Schulordnung

Hausaufgabenerlass

Die Pflicht zur Erledigung der Hausaufgaben ist im Schulgesetz des Landes NRW ausgeführt (§42, Abs. 3):

„Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“

letzte Änderung 04/2020

Allgemeine Regelungen

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

Die Teilnahme am Unterricht ist für Ihr Kind ein Recht und eine Pflicht.

1) KRANKHEITSBEDINGTE FEHLZEITEN:

  1. telefonische Mitteilung oder E-Mail vor Schulbeginn
  2. Eine Entschuldigung muss innerhalb von sieben Tagen eingereicht werden, ansonsten gelten die Unterrichtsstunden als unentschuldigt.
  3. Ab Fehlzeiten von fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  4. Am letzten Tag vor, dem ersten Tag nach den Schulferien und an „Brückentagen“ sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Werden die Tage nicht durch ein Attest entschuldigt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

2) LERNEN UND KRANKHEIT:

So vermeiden Sie, dass Ihr Kind nach seiner Krankheit zu viel nachholen muss: Sprechen Sie mit Eltern eines befreundeten Kindes ab, dass es prinzipiell alle Hausaufgaben mitteilt sowie verteilte Arbeitsblätter täglich bei Ihnen abgibt. Helfen Sie Ihrem Kind, diese Materialien richtig und geordnet abzuheften. Ist Ihr Kind auf dem Weg der Besserung und langweilt sich, kann es schon einige Übungen und Aufgaben erledigen und Vokabeln lernen oder wiederholen. Schicken Sie bitte Ihr Kind niemals krank in die Schule, weil es z.B. eine Arbeit schreibt. Ihr Kind kann nur dann sein Bestes geben, wenn es gesund ist, und Sie schützen die anderen Kinder vor Ansteckung.

3) BEURLAUBUNG:

Möchten Sie, dass Ihr Kind aufgrund dringender familiärer Anlässe vom Unterricht beurlaubt wird, so kann dies für einen Zeitraum von drei Tagen durch die Klassenleitung geschehen, ansonsten muss die Schulleitung die Genehmigung erteilen.

Wichtig:

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in dringenden Ausnahmefällern erteilt werden, und Sie benötigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betrieblichen Ferien. Halten Sie Ihr Kind ohne Beurlaubung vom Unterricht fern, muss mit einer Ordnungsstrafe gerechnet werden.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) WEG ZUR SCHULE:

Aus versicherungstechnischen Gründen muss Ihr Kind immer auf dem kürzesten Weg und direkt den Schulweg zurücklegen. Wohnen Sie mehr als 3,5 km von der Schule entfernt, hat Ihr Kind ein Recht auf die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fahrkarten werden über das Schulsekretariat verteilt.

6) HAUSAUFGABEN:

Generell gilt, dass Ihr Kind die erteilten schriftlichen oder mündlichen Hausaufgaben bis zum angegebenen Zeitpunkt (in der Regel zur nächsten Fachunterrichtsstunde) gewissenhaft erledigen muss. Die Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und Ihr Kind kann nur bei regelmäßiger Hausaufgabenerledigung erfolgreich am Unterricht teilnehmen. Ihr Beitrag zum Schulerfolg Ihres Kindes besteht darin, für die regelmäßige Hausaufgabenerledigung zu sorgen. Kinder müssen Selbstständigkeit erst lernen und benötigen in den Klassen 5 bis 7 in der Regel die erinnernde Hilfe der Eltern. Tipps und Hilfen, wie in den verschiedenen Fächern erfolgreich gelernt werden kann, erhält Ihr Kind in der Schule. Dort werden diese Lerntechniken auch eingeübt. Sollte Ihr Kind ausnahmsweise die Hausaufgaben nicht anfertigen können, schreiben Sie ihm bitte eine kurze Entschuldigung. Es wird erwartet, dass das Kind die Aufgaben nachholt. Sie erhalten durch die Schule eine Benachrichtigung, wenn Ihr Kind die Hausaufgaben mehrmals nicht vorweisen konnte.

7) KONTAKT SCHULE UND ELTERNHAUS:

Bitte nehmen Sie bei Problemen auch die Sprechzeiten der Kollegen außerhalb der Elternsprechtage wahr. Dazu vereinbaren Sie bitte über Ihr Kind mit der betroffenen Lehrkraft einen Termin.

