- und situationsbezogen auf andere.
  2. Sie machen sich Notizen, um Gehörtes festzuhalten.

3.1.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie sprechen gestaltend (Artikulation, Modulation, Tempo und Intonation, Mimik und Gestik).
  2. Sie tragen kürzere Texte auswendig vor (z.B. als Möglichkeit der Texterschließung erproben).
  3. Sie setzen beim szenischen Spiel verbale und nonverbale Mittel ein und erproben deren Wirkung (in der Darstellung von Erlebnissen, Haltungen, Situationen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.2          Schreiben

3.1.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler setzen sich ein Schreibziel und wenden elementare Methoden der Textplanung, Textformulierung (z. B. Notizen, Stichwörter) und Textüberarbeitung an (insbesondere in Schreibkonferenzen, einschließlich der rechtschriftlichen Überarbeitung; eigene Texte zweck- und adressatenorientiert strukturieren: z. B. Lesbarkeit, Blattaufteilung, Rand, Absätze).

3.1.2.2     Texte schreiben

  1. Sie erzählen Erlebnisse und Begebenheiten frei oder nach Vorlagen anschaulich und lebendig unter Verwendung einfacher Erzähltechniken (z. B. Bildergeschichten; Textmuster: Märchen, Schwank, Lügengeschichte; Erzählkern, Erzähltechniken, wörtliche Rede, Gefühle und Gedanken der Figuren, Erzählperspektive, “roter Faden”, Dehnung und Raffung).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie informieren über einfache Sachverhalte und wenden dabei die Gestaltungsmittel einer sachbezogenen Darstellung an (Sachlichkeit, Vollständigkeit, Reihenfolge, Tempus etc.). Sie berichten (z.B. über einen beobachteten Vorfall, Unfall, ein Ereignis, sich selbst, eigene Erfahrungen mit Personen, Tiere, Beobachtungen in anderen Ländern; über ein Buch). Sie beschreiben (z. B. Familienmitglied, Tier, Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstand, Vorgang, Weg).Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie formulieren eigene Meinungen und führen hierfür Argumente an (z. B. Argumente sammeln, ordnen und bewerten, durch Beispiele stützen; Einwände entkräften – z. B. in einem argumentierenden Text als Anklage oder Verteidigung einer Figur aus einer Erzählung).
  4. Sie verfassen einfache appellative Texte (z. B. Briefe, Einladungen, Kleinanzeige, Aufruf, Veranstaltungsankündigung).
  5. Sie geben den Inhalt kürzerer Texte/Textausschnitte in eigenen Worten wieder.
  6. Sie entwickeln und beantworten Fragen zu Texten und belegen ihre Aussagen.
  7. Sie formulieren Aussagen zu einfachen diskontinuierlichen Texten (z. B. einfache Tabellen, Grafiken).
  8. Sie formulieren persönliche Briefe.

3.1.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie verfassen Texte nach Textmustern (z. B. Märchen und Fabeln), entwickeln fremde Texte weiter, schreiben sie um und verfremden sie (z. B. durch Perspektivwechsel, neuen Schluss). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.1.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler unterscheiden informationsentnehmendes und identifikatorisches Lesen. Sie erfassen Wort- und Satzbedeutungen, satzübergreifende Bedeutungseinheiten und bauen unter Heranziehung eigener Wissensbestände ein zusammenhängendes Textverständnis auf. Sie verfügen über die grundlegenden Arbeitstechniken der Textbearbeitung:
  • Informationen entnehmen
  • Textaussagen markieren, unterstreichen, Texte gliedern
  • Überschriften für Teilabschnitte formulieren
  • Notizen zum Gelesenen machen
  • Fragen an einen Text formulieren
  • einzelne Begriffe, Aussagen klären
  1. Sie nutzen Informationsquellen (z. B. Schülerlexika, Wörterbücher – in Ansätzen auch das Internet). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit: Erkunden und Nutzen einer Bibliothek.

3.1.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie entnehmen Sachtexten (auch Bildern und diskontinuierlichen Texten) Informationen und nutzen sie für die Klärung von Sachverhalten.
  2. Sie unterscheiden grundlegende Formen von Sachtexten in ihrer Struktur und Zielsetzung (Bericht, Beschreibung).
  3. Sie erfassen Inhalte und Wirkungsweisen medial vermittelter jugendspezifischer Texte (z. B. Fernsehserien, Hörspiele; Überblick über Angebot der Medien – Verwendung eines Medientagebuches; Informations- und Unterhaltungsfunktion; Handlungsführung und Figuren in einer altersgemäßen Fernsehserie; einfache Mittel der Gestaltung kennen, z.B. Kameraperspektive, Zusammenwirken von Bild und Ton). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.1.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie unterscheiden einfache literarische Formen, erfassen deren Inhalte und Wirkungsweisen unter Berücksichtigung sprachlicher und struktureller Besonderheiten (elementare Strukturen von Märchen und Sagen erfassen, in Ansätzen durch Themen- und Motivvergleich den historischen Bezug kennen lernen; Texte unterschiedlicher Art zu einem für die Altersstufe wichtigen Thema erarbeiten – z. B. zum Thema Schule und Tiere).
  2. Sie wenden einfache Verfahren der Textuntersuchung und Grundbegriffe der Textbeschreibung an. (Handlungsskizze, Figurenkonstellation, Spannungsbogen, Erzählsituation, einfache Formen der Gliederung von Texten als Hilfsmittel des Verstehens: grafische Darstellung, Überschriften finden)
  3. Sie verstehen kürzere Erzählungen, Jugendbücher und Ausschnitte aus literarischen Ganzschriften (sich mit Inhalten, Handlungen und Figuren vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen auseinandersetzen; Buchbesprechung; Vorstellen selbst gelesener Bücher; Umformen von Erzählungen durch z. B. Veränderung der Perspektive; Ausgestaltung eines offenen Schlusses u.Ä.).
  4. Sie untersuchen Gedichte (z. B. Jahreszeiten- bzw. Naturgedichte, konkrete Poesie) unter Berücksichtigung einfacher formaler, sprachlicher Beobachtungen (Reimschema, Klang, Vergleich, Motive).
  5. Sie untersuchen Dialoge und einfache dramatische Szenen (z. B. elementare Formen einer Inszenierung; Sketche, Szenenausschnitte; Umformung von Textvorlagen in Spielszenen; Besprechen einer Theateraufführung).

3.1.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie gestalten Geschichten nach, formulieren sie um, produzieren Texte mithilfe vorgegebener Textteile (z. B. bildliche Elemente: Comics, Fotostory; als Ergänzung von Texten – Kinder- und Jugendbücher; Sprachspiele, konkrete Poesie; Plakat, Folien, Texte in geeigneter Form medial präsentieren).

3.1.4          Reflexion über Sprache

3.1.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler erkennen die Abhängigkeit der Verständigung von der Situation (z. B. mündlich oder schriftlich, privat oder öffentlich) und der Rolle der Sprecherinnen oder Sprecher (z. B. Gespräche mit Freunden, mit Lehrkräften, mit Eltern).
  2. Sie schließen von der sprachlichen Form einer Äußerung auf die mögliche Absicht ihres Verfassers.

