Fachspezifisches Leistungsmessungskonzept für das Fach Sport

Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Die Adolf-Reichwein-Realschule Witten hat ca. 500 Schüler und ist im Schuljahr 2015/2016 durchgängig dreizügig. Der Unterricht findet in 60 Minuten-Einheiten statt. Der Sportunterricht wird ausschließlich von Fachlehrkräften unterrichtet.

Die Schüler haben ergänzend die Möglichkeit an vier Wochentagen am offenen Ganztagsangebot teilzunehmen. Dieses Ganztagsangebot wird in Absprache mit dem Kooperationspartner der Evangelischen Kirche als Übermittagsbetreuung durchgeführt und beinhaltet unter anderem auch Sportangebote (siehe Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag).

 Sportstättenangebot

Das städtische Hallenbad Witten-Annen steht der Schule an zwei Vormittagen in der Woche für insgesamt 4,5 Schulstunden zur Verfügung. In der Schwimmhalle können der Nichtschwimmerbereich und insgesamt drei Schwimmbahnen genutzt werden.

Auf dem Schulgelände steht eine schuleigene Einfachhalle während der gesamten Schulzeit zur Verfügung.

Die Einfachhalle ist mit Handballtoren, zwei Basketballkörben und den Möglichkeiten des Aufbaus von einem Volleyballfeld, einem Badmintonfeld und diversen Turngeräten ausgestattet. Die Schule verfügt über ausreichend Ball- und Spielmaterialien.

Eine Dreifachsporthalle, die nicht durch Trennwände aufgeteilt werden kann, ist fußläufig in etwa 10 Minuten von den Schülern erreichbar. Hier hat die Adolf-Reichwein-Realschule ein Kontingent von 12 Stunden.

An der Dreifachhalle steht zudem ein Rasenplatz mit Laufbahn und einer Sprunggrube zur Verfügung. Diese Außenanlagen werden regelmäßig gepflegt und sind in gutem Zustand.

In der Dreifachhalle stehen lediglich Bälle und entsprechende Materialien für Ballsportarten zur Verfügung. Es gibt keinerlei sonstige Sportgeräte oder Materialien, wie Kästen oder Matten. Es können aber drei Volleyballfelder oder sechs Badmintonfelder aufgebaut werden.

Neben der Sporthalle nutzt die Schule eine Außensportanlage mit einem Großfeldrasenplatz und einer Laufbahn. Da Sportplatz und Laufbahn wenig gepflegt sind, ist deren Nutzung nur eingeschränkt möglich.

Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule

Die Schule ist sich der Verantwortung gegenüber den ihr anvertrauten Schülern bewusst. In diesem Sinne erzieht sie die Schüler zur Achtung vor der Würde des Menschen und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Unsere Schule stellt sich den Erfordernissen einer sich ständig wandelnden Gegenwart, um diese und eine gemeinsame Zukunft gestalten zu können.

Der Sportunterricht greift die vielfältigen Lebensweltbezüge der Kinder und Jugendlichen auf, entfaltet von diesen ausgehend seine pädagogisch bedeutsamen Wirkungen und leistet so einen Beitrag zur ganzheitlichen Bildungsförderung.

Durch ihr Schulsportkonzept unterstützt die Fachkonferenz Sport die Leitideen und Konzepte der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule in besonderer Weise.

Gesunde Schule – Bewegte Schule

Im Rahmen des Ganztagsangebots sowie des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülern neben dem Sportunterricht ein zusätzliches Angebot zur sportlichen Betätigung gemacht.

Die Fachkonferenz führt u.a. in jedem Schuljahr Schulsportfeste jeweils für die 5/6, 7/8 und 9/10 Jahrgangsstufen durch. Hier werden i.d.R. die Sportarten Fußball, Volleyball, Streetball und Völkerball angeboten. Als Helfer für die Durchführung und teilweise als Schiedsrichter werden freiwillige Schüler aus anderen Jahrgängen eingebunden.

Gendermainstreaming – Reflexive Koedukation

Mädchen und Jungen werden im Fach Sport in allen Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet. Die angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter und die Verpflichtung gegenüber dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit sind die Basis des Unterrichts. Mädchen wie Jungen sollen bei der optimalen Entfaltung ihrer Entwicklungspotenziale im Sportunterricht unterstützt werden.