Regelungen für unsere Schüler

LIEBE SCHÜLER!

Alle Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann.

1) DER UNTERRICHT

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist dein Recht, aber auch deine Pflicht. Ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) können diejenigen, die ein Schließfach gemietet haben, ihre notwendigen Arbeitsmaterialien entnehmen. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht, vorher wird nicht eingepackt. Im Unterricht darf nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden, da es dich und andere vom Unterricht ablenkt. Das Handy muss ganz unten, ausgestellt, in der Schultasche untergebracht sein.

Die erteilten mündlichen und / oder schriftlichen Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts. Du musst sie pünktlich und gewissenhaft erledigen. Tust du das nicht, kannst du dich nicht am Unterricht beteiligen und deine Leistungen werden schlechter. Hast du die Hausaufgaben nicht dabei, erhältst du einen Vermerk, bei Hauptfächern führen vier, in mündlichen Fächern drei Vermerke zu einer schriftlichen Benachrichtigung deiner Eltern. Solltest du weitere Leistungen nicht erbringen, kann dies wie eine ungenügende Leistung (Note 6) gewertet werden.

2) DIE PAUSEN

2.1. DIE 3-MINUTEN-WECHSELPAUSE:

Wechselpause bedeutet, du musst deine Materialien einpacken und den Arbeitstisch sauber und ordentlich für den nächsten Schüler hinterlassen. Für den folgenden Unterricht begibst du dich leise zum Raum des Fachlehrers.

2.2. DIE GROSSEN PAUSEN:

Sie sind zur Entspannung und Erholung, für Spaß, Vergnügen, Essen und Trinken gedacht und du solltest die Zeit im Freien verbringen.

Im Schülercafé findest du ein reichhaltiges Angebot, um deinen Hunger und Durst zu stillen.

Bei schlechtem Wetter (Regen, sehr niedrige Temperaturen im Winter) kannst du dich in der Aula aufhalten. In der Aula darf nicht Ball gespielt werden und auch Nachlaufspiele sind wegen der Enge nicht erlaubt.

Für alle Pausenbereiche gilt aber:

Was immer du tust, andere dürfen dadurch nicht gestört werden oder in Gefahr geraten. Das bedeutet leider auch, dass Schneeballwerfen nicht erlaubt werden kann und auch das Anlegen von Schlinderbahnen ist bei so vielen Schülern auf engem Raum eine Gefahr.

Da wir alle eine möglichst grüne Schulumgebung wollen, sollen alle Grünanlagen (Gebüsche, Anpflanzungen usw.) nicht zum Spielen genutzt werden.

Müll: Das Müllproblem an unserer Schule lässt sich nur durch Mithilfe aller lösen. Dazu gibt es den Pickdienst. Das bedeutet, zu Beginn eines Schulhalbjahres wird in jeder Klasse ein Plan ausgehängt, aus dem die Wochen zu entnehmen sind, an dem jede Klasse diesen Dienst ausführen muss.

Ablauf: Jede Klasse hat eine Woche Pickdienst, d. h. ihr teilt mit dem Klassenlehrer Gruppen ein, die dies pro Tag erledigen. Zeit: nach den großen Pausen jeweils zehn Minuten der nächsten Stunde. Es wird erwartet, dass du deinen Anteil an der Beseitigung und Verhinderung von Müll übernimmst. Das bedeutet, du räumst am Ende der letzten Unterrichtsstunde unter deinem Tisch den Müll weg. Du wirfst Müll prinzipiell nicht auf den Boden, sondern in die Müllbehälter. Du benutzt, wenn möglich, wieder verwendbare Behälter für deine Pausennahrung und Getränke.

2.3. TOILETTENBENUTZUNG:

Die Toiletten sollten prinzipiell in den großen Pausen aufgesucht werden. Ist dies ausnahmsweise einmal im Unterricht notwendig, kann der Toilettenschlüssel gegen Hinterlegen deines Schülerausweises und deiner Unterschrift im Sekretariat oder beim Hausmeister abgeholt werden. Du trägst dann die Verantwortung für den Schlüssel und darfst ihn nicht an andere weitergeben.