3.1.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie unterscheiden Wortarten, erkennen und untersuchen deren Funktion und bezeichnen sie terminologisch richtig (Artikel, Nomen, Verb, Adjektiv, Pronomen, Konjunktionen).
  2. Sie kennen die einschlägigen Flexionsformen und deren Funktionen und wenden sie richtig an (Deklination, Konjugation, Steigerung, Tempus).
  3. Sie beschreiben die grundlegenden Strukturen des Satzes (Satzarten: Aussage-, Frage-, Aufforderungssatz, Hauptsatz, Nebensatz; Satzglieder: Subjekt, Prädikat, Objekt, Adverbiale).
  4. Sie untersuchen die Bildung von Wörtern (Wortbausteine, Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Wortfamilien, Wortfelder). Sie verstehen einfache sprachliche Bilder.
  5. Sie verfügen über Einsichten in sprachliche Strukturen durch die Anwendung operationaler Verfahren (Verschiebe-, Umstell-, Weglass-, Ersatz-, Erweiterungs-, Ergänzungs-, Umformungsprobe).

3.1.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie untersuchen Unterschiede zwischen mündlichem und schriftlichem Sprachgebrauch (z. B. anschauliche, treffende, abwechslungsreiche Wortwahl, Auswahl der Satzgliedstellung, Wechsel der Stilebene zwischen Umgangs – und Standardsprache).
  2. Sie untersuchen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Sprachen (z. B. Satzstrukturen, Wörter und Wortgebrauch).
  3. Sie beziehen ihre Kenntnisse in der deutschen Sprache auf das Erlernen fremder Sprachen (z. B. Wortarten, Flexionsformen, Bilder, Stellung von Satzgliedern).

3.1.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie verfügen – aufbauend auf der Arbeit in der Grundschule – über vertieftes Wissen der Laut-Buchstaben-Zuordnung und wenden es an (Dehnung und Schärfung, gleich und ähnlich klingende Laute, Schreibung der s-Laute).

3.1.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie beherrschen wortbezogene Regelungen und deren Ausnahmen (Kennzeichnung von Kürze und Länge des Stammvokals, Wortableitungen und Worterweiterungen).

3.1.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie kennen und beachten satzbezogene Regelungen (Kennzeichen für die Großschreibung, auch bei Nominalisierungen, Satzschlusszeichen, Kommasetzung bei Aufzählungen, Zeichensetzung in der wörtlichen Rede).

3.1.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie korrigieren und vermeiden Fehlschreibungen durch
  • richtiges Abschreiben
  • Sprech- und Schreibproben
  • Fehleranalyse
  • Nachschlagen in einem Wörterbuch

3.2            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 8

3.2.1          Sprechen und Zuhören

3.2.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler entwickeln zunehmend eine zuhörergerechte Sprechweise.
  2. Sie erzählen intentional, situations- und adressatengerecht.
  3. Sie beschaffen Informationen, werten sie aus und geben sie adressatengerecht weiter (über funktionale Zusammenhänge in sachgerechter Sprache berichten; Vorgänge, Abläufe, Personen beschreiben).
  4. Sie verarbeiten Informationen zu kürzeren, thematisch begrenzten Redebeiträgen und präsentieren diese mediengestützt (z. B. kurze Referate als Grundlage für eine Diskussion oder eine Textbesprechung). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie äußern Gedanken, Wünsche und Forderungen strukturiert, situationsangemessen und adressatenbezogen.
  6. Sie tragen einen eigenen Standpunkt vor und können ihn begründen.

3.2.1.2     Gespräche führen

  1. Sie beteiligen sich an einem Gespräch sachbezogen und ergebnisorientiert und unterscheiden zwischen Gesprächsformen (z. B. in einer Diskussionsrunde oder einem Planungsgespräch einen eigenen Standpunkt entwickeln und begründen, Belege sammeln; sich während des Gesprächs mit den Argumenten anderer auseinander setzen, weitere Gegenargumente entwickeln). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  2. Sie unterscheiden in strittigen Auseinandersetzungen zwischen sachlichen und personenbezogenen Beiträgen und erarbeiten Kompromisse (z. B. eigene und fremde Gespräche unter dem Aspekt des Sprechverhaltens der Sprecherinnen und Sprecher untersuchen, Formulierungsweisen vergleichen).

3.2.1.3     Zuhören

  1. Sie hören konzentriert zu, verfolgen zusammenhängende mündliche Darstellungen und klären durch Fragen ihr Verständnis.
  2. Sie formulieren Stichwörter oder Sätze, um das Verständnis von gesprochenen Texten zu sichern und den Inhalt wiedergeben zu können.

3.2.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie setzen sprechgestaltende Mittel bewusst ein (z. B. bei Nachfragen, Beschwerden, Entschuldigungen).
  2. Sie tragen Texte sinngebend, gestaltend (auswendig) vor (z. B. Balladen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie erschließen sich literarische Texte in szenischem Spiel (einfache dialogische Texte) und setzen dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen ein (z. B. Standbild, Pantomime, Improvisation). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.2          Schreiben

3.2.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler gestalten Schreibprozesse zunehmend selbstständig (zur Ideenfindung geeignete Verfahren wie Cluster oder Mindmap einsetzen, den Text nach den Normen der Sprachrichtigkeit überarbeiten, stilistische Varianten erproben und Formulierungsentscheidungen auch in Schreibkonferenzen begründen, hierbei die Möglichkeiten von Textverarbeitungsprogrammen nutzen).

3.2.2.2     Texte schreiben

  1. Sie erzählen von Erfahrungen, Gefühlen, Meinungen (z. B. Schilderung einer Reise, Brief an eine literarische Figur, Tagebucheintrag aus der Perspektive einer anderen Person).
  2. Sie informieren über Sachverhalte (Leben eines Autors, Missstand, Ereignis, Bedeutung und Aufgaben einer Organisation), beschreiben einen Vorgang (z. B. Experiment, Programmieren des Videorekorders), einen Gegenstand, ein Tier oder eine Person, aber auch Bilder in ihren funktionalen Zusammenhängen. Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie setzen sich argumentativ mit einem neuen Sachverhalt auseinander (z. B. in einem Leserbrief Stellung zu einem Sachverhalt nehmen; für die Schülerzeitung zu einem Problem oder einer kritischen Fragestellung eine Position vertreten bzw. eine Argumentation verfassen).
  4. Sie gestalten appellative Texte (z. B. Werbung, kritischer Kommentar, Aufruf) und verwenden dabei verschiedene Präsentationstechniken (z.B. Plakat, Folie, Bild-Text-Collage; Werbetexte (verändern); Kontrastmontagen, Gegentexte).
  5. Sie fassen literarische Texte, Sachtexte und Medientexte inhaltlich zusammen (Inhaltsangabe, Randbemerkungen).
  6. Sie entwickeln und beantworten Fragen zu Texten und ihrer Gestaltung (literarische Figuren charakterisieren; gelernte Fachbegriffe einsetzen; Textbelege angeben). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  7. Sie formulieren Aussagen zu diskontinuierlichen Texten und werten die Texte in einem funktionalen Zusammenhang aus (z. B. Diagramme, Übersichten, Grafiken).
  8. Sie kennen und verwenden einfache standardisierte Textformen (z. B. Anträge, Anfragen und Anzeigen).

3.2.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie experimentieren mit Texten und Medien (z.B. Parallel-, Gegentexte, Umformung/Ergänzung und mediale Transformation; dabei das Zusammenwirken von Rezeption, Produktion und Darstellungsformen erkennen und Absicht und Wirkung der kreativen Bearbeitungen reflektieren). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.2.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler verfügen über Strategien und Techniken des Textverstehens:
  • komplexe Texte sinnerfassend lesen
  • Verschiedene Informationen entnehmen und zueinander in Beziehung setzen
  • Wörter und Begriffe im Kontext klären
  • Aussagen erklären und konkretisieren, Stichwörter formulieren, Texte und Textabschnitte zusammenfassen
  • ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln
  • Schlussfolgerungen ziehen
  • Textaussagen mit eigenen Wissensbeständen in Beziehung setzen
  • Beziehungen zwischen Inhalt, Sprache und Form eines Textes herstellen
  • Textaussagen bewerten
  1. Sie nutzen Bücher und Medien zur Informationsentnahme, ordnen die Informationen und halten sie fest (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtensendungen, Nachschlagewerke, Suchmaschinen des Internets und das Internet).