Die Verpflichtung zu einem mehrperspektivischen Sportunterricht impliziert, dass in den Bewegungsfeldern und Sportbereichen auch sogenannte männliche und weibliche Sportarten gleichermaßen thematisiert werden. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der obligatorischen Einbindung tänzerischer und gymnastischer Unterrichtsvorhaben für Mädchen und Jungen gleichermaßen.

Die Sportlehrkräfte wechseln alters- und themenangemessen zwischen geschlechtergemischten und geschlechterhomogenen Gruppen und beteiligen Schüler an den Gruppenbildungsprozessen. Dies gilt auch für die Spielfeste, an denen die Schüler eigenständig geschlechtshomogene oder Mixed-Mannschaften bilden können.

 Interkulturelles Lernen und interkulturelle Verständigung

Ausgehend von der kulturellen, sozialen und individuellen Vielfalt der Lebenswelt eröffnet der Schulsport besondere Lerngelegenheiten für Schüler, sich mit Verschiedenheit auseinanderzusetzen, sie zu akzeptieren und Vielfalt als Chance zu sehen. Insbesondere im Bereich „Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ soll das Miteinander im Vordergrund stehen und eigene Spielideen der Kinder sollen zu vielfältigen, ggf. kulturell geprägten Spielformen beitragen.

Auch das Bewegungsfeld „Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik / Tanz, Bewegungskünste“ eröffnet wertvolle bewegungsbezogene Erfahrungsräume für interkulturelles Lernen über die Möglichkeit, unterschiedliche Tanzformen kennenzulernen.

 Fachspezifische Ziele und Schwerpunkte der Fachgruppenarbeit

Die Fachkonferenz sieht durch Bewegung, Spiel und Sport einen spezifischen Beitrag des Faches Sport zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler.

Zur Entwicklung und Förderung der Schülerinnen- und Schülerpersönlichkeiten leistet die Fachschaft Sport durch die Mitgestaltung des Schulsportprogramms einen bedeutsamen Beitrag, der dem Bildungs- und Erziehungsauftrag einer bewegungsfreudigen und gesunden Schule gerecht wird.

 Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag

Im Rahmen des Ganztagsangebots sowie des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülern ein zusätzliches Angebot zur sportlichen Betätigung gemacht. Dabei bestehen Vereinbarungen mit dem Kooperationspartner zur Gestaltung der pädagogischen Mittagspause bezüglich sportlicher Angebote. Die Kooperationsvereinbarung sieht ein täglich stattfindendes offenes Spiel- und Sportangebot in der schuleigenen Turnhalle vor. Daneben können die auf dem Schulgelände vorhandenen Tischtennisplatten, Torwand, Schaukel und ein Basketballplatz genutzt werden und für die Schüler besteht die Möglichkeit, sich verschiedene Spiel- und Sportgeräte auszuleihen und auf dem Schulhof zu nutzen.

Sport im Rahmen von Schulfesten, Sportprojekte

Folgende Projekte werden durchgeführt bzw. angeboten.

  • Die Fachkonferenz führt in jedem Schuljahr Schulsportfeste jeweils für die 5/6, 7/8 und 9/10 Jahrgänge durch. Hier werden i. d. R. die Sportarten Fußball, Volleyball, Streetball und Völkerball angeboten. Aus pädagogischen Gründen und zur Förderung jahrgangsübergreifender Aktivitäten werden freiwillige Schüler aus anderen Jahrgängen als Helfer und teilweise als Schiedsrichter eingebunden.
  • In der jährlich stattfindenden Projektwoche der sechsten Klassen wird mindestens ein Sportprojekt angeboten.
  • In der jährlich stattfindenden Projektwoche der siebten Klassen werden regelmäßig Sportarten angeboten, die im Sportunterricht nicht realisiert werden können, wie Kanufahren, Judo, Selbstverteidigung für Mädchen oder Klettern im Hochseilgarten.
  • Die AG Rhythmische Sportgymnastik für Mädchen wird obligatorisch im Nachmittagsbereich angeboten. Die Gruppe nimmt an den jährlichen Landeswettkämpfen für Schulen teil.
  • Jedes Jahr werden Bundesjugendspiele (Leichtathletik) für die Jahrgangsstufen fünf bis neun durchgeführt. Die Schüler der Jahrgangsstufe 10 werden als Riegenführer und Helfer eingesetzt.

Grundsätze der Unterrichtsorganisation

Der Sportunterricht wird auf der Grundlage der verbindlichen Stundentafel im Gesamtumfang von 12,5 Wochenstunden in der unten aufgeführten Verteilung erteilt:

Regelunterricht der Klasse 5 3-stündig
Regelunterricht der Klasse 6 2,5-stündig
Regelunterricht der Klasse 7 2-stündig
Regelunterricht der Klasse 8 2-stündig
Regelunterricht der Klasse 9 2-stündig
Regelunterricht der Klasse 10 2-stündig

Der Sportunterricht wird durchgängig koedukativ erteilt.

Der gesamte Schwimmunterricht wird aufgrund der Hallenkapazitäten in der Jahrgangsstufe 5 durchgeführt.

Obligatorik und Freiraum

Der gesamte laut Stundentafel erteilte Sportunterricht ist darauf ausgerichtet, die umfassende Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport zu erreichen. Hierzu dient sowohl die in Form der Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans differenziert ausgewiesene Obligatorik (ca. zwei Drittel der Stunden), als auch der Freiraum (ca. ein Drittel der Stunden). Obligatorik und Freiraum unterliegen dabei gleichermaßen den Rahmenvorgaben für den Schulsport und damit dem Doppelauftrag und der Verpflichtung zu erziehendem Sportunterricht. Während die Obligatorik die unverzichtbare, standardisierte Grundlage bildet, soll der Unterricht im Freiraum auf die individuellen, lerngruppenbezogenen und schulspezifischen Bedingungen und Ziele im Sportunterricht ausgerichtet sein und so den Kompetenzerwerb vertiefen und erweitern.

Zuordnung obligatorischer Unterrichtsvorhaben in den Jahrgangsstufen 5 – 10

Die Fachschaft Sport hat für alle Jahrgangsstufen sowie für alle Bewegungsfelder und Sportbereiche vor dem Hintergrund inhaltlicher Schwerpunkte kompetenzorientierte Unterrichtsvorhaben entwickelt.

Die zu erreichenden Kompetenzen zielen auf eine handlungs- und prozessbezogene Förderung

  • der Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz (BWK),
  • der Methodenkompetenz (MK) und
  • der Urteilskompetenz (UK) ab.

Dabei bildet die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz den fachlichen Kern der Kompetenzentwicklung.

Bei den Übersichten der Unterrichtsvorhaben in den jeweiligen Jahrgangsstufen werden die Dauer des Unterrichtsvorhabens und die Zuordnung zu den vorgegebenen Kompetenzerwartungen verdeutlicht.

Die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den (nachfolgend aufgeführten) Inhaltsfeldern und den konkreten inhaltlichen Schwerpunkten sowie zu den Bewegungsfeldern erfolgt in tabellarischer Form.

Inhaltsfelder – Inhaltliche Schwerpunkte

  Inhaltsfelder (IF) Inhaltliche Schwerpunkte
IF (a) Bewegungsstruktur und
Bewegungserfahrung
‒      Wahrnehmung und Körpererfahrung (1)

‒      Informationsaufnahme und -verarbeitung bei sportlichen Bewegungen (2)

‒      Bewegungsstrukturen und grundlegende Aspekte des motorischen Lernens (3)

IF (b) Bewegungsgestaltung ‒      Gestaltungsformen und -kriterien (individuell und gruppenspezifisch)(1)

‒      Variationen von Bewegung (u.a. räumlich, zeitlich, dynamisch) (2)

‒      Gestaltungsanlässe, Gestaltungsthemen und -objekte (3)

IF (c) Wagnis und Verantwortung ‒      Spannung und Risiko (1)

‒      Emotionen (u a. Freude, Frustration, Angst) (2)

‒      Handlungssteuerung (u.a. Regeln und Verfahren zum Umgang mit Risiken bzw. zur Risikovermeidung oder -minderung) (3)

IF (d) Leistung ‒      Faktoren sportlicher Leistungsfähigkeit (u.a. physische Leistungsvoraussetzungen wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination) (1)

‒      Methoden zur Leistungssteigerung (am Beispiel ausgewählter Bewegungsfelder und Sportbereiche) (2)

‒      Differenziertes Leistungsverständnis (z.B. relative und absolute, normierte und nicht normierte Leistungsmessung und -bewertung) (3)

IF (e) Kooperation und
Konkurrenz
‒      Mit- und Gegeneinander (in kooperativen und konkurrenzorientierten Sportformen) (1)

‒      soziale und organisatorische Aspekte von Gruppen- und Mannschaftsbildungsprozessen (2)

‒      (Spiel-)Regeln und deren Veränderungen Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (ua. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (3)

‒      Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (4)

IF (f) Gesundheit ‒      Unfall- und Verletzungsprophylaxe (1)

‒      Grundlegende Aspekte der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Auswirkungen des Sporttreibens (2)

‒      Unterschiedliche Körperideale und Verhaltensweisen unter gesundheitlicher Perspektive (3)

Bewegungsfelder und Sportbereiche

  Bewegungsfelder und Sportbereiche Inhaltliche Kerne
1 Den Körper wahrnehmen und

Bewegungsfähigkeiten ausprägen

‒      Aufwärmen

‒      Funktionsgymnastik und Haltungsaufbau

‒      Entspannungsmethoden

‒      Fitness- und Konditionstraining

2 Das Spielen entdecken und

Spielräume nutzen

‒      Kleine Spiele und Pausenspiele

‒      Spiele aus anderen Kulturen

‒      Kooperative Spiele

‒      Spielangebote im Umfeld der Schule und in unterschiedlichen Umgebungsräumen

3 Laufen, Springen, Werfen –

Leichtathletik

‒      grundlegende leichtathletische Disziplinen

‒      Formen ausdauernden Laufens

‒      leichtathletische Wettkämpfe

4 Bewegen im Wasser – Schwimmen ‒      grundlegende Schwimmtechniken einschließlich Start und Wende

‒      ausdauerndes Schwimmen

‒      Tauchen, Springen und Rettungsschwimmen

5 Bewegen an Geräten – Turnen ‒      Turnen an Geräten

‒      Turnen an Gerätebahnen oder -kombinationen

‒      Akrobatik

6 Gestalten, Tanzen,

Darstellen – Gymnastik/Tanz,

Bewegungskünste

‒      Gymnastik mit und ohne Handgerät sowie mit anderen Materialien bzw. Objekten

‒      Tanzen in unterschiedlichen Erscheinungsformen

‒      Bewegungskünste

7 Spielen in und mit

Regelstrukturen –

Sportspiele

‒      Mannschaftsspiele

‒      Partnerspiele

8 Spielen in und mit

Regelstrukturen –

Sportspiele

‒      Fortbewegung auf Rädern und Rollen oder Gleiten auf dem Wasser oder Gleiten auf Schnee und Eis
9 Ringen und Kämpfen –

Zweikampfsport

‒      Normungebundene Kampfformen und grundlegende normgebundene Zweikampfformen

‒      Hinweis: Kampfsportarten, deren Handlungsziel es ist, den Beteiligten Schmerzen zuzufügen oder sie gar zu verletzen, widersprechen dem pädagogischen Auftrag und stellen keine Schulsportarten dar.

Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI, der Rahmenvorgaben für den Schulsport sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Sport Realschule hat die Fachkonferenz Sport im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept folgende Grundsätze und Formen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen:

Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess und bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche und die jeweils ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens.

Die Leistungsbewertung ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet und berücksichtigt das individuelle Leistungsvermögen sowie den individuellen Lernfortschritt angemessen. Die Leistungsbewertung zielt darauf ab, Schülern individuelle Rückmeldungen über ihren Leistungsstand zu ermöglichen und sie vor dem Hintergrund ihres Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu stärken.

Die Leistungsbewertung erfolgt in prozessbezogenen, unterrichtsbegleitenden und produktbezogenen, punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen. Sie berücksichtigt sportbezogene Verhaltensdimensionen und erfolgt in einem transparenten Verfahren an dem Schüler (alters-) angemessen beteiligt werden.

Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage zuvor festgelegter, der Lerngruppe bekannter Kriterien. Sie stellen in besonderer Weise ein geeignetes Instrument zur individuellen Rückmeldung für das Erreichen von Lernzielen im Unterricht dar. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur erbrachten Leistung erforderlich. Darüber hinaus ermöglichen prozessbezogene Lernerfolgsüberprüfungen in Form von Langzeitbeobachtungen, Lernleistungen in ihrer Stetigkeit einzuschätzen und durch deren langfristige Begleitung und Unterstützung kontinuierlich zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Bereich von Verhaltensdispositionen im Sport, die sich in partnerschaftlichem, fairem, kooperativen sowie tolerantem Verhalten zeigen. Die unterrichtsbegleitenden, prozessbezogenen Lernerfolgsüberprüfungen beziehen sich auf folgende Formen:

  • Fachbezogene soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft, Fairness, Konfliktfähigkeit
  • Beiträge zur Unterrichtsgestaltung, wie z.B. selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen, Mitgestaltung von Unterrichtsprozessen, Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter und Kampfrichteraufgaben
  • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen

Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen setzen voraus, dass die Schüler mit den an sie gestellten Anforderungen aus dem Unterricht vertraut sind und dass hinreichend Gelegenheit zum Üben und Festigen des Erlernten im Unterricht bestand. Die punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf folgende Formen:

  • Bewegungshandeln: Demonstration technisch koordinativer Fertigkeiten, psycho-physischer, taktisch kognitiver und ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten
  • Fitness- und Ausdauerleistungstests im Sinne der Kompetenzerwartungen
  • Qualifikationsnachweise wie z. B. Schwimmabzeichen, Sportabzeichen
  • Wettkämpfe wie z.B. leichtathletische Mehrkämpfe, Turniere, Sport- und Spielfeste
  • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen

Die Leistungsbewertung berücksichtigt Leistungen sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können. Folgende Beurteilungsaspekte werden angemessen berücksichtigt:

  • Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen spielen im Sportunterricht eine bedeutsame Rolle. Leistungen in diesem Bereich beziehen sich auf das selbstständige und verantwortliche Gestalten von sportlichen Handlungssituationen. Sie berücksichtigen das Herrichten von Spielflächen und Geräten, das Verteilen von Rollen oder die Bildung von Mannschaften, das Vereinbaren von Regeln. Darüber hinaus beziehen sie sich – altersangemessen – auf gegenseitige Beratung, Hilfe sowie Korrektur beim Lernen, Üben und Trainieren.
  • Anstrengungsbereitschaft spielt in der Leistungsbewertung produkt- und prozessbezogen eine wesentliche Rolle. Sie bezieht sich einerseits konkret auf das unterrichtliche Geschehen und die Bereitschaft, darin engagiert und motiviert mitzuarbeiten. Andererseits bezieht sich Anstrengungsbereitschaft aber auch auf die Fähigkeit, selbstständig und eigenverantwortlich die eigene psycho-physische Leistungsfähigkeit kontinuierlich und vertieft auch außerhalb des Unterrichts zu verbessern und zu erhalten, um darin erfolgreich mitarbeiten zu können.
  • Selbstständigkeit bezieht sich in der Leistungsbewertung im Sportunterricht auf die Fähigkeit, beim Geräteaufbau und -abbau zu helfen und Eigenverantwortung für die Sicherheit im Sportunterricht zu gewährleisten. Darüber hinaus geht es auch darum, sich im Sportunterricht selbstständig aufzuwärmen, intensiv zu üben und zu trainieren sowie sich auf den Sportunterricht angemessen vor- und nachzubereiten sowie für eine angemessene Sportbekleidung zu sorgen.
  • Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beziehen sich darauf, sich im jeweiligen Unterrichtsvorhaben an die Regeln des fairen Umgangs miteinander zu halten, die Bereitschaft zu zeigen, berechtigte Interessen auch mal zurückzustellen, sowie in allen Gruppen konstruktiv mitzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Die Leistungsanforderungen werden von der Sportlehrkraft lerngruppenbezogen konkretisiert.

Qualitätssicherung und Evaluation

Die Fachkonferenz versteht sich in der Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben als Team. So werden unter anderem neben dem formalen Vorsitz, der jährlich gemäß Schulgesetz gewählt wird, bestimmte Aufgaben auf unterschiedliche Personen verteilt.

Die Fachkonferenz überprüft den schulinternen Lehrplan regelmäßig und korrigiert diesen gegebenenfalls.

Die Fachkonferenz erstellt zu Schuljahresbeginn eine Terminübersicht über die Veranstaltungstermine für das jeweilige Schuljahr und teilt diese zur Absprache und Koordination mit dem Schulterminplan der Schulleitung mit.