Berufsorientierung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Einleitung – Berufs- und Studienorientierung[1]

Die Durchführung einer nachhaltigen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Schüler zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird.

Er umfasst folgende Elemente zu

  • prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch Agentur für Arbeit, mit Eltern)
  • schulischen Strukturen (Curricula und Studien- und Berufswahlkoordinatoren)
  • Portfolioinstrument
  • Potenzialanalyse
  • Praxisphasen (Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika)
  • koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung

Dieser Prozess lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen:

  1. Phase: Potenziale erkennen und als Grundlage für den individuellen Lernprozess nutzen

Mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden alle Schüler sowie Eltern über das erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- und Studienorientierung informiert. Eine Potenzialanalyse liefert allen Schülern zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen. Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Schüler individuell ausgewertet und dokumentiert. Schüler sowie Eltern sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhalten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.

  1. Phase: Berufsfelder kennenlernen

Als Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum sollen alle Schüler Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder in Betrieben exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen reflektieren. Die Ergebnisse der Auswertung sollen zu einer gezielten Auswahl für das Schülerbetriebspraktikum führen.

  1. Phase: Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben

Ab der Jahrgangsstufe 9 lernen die Schüler berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vertiefend, indem sie in zwei spezifischen Berufsfeldern Praktika (2 x 2 Wochen) absolvieren. Diese Schülerbetriebspraktika finden in Betrieben statt, in denen die Schüler lernen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeitsabläufen und -strukturen auseinanderzusetzen, sich einzubringen und mitzuarbeiten.

Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und Schülern realistische Anschlussperspektiven ermöglichen.

Die ARR definiert spezifische Aufgaben der Schüler für das Praktikum. Die Unternehmen und die Schule betreuen und beraten die Schüler während des Praktikums und geben eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beobachten Leistungen der Schüler. Im Anschluss stellt die Schule mit der Berufsberatung sicher, dass die Schüler über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre individuelle Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu nutzen.

  1. Phase: Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten

Für Schüler, die mit dem Ende des 10. Schuljahres unsere ARR verlassen, entscheidet sich im (vor-) letzten Schuljahr, ob sie sich mit hinreichendem Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich in der gymnasialen Oberstufe oder über Angebote des Berufskollegs weiterqualifizieren.

Die Schüler gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokumentiert im Portfolioinstrument „Berufswahlpass“, planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Angebote der Arbeitsagentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schüler sind hierbei einbezogen. Die ARR gewährleistet, dass sie über Bildungs- und Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Schulen informiert sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich gestalten können.

Als individuelles Reflexionsinstrument und als Feedback zum Prozess sowie als Planungsinstrument erarbeiten alle Schüler nach individuellem Bedarf zusammen mit den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren am Ende der Vorabgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.

Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung[2]

Die StuBOs an der ARR entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientierung weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung. StuBOs, Lehrkräfte und Berufsberater entwickeln zusammen mit anderen handelnden Akteuren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für die ARR ein abgestimmtes und auf die Situation der Schüler bezogenes Konzept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studienorientierung ihrer Schüler qualifiziert und koordiniert.

Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende Themen und Aufgaben:

  • Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen.
  • Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab der 8. Jahrgangsstufe nachhaltig umgesetzt.
  • Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen.
  • Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen und berufsbildende Bildungsgänge inklusive dualer Studiengänge werden angemessen dargestellt.
  • Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Studierfähigkeit werden berücksichtigt.
  • Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung sowie über Bewerbungsverfahren wird rechtzeitig informiert.
  • Beratungsgespräche werden mit Schülern und Eltern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit durchgeführt.
  • Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und Studienorientierungs-prozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den Unterricht / Schulalltag statt.
  • Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert.
  • Kommunale Koordinierung (agentur mark) und Unterstützungsangebote werden genutzt.
  • Qualifizierung und Fortbildung von StuBOs sowie Lehrkräften, auch durch externe Partner wie u. a. Vertreter aus der Wirtschaft, werden wahrgenommen.
  • Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen werden in die Qualifizierung einbezogen.

Beratung[3]

Schulische Beratung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit beraten die Schüler in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Schüler stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte. Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studium selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.

Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler als auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr- / Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung.

Die ARR berät alle Schüler ab dem 8. Jahrgang auf Informationsabenden, durch individuelle Beratung und Gespräche zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen. Für jede Jahrgangsstufe werden berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im BiZ verbindlich angeboten.

Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA

Die Schüler werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahlvorbereitung, durch die Berufsberater der Arbeitsagentur informiert. Die Berufs- und Studienwahl der Schüler sowie deren Eltern wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufskundlichen und arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt. In der ARR wird für jede Jahrgangsstufe spätestens ab der Jahrgangsstufe 8 eine berufsorientierende Veranstaltung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende Veranstaltungen im BiZ verbindlich angeboten.

Dazu gehören

  • Fragen der Berufs- und Studienwahl
  • Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten
  • Wege und Förderung der beruflichen Bildung
  • beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der ARR zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beratungsfachkraft und ARR. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses für Schüler, Eltern und Lehrer werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.

Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA

Schüler, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten.

Schüler der ARR erhalten das Angebot zu ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bezüglich geschlechtsuntypischer Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und Methodik der Beratung richten sich nach der Beratungskonzeption der BA, die vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält.