3.2.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie untersuchen und bewerten Sachtexte, Bilder und diskontinuierliche Texte im Hinblick auf Intention, Funktion und Wirkung (z. B. die Informationen eines Textes entnehmen und zusammenfassen; Informationsgehalt und Schlüssigkeit überprüfen, Informations- und Unterhaltungsfunktion unterscheiden).
  2. Sie orientieren sich in Zeitungen (elementare Merkmale kennen – z. B. Schlagzeile, Ressorts, Nachrichtentext; Textsorten und Stilformen in Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden – z. B. Bericht, Reportage, Kommentar, Interview, Werbung; mit ihnen experimentieren; Wirkungsweise und Inhalt ausgewählter Zeitungstexte beschreiben). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie untersuchen Texte audiovisueller Medien im Hinblick auf ihre Intention. Sie reflektieren und bewerten deren Inhalte, Gestaltungs-und Wirkungsweisen (z. B. Rollen- und Handlungsmuster, Lebensgefühl und Leitbilder in Werbespots, Entwerfen und Herstellen eigener Werbespots, Realität und virtuelle Welten in Medien; einfache Hypertexte untersuchen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.2.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie unterscheiden spezifische Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Texte, haben Grundkenntnisse von deren Wirkungsweisen und berücksichtigen ggf. historische Zusammenhänge. Sie verfügen über die grundlegenden Fachbegriffe (gemeinsame Merkmale von Texten – Fabeln, Balladen – als Merkmale einer literarischen Textsorte erfassen; motivgleiche Texte – z. B. Gedichte – miteinander vergleichen, die Motivabwandlungen in Ansätzen historisch ableiten).
  2. Sie wenden textimmanente Verfahren zur Erschließung altersgemäßer literarischer Texte an (Handlungsabläufe und Entwicklung von Figuren in Form von Kompositionsskizzen und Inhaltsangaben; Sammeln und Gliedern wichtiger Textstellen; Figurenkonstellation – Charakterisierung; Veränderung der Wirkung eines Textes durch Abwandlung der Perspektive).
  3. Sie verstehen längere epische Texte (Jugendbücher / Jugendromane als Ganzschrift, Erzählungen, Kalendergeschichten, Novellen; Handlungsabläufe und Entwicklung von Figuren; Textgliederung; wichtige Textstellen; Mittel des filmischen Erzählens – z. B. Kamera, Schnitt, Musik).
  4. Sie untersuchen lyrische Formen (Ballade, Erzählgedicht, themenverwandte bzw. motivgleiche Gedichte, Konkrete Poesie), erarbeiten deren Merkmale und Funktion (z. B. Ballade als “Liedform”, Sprachspiele in der “Konkreten Poesie”).
  5. Sie untersuchen Dialoge in Texten im Hinblick auf die Konstellation der Figuren, deren Charaktere und Verhaltensweisen (z. B. altersgemäße Jugendstücke, Szenen und Dialoge, einfache Dramentexte; Inszenieren kurzer Szenen und Erproben der Wirkungsmöglichkeiten).

3.2.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie verändern unter Verwendung akustischer, optischer und szenischer Elemente Texte (z. B. eine Ballade als Hörspiel, ein klassisches Gedicht als Rap in moderner (Alltags-)Sprache). Sie präsentieren ihre Ergebnisse in medial geeigneter Form (z. B. Vortrag mit Instrumenten, CD, Plakat, Internet-Veröffentlichung).

3.2.4          Reflexion über Sprache

3.2.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler erkennen verschiedene Sprachebenen und Sprachfunktionen in gesprochenen und schriftlich verfassten Texten (Intentionen und Wirkungsweisen – Sprache und Stil – dieser Texte erkennen; öffentliche und private Kommunikationssituationen unterscheiden; Ursachen von Kommunikationsstörungen kennen und über Lösungswege nachdenken).
  2. Sie vergleichen und unterscheiden Ausdrucksweisen und Wirkungsabsichten von sprachlichen Äußerungen (Information, Regulierung, Appell, Selbstdarstellung).

3.2.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie kennen die verschiedenen Wortarten und gebrauchen sie sicher und funktional (Artikel, Nomen, Verb, Adjektiv, Pronomen, Adverb, Konjunktion, Präposition).
  2. Sie kennen weitere Formen der Verbflexion, bilden die Formen weitgehend korrekt und können ihren funktionalen Wert erkennen und deuten (Aktiv / Passiv, Modi).
  3. Sie unterscheiden Satzglieder, Gliedsätze und Satzverbindungen und bilden komplexe Satzgefüge (Subjektsatz, Objektsatz, Adverbialsatz, Attributsatz).
  4. Sie gewinnen Sicherheit in der Erschließung und korrekten Anwendung von Wortbedeutungen (Gliederungsmöglichkeiten des Wortschatzes nach Schlüsselwörtern, Oberbegriff/Unterbegriff; Synonym/Antonym; Umgangssprache). Sie verstehen Formen metaphorischen Sprachgebrauchs (z. B. in Redewendungen).
  5. Sie wenden operationale Verfahren zur Ermittlung der Satz- und Textstruktur zunehmend selbstständig an (Passivprobe, Textreduktion, Texterweiterung, Texte gliedern, Sätze verknüpfen).

3.2.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie unterscheiden Sprachvarianten (Standard-, Umgangs-, Jugendsprache, in Ansätzen auch Fachsprache).
  2. Sie nehmen exemplarisch Einblick in die Sprachgeschichte. Sie kennen Merkmale der Sprachentwicklung.
  3. Sie erkennen Zusammenhänge zwischen Sprachen und nutzen ihre Kenntnisse für das Erlernen fremder Sprachen.

3.2.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie wenden ihr Wissen über lautbezogene Regelungen weitgehend sicher, auch in schwierigen Fällen, an.

3.2.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie verfügen über weitere wortbezogene Regelungen (Wortableitung und Worterweiterung, häufig gebrauchte Fach- und Fremdwörter, Getrenntschreibung als Regelschreibung).

3.2.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie kennen und beachten satzbezogene Regelungen (Kennzeichen für die Großschreibung von Verben und Adjektiven, Zeitangaben, “dass” als Konjunktion, Zeichensetzung in Satzgefügen und Satzreihen).

3.2.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie kontrollieren Schreibungen mithilfe
  • des Nachschlagens im Wörterbuch
  • der Benutzung von Textverarbeitungsprogrammen
  • der Fehleranalyse und sie berichtigen nach individuellen Fehlerschwerpunkten

3.3            Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

3.3.1          Sprechen und Zuhören

3.3.1.1     Sprechen

  1. Die Schüler verfügen über kommunikative Sicherheit.
  2. Sie setzen erzählerische Formen als Darstellungsmittel bewusst ein (z.B. Argumentationen veranschaulichen; eigene und fremde Erlebnisse und Erfahrungen darstellen – Metaphern, Vergleiche, schildernde Passsagen).
  3. Sie berichten über Ereignisse unter Einbeziehung eigener Bewertungen und beschreiben komplexe Vorgänge in ihren Zusammenhängen.
  4. Sie erarbeiten Referate zu begrenzten Themen und tragen diese weitgehend frei vor (ggf. mithilfe von Stichwortzetteln). Sie unterstützen ihren Vortrag durch Präsentationstechniken und Begleitmedien, die der Intention angemessen sind (z. B. Tafel, Folie, Plakat, Moderationskarten). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie äußern Empfindungen und Gedanken unter Beachtung von Formen gesellschaftlichen Umgangs.
  6. Sie wägen in strittigen Auseinandersetzungen Argumente sachlich ab, entwickeln den eigenen Standpunkt sprachlich differenziert unter Beachtung von Argumentationsregeln.

