BVB Lernzentrum

Soziales Lernen im BVB Lernzentrum; Jahrgangstufe 8 und 9

Trainingsmodule

Grundsätzlich wird auf eine entspannte und kooperative Lernatmosphäre, ohne Druck und Leistungsmessung geachtet. Bei der Vermittlung der Inhalte wird auf die Alltagsrealität der Jugendlichen Bezug genommen.

Es stehen folgende Module zur Auswahl:

Trainingsmodul Rassismus & Rechtsextremismus

Innerhalb des Moduls “Rassismus / Rechtsextremismus” setzen sich die Teilnehmer zunächst mit ihren nationalen Selbst- und Fremdbildern auseinander und reflektieren die eigenen Klischees kritisch. Im weiteren Verlauf werden demokratische Wertvorstellungen diskutiert und mit rassistischem / rechtsextremem Gedankengut verglichen. Des Weiteren wird über aktuelle rechtsextreme Agitationsformen sowie den entsprechenden rechten Lifestyle aufgeklärt.

Trainingsmodul Zivilcourage & Gewaltprävention

Innerhalb des Moduls “Zivilcourage / Gewaltprävention” werden zunächst charakteristische Orte und Abläufe für gewalttätige Auseinandersetzungen beschrieben und thematisiert.

Im Folgenden werden allgemeine Prinzipien (z.B. Besonnenheit, Mut, Empathie) sowie konkrete Handlungstipps (mit mehreren agieren, mit dem Opfer Kontakt aufnehmen, Polizei informieren, räumliche Distanz schaffen) für zivilcouragiertes Verhalten anhand von kurzen Videoclips vorgestellt und diskutiert. Oberste Leitlinie bleibt neben dem effektiven Einsatz für das Opfer auch die Beachtung der eigenen Sicherheit.

Den Hauptteil des Moduls bildet die Umsetzung der Thematik durch die Jugendlichen selbst innerhalb eines Rollenspiels. Dieses wird anschließend gemeinsam reflektiert und auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft.

Trainingsmodul Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen ist zurzeit in aller Munde. Aber was bedeutet überhaupt Kultur? Und wie können unterschiedliche Kulturen voneinander lernen?

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Jugendlichen im Modul “Interkulturelles Lernen”. Dabei wird zunächst auf ihre eigene (Familien-) Biographie Bezug genommen. Im weiteren Verlauf wird ihr unmittelbares Lebensumfeld unter die Lupe genommen, sowie die Geschichte von Migration und Integration im Ruhrgebiet veranschaulicht.

Abschließend werden die Jugendlichen durch geeignete Übungen für die Gefahren und Chancen der interkulturellen Kommunikation sensibilisiert.

Die Schüler beginnen den Vormittag mit der von Ihnen gewählten thematischen Einheit.

Danach schließen sich eine Stadionführung und abschließend der Besuch des Borusseums an.

 

OGS Projekt

Seit dem Jahr 2010 bietet die ARR die Übermittagsbetreuung von Schülern im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartners Evangelischer Kirchenkreises Hattingen-Witten an.

Von Montag bis Donnerstag werden die Schüler von 12:15 bis 15:30 Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut.

Während dieser Zeit haben die Kinder Gelegenheit, eine warme Mahlzeit einzunehmen und unter der Aufsicht Schüler höherer Jahrgänge die Hausaufgaben zu erledigen. Daneben finden die Schüler ein abwechslungsreiches Spiel-, Bewegungs- und Bastelangebot vor.

Der Kostenbeitrag für die Teilnahme an der OGS beläuft sich zurzeit auf monatlich 69.- Euro.

Die Anmeldung erfolgt über die Betreuer vor Ort und gilt jeweils für ein Schuljahr.

R.Theurer/Stand 06/2020

Kollegialität

Kollegialität, collegiality, collégialité – ein Aspekt, der an der bilingualen Adolf-Reichwein-Realschule vielschichtig zu entdecken ist.

Das Kollegium der ARR besteht ca. aus 30 Lehrern. Ergänzt wird dieses Team durch eine Sekretärin, einen Hausmeister und eine Schulsozialarbeiterin. Alle “Teamplayer” arbeiten in der Regel Hand in Hand, der Kontakt ist aufgrund des kleinen Systems unproblematisch und kann ggf. schnell erfolgen.

