Berufsorientierung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Einleitung – Berufs- und Studienorientierung[1]

Die Durchführung einer nachhaltigen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Schüler zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird.

Er umfasst folgende Elemente zu

  • prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch Agentur für Arbeit, mit Eltern)
  • schulischen Strukturen (Curricula und Studien- und Berufswahlkoordinatoren)
  • Portfolioinstrument
  • Potenzialanalyse
  • Praxisphasen (Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika)
  • koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung

Dieser Prozess lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen:

  1. Phase: Potenziale erkennen und als Grundlage für den individuellen Lernprozess nutzen

Mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden alle Schüler sowie Eltern über das erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- und Studienorientierung informiert. Eine Potenzialanalyse liefert allen Schülern zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen. Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Schüler individuell ausgewertet und dokumentiert. Schüler sowie Eltern sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhalten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.

  1. Phase: Berufsfelder kennenlernen

Als Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum sollen alle Schüler Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder in Betrieben exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen reflektieren. Die Ergebnisse der Auswertung sollen zu einer gezielten Auswahl für das Schülerbetriebspraktikum führen.

  1. Phase: Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben

Ab der Jahrgangsstufe 9 lernen die Schüler berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vertiefend, indem sie in zwei spezifischen Berufsfeldern Praktika (2 x 2 Wochen) absolvieren. Diese Schülerbetriebspraktika finden in Betrieben statt, in denen die Schüler lernen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeitsabläufen und -strukturen auseinanderzusetzen, sich einzubringen und mitzuarbeiten.

Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und Schülern realistische Anschlussperspektiven ermöglichen.

Die ARR definiert spezifische Aufgaben der Schüler für das Praktikum. Die Unternehmen und die Schule betreuen und beraten die Schüler während des Praktikums und geben eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beobachten Leistungen der Schüler. Im Anschluss stellt die Schule mit der Berufsberatung sicher, dass die Schüler über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre individuelle Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu nutzen.

  1. Phase: Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten

Für Schüler, die mit dem Ende des 10. Schuljahres unsere ARR verlassen, entscheidet sich im (vor-) letzten Schuljahr, ob sie sich mit hinreichendem Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich in der gymnasialen Oberstufe oder über Angebote des Berufskollegs weiterqualifizieren.

Die Schüler gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokumentiert im Portfolioinstrument „Berufswahlpass“, planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Angebote der Arbeitsagentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schüler sind hierbei einbezogen. Die ARR gewährleistet, dass sie über Bildungs- und Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Schulen informiert sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich gestalten können.

Als individuelles Reflexionsinstrument und als Feedback zum Prozess sowie als Planungsinstrument erarbeiten alle Schüler nach individuellem Bedarf zusammen mit den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren am Ende der Vorabgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.

Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung[2]

Die StuBOs an der ARR entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientierung weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung. StuBOs, Lehrkräfte und Berufsberater entwickeln zusammen mit anderen handelnden Akteuren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für die ARR ein abgestimmtes und auf die Situation der Schüler bezogenes Konzept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studienorientierung ihrer Schüler qualifiziert und koordiniert.

Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende Themen und Aufgaben:

  • Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen.
  • Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab der 8. Jahrgangsstufe nachhaltig umgesetzt.
  • Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen.
  • Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen und berufsbildende Bildungsgänge inklusive dualer Studiengänge werden angemessen dargestellt.
  • Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Studierfähigkeit werden berücksichtigt.
  • Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung sowie über Bewerbungsverfahren wird rechtzeitig informiert.
  • Beratungsgespräche werden mit Schülern und Eltern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit durchgeführt.
  • Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und Studienorientierungs-prozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den Unterricht / Schulalltag statt.
  • Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert.
  • Kommunale Koordinierung (agentur mark) und Unterstützungsangebote werden genutzt.
  • Qualifizierung und Fortbildung von StuBOs sowie Lehrkräften, auch durch externe Partner wie u. a. Vertreter aus der Wirtschaft, werden wahrgenommen.
  • Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen werden in die Qualifizierung einbezogen.

Beratung[3]

Schulische Beratung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit beraten die Schüler in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Schüler stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte. Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studium selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.

Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler als auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr- / Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung.

Die ARR berät alle Schüler ab dem 8. Jahrgang auf Informationsabenden, durch individuelle Beratung und Gespräche zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen. Für jede Jahrgangsstufe werden berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im BiZ verbindlich angeboten.

Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA

Die Schüler werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahlvorbereitung, durch die Berufsberater der Arbeitsagentur informiert. Die Berufs- und Studienwahl der Schüler sowie deren Eltern wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufskundlichen und arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt. In der ARR wird für jede Jahrgangsstufe spätestens ab der Jahrgangsstufe 8 eine berufsorientierende Veranstaltung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende Veranstaltungen im BiZ verbindlich angeboten.