3.3.1.2     Gespräche führen

  1. Sie beteiligen sich mit differenzierten Beiträgen an Gesprächen. Sie leiten, moderieren und beobachten Gespräche (z. B. einen Dialog, ein Streitgespräch, eine Debatte, ein Rundgespräch, eine Pro- und Contra-Diskussion strukturieren, in dem Gespräch nachfragen, Denkanstöße geben, zielorientiert zusammenfassen).
  2. Sie verfügen in Auseinandersetzungen über eine sachbezogene Argumentationsweise, respektieren fremde Positionen und erarbeiten Kompromisse (eigene und fremde Gesprächsstrukturen untersuchen – z. B. das eigene Gesprächsverhalten und das anderer beobachten und bewerten; Gesprächsverläufe reflektieren; die Gesprächsleitung bewerten). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.1.3     Zuhören

  1. Sie verfolgen konzentriert längere Redebeiträge und mündliche Darstellungen und setzen sich kritisch mit ihnen auseinander.
  2. Sie verstehen umfangreiche gesprochene Texte, sichern sie mithilfe geeigneter Schreibformen und geben sie wieder (z. B. Mitschrift, Protokoll, Mindmap; dabei auch Aufmerksamkeit für verbale und nonverbale Äußerungen entwickeln: z. B. Stimmführung, Körpersprache).

3.3.1.4     Gestaltend sprechen / szenisch spielen

  1. Sie setzen sprechgestaltende Mittel in unterschiedlichen Situationen bewusst ein (z. B. Rollenspiel).
  2. Sie vertreten in Rollenspielen ihre eigene Position (z. B. Bewerbungsgespräch).
  3. Sie erarbeiten mithilfe gestaltenden Sprechens literarischer Texte Ansätze für eigene Textinterpretationen. Sie gestalten Rollen im szenischen Spiel (z. B. Darstellung derselben Szene in unterschiedlicher Grundhaltung, emotionaler Färbung, um verschiedene Deutungsmöglichkeiten zu finden).

3.3.2          Schreiben

3.3.2.1     Schreiben als Prozess

  1. Die Schüler beherrschen Verfahren des prozesshaften Schreibens (Planung: Zielsetzung, Arbeitshypothesen, Gliederung, Stoffsammlung; Entwürfe und deren inhaltliche und sprachliche Überarbeitung (auch rechtschriftlich, evtl. unter Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen); über notwendige fachspezifische Begrifflichkeit verfügen).

3.3.2.2     Texte schreiben

  1. Sie verwenden beim Schreiben eigener Texte gestalterische Mittel des Erzählens planvoll und differenziert (z. B. Mittel der Übertreibung in einer Satire für die Schülerzeitung oder in Kurzgeschichten bzw. Romanparodien, Fallbeispiel im Rahmen eines Referates).
  2. Sie informieren über komplexe Sachverhalte, über Gesprächsergebnisse und Arbeitsabläufe (mithilfe von Exzerpt, Mitschrift, Protokoll) und beschreiben diese vom eigenen oder fremden Standpunkt aus; sie beschreiben Textvorlagen bzw. Auszüge und Aspekte hiervon (z. B. Handlungsstruktur, Figurenkonstellationen als Teil einer Textinterpretation – auch mit eigener Wertung).
  3. Sie verfassen argumentative Texte (Argumente aus Informationstexten entnehmen und sammeln, nach Gewichtigkeit ordnen; Argumente durch Beispiele veranschaulichen; Schlussfolgerungen ziehen; den Argumentationsgang einer Vorlage zusammenfassen; sich erörternd mit Argumenten auseinander setzen, Argumente überlegt anordnen, Gegenargumente zurückweisen, z.B. in einem Leserbrief, einer Resolution, einer Rede). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie nutzen Formen appellativen Schreibens bewusst und situationsangemessen (z. B. für Vorlagen bzw. in Anlehnung an Vorlagen werbende Texte verfassen – Lektüre eines Buches, eine Theaterveranstaltung).
  5. Sie fassen komplexe Texte strukturiert zusammen (Inhaltsangaben – auch im Nominalstil – mit Struktur- bzw. Gliederungshinweisen: Markierungen, Unterstreichungen, Symbole).
  6. Sie beschreiben Texte und Textauszüge (literarische Texte, Sachtexte und medial vermittelte Texte) und analysieren sie unter Berücksichtigung formaler und sprachlicher Besonderheiten (Inhalte auch längerer und komplexerer Texte wiedergeben; Informationen aus linearen und nicht-linearen Texten zusammenfassen und so wiedergeben, dass insgesamt eine kohärente Darstellung entsteht; formale und sprachliche Gestaltungsmittel an Beispielen erläutern; Textdeutungen begründen; sprachliche Bilder deuten; Thesen formulieren; Argumente zu einer Argumentationskette verknüpfen; Gegenargumente formulieren, überdenken und einbeziehen; Argumente gewichten und Schlüsse ziehen; begründet Stellung nehmen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  7. Sie verfassen formalisierte kontinuierliche/diskontinuierliche Texte und setzen diskontinuierliche Texte funktional ein (z. B. Grafiken, Schaubilder, Statistiken in Referaten).
  8. Sie kennen, verwenden und verfassen Texte in standardisierten Formaten (z. B. Praktikumsbericht, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Geschäftsbrief, Protokoll – auch unter Nutzung diskontinuierlicher Texte: Diagramme, Übersichten u. Ä.).

3.3.2.3     Produktionsorientiertes Schreiben

  1. Sie verfassen in Anlehnung an literarische Vorlagen umfangreichere eigene Texte (z. B. Rollenbiografie) und nutzen die Umgestaltung von Texten (z. B. parodistische Elemente) als Mittel zu einem vertieften Verständnis thematischer Zusammenhänge. Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit

3.3.3          Lesen – Umgang mit Texten und Medien

3.3.3.1     Lesetechniken und -strategien

  1. Die Schüler wenden erweiterte Strategien und Techniken des Textverstehens weitgehend selbstständig an.
  • überfliegend, selektiv, kursorisch navigierend (z. B. Bild-Ton-Text integrierend) lesen
  • genaues Erfassen der Informationen komplexerer Texte
  • Erschließen schwieriger Textpassagen / Begriffe
  • Fragen und Arbeitshypothesen formulieren
  • Erstellen von Exzerpten und Übersichten
  • Formulierung von Hypothesen unter Einbeziehung eigener Wissensbestände
  • Entwicklung einer textbezogenen Interpretation
  • Nachdenken über Inhalt, Sprache und Form eines Textes
  1. Sie nutzen selbstständig Bücher und Medien zur Recherche und berücksichtigen zunehmend fachübergreifende Aspekte (z. B. Fachbücher, Rundfunk- und Fernsehangebote, Bibliotheken, Suchmaschinen des Internets und das Internet).