Dieses kollegiale Miteinander zeigt sich im gemeinsamen Lebens- und Arbeitsraum der ARR an verschiedenen Stellen:

Zunächst ist der respektvolle und offene Ton untereinander hervorzuheben. Dieser ist allen wichtig und stellt zum Beispiel bei gegenseitigen Unterrichtshospitationen ein entscheidendes Element dar.

Doch nicht nur Hospitationen unterstreichen die Kollegialität, sondern auch die Aspekte der gemeinsamen Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsdurchführung. Dieses zeigt sich zum Beispiel durch das gemeinsame Erarbeiten und Durchführen von Unterrichtsvorhaben sowie der Umsetzung von Parallelarbeiten in verschiedenen Jahrgangsstufen. Auch der Austausch von Unterrichtsmaterialien ist für viele Kollegen und Kolleginnen ein selbstverständlicher Aspekt der Zusammenarbeit.

Nicht zuletzt die gegenseitige Unterstützung in allen Belangen der erzieherischen Arbeit mit unseren Schülern macht die Kollegialität an der Adolf-Reichwein-Realschule aus. So werden ausgewiesene Ordnungsmaßnahmen zusammen getragen. Zusätzlich stellt die freiwillige Betreuung von Lehrern des Trainingsraumes ein wichtiges Element unserer pädagogischen Arbeit dar.

Fazit: Kollegiales Miteinander muss nicht, aber kann……….. vor allem viel bringen!! Schließlich gehören wir alle in eine Crew!!

Beschwerdemanagement

Der zentrale Ansprechpartner für Schüler, Lehrer und Eltern ist immer zuerst der Klassenlehrer. Er entscheidet auf Grundlage der geltenden Regeln (siehe die entsprechenden Kapitel dieses Schulprogramms) im Gespräch mit den Beteiligten, was zu tun ist und versucht, Beschwerden oder Konflikte zu lösen.

Gleichzeitig haben die Schüler, Lehrer und Eltern jederzeit die Möglichkeit, sich an “ihre” Beschwerde- bzw. Konfliktlösungsstellen zu wenden: Klassensprecher, Klassenpflegschaftsvorsitzende, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterin, Streitschlichter und Schulhoflotsen. Diese Gesprächspartner stehen nach An- bzw. Absprache zur Verfügung.

Erst wenn die Beschwerde oder der Konflikt von diesen Stellen nicht gelöst werden kann oder aufgrund der Sachlage sich dort nicht lösen lässt, können sich Schüler, (Klassen-) Lehrer und Eltern an die Stufenkoordinatoren und den stellvertretenden Schuleiter wenden.

Der Stufenkoordinator wird auf der Grundlage der geltenden Regeln im Gespräch versuchen, eine Lösung für die Beschwerde bzw. den Konflikt zu finden.

Gelingt dies nicht, weil die Sachlage keine Lösung zulässt oder die Gesprächspartner der möglichen Lösung nicht zugänglich sind, können sich die Beteiligten an die Schulleitung wenden

Die Schulleitung wird ebenfalls auf der Grundlage der geltenden Regeln im Gespräch versuchen, eine Lösung für die Beschwerde bzw. den Konflikt zu finden. Gelingt dies nicht, wird die Beschwerde bzw. der Widerspruch an das Schuldezernat der Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.

Die Schulleitung an der ARR lebt das Prinzip der offenen Tür, Gesprächspartner sind stets willkommen. Es werden schnellstmöglich Gesprächstermine vereinbart. Dieses Angebot trägt maßgeblich zu dem positiven Klima an der ARR bei.

 

Raum für eigenverantwortliches Denken und Handeln

(ugs. Trainingsraum)

Das Konzept der Adolf-Reichwein-Realschule

Seit November 2013 gibt es an unserer Schule das Trainingsraumprogramm oder Programm des eigenverantwortlichen Denkens. Das Programm wurde von Edward Ford (USA) erstmals formuliert und existiert in verschiedenen Modifizierungen an vielen deutschen Schulen.