Dazu gehören

  • Fragen der Berufs- und Studienwahl
  • Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten
  • Wege und Förderung der beruflichen Bildung
  • beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der ARR zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beratungsfachkraft und ARR. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses für Schüler, Eltern und Lehrer werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.

Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA

Schüler, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten.

Schüler der ARR erhalten das Angebot zu ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bezüglich geschlechtsuntypischer Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und Methodik der Beratung richten sich nach der Beratungskonzeption der BA, die vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält.

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schüler vorhält. Viele Schüler benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahlprozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an.

Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Beratungsfachkraft. Als Beratungsorte kommen die Agentur für Arbeit oder die Schule infrage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden besprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen ARR Beratungsfachkraft festzulegen.

Elternarbeit

Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Die ARR informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung.

Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:

  • allgemeine Informationen zu Bildungs- und Ausbildungswegen (Wo stehen die Schüler, wo und wie geht es weiter?)
  • schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d.h.: Ziele und konkrete Umsetzung der Standardelemente inklusive Umgang mit dem Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der Eltern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung
  • Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am Ausbildungsmarkt

Die StuBOs sowie die Klassenlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zeiten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest.

Curriculum und StuBOs[4]

Curriculum

Die StuBOs und Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihrer Fächer ab der Jahrgangsstufe 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten.

Sie verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur spezifischen Förderung der Schüler in diesen Bereichen:

  • eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)
  • Kenntnisse über die Wirtschafts- / Arbeitswelt und über Bildungs- / Ausbildungswege systematisieren
  • (betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren
  • eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Übergang in eine Ausbildung oder in weitere schulische Bildungsgänge orientieren (Sach- und Urteilskompetenz)

Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen zu ermöglichen.

Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der Rahmenvorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt, dazu bei, dass für alle Schüler der ARR Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen Prozess anhand der verbindlichen Standardelemente eingebunden werden.

Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit koordinieren die schulische Berufs-und Studienorientierung innerhalb der ARR und mit außerschulischen Partnern. Die StuBOs wirken federführend dabei mit, die Berufs- bzw. Studienorientierung in der Schule dauerhaft zu verankern (Schulprogrammentwicklung, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung). Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird von der Schulleitung verantwortet, die eine Koordinatorin und einen Koordinator benennt.

Diesen beiden Personen obliegt insbesondere die

  • Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die Prozessbegleitung bei der Umsetzung
  • Koordination von Schülerbetriebspraktika
  • Kooperation mit außerschulischen Partnern
  • Organisation von Informationsveranstaltungen

Die kommunale Koordinierung (zuständig für den EN-Kreis: agentur mark in Hagen) schafft hierfür transparente und verlässliche Strukturen.

Die Schulleitung benennt Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung (StuBO) als Ansprechpersonen für dieses Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiatoren für die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule. Im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz kann diese Aufgabe von der Schulleitung zwei Lehrkräften oder einem Team übertragen werden. Die StuBOs erhalten Angebote zur Qualitätsentwicklung, Fortbildung und zum Erfahrungstransfer. Der Austausch und eine Vernetzung der StuBOs findet in Form von StuBO-Arbeitskreisen (hier: StuBO-Arbeitskreis für Realschulen im EN-Kreis) bereits unter Beteiligung der Schulaufsicht statt.

Portfolioinstrument[5]

Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung begleitendes Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“ für Bochum, Herne und Witten) wird verbindlich für alle Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 durch die ARR eingeführt.

Die Schüler

  • erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess, dokumentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fähigkeiten (Sachkompetenz)
  • formulieren Interessen und Ziele, reflektieren Ergebnisse und Erkenntnisse im Hinblick auf die eigene individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz)
  • bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstruments zunehmend selbstständig, strukturieren ihre Lernerfahrungen
  • übernehmen Verantwortung für ihre Berufs-und Studienorientierung, d.h., sie lernen im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freunden, Eltern, Lehrkräften, Berufsberater, Arbeitgeber) nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)

Das Portfolioinstrument soll

  • selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein
  • Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten
  • die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrieben sowie der Berufsberatung ermöglichen
  • den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend der festgelegten Standardelemente abbilden
  • fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können
  • fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden

Die ARR wählt das Portfolioinstrument („Berufswahlpass“) entsprechend den Mindeststandards aus und legt es durch Schulkonferenzbeschluss in Absprache mit den relevanten Partnern (insbesondere der Berufsberatung) als verbindliches Instrument des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest.