3.3.3.2     Umgang mit Sachtexten und Medien

  1. Sie verstehen Sachtexte (Nachricht, Kommentar, Gesetz, Vertrag, Gebrauchsanweisung). Sie erkennen das Thema, den Argumentationsgang, die Stilmittel, erschließen die Aussageabsicht und beziehen Stellung zu den Aussagen (Zusammenhang zwischen Intention, Textmerkmalen, Lesererwartung und Wirkung; Realitätsbezug; Unterschied zwischen Information und Wertung, persönliche Schlussfolgerungen). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

4/5. Sie untersuchen die Informationsvermittlung und Meinungsbildung in Texten der Massenmedien (zu jugendspezifischen Themen: z.B. regionale und überregionale Zeitungen und Fernsehsendungen, Informationen zu einem Thema/Problem in unterschiedlichen Medien vergleichen und bewerten – Suchstrategien einsetzen; Interviews auf Fragetechnik und Antwortstrategien untersuchen, Steuerungsmöglichkeiten in Interviews, Talk-Shows o. Ä. darlegen; Merkmale von Print- und Online-Zeitungen, Unterscheidung von Infotainment, Hypertexten, Werbekommunikation, Film). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.3.3     Umgang mit literarischen Texten

  1. Sie kennen und verstehen altersstufengemäße epische, lyrische und dramatische Texte und schätzen deren Wirkungsweisen ein (Spektrum altersangemessener Werke bedeutender Autorinnen und Autoren kennen; zentrale Inhalte erschließen; Struktur von Handlung, Ort und Zeit mithilfe von Kompositionsskizze oder Inhaltsangabe erfassen; Figurenkonstellation und Handlungsmotive der Figuren, den zentralen Konflikt herausarbeiten; beispielhaft den Zusammenhang zwischen Text, Entstehungszeit und Lebensumständen des Autors/der Autorin untersuchen; alternative Handlungs- und Lebensentwürfe vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen gestalten; über die dazu notwendigen Fachbegriffe verfügen).
  2. Sie erschließen (beschreiben und deuten) literarische Texte mit analytischen und produktiven Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation ggf. unter Einbeziehung historischer und gesellschaftlicher Fragestellungen (Handlungsstruktur; Figuren-, Raum-, Zeitdarstellung, spezifische Formen und Merkmale in ihrer Funktion; an einem Beispiel epochentypische Themen und Motive identifizieren und berücksichtigen; Wort-, Satz-, Gedankenfiguren, Bildsprache; eigene Lektüreerfahrungen vermitteln). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  3. Sie verstehen epische Texte (Erzähltexte und Ganzschriften: Kurzgeschichten, Roman; die Handlung – z. B. in einer Inhaltsangabe – erfassen; Besonderheiten der Textsorte erkennen; die handelnden Personen charakterisieren; Gestaltungsmittel in ihrer Funktion beschreiben – z. B. Erzähler, Erzählperspektive etc.;  sich mit den Texten auseinandersetzen, indem das Gelesene auf Kontexte (z. B. eigenes Vorwissen) bezogen wird; über Methoden zur Untersuchung medial vermittelter Erzähltexte verfügen -Film, Literaturverfilmung). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  4. Sie erschließen auf der Grundlage eingeführten fachlichen und methodischen Wissens lyrische Texte und stellen ihre Ergebnisse in Form eines zusammenhängenden und strukturierten, deutenden Textes dar (z. B. durch Vortrag auswendig gelernter Gedichte, Sensibilisierung von Auffälligkeiten im Text durch gestaltendes Lesen; Aufstellen von Deutungshypothesen und Überprüfung am Text; Einbezug des Entstehungskontextes; Vergleich themenverwandter Gedichte; namhafte Lyrik-Autorin bzw. -Autor als begründete persönliche Lyrikanthologie, Rezension für eine Zeitschrift). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
  5. Sie verstehen und erschließen dramatische Texte (auch Auszüge und Teile eines Drehbuchs) unter Berücksichtigung struktureller, sprachlicher und inhaltlicher Merkmale (z. B. Merkmale eines Dramas; Figurenkonstellation; Rollenbiografie; Konfliktbewältigung und ihre Alternativen; Vorschläge für eine Inszenierung, szenisches Spiel; Vergleich mit der Vorlage nach einem Theaterbesuch). Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit.

3.3.3.4     Produktionsorientierter Umgang mit Texten und Medien

  1. Sie arbeiten gestaltend mit Texten (z.B. Bild-Text-Ton-Verbindungen u.Ä.; diese medial vermittelten Texte präsentieren; Perspektivenwechsel gestalten: innerer Monolog, Brief in der Rolle einer literarischen Figur; szenische Umsetzung, Paralleltext, weiterschreiben, in eine andere Textsorte umschreiben).

3.3.4          Reflexion über Sprache

3.3.4.1     Sprache als Mittel der Verständigung

  1. Die Schüler kennen verbale und nonverbale Strategien der Kommunikation (auch grundlegende Faktoren eines Kommunikationsmodells) und setzen diese gezielt ein (z. B. Bewerbungsgespräch). Sie erkennen Ursachen möglicher Verstehens- und Verständigungsprobleme in mündlichen wie schriftlichen Texten und verfügen über ein Repertoire der Korrektur und Problemlösung (dabei grundlegende Textfunktionen unterscheiden: Information, Regulierung, Appell, Kontakt, Selbstdarstellung, ästhetische Funktion).
  2. Sie unterscheiden und reflektieren bei Sprachhandlungen Inhalts- und Beziehungsebenen und stellen ihre Sprachhandlungen darauf ein (gelingende und misslingende Kommunikation; öffentliche bzw. private Kommunikationssituationen).

3.3.4.2     Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer Funktion

  1. Sie verfügen über Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Bedeutung und Funktionswandel von Wörtern und nutzen sie für die Untersuchung von Texten und das Schreiben eigener Texte (z. B. Unterscheidung von poetischem und öffentlichem Sprachgebrauch zur Untersuchung von Texten und zum Schreiben eigener Texte; Erscheinungen des Sprachwandels – Bedeutungswandel, fremdsprachliche Einflüsse).
  2. Sie verfügen sicher über die Formen der Verbflexion, kennen deren Funktionen und nutzen sie für die Untersuchung von Texten und das Schreiben eigener Texte (z. B. stilistische Varianten unterscheiden und ausprobieren, Fachvokabular bei der Sprachanalyse korrekt verwenden).
  3. Sie festigen, differenzieren und erweitern ihre Kenntnisse im Bereich der Syntax und nutzen sie zur Analyse und zum Schreiben von Texten (z. B. Wirkungen von Satzbau-Varianten, Gliedsatz-Varianten unterscheiden und ausprobieren).
  4. Sie unterscheiden sicher zwischen begrifflichem und bildlichem Sprachgebrauch (ausgewählte rhetorische Mittel kennen).
  5. Sie beherrschen sprachliche Verfahren und können diese beschreiben (z. B. Paraphrase, Perspektivwechsel; Gliederungssymbole zur Verdeutlichung der Textstruktur; Verwendung von Begriffshierarchien, Wortzusammensetzungen).

3.3.4.3     Sprachvarianten und Sprachwandel

  1. Sie reflektieren Sprachvarianten (Standard-, Fach-, Umgangs-, Jugend-, Frauen-, Männersprache, Dialekte, Anglizismen).
  2. Sie gewinnen Einblicke in die Sprachentwicklung und reflektieren diese (z.B. Bedeutungswandel von Begriffen, sprachliche Trends, political correctness).
  3.  Sie reflektieren ihre Kenntnis der eigenen Sprache und ihre Bedeutung für das Erlernen von Fremdsprachen (Mehrsprachigkeit zur Entwicklung der Sprachbewusstheit und zum Sprachvergleich nutzen).