Theoretische Grundlage des Programms ist die Wahrnehmungskontrolltheorie von William T. Powers. Eine zentrale Aussage dieser Theorie ist, dass unser Verhalten nicht von außen steuerbar ist, sondern nur von innen, durch die betroffene Person selbst. Das Verhalten der Person ist immer zielgesteuert, wunschorientiert. Sie kontrolliert auch ihre Wahrnehmungen bezogen auf die Wunscherfüllung. Verhalten ist damit allein auf diese persönliche Wunscherfüllung ausgerichtet und läuft meistens zufällig und spontan ab.

Was bedeutet das für Schüler- und Lehrerverhalten im Klassenzimmer?

Jeder Schüler und jeder Lehrer hat das Recht

  • auf störungsfreien Unterricht
  • auf würdevolle Behandlung
  • auf unversehrte Umgebung und unbeschädigtes Material

Von diesem „Grundgesetz” leiten sich einige Klassenregeln ab, die in jedem Klassenraum ausgehängt sind.

Der Frageprozess im Klassenraum

Stört ein Schüler den Unterricht massiv, kann der Lehrer / die Lehrerin mit einem den Schülern bekannten Frageritual den Denkprozess einleiten:

1.Störung

  • Was tust du?
  • Gegen welche Regel hast du verstoßen?
  • Willst du dein Verhalten ändern oder in den Trainingsraum gehen?

2. Störung

  • Du hast dich also entschieden, in den Trainingsraum zu gehen.

Ein Trainingsformular wird von der Lehrkraft ausgefüllt und der Schüler geht in den Trainingsraum.

Zur Organisation im Schulalltag

Die Besetzung des Trainingsraums ist im Stundenplan verankert. Bei großem Vertretungsbedarf kann der Trainingsraum-Lehrer auch zur Vertretung herangezogen werden.

Sofern der Trainingsraum zu dem Zeitpunkt der Störungen nicht besetzt ist, setzt sich der Schüler vor das Schulleiterzimmer und besucht den Trainingsraum zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Trainingsraumgespräch und der Rückkehrplan

Im Trainingsraum führt der Schüler ein Gespräch mit einer dort anwesenden Lehrkraft. Ziel des Gespräches ist es, dass der Schüler sein Verhalten reflektiert. Er benennt den primären oder sekundären „Gewinn” einer Störung und vergleicht ihn mit den (nachteiligen) Folgen für sich, die Mitschüler und die Lehrkraft. Er kommt zu einer Neubewertung der Situation und sieht den Nutzen einer Verhaltensänderung ein. Der Schüler formuliert konkrete Handlungsziele und -wege für sein Verhalten im Unterricht. Zu Beginn der darauffolgenden Fachstunde zeigt der Schüler den Rückkehrplan der Lehrkraft vor, die von ihm gestört wurde. Der Trainingsraum-Lehrer unterstützt den Dreischritt „Verhalten wahrnehmen, Verhalten reflektieren, Verhalten ändern“ durch eine kooperative und strukturierte Gesprächsführung (aktives Zuhören, Paraphrasieren, offene Fragen, lösungsorientiert).

Wichtig ist hierbei, dass der Schüler im Rückkehrplan zeigt, eine Verhaltensänderung vornehmen zu wollen. Stichpunkte oder allgemeine Phrasen sind unzureichend. („Ich will nicht mehr reden.“)

Listen und Formulare

Der Schüler, der sich entschieden hat, in den Trainingsraum zu gehen, nimmt ein Mitteilungsblatt für den Trainingsraumlehrer mit. Die unterrichtende Lehrkraft notiert die Art der ersten und zweiten Störung, „Sonstiges” und die Uhrzeit, wann der Schüler den Unterricht verlässt. Zusätzlich wird der Besuch des Trainingsraums im Klassenbuch vermerkt.

Der individuelle Rückkehrplan wird vom Schüler und vom Trainingsraumlehrer unterschrieben und anschließend zweimal kopiert. Eine Kopie verbleibt bei der Trainingsraumakte, die andere behält der Schüler, um den Plan der Lehrkraft zu zeigen, in deren Unterricht er gestört hat. Dies geschieht zu Beginn der nächsten Fachstunde. Erst wenn dieser Lehrer den Plan akzeptiert, kann der Schüler wieder am Fachunterricht teilnehmen, andernfalls muss er erneut in den Trainingsraum.