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schüler vorhält. Viele Schüler benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahlprozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an.

Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Beratungsfachkraft. Als Beratungsorte kommen die Agentur für Arbeit oder die Schule infrage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden besprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen ARR Beratungsfachkraft festzulegen.

Elternarbeit

Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Die ARR informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung.

Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:

  • allgemeine Informationen zu Bildungs- und Ausbildungswegen (Wo stehen die Schüler, wo und wie geht es weiter?)
  • schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d.h.: Ziele und konkrete Umsetzung der Standardelemente inklusive Umgang mit dem Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der Eltern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung
  • Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am Ausbildungsmarkt

Die StuBOs sowie die Klassenlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zeiten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest.

Curriculum und StuBOs[4]

Curriculum

Die StuBOs und Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihrer Fächer ab der Jahrgangsstufe 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten.

Sie verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur spezifischen Förderung der Schüler in diesen Bereichen:

  • eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)
  • Kenntnisse über die Wirtschafts- / Arbeitswelt und über Bildungs- / Ausbildungswege systematisieren
  • (betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren
  • eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Übergang in eine Ausbildung oder in weitere schulische Bildungsgänge orientieren (Sach- und Urteilskompetenz)

Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen zu ermöglichen.

Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der Rahmenvorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt, dazu bei, dass für alle Schüler der ARR Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen Prozess anhand der verbindlichen Standardelemente eingebunden werden.

Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit koordinieren die schulische Berufs-und Studienorientierung innerhalb der ARR und mit außerschulischen Partnern. Die StuBOs wirken federführend dabei mit, die Berufs- bzw. Studienorientierung in der Schule dauerhaft zu verankern (Schulprogrammentwicklung, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung). Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird von der Schulleitung verantwortet, die eine Koordinatorin und einen Koordinator benennt.

Diesen beiden Personen obliegt insbesondere die

  • Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die Prozessbegleitung bei der Umsetzung
  • Koordination von Schülerbetriebspraktika
  • Kooperation mit außerschulischen Partnern
  • Organisation von Informationsveranstaltungen

Die kommunale Koordinierung (zuständig für den EN-Kreis: agentur mark in Hagen) schafft hierfür transparente und verlässliche Strukturen.

Die Schulleitung benennt Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung (StuBO) als Ansprechpersonen für dieses Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiatoren für die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule. Im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz kann diese Aufgabe von der Schulleitung zwei Lehrkräften oder einem Team übertragen werden. Die StuBOs erhalten Angebote zur Qualitätsentwicklung, Fortbildung und zum Erfahrungstransfer. Der Austausch und eine Vernetzung der StuBOs findet in Form von StuBO-Arbeitskreisen (hier: StuBO-Arbeitskreis für Realschulen im EN-Kreis) bereits unter Beteiligung der Schulaufsicht statt.

Portfolioinstrument[5]

Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung begleitendes Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“ für Bochum, Herne und Witten) wird verbindlich für alle Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 durch die ARR eingeführt.

Die Schüler

  • erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess, dokumentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fähigkeiten (Sachkompetenz)
  • formulieren Interessen und Ziele, reflektieren Ergebnisse und Erkenntnisse im Hinblick auf die eigene individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz)
  • bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstruments zunehmend selbstständig, strukturieren ihre Lernerfahrungen
  • übernehmen Verantwortung für ihre Berufs-und Studienorientierung, d.h., sie lernen im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freunden, Eltern, Lehrkräften, Berufsberater, Arbeitgeber) nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)

Das Portfolioinstrument soll

  • selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein
  • Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten
  • die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrieben sowie der Berufsberatung ermöglichen
  • den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend der festgelegten Standardelemente abbilden
  • fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können
  • fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden

Die ARR wählt das Portfolioinstrument („Berufswahlpass“) entsprechend den Mindeststandards aus und legt es durch Schulkonferenzbeschluss in Absprache mit den relevanten Partnern (insbesondere der Berufsberatung) als verbindliches Instrument des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest.

Da das Portfolioinstrument u. a. eine personenbezogene Dokumentation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglichkeit der Aufbewahrung zu achten. Inhalte des Portfolioinstruments dürfen nur mit Einverständnis des Schülers an Dritte weitergegeben werden.

Potenzialanalyse[6]

Diese Analyse (hier: Bulheller) zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw. das Studium mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und Fragebogen, handlungsorientierte Aufgaben (berufsfeldunabhängige Arbeitsproben) und Elemente von Assessmentverfahren. Sie bezieht sich auf die Lebens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Schüler, erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten.

Die Schüler verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfahrens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale.

Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt individuell Auswertungsgespräche durch. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

Die Potenzialanalyse wird in der Regel im 8. Jahrgang (1. Halbjahr) angeboten. Sie wird vom außerschulischen Träger Bulheller mit eigens dafür qualifiziertem Personal dreitägig durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung findet in der Schule statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen.

Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika[7]

Berufsfelderkundungen

Schüler lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in zwei Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen aus der Arbeitswelt her. Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen. Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätigkeiten und Einblicke in betriebliche Praxis.

Die Berufsfelderkundung wird im 8. Jahrgang (Ende 2. Halbjahr) vor dem schulischen Betriebspraktikum angeboten. Sie findet in Betrieben statt und wird vom Online-Portal der Kommunalen Koordinierung (hier: agentur mark) unterstützt. Die Vorbereitung in der ARR bezieht die Betriebe ein und knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung dokumentieren die Schüler die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu gelangen.