3.3.4.4     Richtig Schreiben – Laut-Buchstabenebene

  1. Sie beherrschen im Wesentlichen die lautbezogenen Regelungen.

3.3.4.5     Richtig Schreiben – Wortebene

  1. Sie schreiben im Bereich wortbezogener Regelungen weitgehend sicher (Fach- und Fremdwörter, Zusammen- und Getrenntschreibung).

3.3.4.6     Richtig Schreiben – Satzebene

  1. Sie verfügen über weitere satzbezogene Regelungen (Besonderheiten der Groß- und Kleinschreibung, Regeln der Zeichensetzung bei Zitaten, Zeichensetzung im Satzgefüge).

3.3.4.7     Richtig Schreiben – Lösungsstrategien

  1. Sie korrigieren und vermeiden Fehler mithilfe
  • des Regelteils eines Wörterbuchs
  • von Computerprogrammen
  • selbstständiger Fehleranalyse

4              Leistungsfeststellung

Die rechtlich verbindlichen Hinweise zur Leistungsfeststellung sowie zu Verfahrensvorschriften sind in der Allgemeinen Schulordnung dargestellt (ASchO §§ 21-25). Diese Regelungen werden ab 01.08.2005 durch die entsprechenden Vorschriften des in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Schulgesetzes abgelöst (§ 47).

„Sonstige Leistungen“ haben bei der Leistungsfeststellung den gleichen Stellenwert wie die „Schriftlichen Leistungen“ in den Klassenarbeiten.

Die Leistungsfeststellung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen.

Die Leistungsfeststellung ist daher so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche („Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“, „Reflexion über Sprache“) bei der Leistungsfeststellung angemessen zu berücksichtigen. Auch Leistungen, die von den Schülern im Bereich „Sprechen und Zuhören” erbracht werden, sollen daher einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden.

Es gelten für die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) die im Kapitel 4 vorgegebenen Aufgabentypen. Die Schüler müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll sich mehr als eine Klassenarbeit innerhalb eines Schuljahres auf ein und denselben Aufgabentyp beziehen. Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz können auch Diktate und gleichwertige Überprüfungsformen als Teile von Klassenarbeiten eingesetzt werden.

Die zu fordernden Leistungen umfassen immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung. Sie beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches.

Die Schüler sollen auch in Klassenarbeiten im Sinne der Förderung prozesshaften Schreibens Gelegenheit zu Vorarbeiten (Markieren des Textes, Gliederung des eigenen Textes, Entwurf einzelner Passagen u. Ä.) erhalten, bevor sie die Endfassung zu Papier bringen. Dies bedingt eine entsprechende Zeitvorgabe.

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedeutet ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung.

Bei Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sind für die Leistungsfeststellung im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung die Lernausgangslage sowie der individuelle Lernfortschritt ebenso bedeutsam wie der bereits erreichte Leistungsstand.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schüler die sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können.

Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im RdErl. d. Kultusministeriums von 19.07.1991, BASS 14 – 01 Nr. 1, II A 3.70-20/0-1222/91.

Zu „Sonstige Leistungen“ zählen:

Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die schriftliche Übung, aber auch im szenischen Spiel oder in einer Präsentation von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat u.a.m.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen / szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden.

Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung, Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung einer Verstehensleistung und einer vor allem sprachlichen Darstellungsleistung hilfreich und notwendig.

4.1            Fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept der Adolf-Reichwein-Realschule

4.2            Leistungsbewertung

4.2.1          Allgemeines

Die Gewichtung von schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten) und sonstigen Beiträgen beträgt 1:1.

In den schriftlichen Arbeiten werden analog zu den Zeugnisnoten ganze Noten vergeben. Die weitere Differenzierung kann dem der Bewertung angegliederten Bewertungsschlüssel entnommen werden.

Reine Rechtschreib- oder Grammatikarbeiten sind unzulässig, jedoch darf ein geringer Teil der Klassenarbeiten Leistungsnachweise über den Punkt „Nachdenken über Sprache“ enthalten. Leistungsüberprüfungen im Bereich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik werden über Tests (sonstige Beiträge) abgedeckt.

Der Notenschlüssel für Klassenarbeiten folgt für die Jahrgangsstufe 10 den Vorgaben für die ZP, für die Jahrgangsstufen 5-9 gilt ein von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigter gemilderter Notenschlüssel.

Noten werden immer unter die von dem Schüler verfasste Arbeit geschrieben. Bewertungsbögen dienen der Leistungserfassung und –bewertung.

4.2.2          Klassenarbeiten

4.2.2.1     Gewichtung Inhalt – sprachliche Gestaltung – sprachliche Richtigkeit

Für die schriftliche Leistungsfeststellung im Rahmen der Klassenarbeiten gilt eine Gewichtung von ca. 50%.

JahrgangsstufeArt der KlassenarbeitInhaltliche LeistungSprachliche Leistung
5 / 6Aufsatzart  
 z.B.

 

Fortsetzung eines Märchens

60%40%
7 / 8Aufsatzart  
 z.B.

 

Personenbeschreibung

Vorgangsbeschreibung

Inhaltsangabe

Zusammenfassung

Bericht

lineare Erörterung

Streitgespräch

60%40%
9 / 10Aufsatzart  
 z.B.

 

Argumentation

Personencharakteristik

Analyse e. Sachtextes

Analyse e. literarischen Textes

60%40%
 Bewerbungsschreiben50%30% sprachliche Gestaltung

 

20 % Form

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt. „Ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit“ führt zu einer „entsprechenden Notenanhebung“ (vgl. KLP Deutsch, S 48).

Weist eine Klassenarbeit starke Mängel im Bereich „Inhalt“ auf, so dass dieser mit „mangelhaft“ (5) oder schlechter bewertet würde, kann die Gesamtnote nicht besser als mangelhaft (5) sein. In diesem Fall erfolgt eine Zweitkorrektur durch ein Mitglied der Fachkonferenz Deutsch.

4.2.2.2     LRS

In den Jahrgangstufen 5 und 6 wird die sprachliche Richtigkeit bei der Notenfindung dem Lernstand entsprechend berücksichtigt (benotet) und der jeweilige Leistungsstand in diesem Bereich wird dem Schüler rückgemeldet.

In den Jahrgangsstufen 7 und 8 wird die sprachliche Richtigkeit bei nachgewiesener LRS zur Hälfte bewertet. Die für diesen Bereich zu vergebenden restlichen Prozente sind im Bereich der sprachlichen Gestaltung zu addieren.

Hierzu ist eine Testung mit entsprechender Diagnose durch die Erziehungsberatung Witten über das Jugendamt der Stadt Witten notwendig.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die sprachliche Richtigkeit auch bei nachgewiesener LRS vollauf berücksichtigt.

4.2.2.3     Aufgabentypen

Zu den Prinzipien eines modernen Schulsystems, das Schulen mehr Verantwortung für die Gestaltung von Unterricht einräumt, gehört die regelmäßige methodisch abgesicherte Überprüfung, ob und in welchem Umfang Schüler tatsächlich über die fachlichen Kompetenzen verfügen, die mit Bildungsstandards bzw. Kernlehrplänen vorgegeben sind.

Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind Grundlagen für Maßnahmen

  • zur gezielten Förderung von Schülern
  • zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität
  • zur Beratung und Unterstützung von Schulen, die Schwierigkeiten haben, die vorgegebenen fachlichen Standards zu erfüllen

Im Folgenden werden nach Jahrgangsstufen Aufgabentypen aufgeführt, die die fachlichen Anforderungen der in Kapitel 3 angegebenen Kompetenzerwartungen (Prinzip des integrativen Deutschunterrichts) verbinden.