Für jeden Jahrgang gibt es im Trainingsraum einen Aktenordner in einem Rollkontainer mit aktuellen Klassenlisten. Dort wird hinter dem Namen das Datum des Trainingsraumbesuchs eingetragen, um schnell einen Überblick zu haben, wer zum dritten oder vierten Mal innerhalb von sechs Monaten den Trainingsraum besucht.

Zudem gibt es ein Tagesprotokoll und einen Hefter mit Klassenlisten, in denen ebenfalls der Trainingsraumbesuch vermerkt wird.

Alle Unterlagen (Mitteilung über die Störung, der Rückkehrplan) werden chronologisch hinter der Namensliste abgeheftet.

Weiterhin erhält der Klassenlehrer vom Trainingsraumlehrer einen Infozettel, auf dem Name, Datum und Anzahl der Trainingsraumbesuche vermerkt werden.

Sofern ein Schüler den Trainingsraum zum dritten Mal besucht, gibt der Trainingsraumlehrer diese Info zusätzlich an die Schulleitung weiter. Diese schickt ein Schreiben mit dieser Information an die Eltern des Schülers. Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Klassenlehrer, damit dieser informiert ist und diese Kopie in die Schülerakte heften kann.

Beim vierten Trainingsraumbesuch müssen Klassenlehrer und Schulleitung informiert werden, damit sdirekt nach Hause geschickt.

letzte Änderung 04/2020

Klassenregeln

  1. Ich folge den Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers.
  2. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  3. Ich gehe direkt zu meinem Platz, wenn ich den Klassenraum betrete.
  4. Ich benutze im Unterricht nur die Unterrichtssprache.
  5. Ich verzichte auf Äußerungen, die andere verletzen.
  6. Ich äußere mich nur, wenn ich aufgefordert werde.
  7. Ich benutze nur Dinge, die für den Unterricht benötigt werden.
  8. Ich lasse meine Mitschüler in Ruhe arbeiten.
  9. Ich verlasse meinen Platz nur mit Erlaubnis der Lehrerin / des Lehrers.
  10. Ich trinke, kaue und esse nur in den Pausen.
  11. Ich werfe nichts durch die Klasse.
  12. Ich beschädige nichts und benutze Dinge nur zweckentsprechend.

 

Schulordnung

Hausaufgabenerlass

Die Pflicht zur Erledigung der Hausaufgaben ist im Schulgesetz des Landes NRW ausgeführt (§42, Abs. 3):

„Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“

letzte Änderung 04/2020

Allgemeine Regelungen

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

Die Teilnahme am Unterricht ist für Ihr Kind ein Recht und eine Pflicht.

1) KRANKHEITSBEDINGTE FEHLZEITEN:

  1. telefonische Mitteilung oder E-Mail vor Schulbeginn
  2. Eine Entschuldigung muss innerhalb von sieben Tagen eingereicht werden, ansonsten gelten die Unterrichtsstunden als unentschuldigt.
  3. Ab Fehlzeiten von fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  4. Am letzten Tag vor, dem ersten Tag nach den Schulferien und an „Brückentagen“ sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Werden die Tage nicht durch ein Attest entschuldigt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

2) LERNEN UND KRANKHEIT:

So vermeiden Sie, dass Ihr Kind nach seiner Krankheit zu viel nachholen muss: Sprechen Sie mit Eltern eines befreundeten Kindes ab, dass es prinzipiell alle Hausaufgaben mitteilt sowie verteilte Arbeitsblätter täglich bei Ihnen abgibt. Helfen Sie Ihrem Kind, diese Materialien richtig und geordnet abzuheften. Ist Ihr Kind auf dem Weg der Besserung und langweilt sich, kann es schon einige Übungen und Aufgaben erledigen und Vokabeln lernen oder wiederholen. Schicken Sie bitte Ihr Kind niemals krank in die Schule, weil es z.B. eine Arbeit schreibt. Ihr Kind kann nur dann sein Bestes geben, wenn es gesund ist, und Sie schützen die anderen Kinder vor Ansteckung.

3) BEURLAUBUNG:

Möchten Sie, dass Ihr Kind aufgrund dringender familiärer Anlässe vom Unterricht beurlaubt wird, so kann dies für einen Zeitraum von drei Tagen durch die Klassenleitung geschehen, ansonsten muss die Schulleitung die Genehmigung erteilen.