3) DEIN VERHALTEN IN DER SCHULE:

Allgemein wird von dir erwartet, dass du dich sozial verhältst, d.h.,

  • dass du in deiner Gruppe versuchst, anderen behilflich zu sein, wo es notwendig ist, oder von Mitschülern/-schülerinnen erbeten wird
  • dass du selbst mutwillig keinen Streit anfängst
  • dass du immer vermeidest, andere mit Worten zu verletzen oder zu provozieren
  • dass du niemals einen Streit mit Gewalt löst, wende dich, wenn nötig, an eine Aufsichtsperson, an deine Paten oder deine Klassenleitung
  • dass du bei einem Streit zunächst versuchst, ihn friedlich durch Miteinanderreden zu schlichten. Gelingt dir dies nicht, können die Streitschlichter der Klassen 9 und 10 in den großen Pausen dir dabei helfen

Es wird erwartet, dass du andere durch dein Verhalten nicht mutwillig in Gefahr bringst. Wir erwarten von dir außerdem, dass du aufrichtig bist, d.h. zu dem, was du getan hast, stehst. Solltest du einen anderen verletzt oder beleidigt haben, wird erwartet, dass du dich dafür entschuldigst. Das Eigentum anderer, auch das Schuleigentum, darf nicht zerstört werden. Solltest du aus Versehen einen Gegenstand eines Mitschülers stark beschädigt haben, so ersetzt du ihm schnellstmöglich diesen Gegenstand. Geht etwas vom Schulinventar kaputt, melde es sofort der Klassenleitung, damit es (vielleicht mit deiner Hilfe) repariert werden kann. Bedenke: Ist der Schaden mutwillig oder fahrlässig entstanden, zahlt deine Versicherung nicht. Denke daran: Du stehst immer stellvertretend für deine Schule. Verhalte dich bitte in der Öffentlichkeit so, dass du und deine Schule nicht in einen schlechten Ruf geraten.

4) HANDYVERBOT:

Grundsatz: Aufgrund verschiedener Missbräuche in der Vergangenheit besteht an unserer Schule ein uneingeschränktes Handyverbot, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Ausnahme: Die Handynutzung wird auf Veranlassung des Lehrers erlaubt.

Für die Schüler wird das Verbot durch entsprechende Piktogramme in den Unterrichtsräumen dauerhaft visualisiert.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. Sicherstellung des Handys, Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten (Tadel), Aushändigung nach Unterrichtsschluss des folgenden Tages und Rückgabe der Benachrichtigung (Tadel).
  2. Bei dreimaliger Wiederholung werden die Erziehungsberechtigten zu einer Anhörung eingeladen.
  3. Das Sekretariat dokumentiert die Sicherstellungen.

5) KAUGUMMIKAUEN:

Grundsatz: An unserer Schule dürfen Schüler grundsätzlich im Unterricht kein Kaugummi kauen.

Maßnahmen bei Zuwiderhandeln:

  1. erstmalig: 10x Kaugummikratzen auf dem Schulhof
  2. Bei Wiederholung werden die Schüler/innen verpflichtet, einen Sozialdienst an unserer Schule zu leisten. Dieser wird für eine, zwei … Wochen festgelegt und dauert 45 Min. nach Unterrichtsschluss.

6) VERANTWORTUNG:

Die Lehrer tragen für alle Schüler in der Schule die Verantwortung. Wir erwarten von dir, dass du dich an alle Anweisungen hältst und sie direkt befolgst. Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich, auch beim Sportunterricht. Bei Verlust kann dir leider kein Ersatz geleistet werden. Lass also bitte besonders wertvolle Gegenstände zu Hause. Für dein Verhalten bist du selbst verantwortlich. Hast du gegen wichtige Abmachungen verstoßen, hast du keine „mildernden Umstände” dadurch zu erwarten, dass andere „doch auch oder viel schlimmer / öfter…” Fehlverhalten gezeigt haben. Zunächst werden deine Lehrer mit dir über dein Fehlverhalten reden. Zeigst du dich uneinsichtig und wiederholst du dein Fehlverhalten, musst du mit Strafen rechnen. Die Strafen, die dich bei groben Verstößen erwarten, richten sich nach der ASCHO (der Allgemeinen Schulordnung). Bei all den Erwartungen, die die Schulgemeinschaft an dich hat, hast du auch den Anspruch, dass sich alle Beteiligten an diese Abmachungen halten.

Wir glauben, dass die oben beschriebenen Regelungen für dich einsichtig sind und erwarten deshalb von dir hier deine Unterschrift, dass du unsere Schulordnung gelesen hast und dich daran halten willst.

Die Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 07.05.2015 verabschiedet.