Schülerbetriebspraktika

Über ein Schülerbetriebspraktikum lernen die Schüler die Berufs- und Arbeitswelt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen auseinander.

Schülerbetriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schüler

  • ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompetenz)
  • ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken
  • ihre Berufsvorstellungen vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz)
  • Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen (Handlungs- / Entscheidungskompetenz)
  • ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren

Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die ARR legt fest, welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.

Die Eltern werden frühzeitig informiert und in den Prozess der Auswahl eingebunden.

Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie in der Regel vom Wohnsitz (Witten oder Bochum) aus zumutbar (Definition: angrenzende Städte) erreicht werden können.

Die Betreuung der Schüler während des Schülerbetriebspraktikums wird seitens der ARR durch die Klassenlehrer sichergestellt.

Die organisatorische Durchführung wird zwischen ARR und Praktikumsbetrieb rechtzeitig schriftlich und telefonisch abgestimmt.

Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhalten aus.

Die Ergebnisse und Erfahrungen des Schülerbetriebspraktikums sind einer Praktikumsmappe und im Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) zu dokumentieren.

Bewerbungsphase und Übergangsgestaltung[8]

Bewerbungsphase

Die Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der ARR in die Berufswelt. Sie beziehen dabei jeweils im Berufsorientierungsprozess gewonnene Erkenntnisse und Angebote des Arbeitsmarktes ein.

Um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten, strukturieren die Schüler ihren Bewerbungsprozess, d.h., sie

  • handhaben verschiedene Formen der Bewerbung, erstellen eine individuelle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach- und Urteilskompetenz)
  • gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressatengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozesses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)

Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht in den Fächern Deutsch und Politik thematisiert und eingeübt.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagenturen
  • Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Onlinebewerbungen
  • Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontaktaufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende Fachpersonen gewonnen werden können

Die Schüler dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) und besprechen diese in der ARR und ggf. mit weiteren zuständigen Personen / Beratungsinstanzen.

Übergangsgestaltung

Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungsprozesses durch eine realistische, auch regional bedingte konkrete Anschlussperspektive.

Die koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen:

  • Bilanzierung des individuellen Prozesses der Berufs- und Studienorientierung
  • Gegebenenfalls Organisation von weiterer Betreuung von Schülern mit besonderem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Schulsozialarbeit
  • Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit

Jeder Schüler bilanziert den individuellen Prozess der Studien- und Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemente und formuliert eine Anschlussperspektive.

Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.

Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der Schüler unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen.

Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven gibt mit Blick auf

  • den weiteren Ausbildungsweg
  • mögliche Berufsfelder
  • eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte
  • Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz
  • Ansprechpartner für die nächsten Schritte

Je nach Ziel dieses Instruments ist ein Zeitpunkt am Ende der Vorabgangsklasse (in der Regel Jahrgangsstufe 9.2) sinnvoll.

Die Schüler formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspektive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs.

 

[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 8-9/11-12.

[2] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 15f.

[3] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 17-21.

[4] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 22-24.

[5] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 27-28.

[6] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 29.

[7] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 30-32.

[8] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 37-40.

Potenzialtraining

Potenzialtraining durch Ralf Maurer, IPE- Kinder-und Jugendcoach

Ziel

Ziel des Trainings ist die individuelle Förderung der Schüler durch bewährte Methoden, um vorhandene Blockaden zu lösen, Motivation zu schaffen, Lernerfolge leichter zu erzielen, kraftvolle Ruhe und Gelassenheit in den Alltag zu bringen und das Selbstvertrauen zu stärken.

Durchführung

Der IPE-Trainer & Coach arbeitet mit einem besonders breiten und tiefen Methodenportfolio, dadurch werden verschiedenste Lösungen zu unterschiedlichsten Themen möglich.

Dazu verwendet er extrem wirksame Methoden aus den Bereichen Mental- & Gedächtnistraining und professionellem Coaching.

Das Training zur Potenzialentfaltung findet einmal in der Woche für je 60 Minuten statt. Es handelt sich um eine zusätzliche Stunde außerhalb der regulären Unterrichtszeit.

Potenzialanalyse

Potenzialanalyse[1]

Diese Analyse (hier: Bulheller) zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw. das Studium mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und Fragebogen, handlungsorientierte Aufgaben (berufsfeldunabhängige Arbeitsproben) und Elemente von Assessmentverfahren. Sie bezieht sich auf die Lebens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Schüler, erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten.

Die Schüler verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfahrens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale.

Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt individuell Auswertungsgespräche durch. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

Die Potenzialanalyse wird in der Regel im 8. Jahrgang (1. Halbjahr) angeboten. Sie wird vom außerschulischen Träger Bulheller mit eigens dafür qualifiziertem Personal dreitägig durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung findet in der Schule statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen.

 

[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 29.

BVB Lernzentrum

Soziales Lernen im BVB Lernzentrum; Jahrgangstufe 8 und 9

Trainingsmodule

Grundsätzlich wird auf eine entspannte und kooperative Lernatmosphäre, ohne Druck und Leistungsmessung geachtet. Bei der Vermittlung der Inhalte wird auf die Alltagsrealität der Jugendlichen Bezug genommen.