Wichtig:

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in dringenden Ausnahmefällern erteilt werden, und Sie benötigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betrieblichen Ferien. Halten Sie Ihr Kind ohne Beurlaubung vom Unterricht fern, muss mit einer Ordnungsstrafe gerechnet werden.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) WEG ZUR SCHULE:

Aus versicherungstechnischen Gründen muss Ihr Kind immer auf dem kürzesten Weg und direkt den Schulweg zurücklegen. Wohnen Sie mehr als 3,5 km von der Schule entfernt, hat Ihr Kind ein Recht auf die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fahrkarten werden über das Schulsekretariat verteilt.

6) HAUSAUFGABEN:

Generell gilt, dass Ihr Kind die erteilten schriftlichen oder mündlichen Hausaufgaben bis zum angegebenen Zeitpunkt (in der Regel zur nächsten Fachunterrichtsstunde) gewissenhaft erledigen muss. Die Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und Ihr Kind kann nur bei regelmäßiger Hausaufgabenerledigung erfolgreich am Unterricht teilnehmen. Ihr Beitrag zum Schulerfolg Ihres Kindes besteht darin, für die regelmäßige Hausaufgabenerledigung zu sorgen. Kinder müssen Selbstständigkeit erst lernen und benötigen in den Klassen 5 bis 7 in der Regel die erinnernde Hilfe der Eltern. Tipps und Hilfen, wie in den verschiedenen Fächern erfolgreich gelernt werden kann, erhält Ihr Kind in der Schule. Dort werden diese Lerntechniken auch eingeübt. Sollte Ihr Kind ausnahmsweise die Hausaufgaben nicht anfertigen können, schreiben Sie ihm bitte eine kurze Entschuldigung. Es wird erwartet, dass das Kind die Aufgaben nachholt. Sie erhalten durch die Schule eine Benachrichtigung, wenn Ihr Kind die Hausaufgaben mehrmals nicht vorweisen konnte.

7) KONTAKT SCHULE UND ELTERNHAUS:

Bitte nehmen Sie bei Problemen auch die Sprechzeiten der Kollegen außerhalb der Elternsprechtage wahr. Dazu vereinbaren Sie bitte über Ihr Kind mit der betroffenen Lehrkraft einen Termin.

Regelungen für unsere Schüler

LIEBE SCHÜLER!

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

1) DER UNTERRICHT

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist dein Recht, aber auch deine Pflicht. Ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) können diejenigen, die ein Schließfach gemietet haben, ihre notwendigen Arbeitsmaterialien entnehmen. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht, vorher wird nicht eingepackt. Im Unterricht darf nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden, da es dich und andere vom Unterricht ablenkt. Das Handy muss ganz unten, ausgestellt, in der Schultasche untergebracht sein.

Die erteilten mündlichen und / oder schriftlichen Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts. Du musst sie pünktlich und gewissenhaft erledigen. Tust du das nicht, kannst du dich nicht am Unterricht beteiligen und deine Leistungen werden schlechter. Hast du die Hausaufgaben nicht dabei, erhältst du einen Vermerk, bei Hauptfächern führen vier, in mündlichen Fächern drei Vermerke zu einer schriftlichen Benachrichtigung deiner Eltern. Solltest du weitere Leistungen nicht erbringen, kann dies wie eine ungenügende Leistung (Note 6) gewertet werden.

2) DIE PAUSEN

2.1. DIE 3-MINUTEN-WECHSELPAUSE:

Wechselpause bedeutet, du musst deine Materialien einpacken und den Arbeitstisch sauber und ordentlich für den nächsten Schüler hinterlassen. Für den folgenden Unterricht begibst du dich leise zum Raum des Fachlehrers.

2.2. DIE GROSSEN PAUSEN:

Sie sind zur Entspannung und Erholung, für Spaß, Vergnügen, Essen und Trinken gedacht und du solltest die Zeit im Freien verbringen.

Im Schülercafé findest du ein reichhaltiges Angebot, um deinen Hunger und Durst zu stillen.

Bei schlechtem Wetter (Regen, sehr niedrige Temperaturen im Winter) kannst du dich in der Aula aufhalten. In der Aula darf nicht Ball gespielt werden und auch Nachlaufspiele sind wegen der Enge nicht erlaubt.

