Sofern in dem fachbezogenen Leistungskonzept für Informatik nichts anderes geregelt ist, gilt das übergeordnete fächerübergreifende Leistungskonzept der ARR.
Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung
Auf der Grundlage von § 48 SchulG sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Informatik hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen ergänzen das übergeordnete Leistungskonzept der ARR in den fachspezifischen Bereichen.
Zu beachten sind bei allen Leistungsüberprüfungen die Vorgaben zur Förderung der deutschen Sprache („Deutsch in allen Fächern“, § 6 APO SI).
Im Fach Informatik setzt sich die Zeugnisnote zu gleichen Teilen aus den schriftlichen Arbeiten und den sonstigen Leistungen im Unterricht zusammen.
Verbindliche Absprachen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“:
Arten und Aufbau der schriftlichen Leistungsüberprüfungen
Die Anzahl der Kursarbeiten im Wahlschwerpunkt Informatik orientieren sich an den Vorgaben der APO–SI für den Wahlpflichtbereich I.
Jahrgangsstufe | Arbeiten pro Schuljahr | Dauer (in U-Stunden) |
7 | 6 | bis zu 1 |
8 | 5 | 1 |
9 | 4 | 1 bis 2 |
10 | 4 | 1 bis 2 |
Für den technischen Aufwand (Hochfahren der Rechner) oder Platzwechsel können 15 Minuten zugegeben werden.
Die Verteilung der Arbeiten auf das Jahr ergibt sich aus der Länge der Schulhalbjahre, Lage des Praktikums (Jg. 9), bzw. der Abschlussfahrt und dem Zentralen Abschluss (Jg. 10).
Kursarbeiten können mit einem theoretischen und einem praktischen Anteil versehen werden.
Die schriftlichen Arbeiten können Zusatzaufgaben enthalten, in denen die Schüler weiterführende Kenntnisse zeigen können.
Grundsätzlich ist es möglich pro Schuljahr eine Projektarbeit als schriftliche Arbeit zu werten. Auch sind Facharbeiten als Ersatz für eine schriftliche Arbeit denkbar.
Projektarbeiten können auch auf mehrere Unterrichtsstunden verteilt angefertigt werden. Vorgaben hierzu werden je nach gestellter Arbeit den Schülern mitgeteilt.
Mögliche Überprüfungsformen von schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) – ggf. auch in Kombination – können sein:
Darstellungs- und Dokumentationsaufgabe, z.B.
- Darstellung eines informationstechnischen Sachverhaltes
- Dokumentation von Sachverhalten in Tabellen oder Diagrammen
- Auswahl geeigneter Darstellungsformen
- Darstellung von informatischen Sachverhalten im Rahmen des Inhaltsfeldes „Informatik, Mensch und Gesellschaft“
Entscheidungs- und Bewertungsaufgabe, z.B.
- Begründung des Vorgehens oder des Einsatzes eines bestimmten Informatiksystems zur Lösung eines Sachproblems
- Abwägen zwischen dem Einsatz verschiedener Informatiksysteme zur Lösung bestimmter Sachprobleme
- Bewertung des Einsatzes eines bestimmten Informatiksystems zur Lösung eines Sachproblems unter vorgegebenen Aspekten
Gestaltungs- und Konstruktionsaufgabe, z.B.
- Entwicklung eines informatischen Modells für ein Sachproblem
- Übertragung eines Modells auf ein prozessorgesteuertes Gerät
Analyse- und Parameteraufgabe, z.B.
- Analyse informatischer Modelle,
- Beschreibung der Auswirkungen unterschiedlicher Parametergrößen
- Reflexion über die Passgenauigkeit eines Modells
- Bewertung des Modellbildungsprozesses
Optimierungsaufgabe, z.B.
- Darstellung, Beschreibung und Optimierung von Abläufen
- Strukturierung von Programmen durch Methoden
Bewertung der schriftlichen Leistungen
Die Arbeiten werden mithilfe eines Punkterasters bewertet. Aus den erreichten Punkteanteilen wird die Note nach folgendem Schema ermittelt.
Abstufungen bei der Notengebung:
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Punkteanteil | ab 95 % | ab 85 % | ab 70 % | ab 50 % | ab 30 % | 0 – 29,5 % |
Die in den schriftlichen Arbeiten enthaltenen Zusatzaufgaben sind dazu geeignet, eventuelle Mängel in anderen Teilen der Arbeit durch weiterführende Kenntnisse auszugleichen. Sie werden aber selber nicht für die Berechnung der möglichen zu erreichenden Gesamtpunktzahl herangezogen.
Kriterien für die Überprüfung der schriftlichen Leistung
Klassenarbeiten / Projektdokumentation
- Angemessenheit und Korrektheit der Aufgabenbearbeitung
- Korrekte Nutzung informatikspezifischer Darstellungsformen
- Verwendung eingeführter Fachtermini und -sprache
- Entwicklung alternativer Lösungsansätze
Kann ein Schüler entschuldigt nicht an einer Klassenarbeit teilnehmen, so kann der fehlende Leistungsnachweis ohne weitere Ankündigung durch das Nachschreiben einer vergleichbaren Arbeit oder im Ermessen des Lehrers durch eine mündliche oder eine praktische Prüfung erbracht werden.
Des Weiteren finden die Leistungskriterien des fächerübergreifenden Leistungsmessungskonzeptes der ARR Anwendung.
Verbindliche Absprachen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“
Die Note der sonstigen Leistungen erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge sichtbare Kompetenz und Kompetenzentwicklung.
Sie ergibt sich zum Großteil aus der mündlichen Mitarbeit im Unterricht (in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit).
Zusätzlich können folgende Leistungen – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – herangezogen werden:
- Referate
- kurze schriftliche Übungen
- praktische Beiträge zum Unterricht (Produkte wie z. B. Dateien, Präsentationen, Ablaufpläne, Beiträge zu Projekten und Programmen)
- schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
- Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven und ggf. kooperativen Handelns (z.B. Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation, Planspiel, Simulation, Projekt)
- Anwenderverhalten mit Soft- und Hardware
- Arbeitsbereitschaft
- Teamfähigkeit
Zu Beginn eines Unterrichtsvorhabens wird von der jeweiligen Lehrkraft angekündigt, welche der oben genannten Leistungen zur Notengebung herangezogen werden.
Alle Schüler erstellen in der Jahrgangsstufe 8 eine eigene Präsentation als Projektarbeit und halten einen Kurzvortrag im Umfang von ca. 3-5 Minuten. Die Bewertung dieser Präsentation weicht von dem allgemeinen übergeordneten Bewertungsschema für Präsentationen an der ARR ab, da hier die im Informatikunterricht vermittelten Darstellungstechniken größere Berücksichtigung finden.
Für die Präsentationen der Ergebnisse aus einer einmal pro Jahrgang möglichen Projektarbeit nutzen die Schüler die im Informatikunterricht erarbeiteten Präsentationswerkzeuge.
Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen
Bewertungskriterien der sonstigen Mitarbeit
Die Notenstufen bei der Sonstigen Mitarbeit folgen den Vorgaben des übergeordneten Leistungskonzepts, werden aber um die praktische Arbeit am Computer sowie die fachspezifischen Besonderheiten ergänzt.
Praktische Arbeit am Computer
Anforderungsprofil für die praktische Arbeit am Computer:
Kriterien |
Notenbereiche |
‒ geht selbständig, souverän mit dem Schulsystem bzw. dem Betriebssystem um; erklärt, wie man ein System benutzt, arbeitet zielführend benutzt selbstständig und automatisch die Bedienungselemente einer Software; behebt Fehlerrückmeldungen des Systems (z.B. Syntaxfehler, Meldungen des Betriebssystems etc.) selbständig‒ löst selbständig, effektiv, zügig, sicher und problemorientiert die gestellten Aufgaben und Softwareprobleme bzw. implementiert diese ‒ nutzt alle Möglichkeiten Programme kurz zu programmieren ‒ strukturiert die Programme und arbeitet fehlerfrei |
1 |
‒ geht selbständig mit dem Schulsystem bzw. dem Betriebssystem um
‒ arbeitet zielführend ‒ benutzt selbstständig die Bedienungselemente einer Software ‒ löst aktiv Softwareprobleme bzw. implementiert diese ‒ behebt Fehlerrückmeldungen des Systems (z.B. Syntaxfehler, etc.) ‒ löst überwiegend selbstständig und problemorientiert die gestellten Aufgaben ‒ Programmverkürzungen fast auf das Minimum ‒ erstellt übersichtliche Programmstrukturen |
2 |
‒ geht sicher mit Hard-/Softwaresystemen entsprechend einer Anleitung um
‒ sucht Fehler selbständig ‒ tauscht sich aktiv mit dem Kurs/der Klasse zur Behebung von Problemen aus ‒ implementiert gemeinsam erarbeitete Problemlösungen sicher ‒ kann nach entsprechendem Hinweis Programmstrukturen verkürzen und Fehler beheben, erkennt selbst nur selten den kürzesten Programmierweg |
3 |
‒ angemessene aber teilweise fehlerhafte Auseinandersetzung mit geforderter Software/Programmierumgebung
‒ kann Fehlerrückmeldungen des Systems nur mit Hilfestellungen beheben ‒ implementiert gemeinsam erarbeitete Problemlösungen nur mit Hilfestellungen; hat Probleme Teillösungen zusammenzufügen ‒ äußerliche Programmstrukturen werden noch kaum eingehalten ‒ oft umständliche zu lange Programmierungen |
4 |
‒ kaum aktive Auseinandersetzung mit geforderter Software
‒ ist auch unter Anleitung kaum fähig, Aufgaben am Rechner zu bewältigen, kann maximal kleine Teilergebnisse am Rechner liefern ‒ kann trotz Anleitungen nicht eigenständig mit Hard-/Software umgehen ‒ implementiert trotz Hilfestellungen fehlerhaft |
5 |
‒ keine aktive Auseinandersetzung mit geforderter Software
‒ fast ausschließlich keine oder themenfremde Beschäftigung mit dem Rechner ‒ keine Anstrengungsbereitschaft nach Aufforderung und Hilfestellung |
6 |
Die Leistungen sind an den in den Richtlinien vorgegebenen Zielvorgaben und an den in den Kernlehrplänen formulierten Kompetenzen für die jeweiligen Jahrgangsstufen zu messen.
Insofern sind die Anforderungen auf die jeweilige Jahrgangsstufe zu relativieren.
Fachspezifische Besonderheiten
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit” kommen folgende Leistungen zum Tragen:
- die Beteiligung am Unterricht und Qualität der Beiträge zum Unterrichtsgespräch (qualitativ aufwertend von der Wiedergabe von Kenntnissen bis zum eigenständigen Problemlösen und sachgerechter, ausgewogener Beurteilung)
- die in der Darstellung von informatischen Sachverhalten gewählte Fachsprache
- die Anschaulichkeit und Korrektheit bei der Darstellung von informatischen Inhalten, z.B. bei der Erläuterung von Algorithmen oder komplexen Strukturen
- die selbständige Durchführung von Arbeiten mit dem Computer. Hierbei wird insbesondere auch das kooperative Arbeiten im Zusammenhang des Verständniserwerbs und des Erkenntnistransfers bewertet.
- entsprechende Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten, Einzel- und Partnerarbeiten
- Transparenz der eigenen Lösungsstrategien
- im jeweiligen Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.B. in Form von vorgetragenen vor- und nachbereiteten Hausaufgaben, Erstellung eines Stundenprotokolls etc.
Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung
Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.
- Intervalle
Wann: Quartalsfeedback oder als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung - Formen
Wie: Eltern-/Schülersprechtag - Selbsteinschätzung der Schüler anhand begründeter Kriterien
- individuelle Lern-/Förderempfehlungen
- In der Anlage sind Bewertungskriterien zu Teilbereichen der sonstigen Mitarbeit angeführt, die nicht im übergeordneten Leistungskonzept auftreten. Diese Kriterien werden zuvor den Schülern auch bekannt gemacht. Siehe: Anlage zur Leistungsbewertung (1.1.3.1)
Lehr- und Lernmittel
Technische Ausstattung:
Der Informatikraum ist ausgestattet mit
1 Lehrerrechner
15 Schülerrechnern
1 Beamer
1 Laserdrucker (schwarz/weiß)
1 Tintenstrahldrucker (Farbe) als Kombinationsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker)
Sämtliche Rechner sowie der Laserdrucker sind im Schulnetzwerk eingebunden.
Lehrwerke:
Da die Adolf-Reichwein-Realschule zurzeit nicht über ein Lehrwerk verfügt, in dem alle beschlossenen Unterrichtsvorhaben ausreichend Berücksichtigung finden, arbeiten die Lehrkräfte mit selbst zusammengestellten Materialien.
Im Fachraum befindet sich für die Schüler jeweils ein Klassensatz folgender Lehrwerke:
ECDL Modul 1 Grundlagen der Informationstechnologie, Herdt Verlag
Starke Seiten Grundlagen IT, Schülerbuch 5. – 10. Schuljahr, Klett-Verlag
Anmerkung: Es gibt zurzeit keine zugelassenen Lernmittel für Informatik für Realschulen (Siehe: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Lernmittel/Realschule/index.html)