Es stehen folgende Module zur Auswahl:

Trainingsmodul Rassismus & Rechtsextremismus

Innerhalb des Moduls “Rassismus / Rechtsextremismus” setzen sich die Teilnehmer zunächst mit ihren nationalen Selbst- und Fremdbildern auseinander und reflektieren die eigenen Klischees kritisch. Im weiteren Verlauf werden demokratische Wertvorstellungen diskutiert und mit rassistischem / rechtsextremem Gedankengut verglichen. Des Weiteren wird über aktuelle rechtsextreme Agitationsformen sowie den entsprechenden rechten Lifestyle aufgeklärt.

Trainingsmodul Zivilcourage & Gewaltprävention

Innerhalb des Moduls “Zivilcourage / Gewaltprävention” werden zunächst charakteristische Orte und Abläufe für gewalttätige Auseinandersetzungen beschrieben und thematisiert.

Im Folgenden werden allgemeine Prinzipien (z.B. Besonnenheit, Mut, Empathie) sowie konkrete Handlungstipps (mit mehreren agieren, mit dem Opfer Kontakt aufnehmen, Polizei informieren, räumliche Distanz schaffen) für zivilcouragiertes Verhalten anhand von kurzen Videoclips vorgestellt und diskutiert. Oberste Leitlinie bleibt neben dem effektiven Einsatz für das Opfer auch die Beachtung der eigenen Sicherheit.

Den Hauptteil des Moduls bildet die Umsetzung der Thematik durch die Jugendlichen selbst innerhalb eines Rollenspiels. Dieses wird anschließend gemeinsam reflektiert und auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft.

Trainingsmodul Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen ist zurzeit in aller Munde. Aber was bedeutet überhaupt Kultur? Und wie können unterschiedliche Kulturen voneinander lernen?

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Jugendlichen im Modul “Interkulturelles Lernen”. Dabei wird zunächst auf ihre eigene (Familien-) Biographie Bezug genommen. Im weiteren Verlauf wird ihr unmittelbares Lebensumfeld unter die Lupe genommen, sowie die Geschichte von Migration und Integration im Ruhrgebiet veranschaulicht.

Abschließend werden die Jugendlichen durch geeignete Übungen für die Gefahren und Chancen der interkulturellen Kommunikation sensibilisiert.

Die Schüler beginnen den Vormittag mit der von Ihnen gewählten thematischen Einheit.

Danach schließen sich eine Stadionführung und abschließend der Besuch des Borusseums an.

 

OGS Projekt

Seit dem Jahr 2010 bietet die ARR die Übermittagsbetreuung von Schülern im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartners Evangelischer Kirchenkreises Hattingen-Witten an.

Von Montag bis Donnerstag werden die Schüler von 12:15 bis 15:30 Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut.

Während dieser Zeit haben die Kinder Gelegenheit, eine warme Mahlzeit einzunehmen und unter der Aufsicht Schüler höherer Jahrgänge die Hausaufgaben zu erledigen. Daneben finden die Schüler ein abwechslungsreiches Spiel-, Bewegungs- und Bastelangebot vor.

Der Kostenbeitrag für die Teilnahme an der OGS beläuft sich zurzeit auf monatlich 69.- Euro.

Die Anmeldung erfolgt über die Betreuer vor Ort und gilt jeweils für ein Schuljahr.

R.Theurer/Stand 06/2020

Kollegialität

Kollegialität, collegiality, collégialité – ein Aspekt, der an der bilingualen Adolf-Reichwein-Realschule vielschichtig zu entdecken ist.

Das Kollegium der ARR besteht ca. aus 30 Lehrern. Ergänzt wird dieses Team durch eine Sekretärin, einen Hausmeister und eine Schulsozialarbeiterin. Alle “Teamplayer” arbeiten in der Regel Hand in Hand, der Kontakt ist aufgrund des kleinen Systems unproblematisch und kann ggf. schnell erfolgen.

Dieses kollegiale Miteinander zeigt sich im gemeinsamen Lebens- und Arbeitsraum der ARR an verschiedenen Stellen:

Zunächst ist der respektvolle und offene Ton untereinander hervorzuheben. Dieser ist allen wichtig und stellt zum Beispiel bei gegenseitigen Unterrichtshospitationen ein entscheidendes Element dar.

Doch nicht nur Hospitationen unterstreichen die Kollegialität, sondern auch die Aspekte der gemeinsamen Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsdurchführung. Dieses zeigt sich zum Beispiel durch das gemeinsame Erarbeiten und Durchführen von Unterrichtsvorhaben sowie der Umsetzung von Parallelarbeiten in verschiedenen Jahrgangsstufen. Auch der Austausch von Unterrichtsmaterialien ist für viele Kollegen und Kolleginnen ein selbstverständlicher Aspekt der Zusammenarbeit.

Nicht zuletzt die gegenseitige Unterstützung in allen Belangen der erzieherischen Arbeit mit unseren Schülern macht die Kollegialität an der Adolf-Reichwein-Realschule aus. So werden ausgewiesene Ordnungsmaßnahmen zusammen getragen. Zusätzlich stellt die freiwillige Betreuung von Lehrern des Trainingsraumes ein wichtiges Element unserer pädagogischen Arbeit dar.

Fazit: Kollegiales Miteinander muss nicht, aber kann……….. vor allem viel bringen!! Schließlich gehören wir alle in eine Crew!!

Beschwerdemanagement

Der zentrale Ansprechpartner für Schüler, Lehrer und Eltern ist immer zuerst der Klassenlehrer. Er entscheidet auf Grundlage der geltenden Regeln (siehe die entsprechenden Kapitel dieses Schulprogramms) im Gespräch mit den Beteiligten, was zu tun ist und versucht, Beschwerden oder Konflikte zu lösen.

Gleichzeitig haben die Schüler, Lehrer und Eltern jederzeit die Möglichkeit, sich an “ihre” Beschwerde- bzw. Konfliktlösungsstellen zu wenden: Klassensprecher, Klassenpflegschaftsvorsitzende, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterin, Streitschlichter und Schulhoflotsen. Diese Gesprächspartner stehen nach An- bzw. Absprache zur Verfügung.

Erst wenn die Beschwerde oder der Konflikt von diesen Stellen nicht gelöst werden kann oder aufgrund der Sachlage sich dort nicht lösen lässt, können sich Schüler, (Klassen-) Lehrer und Eltern an die Stufenkoordinatoren und den stellvertretenden Schuleiter wenden.

Der Stufenkoordinator wird auf der Grundlage der geltenden Regeln im Gespräch versuchen, eine Lösung für die Beschwerde bzw. den Konflikt zu finden.

Gelingt dies nicht, weil die Sachlage keine Lösung zulässt oder die Gesprächspartner der möglichen Lösung nicht zugänglich sind, können sich die Beteiligten an die Schulleitung wenden

Die Schulleitung wird ebenfalls auf der Grundlage der geltenden Regeln im Gespräch versuchen, eine Lösung für die Beschwerde bzw. den Konflikt zu finden. Gelingt dies nicht, wird die Beschwerde bzw. der Widerspruch an das Schuldezernat der Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.

Die Schulleitung an der ARR lebt das Prinzip der offenen Tür, Gesprächspartner sind stets willkommen. Es werden schnellstmöglich Gesprächstermine vereinbart. Dieses Angebot trägt maßgeblich zu dem positiven Klima an der ARR bei.

 

Raum für eigenverantwortliches Denken und Handeln

(ugs. Trainingsraum)

Das Konzept der Adolf-Reichwein-Realschule

Seit November 2013 gibt es an unserer Schule das Trainingsraumprogramm oder Programm des eigenverantwortlichen Denkens. Das Programm wurde von Edward Ford (USA) erstmals formuliert und existiert in verschiedenen Modifizierungen an vielen deutschen Schulen.

Theoretische Grundlage des Programms ist die Wahrnehmungskontrolltheorie von William T. Powers. Eine zentrale Aussage dieser Theorie ist, dass unser Verhalten nicht von außen steuerbar ist, sondern nur von innen, durch die betroffene Person selbst. Das Verhalten der Person ist immer zielgesteuert, wunschorientiert. Sie kontrolliert auch ihre Wahrnehmungen bezogen auf die Wunscherfüllung. Verhalten ist damit allein auf diese persönliche Wunscherfüllung ausgerichtet und läuft meistens zufällig und spontan ab.

Was bedeutet das für Schüler- und Lehrerverhalten im Klassenzimmer?

Jeder Schüler und jeder Lehrer hat das Recht

  • auf störungsfreien Unterricht
  • auf würdevolle Behandlung
  • auf unversehrte Umgebung und unbeschädigtes Material

Von diesem „Grundgesetz” leiten sich einige Klassenregeln ab, die in jedem Klassenraum ausgehängt sind.

Der Frageprozess im Klassenraum

Stört ein Schüler den Unterricht massiv, kann der Lehrer / die Lehrerin mit einem den Schülern bekannten Frageritual den Denkprozess einleiten:

1.Störung

  • Was tust du?
  • Gegen welche Regel hast du verstoßen?
  • Willst du dein Verhalten ändern oder in den Trainingsraum gehen?

2. Störung

  • Du hast dich also entschieden, in den Trainingsraum zu gehen.

Ein Trainingsformular wird von der Lehrkraft ausgefüllt und der Schüler geht in den Trainingsraum.

Zur Organisation im Schulalltag

Die Besetzung des Trainingsraums ist im Stundenplan verankert. Bei großem Vertretungsbedarf kann der Trainingsraum-Lehrer auch zur Vertretung herangezogen werden.

Sofern der Trainingsraum zu dem Zeitpunkt der Störungen nicht besetzt ist, setzt sich der Schüler vor das Schulleiterzimmer und besucht den Trainingsraum zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Trainingsraumgespräch und der Rückkehrplan

Im Trainingsraum führt der Schüler ein Gespräch mit einer dort anwesenden Lehrkraft. Ziel des Gespräches ist es, dass der Schüler sein Verhalten reflektiert. Er benennt den primären oder sekundären „Gewinn” einer Störung und vergleicht ihn mit den (nachteiligen) Folgen für sich, die Mitschüler und die Lehrkraft. Er kommt zu einer Neubewertung der Situation und sieht den Nutzen einer Verhaltensänderung ein. Der Schüler formuliert konkrete Handlungsziele und -wege für sein Verhalten im Unterricht. Zu Beginn der darauffolgenden Fachstunde zeigt der Schüler den Rückkehrplan der Lehrkraft vor, die von ihm gestört wurde. Der Trainingsraum-Lehrer unterstützt den Dreischritt „Verhalten wahrnehmen, Verhalten reflektieren, Verhalten ändern“ durch eine kooperative und strukturierte Gesprächsführung (aktives Zuhören, Paraphrasieren, offene Fragen, lösungsorientiert).

Wichtig ist hierbei, dass der Schüler im Rückkehrplan zeigt, eine Verhaltensänderung vornehmen zu wollen. Stichpunkte oder allgemeine Phrasen sind unzureichend. („Ich will nicht mehr reden.“)

Listen und Formulare

Der Schüler, der sich entschieden hat, in den Trainingsraum zu gehen, nimmt ein Mitteilungsblatt für den Trainingsraumlehrer mit. Die unterrichtende Lehrkraft notiert die Art der ersten und zweiten Störung, „Sonstiges” und die Uhrzeit, wann der Schüler den Unterricht verlässt. Zusätzlich wird der Besuch des Trainingsraums im Klassenbuch vermerkt.

Der individuelle Rückkehrplan wird vom Schüler und vom Trainingsraumlehrer unterschrieben und anschließend zweimal kopiert. Eine Kopie verbleibt bei der Trainingsraumakte, die andere behält der Schüler, um den Plan der Lehrkraft zu zeigen, in deren Unterricht er gestört hat. Dies geschieht zu Beginn der nächsten Fachstunde. Erst wenn dieser Lehrer den Plan akzeptiert, kann der Schüler wieder am Fachunterricht teilnehmen, andernfalls muss er erneut in den Trainingsraum.

Für jeden Jahrgang gibt es im Trainingsraum einen Aktenordner in einem Rollkontainer mit aktuellen Klassenlisten. Dort wird hinter dem Namen das Datum des Trainingsraumbesuchs eingetragen, um schnell einen Überblick zu haben, wer zum dritten oder vierten Mal innerhalb von sechs Monaten den Trainingsraum besucht.

Zudem gibt es ein Tagesprotokoll und einen Hefter mit Klassenlisten, in denen ebenfalls der Trainingsraumbesuch vermerkt wird.

Alle Unterlagen (Mitteilung über die Störung, der Rückkehrplan) werden chronologisch hinter der Namensliste abgeheftet.

Weiterhin erhält der Klassenlehrer vom Trainingsraumlehrer einen Infozettel, auf dem Name, Datum und Anzahl der Trainingsraumbesuche vermerkt werden.

Sofern ein Schüler den Trainingsraum zum dritten Mal besucht, gibt der Trainingsraumlehrer diese Info zusätzlich an die Schulleitung weiter. Diese schickt ein Schreiben mit dieser Information an die Eltern des Schülers. Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Klassenlehrer, damit dieser informiert ist und diese Kopie in die Schülerakte heften kann.

Beim vierten Trainingsraumbesuch müssen Klassenlehrer und Schulleitung informiert werden, damit sdirekt nach Hause geschickt.

letzte Änderung 04/2020

Klassenregeln

  1. Ich folge den Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers.
  2. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  3. Ich gehe direkt zu meinem Platz, wenn ich den Klassenraum betrete.
  4. Ich benutze im Unterricht nur die Unterrichtssprache.
  5. Ich verzichte auf Äußerungen, die andere verletzen.
  6. Ich äußere mich nur, wenn ich aufgefordert werde.
  7. Ich benutze nur Dinge, die für den Unterricht benötigt werden.
  8. Ich lasse meine Mitschüler in Ruhe arbeiten.
  9. Ich verlasse meinen Platz nur mit Erlaubnis der Lehrerin / des Lehrers.
  10. Ich trinke, kaue und esse nur in den Pausen.
  11. Ich werfe nichts durch die Klasse.
  12. Ich beschädige nichts und benutze Dinge nur zweckentsprechend.

 

Schulordnung

Hausaufgabenerlass

Die Pflicht zur Erledigung der Hausaufgaben ist im Schulgesetz des Landes NRW ausgeführt (§42, Abs. 3):

„Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“

letzte Änderung 04/2020

Allgemeine Regelungen

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

Die Teilnahme am Unterricht ist für Ihr Kind ein Recht und eine Pflicht.

1) KRANKHEITSBEDINGTE FEHLZEITEN:

  1. telefonische Mitteilung oder E-Mail vor Schulbeginn
  2. Eine Entschuldigung muss innerhalb von sieben Tagen eingereicht werden, ansonsten gelten die Unterrichtsstunden als unentschuldigt.
  3. Ab Fehlzeiten von fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  4. Am letzten Tag vor, dem ersten Tag nach den Schulferien und an „Brückentagen“ sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Werden die Tage nicht durch ein Attest entschuldigt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

2) LERNEN UND KRANKHEIT:

So vermeiden Sie, dass Ihr Kind nach seiner Krankheit zu viel nachholen muss: Sprechen Sie mit Eltern eines befreundeten Kindes ab, dass es prinzipiell alle Hausaufgaben mitteilt sowie verteilte Arbeitsblätter täglich bei Ihnen abgibt. Helfen Sie Ihrem Kind, diese Materialien richtig und geordnet abzuheften. Ist Ihr Kind auf dem Weg der Besserung und langweilt sich, kann es schon einige Übungen und Aufgaben erledigen und Vokabeln lernen oder wiederholen. Schicken Sie bitte Ihr Kind niemals krank in die Schule, weil es z.B. eine Arbeit schreibt. Ihr Kind kann nur dann sein Bestes geben, wenn es gesund ist, und Sie schützen die anderen Kinder vor Ansteckung.

3) BEURLAUBUNG:

Möchten Sie, dass Ihr Kind aufgrund dringender familiärer Anlässe vom Unterricht beurlaubt wird, so kann dies für einen Zeitraum von drei Tagen durch die Klassenleitung geschehen, ansonsten muss die Schulleitung die Genehmigung erteilen.

Wichtig:

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in dringenden Ausnahmefällern erteilt werden, und Sie benötigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betrieblichen Ferien. Halten Sie Ihr Kind ohne Beurlaubung vom Unterricht fern, muss mit einer Ordnungsstrafe gerechnet werden.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) WEG ZUR SCHULE:

Aus versicherungstechnischen Gründen muss Ihr Kind immer auf dem kürzesten Weg und direkt den Schulweg zurücklegen. Wohnen Sie mehr als 3,5 km von der Schule entfernt, hat Ihr Kind ein Recht auf die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fahrkarten werden über das Schulsekretariat verteilt.

6) HAUSAUFGABEN:

Generell gilt, dass Ihr Kind die erteilten schriftlichen oder mündlichen Hausaufgaben bis zum angegebenen Zeitpunkt (in der Regel zur nächsten Fachunterrichtsstunde) gewissenhaft erledigen muss. Die Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und Ihr Kind kann nur bei regelmäßiger Hausaufgabenerledigung erfolgreich am Unterricht teilnehmen. Ihr Beitrag zum Schulerfolg Ihres Kindes besteht darin, für die regelmäßige Hausaufgabenerledigung zu sorgen. Kinder müssen Selbstständigkeit erst lernen und benötigen in den Klassen 5 bis 7 in der Regel die erinnernde Hilfe der Eltern. Tipps und Hilfen, wie in den verschiedenen Fächern erfolgreich gelernt werden kann, erhält Ihr Kind in der Schule. Dort werden diese Lerntechniken auch eingeübt. Sollte Ihr Kind ausnahmsweise die Hausaufgaben nicht anfertigen können, schreiben Sie ihm bitte eine kurze Entschuldigung. Es wird erwartet, dass das Kind die Aufgaben nachholt. Sie erhalten durch die Schule eine Benachrichtigung, wenn Ihr Kind die Hausaufgaben mehrmals nicht vorweisen konnte.

7) KONTAKT SCHULE UND ELTERNHAUS:

Bitte nehmen Sie bei Problemen auch die Sprechzeiten der Kollegen außerhalb der Elternsprechtage wahr. Dazu vereinbaren Sie bitte über Ihr Kind mit der betroffenen Lehrkraft einen Termin.

Regelungen für unsere Schüler

LIEBE SCHÜLER!

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

1) DER UNTERRICHT

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist dein Recht, aber auch deine Pflicht. Ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) können diejenigen, die ein Schließfach gemietet haben, ihre notwendigen Arbeitsmaterialien entnehmen. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht, vorher wird nicht eingepackt. Im Unterricht darf nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden, da es dich und andere vom Unterricht ablenkt. Das Handy muss ganz unten, ausgestellt, in der Schultasche untergebracht sein.

Die erteilten mündlichen und / oder schriftlichen Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts. Du musst sie pünktlich und gewissenhaft erledigen. Tust du das nicht, kannst du dich nicht am Unterricht beteiligen und deine Leistungen werden schlechter. Hast du die Hausaufgaben nicht dabei, erhältst du einen Vermerk, bei Hauptfächern führen vier, in mündlichen Fächern drei Vermerke zu einer schriftlichen Benachrichtigung deiner Eltern. Solltest du weitere Leistungen nicht erbringen, kann dies wie eine ungenügende Leistung (Note 6) gewertet werden.

2) DIE PAUSEN

2.1. DIE 3-MINUTEN-WECHSELPAUSE:

Wechselpause bedeutet, du musst deine Materialien einpacken und den Arbeitstisch sauber und ordentlich für den nächsten Schüler hinterlassen. Für den folgenden Unterricht begibst du dich leise zum Raum des Fachlehrers.

2.2. DIE GROSSEN PAUSEN:

Sie sind zur Entspannung und Erholung, für Spaß, Vergnügen, Essen und Trinken gedacht und du solltest die Zeit im Freien verbringen.

Im Schülercafé findest du ein reichhaltiges Angebot, um deinen Hunger und Durst zu stillen.

Bei schlechtem Wetter (Regen, sehr niedrige Temperaturen im Winter) kannst du dich in der Aula aufhalten. In der Aula darf nicht Ball gespielt werden und auch Nachlaufspiele sind wegen der Enge nicht erlaubt.

Für alle Pausenbereiche gilt aber:

Was immer du tust, andere dürfen dadurch nicht gestört werden oder in Gefahr geraten. Das bedeutet leider auch, dass Schneeballwerfen nicht erlaubt werden kann und auch das Anlegen von Schlinderbahnen ist bei so vielen Schülern auf engem Raum eine Gefahr.

Da wir alle eine möglichst grüne Schulumgebung wollen, sollen alle Grünanlagen (Gebüsche, Anpflanzungen usw.) nicht zum Spielen genutzt werden.

Müll: Das Müllproblem an unserer Schule lässt sich nur durch Mithilfe aller lösen. Dazu gibt es den Pickdienst. Das bedeutet, zu Beginn eines Schulhalbjahres wird in jeder Klasse ein Plan ausgehängt, aus dem die Wochen zu entnehmen sind, an dem jede Klasse diesen Dienst ausführen muss.

Ablauf: Jede Klasse hat eine Woche Pickdienst, d. h. ihr teilt mit dem Klassenlehrer Gruppen ein, die dies pro Tag erledigen. Zeit: nach den großen Pausen jeweils zehn Minuten der nächsten Stunde. Es wird erwartet, dass du deinen Anteil an der Beseitigung und Verhinderung von Müll übernimmst. Das bedeutet, du räumst am Ende der letzten Unterrichtsstunde unter deinem Tisch den Müll weg. Du wirfst Müll prinzipiell nicht auf den Boden, sondern in die Müllbehälter. Du benutzt, wenn möglich, wieder verwendbare Behälter für deine Pausennahrung und Getränke.

2.3. TOILETTENBENUTZUNG:

Die Toiletten sollten prinzipiell in den großen Pausen aufgesucht werden. Ist dies ausnahmsweise einmal im Unterricht notwendig, kann der Toilettenschlüssel gegen Hinterlegen deines Schülerausweises und deiner Unterschrift im Sekretariat oder beim Hausmeister abgeholt werden. Du trägst dann die Verantwortung für den Schlüssel und darfst ihn nicht an andere weitergeben.

3) DEIN VERHALTEN IN DER SCHULE:

Allgemein wird von dir erwartet, dass du dich sozial verhältst, d.h.,

  • dass du in deiner Gruppe versuchst, anderen behilflich zu sein, wo es notwendig ist, oder von Mitschülern/-schülerinnen erbeten wird
  • dass du selbst mutwillig keinen Streit anfängst
  • dass du immer vermeidest, andere mit Worten zu verletzen oder zu provozieren
  • dass du niemals einen Streit mit Gewalt löst, wende dich, wenn nötig, an eine Aufsichtsperson, an deine Paten oder deine Klassenleitung
  • dass du bei einem Streit zunächst versuchst, ihn friedlich durch Miteinanderreden zu schlichten. Gelingt dir dies nicht, können die Streitschlichter der Klassen 9 und 10 in den großen Pausen dir dabei helfen

Es wird erwartet, dass du andere durch dein Verhalten nicht mutwillig in Gefahr bringst. Wir erwarten von dir außerdem, dass du aufrichtig bist, d.h. zu dem, was du getan hast, stehst. Solltest du einen anderen verletzt oder beleidigt haben, wird erwartet, dass du dich dafür entschuldigst. Das Eigentum anderer, auch das Schuleigentum, darf nicht zerstört werden. Solltest du aus Versehen einen Gegenstand eines Mitschülers stark beschädigt haben, so ersetzt du ihm schnellstmöglich diesen Gegenstand. Geht etwas vom Schulinventar kaputt, melde es sofort der Klassenleitung, damit es (vielleicht mit deiner Hilfe) repariert werden kann. Bedenke: Ist der Schaden mutwillig oder fahrlässig entstanden, zahlt deine Versicherung nicht. Denke daran: Du stehst immer stellvertretend für deine Schule. Verhalte dich bitte in der Öffentlichkeit so, dass du und deine Schule nicht in einen schlechten Ruf geraten.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) KAUGUMMIKAUEN:

Grundsatz: An unserer Schule dürfen Schüler grundsätzlich im Unterricht kein Kaugummi kauen.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. erstmalig: 10x Kaugummikratzen auf dem Schulhof
  2. Bei Wiederholung werden die Schüler/innen verpflichtet, einen Sozialdienst an unserer Schule zu leisten. Dieser wird für eine, zwei … Wochen festgelegt und dauert 45 Min. nach Unterrichtsschluss.

6) VERANTWORTUNG:

Die Lehrer tragen für alle Schüler in der Schule die Verantwortung. Wir erwarten von dir, dass du dich an alle Anweisungen hältst und sie direkt befolgst. Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich, auch beim Sportunterricht. Bei Verlust kann dir leider kein Ersatz geleistet werden. Lass also bitte besonders wertvolle Gegenstände zu Hause. Für dein Verhalten bist du selbst verantwortlich. Hast du gegen wichtige Abmachungen verstoßen, hast du keine „mildernden Umstände” dadurch zu erwarten, dass andere „doch auch oder viel schlimmer / öfter…” Fehlverhalten gezeigt haben. Zunächst werden deine Lehrer mit dir über dein Fehlverhalten reden. Zeigst du dich uneinsichtig und wiederholst du dein Fehlverhalten, musst du mit Strafen rechnen. Die Strafen, die dich bei groben Verstößen erwarten, richten sich nach der ASCHO (der Allgemeinen Schulordnung). Bei all den Erwartungen, die die Schulgemeinschaft an dich hat, hast du auch den Anspruch, dass sich alle Beteiligten an diese Abmachungen halten.

Wir glauben, dass die oben beschriebenen Regelungen für dich einsichtig sind und erwarten deshalb von dir hier deine Unterschrift, dass du unsere Schulordnung gelesen hast und dich daran halten willst.

Die Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 07.05.2015 verabschiedet.