Für alle Pausenbereiche gilt aber:

Was immer du tust, andere dürfen dadurch nicht gestört werden oder in Gefahr geraten. Das bedeutet leider auch, dass Schneeballwerfen nicht erlaubt werden kann und auch das Anlegen von Schlinderbahnen ist bei so vielen Schülern auf engem Raum eine Gefahr.

Da wir alle eine möglichst grüne Schulumgebung wollen, sollen alle Grünanlagen (Gebüsche, Anpflanzungen usw.) nicht zum Spielen genutzt werden.

Müll: Das Müllproblem an unserer Schule lässt sich nur durch Mithilfe aller lösen. Dazu gibt es den Pickdienst. Das bedeutet, zu Beginn eines Schulhalbjahres wird in jeder Klasse ein Plan ausgehängt, aus dem die Wochen zu entnehmen sind, an dem jede Klasse diesen Dienst ausführen muss.

Ablauf: Jede Klasse hat eine Woche Pickdienst, d. h. ihr teilt mit dem Klassenlehrer Gruppen ein, die dies pro Tag erledigen. Zeit: nach den großen Pausen jeweils zehn Minuten der nächsten Stunde. Es wird erwartet, dass du deinen Anteil an der Beseitigung und Verhinderung von Müll übernimmst. Das bedeutet, du räumst am Ende der letzten Unterrichtsstunde unter deinem Tisch den Müll weg. Du wirfst Müll prinzipiell nicht auf den Boden, sondern in die Müllbehälter. Du benutzt, wenn möglich, wieder verwendbare Behälter für deine Pausennahrung und Getränke.

2.3. TOILETTENBENUTZUNG:

Die Toiletten sollten prinzipiell in den großen Pausen aufgesucht werden. Ist dies ausnahmsweise einmal im Unterricht notwendig, kann der Toilettenschlüssel gegen Hinterlegen deines Schülerausweises und deiner Unterschrift im Sekretariat oder beim Hausmeister abgeholt werden. Du trägst dann die Verantwortung für den Schlüssel und darfst ihn nicht an andere weitergeben.

3) DEIN VERHALTEN IN DER SCHULE:

Allgemein wird von dir erwartet, dass du dich sozial verhältst, d.h.,

  • dass du in deiner Gruppe versuchst, anderen behilflich zu sein, wo es notwendig ist, oder von Mitschülern/-schülerinnen erbeten wird
  • dass du selbst mutwillig keinen Streit anfängst
  • dass du immer vermeidest, andere mit Worten zu verletzen oder zu provozieren
  • dass du niemals einen Streit mit Gewalt löst, wende dich, wenn nötig, an eine Aufsichtsperson, an deine Paten oder deine Klassenleitung
  • dass du bei einem Streit zunächst versuchst, ihn friedlich durch Miteinanderreden zu schlichten. Gelingt dir dies nicht, können die Streitschlichter der Klassen 9 und 10 in den großen Pausen dir dabei helfen

Es wird erwartet, dass du andere durch dein Verhalten nicht mutwillig in Gefahr bringst. Wir erwarten von dir außerdem, dass du aufrichtig bist, d.h. zu dem, was du getan hast, stehst. Solltest du einen anderen verletzt oder beleidigt haben, wird erwartet, dass du dich dafür entschuldigst. Das Eigentum anderer, auch das Schuleigentum, darf nicht zerstört werden. Solltest du aus Versehen einen Gegenstand eines Mitschülers stark beschädigt haben, so ersetzt du ihm schnellstmöglich diesen Gegenstand. Geht etwas vom Schulinventar kaputt, melde es sofort der Klassenleitung, damit es (vielleicht mit deiner Hilfe) repariert werden kann. Bedenke: Ist der Schaden mutwillig oder fahrlässig entstanden, zahlt deine Versicherung nicht. Denke daran: Du stehst immer stellvertretend für deine Schule. Verhalte dich bitte in der Öffentlichkeit so, dass du und deine Schule nicht in einen schlechten Ruf geraten.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) KAUGUMMIKAUEN:

Grundsatz: An unserer Schule dürfen Schüler grundsätzlich im Unterricht kein Kaugummi kauen.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. erstmalig: 10x Kaugummikratzen auf dem Schulhof
  2. Bei Wiederholung werden die Schüler/innen verpflichtet, einen Sozialdienst an unserer Schule zu leisten. Dieser wird für eine, zwei … Wochen festgelegt und dauert 45 Min. nach Unterrichtsschluss.