Unter der Internet-Adresse http://www.learn-line.nrw.de/angebote/kernlehrplaene sind Aufgabenbeispiele aufgeführt, die die Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen des Faches so miteinander verknüpfen, dass in umfassender Weise die sprachliche Handlungsfähigkeit der Schüler erkennbar wird. Diese Aufgabenbeispiele machen deutlich, welche konkreten Leistungen zur Erreichung fachlicher Standards erbracht werden müssen. In diesem Sinne eignen sich diese Aufgaben für die gezielte Überprüfung von Kompetenzen.

Aufgabentypen (mündlich)

AufgabenschwerpunkteAufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 5/6

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 7/8

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 9/10

SprechenTyp 1Typ 1Typ 1
 anschaulich vortragen, z. B.
a) Erlebnisse und Erfahrungen
b) Arbeitsergebnisse
sachgerecht und folgerichtig vortragen, z. B.
a) Beobachtungen
b) Arbeitsergebnisse (Auseinandersetzung mit Sachverhalten oder Texten)
c) kurze Referate
sachgerecht und folgerichtig, auch mediengestützt, präsentieren, z. B.
a) Arbeitsergebnisse
b) Referate
c) eigene Standpunkte
gestaltend sprechen /szenisch spielenTyp 2Typ 2Typ 2
 gestaltend vortragen, z. B. a) dialogische Texte b) Gedichtegestaltend vortragen
(nonverbale und verbale Ausdrucksformen einsetzen), z. B.
a) dialogische Texte
b) Gedichte
gestaltend vortragen, z. B.
a) dialogische Texte
b) Gedichte
Gespräche führenTyp 3Typ 3Typ 3
 im Gruppengespräch vereinbarte Gesprächsregeln einhalten, sich zielorientiert einbringen und das Gespräch reflektierenSprechakte gestalten und reflektieren, z. B.
a) in Gruppengesprächen
b) in Streitgesprächen (auch als Rollenspiel)
c) in Interviews
Sprechakte gestalten und reflektieren, z. B.
a) in der Diskussion
b) in Bewerbungsgesprächen

Aufgabentypen (schriftlich)

AufgabenschwerpunkteAufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 5/6

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 7/8

Aufgabentypen

 

Jahrgangsstufe 9/10

SchreibenTyp 1
 erzählen
a) Erlebtes, Erfahrenes, Erdachtes
b) auf der Basis von Materialien oder Mustern
  
 Typ 2Typ 2Typ 2
 sachlich berichten und beschreiben
a) auf der Basis von Material
b) auf der Basis von Beobachtungen
in einem funktionalen Zusammenhang auf der Basis von Materialien sachlich berichten und beschreibenVerfassen eines informativen Textes (Materialauswahl und -sich­tung, Gestaltung des Textes, Reflexion über Mittel und Verfahren)
 Typ 3Typ 3Typ 3
 zu einem im Unterricht thematisierten Sachverhalt begründet Stellung nehmeneine Argumentation zu einem Sachverhalt verfassen (ggf. unter Einbeziehung anderer Texte)eine (ggf. auch textbasierte) Argumentation zu einem Sachverhalt erstellen
Lesen – Umgang mit Texten und MedienTyp 4Typ 4Typ 4
 a) einen Sachtext oder literarischen Text mithilfe von Fragen untersuchen
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, die Informationen miteinander vergleichen und daraus Schlüsse ziehen
a) einen Sachtext, medialen Text oder literarischen Text mithilfe von Fragen auf Wirkung und Intention hin untersuchen und bewerten
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, Informationen miteinander vergleichen, deuten und abschließend reflektieren und bewerten
a) einen Sachtext, medialen Text analysieren, einen literarischen Text analysieren und interpretieren
b) durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, die Informationen miteinander vergleichen, Textaussagen deuten und abschließend reflektieren und bewerten
Sprachliche Formen und Strukturen in ihrer FunktionTyp 5Typ 5Typ 5
 einen Text nach vorgegebenen Kriterien überarbeiteneinen vorgegebenen Text überarbeiteneinen Text unter vorgegebenen Gesichtspunkten sprachlich analysieren und überarbeiten und die vorgenommenen Textänderungen begründen
produktionsorientiertes SchreibenTyp 6Typ 6Typ 6
 Texte nach einfachen Textmustern verfassen, umschreiben oder fortsetzensich mit einem literarischen Text durch dessen Umgestaltung auseinandersetzen, z. B.
a) einen Dialog schreiben
b) Perspektive wechseln
produktionsorientiert zu Texten schreiben (mit Reflexionsaufgabe)

Der Aufgabentyp soll neben dem Titel der Klassenarbeit stehen.

4.2.2.4     Anzahl

In den Jahrgangsstufen 5,6 und 7 sowie in der Jahrgangsstufe 8 1. Halbjahr werden pro Halbjahr drei (3) Klassenarbeiten geschrieben.

In den Jahrgangsstufen 8 2. Halbjahr, 9 und 10 werden pro Halbjahr zwei (2) Klassenarbeiten geschrieben.

In den Jahrgangsstufen 5,6 und 7 sowie in der Jahrgangsstufe 8, 1. Halbjahr kann eine Klassenarbeit pro Schuljahr durch ein Lesetagebuch oder Portfolio ersetzt werden.

Lernstanderhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (siehe Runderlass des MSW vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4) in der zurzeit gültigen Fassung vom 25.02.2012).

4.2.2.5     Dauer

Eine Klassenarbeit in Jahrgangsstufe 5 dauert 45 Minuten. Eine Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 6 bis 8 dauert zwischen 45 und 60 Minuten. Eine Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 dauert zwischen 60 und 90 Minuten.

4.2.2.6     Klassenarbeitsheft

Der Schüler führt ein Klassenarbeitsheft der Lineatur 25, Oberschulheft.

Hat der Schüler zum Zeitpunkt der Klassenarbeit sein Klassenarbeitsheft nicht zur Verfügung, so werden im Anschluss an die Berechnung der erreichten Punkte 5 Prozent der Gesamtpunktzahl subtrahiert. Danach wird die Note ermittelt.

4.2.2.7     Schreibutensilien der Schüler

Da es immer mehr Schülern schwerfällt, ordentlich und leserlich zu schreiben – insbesondere bei schriftlichen Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten und Tests) – gilt folgende Regelung: Klassenarbeiten und andere schriftliche Leistungsüberprüfungen dürfen ausschließlich nur mit einem Füller oder mit Fineliner geschrieben werden. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens bei Klassenarbeiten ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung kann ggf. eine Abschrift der Arbeit erforderlich sein.

4.2.2.8     Abgabe

Die Klassenarbeit muss von dem Schüler persönlich bei der Lehrkraft abgegeben werden. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.

Gibt der Schüler nach Ablauf der für die Klassenarbeit zur Verfügung gestellten Zeit diese nicht ab, so wird die Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet.

4.2.2.9  Leistungsnachweise als Ersatz für eine Klassenarbeit(Lesetagebuch, Portfolio …)

Im Rahmen einer Unterrichtseinheit Lektüre kann die Leistungsüberprüfung aus dem Anfertigen eines Klassenarbeit ersetzenden Leistungsnachweises (Lesetagebuch, Portfolio …) bestehen. Der entsprechende Arbeitsauftrag wird in der ersten Unterrichtsstunde der zugehörigen Reihe erteilt.

Der Arbeitsauftrag erfolgt schriftlich. Der schriftliche Arbeitsauftrag enthält alle von den Schülern zu bearbeitenden Aufgaben.

Mit Erteilung des Arbeitsauftrags wird den Schülern der verbindliche Abgabetermin mitgeteilt. Der Abgabetermin sollte frühestens zwei, längstens vier Unterrichtswochen nach Erteilung des Arbeitsauftrags liegen.

Den Schülern wird bei der Erteilung des Arbeitsauftrags mitgeteilt, dass die Abgabe des Lesetagebuchs zum genannten Termin persönlich beim Fachlehrer erfolgen muss. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.

4.2.2.10  Bewertungsschlüssel

Klassen 5-9

123456
100 – 95 %94 – 80 %79 – 65 %64 – 47 %46 – 30 %29 – 0 %

Klassen 10 (analog zum Bewertungsschlüssel der ZAP)

123456
100 – 87 %86 – 73 %72 – 59 %58 – 45 %44 – 18 %17 – 0 %

4.2.2.11         Lesbarkeit von Klassenarbeiten

Ist eine Klassenarbeit aufgrund des Schriftbildes für den korrigierenden Lehrer nicht entzifferbar und somit nicht verlässlich zu korrigieren, bittet er einen Kollegen aus der Fachschaft Deutsch um Unterstützung beim Lesen und Korrigieren dieser Klassenarbeit.

Kann der hinzugezogene Kollege die Schrift der des Schülers ebenfalls nicht entziffern und verlässlich korrigieren, so wird die Klassenarbeit fotokopiert und der Schüler aufgefordert, in einer für ihn freien Randstunde diese Klassenarbeit ordentlich und lesbar mit Füller und auf dem für Klassenarbeiten vorgesehenen Papier ohne Veränderungen an Inhalt oder Wortlaut abzuschreiben.

Ist diese Ausfertigung der Klassenarbeit dann erneut von der korrigierenden Lehrkraft nicht entzifferbar und somit nicht verlässlich zu korrigieren, wird die Klassenarbeit mit 6 (ungenügend) bewertet.

4.2.2.12  Korrekturzeichen

Für die Korrektur von Klassenarbeiten gelten folgende Korrekturzeichen:

RRechtschreibfehler
ZZeichensetzungsfehler
GrGrammatikfehler
TTempusfehler
AAusdrucksfehler
WWortfehler
SbSatzbaufehler
ffalsch
YWort fehlt

4.2.2.13  Bewertungsbögen

Das Ergebnis der Klassenarbeit wird dem Schüler nicht nur durch die Korrekturen im Text seiner Klassenarbeit und der Note unter der Klassenarbeit zurückgemeldet. Er erhält zu jeder Klassenarbeit einen Bewertungsbogen.

Jeder Bewertungsbogen der Fachschaft Deutsch ist wie folgt aufgebaut:

  • Inhalt
  • Darstellungsleistung

Im Bereich „Inhaltliche Leistung“ werden die richtige / optimale Lösung sowie zu erreichende und erreichte Punkte ausgewiesen.

Im Bereich „Darstellungsleistung“ werden die für die jeweilige Themenstellung / Kompetenzerwartung relevanten sprachlichen Faktoren, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik sowie zu erreichende und erreichten Punkte ausgewiesen.

Im Anschluss wird der Notenzuschnitt bestehend aus Note (1 bis 6), Prozentskala und Punktskala pro Note tabellarisch ausgewiesen.

4.2.3          Sonstige Leistungen

Auszug aus dem Kernlehrplan Deutsch Realschulen NRW:

„Zu „Sonstige Leistungen“ zählen:

Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die schriftliche Übung, aber auch im szenischen Spiel oder in einer Präsentation von dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat u.a.m.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen / szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden.

Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung, Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung einer Verstehensleistung und einer vor allem sprachlichen Darstellungsleistung hilfreich und notwendig.

Für alle Jahrgangsstufen gilt für den Bereich Sonstige Leistungen eine Gewichtung von ca. 50 Prozent.

Alle von dem Schüler erbrachten Leistungen in diesem Bereich fließen zu gleichen Teilen in die Benotung ein.

Pro Halbjahr wird drei Mal eine Note für den Bereich Sonstige Leistungen ermittelt.

In den Bereich Sonstige Leistungen fallen Leistungen, die ein Schüler zum Beispiel in den folgenden Teilbereichen erbringt:

  • Qualität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)
  • Kontinuität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)
  • Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht
  • Referate / Präsentationen
  • schriftliche Übungen / Tests
  • Heft- / Mappenführung (Kann)
  • erbrachte Hausaufgabenleistungen
  • besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen

4.2.3.1     Mündliche Beiträge (mündlich / schriftlich)

Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge eines Schülers verstanden, die er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.

Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.

Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.

4.2.3.2     Kontinuität der Beiträge zum Unterricht (mündlich / schriftlich)

Es wird erwartet, dass der Schüler die unter Punkt 8.3.1 erläuterten mündlichen Beiträge regelmäßig, aktiv und freiwillig erbringt. Der Fachlehrer dokumentiert die von ihm wahrgenommen Beiträge auf regelmäßiger Basis.

4.2.3.3     Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht

Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellter schriftlicher Aufgaben, die der Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten hat, beurteilt.

4.2.3.4     Referate/Präsentationen

In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler ein Referat / eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.

Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.

Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.

Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.

Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.

4.2.3.5     Schriftliche Übungen/Tests

Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen / Tests kontrolliert werden, besonders im Rahmen des Bereichs Nachdenken über Sprache, aber auch im Rahmen aller anderen Themenbereiche. Die Benotung erfolgt über den im Rahmen dieses Leistungskonzepts aufgeführten Bewertungsschlüssel.

Die Benotung für angekündigte und somit als geübt geltende Diktate in einem Umfang von 40 bis 50 Wörtern bei mitdiktierten Satzzeichen erfolgt nach diesem Bewertungsschlüssel:

NoteFehlerzahl
10-1
22
33
44
55
6>=6

Die Benotung für angekündigte Tests mit einem Umfang von 15 in eine Tabelle einzusetzenden unregelmäßigen Verben erfolgt nach diesem Bewertungsschlüssel:

Noterichtige Lösungen
115-14,5
214-12,5
312-10,5
410-7,5
57-3
62,5-0

Ein halber Punkt wird abgezogen bei Rechtschreibfehlern, fehlenden Personalpronomen und Groß- bzw. Kleinschreibung. Ist das Wort nicht leserlich geschrieben, wird es als falsch gewertet. Die Durchführung bzw. Anzahl und Häufigkeit dieser Art von Tests bleibt der Lehrkraft überlassen.

4.2.3.6     Heft- / Mappenführung

Der Schüler ist gehalten, je nach Anweisung der Lehrkraft, ein Heft oder eine Mappe für das Fach Deutsch zu führen.

Das Heft bzw. das Papier für die Mappe hat die Lineatur 25 (liniert, 4,5 cm Rand).

Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller, gefüllt mit blauer Tinte.

4.2.3.7     Hausaufgabenleistungen

Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Deutsch oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.

Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Deutsch unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.

Hat der Schüler vier Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht ein entsprechendes Schreiben an den / die Erziehungsberechtigten.

4.2.3.8     Besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen

Die Lehrkraft kann dem Schüler die Möglichkeit geben, durch klar definierte besondere / zusätzliche freiwillige Leistungen zu verbessern.

Siehe auch 1.1.4.2.3.4     Referate/Präsentationen – auf freiwilliger Basis.