Da das Portfolioinstrument u. a. eine personenbezogene Dokumentation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglichkeit der Aufbewahrung zu achten. Inhalte des Portfolioinstruments dürfen nur mit Einverständnis des Schülers an Dritte weitergegeben werden.

Potenzialanalyse[6]

Diese Analyse (hier: Bulheller) zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw. das Studium mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und Fragebogen, handlungsorientierte Aufgaben (berufsfeldunabhängige Arbeitsproben) und Elemente von Assessmentverfahren. Sie bezieht sich auf die Lebens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Schüler, erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten.

Die Schüler verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfahrens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale.

Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt individuell Auswertungsgespräche durch. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

Die Potenzialanalyse wird in der Regel im 8. Jahrgang (1. Halbjahr) angeboten. Sie wird vom außerschulischen Träger Bulheller mit eigens dafür qualifiziertem Personal dreitägig durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung findet in der Schule statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen.

Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika[7]

Berufsfelderkundungen

Schüler lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in zwei Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen aus der Arbeitswelt her. Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen. Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätigkeiten und Einblicke in betriebliche Praxis.

Die Berufsfelderkundung wird im 8. Jahrgang (Ende 2. Halbjahr) vor dem schulischen Betriebspraktikum angeboten. Sie findet in Betrieben statt und wird vom Online-Portal der Kommunalen Koordinierung (hier: agentur mark) unterstützt. Die Vorbereitung in der ARR bezieht die Betriebe ein und knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung dokumentieren die Schüler die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu gelangen.

Schülerbetriebspraktika

Über ein Schülerbetriebspraktikum lernen die Schüler die Berufs- und Arbeitswelt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen auseinander.

Schülerbetriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schüler

  • ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompetenz)
  • ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken
  • ihre Berufsvorstellungen vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz)
  • Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen (Handlungs- / Entscheidungskompetenz)
  • ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren

Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die ARR legt fest, welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.

Die Eltern werden frühzeitig informiert und in den Prozess der Auswahl eingebunden.

Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie in der Regel vom Wohnsitz (Witten oder Bochum) aus zumutbar (Definition: angrenzende Städte) erreicht werden können.

Die Betreuung der Schüler während des Schülerbetriebspraktikums wird seitens der ARR durch die Klassenlehrer sichergestellt.

Die organisatorische Durchführung wird zwischen ARR und Praktikumsbetrieb rechtzeitig schriftlich und telefonisch abgestimmt.

Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhalten aus.

Die Ergebnisse und Erfahrungen des Schülerbetriebspraktikums sind einer Praktikumsmappe und im Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) zu dokumentieren.

Bewerbungsphase und Übergangsgestaltung[8]

Bewerbungsphase

Die Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der ARR in die Berufswelt. Sie beziehen dabei jeweils im Berufsorientierungsprozess gewonnene Erkenntnisse und Angebote des Arbeitsmarktes ein.

Um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten, strukturieren die Schüler ihren Bewerbungsprozess, d.h., sie

  • handhaben verschiedene Formen der Bewerbung, erstellen eine individuelle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach- und Urteilskompetenz)
  • gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressatengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozesses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)

Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht in den Fächern Deutsch und Politik thematisiert und eingeübt.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagenturen
  • Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Onlinebewerbungen
  • Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontaktaufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende Fachpersonen gewonnen werden können

Die Schüler dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) und besprechen diese in der ARR und ggf. mit weiteren zuständigen Personen / Beratungsinstanzen.

Übergangsgestaltung

Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungsprozesses durch eine realistische, auch regional bedingte konkrete Anschlussperspektive.

Die koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen:

  • Bilanzierung des individuellen Prozesses der Berufs- und Studienorientierung
  • Gegebenenfalls Organisation von weiterer Betreuung von Schülern mit besonderem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Schulsozialarbeit
  • Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit

Jeder Schüler bilanziert den individuellen Prozess der Studien- und Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemente und formuliert eine Anschlussperspektive.

Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.

Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der Schüler unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen.

Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven gibt mit Blick auf

  • den weiteren Ausbildungsweg
  • mögliche Berufsfelder
  • eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte
  • Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz
  • Ansprechpartner für die nächsten Schritte

Je nach Ziel dieses Instruments ist ein Zeitpunkt am Ende der Vorabgangsklasse (in der Regel Jahrgangsstufe 9.2) sinnvoll.

Die Schüler formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspektive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs.

 

[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 8-9/11-12.

[2] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 15f.

[3] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 17-21.

[4] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 22-24.

[5] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 27-28.

[6] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 29.

[7] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 30-32.

[8] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2012, S. 37-40.