6) VERANTWORTUNG:

Die Lehrer tragen für alle Schüler in der Schule die Verantwortung. Wir erwarten von dir, dass du dich an alle Anweisungen hältst und sie direkt befolgst. Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich, auch beim Sportunterricht. Bei Verlust kann dir leider kein Ersatz geleistet werden. Lass also bitte besonders wertvolle Gegenstände zu Hause. Für dein Verhalten bist du selbst verantwortlich. Hast du gegen wichtige Abmachungen verstoßen, hast du keine „mildernden Umstände” dadurch zu erwarten, dass andere „doch auch oder viel schlimmer / öfter…” Fehlverhalten gezeigt haben. Zunächst werden deine Lehrer mit dir über dein Fehlverhalten reden. Zeigst du dich uneinsichtig und wiederholst du dein Fehlverhalten, musst du mit Strafen rechnen. Die Strafen, die dich bei groben Verstößen erwarten, richten sich nach der ASCHO (der Allgemeinen Schulordnung). Bei all den Erwartungen, die die Schulgemeinschaft an dich hat, hast du auch den Anspruch, dass sich alle Beteiligten an diese Abmachungen halten.

Wir glauben, dass die oben beschriebenen Regelungen für dich einsichtig sind und erwarten deshalb von dir hier deine Unterschrift, dass du unsere Schulordnung gelesen hast und dich daran halten willst.

Die Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 07.05.2015 verabschiedet.

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten[1]

§ 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht

(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.

[…]

(3) Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern […] einzuwirken.

(4) Bleibt die pädagogische Einwirkung erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde von der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise gemäß §§ 66 bis 75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten. § 126 bleibt unberührt.

(5) Die Eltern können von der Schulaufsichtsbehörde durch Zwangsmittel gemäß §§ 55 bis 65 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Absatz 1 angehalten werden.

§ 42 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

(1) Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Dies erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit.

[…]

(3) Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

(4) Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen.

(5) In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen.

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

[…]

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.

§ 44 Information und Beratung

(1) Eltern sowie Schüler sind in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.

(2) Lehrer informieren die Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.

(3) Die Eltern können nach Absprache mit den Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung können Lehrer mit Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen die Mitarbeit von Eltern vorsehen. Gleiches gilt bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und Angeboten im Ganztagsbereich in allen Schulformen und Schulstufen.

(4) Die Lehrer beraten die Eltern außerhalb des Unterrichts. Elternsprechtage werden nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag durchgeführt.

[1] Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. 2015

Pickdienst

Im Sinne des eigen- und sozialverantwortlichen Handelns sollen unsere Schülerinnen und Schüler Verantwortung für die Erhaltung des sauberen Schulgebäudes übernehmen. Dies geschieht, indem sie nach jeder Pause den Schulhof säubern und selbstverschuldeten Müll in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen. Langfristiges Ziel ist die absolute Vermeidung von Verschmutzungen, so dass unser Schulgebäude von Verunreinigungen verschont bleibt.

letzte Änderung 04/2020

Hausaufgabenbetreuung Jahrgangsstufen 8 – 10

Die Hausaufgabenbetreuung findet von 14:15h – 15:15h statt. Um eine möglichst ruhige und konzentrierte Lernatmosphäre zu schaffen, kann die Gruppe auf drei Klassenräume verteilt werden. Für jeweils fünf Schüler steht ein Helfer oder eine Helferin aus der 8.-10. Klasse bereit. Die Helfer werden in den täglichen Teamgesprächen durch die Koordinatorin der Übermittagsbetreuung, die selbst Lehrerin ist, angeleitet.

Die Schüler und Schülerinnen erhalten Hilfe bei Fragen und Problemen. Die Hausaufgabenbetreuung ersetzt jedoch keinen Nachhilfeunterricht. Die letzte Kontrolle der Richtigkeit der Aufgaben liegt bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern.