Einleitung
Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Sozialwissenschaften an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS – Schulgesetz NRW (Stand 25.06.2015) und der Rahmenvorgabe Politische Bildung vom 07.07.2001.
Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW[1]
§29 Unterrichtsvorgaben – Dritter Teil Unterrichtsinhalte
(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).
(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.
(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.
§48 Grundsätze der Leistungsbewertung
(Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept)
Auszug aus der Rahmenvorgabe Politische Bildung[2]
Im Alltagsleben wird der Begriff „politisch“ unterschiedlich verstanden, und auch in den Sozialwissenschaften und in der Politikdidaktik werden Politikbegriffe verschiedener Reichweiten vertreten. So kann ein weites Verständnis von Politik, das alle allgemeinen Fragen gesellschaftlicher Lebensführung umschließt, von einem engeren Verständnis unterschieden werden, das sich auf Entscheidungen im politischen System über gesellschaftlich verbindliche Regelungen konzentriert.
Die Reichweite dessen, was als „Politik“ bezeichnet werden kann, lässt sich nicht ein für alle Mal festlegen. Sachverhalte, die zur einen Zeit als privat und politisch nicht regelungsbedürftig gelten, können es zu anderen Zeiten erforderlich machen, dass der Staat regulierend eingreift. Die Gestaltung des Zusammenlebens in Lebensgemeinschaften oder die Vielfalt kultureller Lebensstile deuten auf Phänomene der Lebenswelt hin, die in vielfacher Hinsicht politisch geworden sind. Insofern beschränkt sich die Politische Bildung nicht auf einen engen Begriff des Politischen, sondern bezieht auch Fragen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ein.
Leitdisziplinen und damit Grundlage der inhaltlichen und methodischen Orientierung in den Fächern der Politischen Bildung sind die Politikwissenschaft, die Soziologie und die Wirtschaftswissenschaft.
Politik kann mit Hilfe politikwissenschaftlicher Zugriffsweisen durchsichtiger gemacht werden. So lassen sich viele politische Entscheidungsprozesse gedanklich in Dimensionen aufschlüsseln. Folgende Dimensionen des Politischen lassen sich unterscheiden.
- die Form oder der Rahmen, in dem sich Politik abspielt (Polity); gemeint sind Verfassung, Gesetze, Wirtschaftsordnungen, Gruppennormen und Institutionen, die politisches Handeln regeln, es ermöglichen, aber auch begrenzen
- der Inhalt (Policy), d. h. die Zielvorstellungen politischen Handelns; dabei geht es um die Definition von Problemen, die gelöst werden sollen, und um unterschiedliche politische Programme
- der Prozess (Politics), der durch die interessengeleitete und konflikthafte Auseinandersetzung um die Wahl und die Durchsetzung der „Inhalte“ ausgelöst wird
Der formale Rahmen und die inhaltlichen Zielvorstellungen bilden einerseits Bedingungen für die öffentlichkeitswirksamen Entscheidungsprozesse, sie sind jedoch andererseits selbst Änderungsprozessen unterworfen. Die Politikwissenschaft setzt sich des Weiteren mit individuellen und gruppentypischen Einstellungen gegenüber politisch relevanten Personen, Gruppen und deren Zielen auseinander. Durch Zustimmung oder Ablehnung (z. B. in Wahlen) und durch Artikulationen von Betroffenen, durch Wahrnehmen oder „Wegsehen“ wird Unterstützung gewährt oder verweigert. Mit den entsprechenden Verhaltensweisen können Entscheidungen bzw. Prozesse beeinflusst und mittelbar auch Form und Inhalt verändert werden.
Demnach ist Politik nicht nur als Streben nach Macht und als Kampf um die rechte Ordnung oder als verbindliche Regelung gesellschaftlicher Konflikte zu verstehen. Vielmehr erfassen derartige Definitionen Teilaspekte eines komplexen Geschehens.
Zwar kann fast alles politisch relevant werden, wenn es bereits mit einer der genannten Dimensionen verbunden werden kann; angesichts der Verschränkung der Dimensionen wäre es aber zu einseitig, wenn in der Politischen Bildung dauerhaft nur eine Dimension berücksichtigt würde (z. B. Institutionenkunde, Konfliktdidaktik).
Soziologische Erkenntnisse und Verfahrensweisen erhellen Strukturen des menschlichen Zusammenlebens. Sie verdeutlichen die Bedingtheit politischer Wahrnehmungen, sozialer Normalitätsverständnisse und gruppentypischer Einschätzungen, die im Hinblick auf Entstehung, Wirkungen und Berechtigungen untersucht werden. Das Verstehen des Rollenhandelns in sozialen Gruppen und politischen Institutionen, die Auseinandersetzung mit Formen abweichenden Verhaltens sowie die Beschäftigung mit der Entstehung und Veränderung sozialer Strukturen und mit Lebensentwürfen in komplexen Gesellschaften sind wichtige Elemente Politischer Bildung.
Ökonomische Entscheidungen und wirtschaftliches Handeln von Unternehmen im In- und Ausland sowie von staatlichen und überstaatlichen Institutionen haben entscheidende Bedeutung für individuelle Lebenssituationen und gesellschaftliche Veränderungen. Sie prägen politische Entwicklungen, weil zwischen wirtschaftlichen Zielen und Einflussgrößen selbst sowie zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten vielfältige Spannungsverhältnisse mit Regelungsbedarf bestehen, die politische Entscheidungen erfordern. Sowohl für die Rollen als Erwerbstätige und Konsumenten als auch für politisch mündige Bürgerinnen und Bürger sind ökonomische Sachkenntnis, Reflexions- und Urteilsvermögen notwendig und daher unverzichtbare Bestandteile Politischer Bildung.
Politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen lassen sich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht voneinander trennen, sondern sind vielfältig miteinander verflochten und bedingen sich gegenseitig. Politische Bildung bezieht sich daher gleichzeitig auf Erkenntnisse und Verfahrensweisen der drei sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Sie berücksichtigt zugleich den historischen Hintergrund politischer Entwicklungen.
Der im Folgenden gebrauchte Begriff sozialwissenschaftlicher-Unterricht bezieht sich auf den Fachunterricht in den im Geltungsbereich genannten Fächern der Politischen Bildung.
Kompetenzen[3]
Im Mittelpunkt der Arbeit im sozialwissenschaftlichen Unterricht steht für die Schüler der Erwerb von Kompetenzen, die sie für die Entwicklung und Wahrnehmung ihrer Bürgerrolle in der Demokratie benötigen. Hierbei geht es um:
- Kompetenzen, die für eine selbstständige und begründete Beurteilung politischer Ereignisse, Probleme und Kontroversen und das Verständnis sozialer und ökonomischer Zusammenhänge erforderlich sind (politische Urteilskompetenz)
- Kompetenzen, die für das Auftreten in der politischen Öffentlichkeit und die aktive Teilnahme an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich sind (politische Handlungskompetenz)
- Kompetenzen, die erforderlich sind, um sich immer wieder neu in den ständig wechselnden Themen der Politik orientieren und das eigene Weiterlernen organisieren zu können (methodische Kompetenz)
Diese drei Kompetenzbereiche stehen in einem engen Zusammenhang miteinander und überschneiden sich in der Praxis des politischen Verhaltens ebenso wie in der Praxis des Lernens. Im Unterricht müssen bereits vorhandene Kompetenzen erkannt, weiter entwickelt und ein Prozess der Kompetenzentwicklung eingeleitet werden, der im Sinne lebenslangen Lernens über die Schulzeit und Berufsausbildung hinausreicht. Schüler bringen immer schon Einstellungen zur Politik mit und beurteilen bereits Politik, Gesellschaft und Wirtschaft auf der Grundlage ihrer Einstellungen und ihres Vorwissens. Politische Bildung ermöglicht es ihnen daher, ihr Wissen über die politische, soziale und ökonomische Realität zu erweitern und zu systematisieren sowie ihre methodische Kompetenz und ihre politische Urteils- und Handlungskompetenz weiter zu entwickeln.
Politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz und methodische Kompetenz bedeuten insbesondere:
Politische Urteilskompetenz
- sich die eigenen Voreinstellungen zu Politik auf verschiedenen Ebenen – von aktuellen Themen bis zum eigenen Menschenbild – bewusst machen können und bereit sein, sie in der Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen und neuem Wissen kritisch zu prüfen und zu verändern
- die Darstellungsweisen von Politik in den Medien entschlüsseln und sie kritisch und konstruktiv für die eigene Urteilsbildung nutzen können
- verschiedene Aspekte (Dimensionen) von Politik unterscheiden und herausfinden können, von welchen Dimensionen in der Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion über Politik jeweils die Rede ist (Verfassung, rechtlicher Rahmen und Institutionen – inhaltliche Ziele und Vorstellungen zu bestimmten politischen Feldern Politik als Prozess, in dem es um Mehrheiten und um Macht geht – individuelle und gruppentypische Einstellungen gegenüber politischen Zielen)
- Gruppenprozesse verstehen und deren Auswirkungen auf politische Einschätzungen und auf Verhaltensweisen analysieren und beurteilen können
- ökonomische Bedingungen und Konsequenzen für politisches Handeln an geeigneten Beispielen erläutern und beurteilen können
- ethische und religiöse Vorstellungen in ihrer Bedeutung für das politische Denken beurteilen können
- bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen nach Interessen, beabsichtigten wie unbeabsichtigten Nebenfolgen und nach Entscheidungsalternativen fragen und diese in die eigene Urteilsbildung einbeziehen können
- an geeigneten Beispielen Erkenntnisse und Theorien der Sozialwissenschaften bei der politischen Urteilsbildung berücksichtigen können
- politische Argumente und Positionen analysieren können, insbesondere im Hinblick auf sachliche Richtigkeit von Behauptungen, implizite Werthaltungen, praktische politische Konsequenzen und die mit ihnen verfolgten Interessen
- bei eigenen Werturteilen über Politik nach und nach die Maßstäbe der Bewertung so verallgemeinern können, dass sie dem Anspruch nach für alle Menschen gelten könnten und nicht nur den Interessen einzelner Gruppen entsprechen
- sich bei der Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Themen und Kontroversen Bezüge zu mittel- und längerfristigen politischen Problemen erschließen können
Politische Handlungskompetenz
- eigene politische Meinungen und Urteile – auch in der Position der Minderheit – in kontroversen Diskussionen sachlich vertreten und überzeugend politisch argumentieren können
- sich mit antidemokratischen Denkmustern und mit autoritaristischen Argumentationen kritisch auseinandersetzen und auf sie angemessen reagieren können
- sich in die Situation und Perspektive anderer versetzen sowie abweichende politische Positionen verstehen und – soweit sie nicht gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen – tolerieren können
- sich in interkulturell geprägten sozialen Zusammenhängen reflektiert und selbstverständlich bewegen können
- sich als Konsumentin oder Konsument im Hinblick auf eigene ökonomische Entscheidungen reflektiert verhalten können
- gezielte Fragen in öffentlichen Diskussionen stellen und selbstbewusst in der politischen Öffentlichkeit auftreten können
- sich in politischen Kontroversen durchsetzen, aber auch mit anderen kooperieren und Kompromisse schließen können
- die eigene Berufsorientierung und Berufstätigkeit vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Unternehmens- und Berufsstrukturen präzisieren und entsprechende Planungsschritte selbstständig entwickeln und verändern können
- Medien für die öffentliche Meinungsäußerung nutzen und Medienprodukte selbst entwickeln können
Methodische Kompetenz
- verschiedene Medien, z. B. Zeitungen, Fachliteratur, Internet gezielt für die Information über Politik nutzen können
- mit Texten und Dokumenten fachgerecht umgehen können, z. B. Fachbegriffe verstehen und richtig anwenden, mit Statistiken und Tabellen angemessen umgehen, Texte unterschiedlicher Art analysieren, Aussagen in Bezug auf Intention und Perspektivität hinterfragen können
- empirische Methoden in elementarisierter Form anwenden können, z. B. gezielte Beobachtungen anstellen, Befragungen durchführen und auswerten, Ergebnisse veranschaulichen und im Hinblick auf ihre Aussagekraft, Reichweite und Konsequenzen begründet einschätzen können
- Präsentations- und Visualisierungstechniken für die Darstellung von politischen Sachverhalten und Positionen beherrschen
- verschiedene Gesprächsformen beherrschen und in unterschiedlichen Rollen bei politischen Gesprächen sicher argumentieren können (z. B. Teilnahme an freien Diskussionen, Moderation von Gesprächen, Interview, öffentliche Rede)
- mit anderen in Lernvorhaben der Politischen Bildung erfolgreich kooperieren können
Die Orientierung an den vorgenannten drei Kompetenzbereichen ist für den Fachunterricht in der Politischen Bildung verbindlich.
Lernerfolgskontrolle und Leistungsbewertung[4]
Schulen sind einem pädagogischen Leistungsprinzip verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Wie in jedem anderen Fach stellt sich auch im sozialwissenschaftlichen Unterricht die Aufgabe, die Lern- und Leistungsbereitschaft der Schüler zu wecken, Lernfortschritte unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen anzubahnen und zu überprüfen, Leistungen zu bewerten und Unterricht auszuwerten. Dabei ist zu bedenken, dass bestimmte Dimensionen Politischer Bildung wie die Entwicklung politischen Interesses, politischer Einstellungen und wertgebundener Beurteilungskriterien sich nicht nur der empirischen Überprüfung entziehen, sondern ihre Bewertung im Sinne des Anspruchs und der Anforderungen Politischer Bildung auch nicht anzustreben ist. Die Überprüfung des Lernfortschritts im sozialwissenschaftlichen Unterricht muss sich auf den Bereich von Kenntnissen und Kompetenzen konzentrieren, wie: Wissen, politische Urteils- und Handlungskompetenz, methodische Kompetenz. Die Feststellung von Lernfortschritten und die Reflexion des Lernwegs haben mehrere Ziele:
- Sie sollen den Lehrenden und Lernenden Informationen über den – gemessen an Planung und Zielsetzung – erreichten Stand des unterrichtlichen Lernprozesses geben (Rückmeldung und Beratung). Sie dienen somit der Selbstkontrolle der am Unterricht Beteiligten und ermöglichen begründete Korrekturen im Hinblick auf die weitere Planung des Unterrichts. Sie können dazu veranlassen, Entscheidungen zur Zielsetzung, zur Materialauswahl und zu den Methoden und Arbeitsformen ggf. zu korrigieren oder zu modifizieren (Qualitätsentwicklung Politischer Bildung).
- Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Lehrenden und Lernenden, sich des erreichten Lernfortschritts zu vergewissern und den vorausgegangenen Lernprozess auszuwerten. Bei Abschluss eines Projektes, nach längeren Unterrichtssequenzen und spätestens am Ende eines Schulhalbjahres sollen Erfahrungen und Ergebnisse – möglichst schriftlich – festgehalten und gemeinsam auf Konsequenzen hin geprüft werden, die sich z. B. auf Inhalte, Methoden, den Lernprozess, die Lernatmosphäre sowie auf das Lern- und Kooperationsverhalten der Lerngruppe beziehen. Systematische Reflexionsphasen können durch hilfreiche Korrekturen, aber auch bestätigende Unterstützung zur Lernmotivation und Leistungsbereitschaft genauso beitragen wie zur Urteilskompetenz der Schüler.
- Lernerfolgskontrollen dienen der Feststellung der individuellen Lernentwicklung der Schüler und der Leistungsbewertung, und sie berücksichtigen auch die Beiträge, die in Kooperation mit anderen erbracht werden. Sie sollen erreichen, dass die Lernenden ihre persönliche Leistungsfähigkeit, ihren Leistungsstand und ihre Leistungsentwicklung im Hinblick auf allgemeine Leistungsstandards einschätzen können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, durch die Beachtung der nachfolgend dargelegten Grundsätze die Gültigkeit der Leistungsbewertung und ihre Akzeptanz bei Schülern und den Erziehungsberechtigten zu sichern.
Grundsätze der Leistungsbewertung
- Im Sinne der Transparenz der Leistungsbewertung sind die Lehrenden verpflichtet, Kriterien und Methoden der Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung den Schülern (ggf. den Erziehungsberechtigten) mitzuteilen und zu erläutern.
- Ob Leistungskontrollen und Leistungsbewertungen das Ziel einer angemessenen Erfassung und gerechten Beurteilung individueller Lernleistungen erreichen, hängt wesentlich von der methodischen Gestaltung des Unterrichts ab. Besonders im sozialwissenschaftlichen Unterricht erscheint es unerlässlich, durch Vielfalt der Methoden des Unterrichts und der Arbeitsformen den einzelnen Schülern Gelegenheit zur Entfaltung und Dokumentierung individuell unterschiedlicher Kompetenzen zu geben.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen. Dabei muss gerade im sozialwissenschaftlichen Unterricht darauf geachtet werden, dass eine solche Vermittlung auch Phasen der Sicherung und Wiederholung von Wissensgegenständen und Unterrichtsergebnissen sowie der Einübung methodischer Kompetenzen beinhalten muss, bevor eine der Bewertung dienende Leistungskontrolle erfolgen kann. Für solche Phasen sind variable Methoden anzuwenden und Schematismus und Uniformität zu vermeiden.
- Leistungsbewertung muss in allen Fächern ein kontinuierlicher Prozess sein, ohne dass der Unterricht durch ständigen Leistungsdruck belastet wird. Speziell für den sozialwissenschaftlichen Unterricht besteht darüber hinaus die Notwendigkeit, kein „Meinungsklima“ entstehen zu lassen. Um die Entwicklung eigenständiger politischer Urteilskompetenz zu fördern, ist es daher erforderlich, sich in diesem Bereich der Leistungsbeurteilung auf Kriterien wie z. B. Realitätsbezug und inhaltliche Richtigkeit, Schlüssigkeit und logische Stringenz der Argumentation, Berücksichtigung von Gegenargumenten, sprachliche Angemessenheit zu beziehen.
Formen der Leistungskontrolle und der Leistungsbewertung
Die Durchführung von Lernerfolgskontrollen muss genannten Kompetenzbereiche und die geforderte Vielfalt der Methoden und Arbeitsformen im Auge haben und den gesamten Bereich der im Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen angemessen erfassen. Die für die Zeugnisnote vorzunehmende Gewichtung einzelner Teilbereiche unterliegt im rechtlichen Rahmen der Allgemeinen Schulordnung dem pädagogischen Ermessensspielraum der Lehrkräfte.
Als Grundlagen der Leistungsbewertung können dienen…
Mündliche Beiträge zum Unterricht wie z. B.
- Beiträge, in denen sich Kenntnisse über politische, soziale, wirtschaftliche Zusammenhänge zeigen
- Beiträge, in denen die Kompetenz deutlich wird, politische Probleme und Kontroversen zu analysieren und entsprechende Aussagen zu hinterfragen und zu beurteilen
- Beiträge, in denen sich die Kompetenz zeigt, sinnvolle Vorschläge für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Unterrichts zu machen
Schriftliche Beiträge zum Unterricht wie z. B.
- Protokolle, Berichte und Kommentare zu Unterrichtseinheiten, Erkundungen, Exkursionen
- Materialsammlungen, Entwürfe (z. B. für Fragebögen)
- strukturierte Hausarbeitsmappen
Unter den schriftlichen Leistungen nehmen die „schriftlichen Arbeiten“ eine besondere Stellung ein. Sie können im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung als Übungsform und als Form der Lernerfolgskontrolle im sozialwissenschaftlichen Unterricht in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Als Beispiele sind zu nennen:
- Analyse eines nicht zu umfangreichen statistischen Materials (Tabelle, Diagramm, Schaubild) unter Beachtung der im Unterricht vermittelten methodischen Schritte
- Auswertung einer politischen Karikatur, eines Wahlplakates, eines Zeitungskommentars
- Abfassung eines Leserbriefes oder Kommentars zu einem aktuellen politischen Thema
Vor dem Hintergrund der Kompetenzen sollen für die Leistungsbewertung insbesondere auch Beiträge berücksichtigt werden, die sich z. B. ergeben im Rahmen
- produktorientierten Gestaltens (z. B. Erstellen von Wandzeitungen oder eines Fragebogens)
- der Auseinandersetzung mit Medien als Medienprodukten
- simulativen Handelns (z. B. im Rahmen von Rollen- und Planspielen, Pro-und-Kontra-Debatten oder bei Podiumsdiskussionen)
- realen Handelns und Erkundens außerhalb des Unterrichts (z. B. Durchführung eines Straßeninterviews, Betriebserkundung)
Leistungsbewertung an der ARR
Die Gewichtung von schriftlichen Leistungen und sonstigen Leistungen beträgt ungefähr 1:1.
Kursarbeiten
Für alle Kursarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.
Anzahl der Kursarbeiten
In der Jahrgangsstufe 7 sowie in der Jahrgangsstufe 8 1. Halbjahr werden pro Halbjahr drei (3) Klassenarbeiten geschrieben. In den Jahrgangsstufen 8 2. Halbjahr, 9 und 10 werden pro Halbjahr zwei (2) Klassenarbeiten geschrieben. In den Jahrgangsstufen 7-10 kann eine Kursarbeit pro Schuljahr durch ein Portfolio, eine Präsentation oder ein Projekt ersetzt werden.
Dauer der Kursarbeiten
Eine Kursarbeit in den Jahrgangsstufen 7-8 dauert 45-60 Minuten. Eine Kursarbeit in den Jahrgangsstufen 9-10 dauert 60-75 Minuten.
Kursarbeitsmappe
Der Schüler führt eine rote Kursarbeitsmappe. Hat der Schüler zum Zeitpunkt der Kursarbeit seine Kursarbeitsmappe nicht zur Verfügung, so werden im Anschluss bis zu 5 Punkte subtrahiert (je nach Häufigkeitsgrad).
Abgabe der Kursarbeitsmappe
Die Kursarbeit muss von der dem Schüler persönlich bei der Lehrkraft abgegeben werden. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.
Gibt der Schüler nach Ablauf der für die Kursarbeit zur Verfügung gestellten Zeit diese nicht ab, so wird die Kursarbeit mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet.
Abwesenheit bei Kursarbeiten
Ist ein Schüler am Tag der angekündigten Kursarbeit erkrankt oder begründet abwesend, wurde diese Abwesenheit vorab oder vor Beginn des entsprechenden Schultages im Sekretariat telefonisch von einem Erziehungsberechtigten mitgeteilt, kann der Schüler die Klassenarbeit nachschreiben, in der Regel am Tag der Wiederkehr.
Leistungsnachweise als Ersatz für eine Kursarbeit (Portfolio, Präsentation oder Projekt)
Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die Leistungsüberprüfung aus dem Anfertigen eines Kursarbeit-ersetzenden Leistungsnachweises (Portfolio, Präsentation oder Projekt) bestehen. Mit Erteilung des Arbeitsauftrags wird den Schülern der verbindliche Abgabetermin mitgeteilt. Der Abgabetermin sollte frühestens eine, spätestens zwei Unterrichtswochen nach Erteilung des Arbeitsauftrags liegen.
Den Schülern wird bei der Erteilung des Arbeitsauftrags mitgeteilt, dass die Abgabe des alternativen Leistungsnachweises zum genannten Termin persönlich beim Fachlehrer erfolgen muss. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Abgabe nachzuprüfen und / oder zu dokumentieren.
Ausnahme: Ein Schüler ist am Abgabetermin begründet abwesend, diese Abwesenheit wurde vorab oder vor Beginn des entsprechenden Schultages im Sekretariat telefonisch von den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.
Bewertungsschlüssel
Klassen 7-10
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
100 – 95 % | 94 – 85 % | 84 – 70 % | 69 – 50 % | 49 – 33 % | 32 – 0 % |
Präsentationen / Referate
In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet der Schüler eine Präsentation / ein Referat. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.
Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.
Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.
Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.
Ergänzt werden kann das Referat / die Präsentation z. B. durch ein von dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.
Mappenführung
Der Schüler ist gehalten, eine Mappe für das Fach Sozialwissenschaften zu führen. Der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller, gefüllt mit blauer Tinte.
Definierte Kriterien sind zum Beispiel:
- äußere Form (keine Eselsohren und Flecken, Blätter eingeheftet)
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- vollständiger Inhalt (auch Arbeitsblätter, Entwürfe und Hausaufgaben)
Hausaufgabenleistungen
Der Schüler ist gehalten, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Sozialwissenschaften oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem sie aufgegeben wurden, ins Klassenbuch eingetragen.
Kann ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter seinem Namen notiert. Er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Sozialwissenschaften unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter seinen Namen in der oben genannten Bewertungsliste.
Hat der Schüler vier Mal seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den / die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.
[1] BASS (Stand: 25.06.2015)
[2] Rahmenvorgabe Politische Bildung, S. 7-8, Stand: 07.07.2001.
[3] Rahmenvorgabe Politische Bildung, S. 16-18, Stand: 07.07.2001.
[4] Rahmenvorgabe Politische Bildung, S. 33-35, Stand: 07.07.2001.