Einleitung
Ziel des Leistungskonzepts der Fachschaft Geschichte an der Adolf-Reichwein-Realschule ist, Transparenz in der Bemessung von Schülerleistungen in diesem Fach zu schaffen. Mit dieser Transparenz soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit bezüglich der auf dieser Bemessung vergebenen Noten einhergehen. Das Leistungskonzept basiert auf den Regelungen der BASS 1-1 – Schulgesetz NRW (Stand: 23.02.2022) und dem Kernlehrplan für das Fach Geschichte vom 19.06.2020.
Gesetzliche Grundlagen
Auszug aus dem Schulgesetz für das Land NRW[1]
Dritter Teil Unterrichtsinhalte – §29 Unterrichtsvorgaben
(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).
(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.
(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.
[1] BASS 1-1 Schulgesetz NRW (Stand: 23.02.2022)
§48 Grundsätze der Leistungsbewertung
(Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept)
Auszug aus dem Kernlehrplan für die Realschule in NRW – Fach Geschichte[2]
Aufgaben und Ziele des Faches
Die Fächer Erdkunde, Geschichte und Wirtschaft-Politik leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinsam befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen leisten sie einen Beitrag zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen, für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten sowie die Übernahme ihrer Verantwortung als mündige Bürgerinnen und Bürger.
Die Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins ist die zentrale Aufgabe des Geschichtsunterrichts. Dadurch werden die drei Zeitebenen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft so miteinander in Verbindung gesetzt, dass junge Menschen historisches Denken lernen. Auf diese Weise entfalten junge Menschen ihre Fähigkeit und Bereitschaft differenziert historisch-politisch zu urteilen. Das Geschichtsbewusstsein ist dann als reflektiert zu bezeichnen, wenn Schülerinnen und Schüler sich des Konstruktionscharakters von Geschichte, ihrer Standortgebundenheit und Perspektivität bewusst sind. Geschichtsbewusstsein verlangt von ihnen, eigene Deutungsmuster zu überprüfen und ggf. zu verändern.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Geschichtsunterricht durch die systematische Analyse von historischen Bezügen und Prozessen anschaulich die Zusammenhänge zwischen gestern, heute und morgen. Indem sie die historischen Wurzeln der Gegenwart wahrnehmen und dabei hinterfragen, wie ihre Lebenswelt entstanden ist, lernen sie, sich in der Gegenwart zu orientieren sowie Perspektiven und Wertmaßstäbe für die Gestaltung ihrer Zukunft zu gewinnen. Fachlich geht es dabei im Kern um die exemplarisch an historischen Gegenständen zu gewinnende Erkenntnis, dass das gesamte Umfeld des Menschen vom Nahbereich bis hin zu den großen Systemen von internationalen Organisationen, Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur in komplexen historischen Prozessen entstanden ist und ständigem Wandel unterliegt.
Die Lernenden erkennen die Faktoren und Wirkungszusammenhänge, die zum Verständnis und zur Erklärung von Gegenwartsphänomenen erforderlich sind, und erfassen so das Gewordensein der gegenwärtigen Welt.
Gleichwohl müssen zur Vermeidung von historisch nicht begründbaren linearen Erzählungen im Sinne historischer Narrationen ebenso die der Vergangenheit stets innewohnenden Widersprüche, unvorhersehbarer Wendungen, Brüche oder alternativen Entwicklungsmöglichkeiten (Kontingenzen) aufgezeigt werden. So verschafft das Fach Geschichte auch Einsichten in jene Existenzformen und Denkvorstellungen früherer Epochen oder anderer Kulturen, welche nicht unmittelbar mit unserer Gegenwart verbunden sind oder in der Vergangenheit Teil einer kontingenten Zukunft waren. Die reflektierte Auseinandersetzung mit Alterität bewirkt in Kenntnis der Alternativen zum „Hier und Jetzt“ eine kritische Distanz, somit die Einsicht in die historische Gebundenheit des eigenen Standortes und den Gewinn neuer Handlungsperspektiven. Das Fach Geschichte schafft personale und soziale Orientierung für die Schülerinnen und Schüler und befähigt sie, auch unter Einbeziehung außerschulischer Lernorte und digitaler Angebote, zur kompetenten Teilhabe am gesellschaftlichen Umgang mit Geschichte, an der Geschichts- und Erinnerungskultur sowie zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens.
Konstitutiv für historisches Denken sind einerseits die Formulierung historischer Fragen, die Ermittlung und (Re-)Konstruktion von Vergangenem und das Verfassen eigener Narrationen. Zu historischem Denken gehört auch die Dekonstruktion vorhandener historischer Orientierungsangebote, also in Narrationen enthaltener Deutungen und Beschreibungen, wie sie den Schülerinnen und Schülern in den Angeboten der Geschichtskultur entgegentreten. Historisches Denken ist geprägt durch Multiperspektivität und die Beachtung historischer Qualitätskriterien (Triftigkeit historischer Narrationen), die den fachlichen Anspruch der jeweils erzählten Geschichte sichern.
Durch die reflektierte Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen, Personen, Prozessen und Strukturen gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einsichten in die Komplexität geschichtlicher Prozesse, in Dauer und Wandel, in Gleichzeitigkeit und Ungleichzeitigkeit, in Beharrung, aber auch Veränderbarkeit von Ordnungen mit ihren Chancen und Risiken, in das wechselseitige Bedingungsverhältnis von Person und Struktur. Insbesondere der Geschichtsunterricht bietet aufgrund seiner zeitlichen Expertise Chancen, Entscheidungen von Handelnden in der Vergangenheit sowie deren Handlungsspielräume und -alternativen in objektivierbarer Form zu analysieren.
Gemäß dem Bildungsauftrag der Realschule leistet das Fach Geschichte einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung zu vermitteln und sie entsprechend ihrer Leistungen und Neigungen zu befähigen, nach Maßgabe der Abschlüsse in der Sekundarstufe I ihren Bildungsweg in Ausbildung und Beruf oder der gymnasialen Oberstufe fortzusetzen.
Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Fach Geschichte die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit und leistet weitere Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen
- Menschenrechtsbildung,
- Werteerziehung,
- politische Bildung und Demokratieerziehung,
- Bildung für die digitale Welt und Medienbildung,
- Bildung für nachhaltige Entwicklung,
- geschlechtersensible Bildung,
- kulturelle und interkulturelle Bildung.
Sprache ist ein notwendiges Hilfsmittel bei der Entwicklung von Kompetenzen und besitzt deshalb für den Erwerb einer ökonomischen und politischen Mündigkeit eine besondere Bedeutung. In der aktiven Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten, Prozessen und Ideen erweitert sich der vorhandene Wortschatz und es entwickelt sich ein zunehmend differenzierter und bewusster Einsatz von Sprache. Dadurch entstehen Möglichkeiten, Konzepte sowie eigene Wahrnehmungen, Gedanken und Interessen angemessen darzustellen.
Die interdisziplinäre Verknüpfung von Schritten einer kumulativen Kompetenzentwicklung, inhaltliche Kooperationen mit anderen Fächern und Lernbereichen sowie außerschulisches Lernen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern können sowohl zum Erreichen und zur Vertiefung der jeweils fachlichen Ziele als auch zur Erfüllung übergreifender Aufgaben beitragen.
Im Rahmen bilingualer Angebote wird zusätzlich schrittweise auf fachsprachliches und fachmethodisches Arbeiten in der Fremdsprache hingeführt, was auf der Grundlage der ausgewiesenen sachbezogenen Kompetenzerwartungen zur Setzung besonderer inhaltlicher Bezüge zu den Partnerländern führen kann.
Der vorliegende Kernlehrplan ist so gestaltet, dass er Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und aktuelle Entwicklungen lässt. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.
Der schulinterne Lehrplan trifft auf Grundlage der Vorgaben des Kernlehrplans unter anderem Festlegungen zur curricularen Progression und zur Art des didaktisch-methodischen Zugriffs sowie zur Breite und zum Vertiefungsgrad der obligatorischen Inhalte.
[2] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Geschichte, S. 7-10, Stand: 19.06.2020.
Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen [3]
Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ der Kernlehrpläne werden u.a. die Ziele des Faches sowie die allgemeinen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Fach entwickeln sollen (übergreifende fachliche Kompetenz), beschrieben.
Sie werden ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. Dieses analytische Vorgehen erfolgt, um die Strukturierung der fachrelevanten Prozesse einerseits sowie der Gegenstände andererseits transparent zu machen. In Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander verknüpft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der gleichzeitige Einsatz von Können und Wissen bei der Bewältigung von Anforderungssituationen eine zentrale Rolle spielt.
Kompetenzbereiche repräsentieren die Grunddimensionen des fachlichen Handelns. Sie dienen dazu, die einzelnen Teiloperationen entlang der fachlichen Kerne zu strukturieren und den Zugriff für die am Lehr-Lernprozess Beteiligten zu verdeutlichen.
Inhaltsfelder systematisieren mit ihren jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten die im Unterricht verbindlichen und unverzichtbaren Gegenstände und liefern Hinweise für die inhaltliche Ausrichtung des Lehrens und Lernens.
Kompetenzerwartungen führen Prozesse und Gegenstände zusammen und beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse.
Kompetenzerwartungen
- beziehen sich auf beobachtbare Handlungen und sind auf die Bewältigung von Anforderungssituationen ausgerichtet,
- stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem mittleren Abstraktionsgrad dar,
- beschreiben Ergebnisse eines kumulativen, systematisch vernetzten Lernens,
- können in Aufgabenstellungen umgesetzt und überprüft werden.
- Insgesamt ist der Unterricht in der Sekundarstufe I nicht allein auf das Erreichen der aufgeführten Kompetenzerwartungen beschränkt, sondern soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, diese weiter auszubauen und darüber hinaus gehendes Wissen und Können zu erwerben.
[3] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Geschichte, S. 11-12, Stand: 19.06.2020.
Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung [4]
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern im Fach Geschichte erbrachte Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler hinreichend Gelegenheit hatten, die in Kapitel 2 ausgewiesenen Kompetenzen zu erwerben.
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Dies erfordert, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Dies kann auch in Phasen des Unterrichts erfolgen, in denen keine Leistungsbeurteilung durchgeführt wird. Die Beurteilung von Leistungen soll ebenfalls grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz (§ 70 Abs. 4 SchulG) beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell Erfolg versprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Kernlehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. Durch die zunehmende Komplexität der Lernerfolgsüberprüfungen im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet.
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“
Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge erkennbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Bei der Bewertung berücksichtigt werden die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der Beiträge. Die Kompetenzentwicklung im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ wird sowohl durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt. Bei der Bewertung von Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeiten erbringen, kann der individuelle Beitrag zum Ergebnis der Partner- bzw. Gruppenarbeit einbezogen werden.
Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – zählen u.a.:
- mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Beiträge zu Diskussionen und Streitgesprächen, Moderation von Gesprächen, Kurzreferate),
- schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher),
- kurze schriftliche Übungen sowie
- Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven sowie ggf. praktischen Handelns (z.B. Rollenspiel; Befragung, Erkundung, Plakate, Flyer, Präsentationen ggf. auch in digitaler Form, Blogeinträge, Internetauftritte, Erklärvideos).
Mögliche Überprüfungsformen
Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der Sekundarstufe I soll ein möglichst breites Spektrum der im Folgenden aufgeführten Überprüfungsformen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden.
Überprüfungsform Darstellungsaufgabe (Zusammenstellung, Anordnung, Erläuterung von Sachverhalten)
- Fachbegriffe
- Strukturen
- Ereignisse
- Probleme und Konflikte
Überprüfungsform Analyseaufgabe (Arbeit an Quellen und Darstellungen)
- Unterscheidung unterschiedlicher Quellenarten und -gattungen
- Quellenkritische Erschließung historischer Zeugnisse
- Rekonstruktion historischer Sachverhalte und Problemstellungen aus Quellen
- Analyse von Darstellungen als Deutungen von Geschichte
Überprüfungsform Erörterungsaufgabe (Erörterung eines historischen Problems)
- Argumentative Abwägung
- Entwicklung eigener Narrationen auf der Grundlage von Quellen und analysierten Darstellungen
- Aufzeigen von Intention(en) und Perspektive der jeweiligen Autorin / des Autors
- Überprüfung der Schlüssigkeit der Aussagen und Argumentation
- Beurteilen der Textaussagen im größeren historischen Kontext
- Formulierung einer eigenen Einschätzung
- Verknüpfung zu anderen historischen Zeugnissen
- Einordnung in einen umfassenden Zusammenhang von Ursache und Wirkung
Überprüfungsform Handlungsaufgabe (Teilnahme am öffentlichen Diskurs über Geschichte)
- problemorientierte Darstellung historischer Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe und narrativer Triftigkeit
- begründete Positionierung zu historischen Sachfragen
[4] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen, Geschichte, S. 33-34, Stand: 19.06.2020.
Leistungsbewertung an der ARR
Die Gewichtung von sonstigen Leistungen und schriftlichen Leistungen (schriftliche Übungen und Mappe) beträgt ungefähr 2/1.
Mündliche Beiträge
Unter mündlichen Beiträgen werden Wortbeiträge einer Schülerin, eines Schülers verstanden, die sie, er während einer Unterrichtsstunde erbringt und die das Unterrichtsgeschehen voranbringen.
Hierzu gehören sachbezogene Antworten auf von der Lehrkraft oder von Mitschülerinnen und Mitschülern gestellte Fragen, eigene sachbezogene Fragen, persönliche auf den Unterrichtsstoff bezogene Meinungen, Anregungen etc.
Ebenso werden die Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern während kooperativer Lernphasen sowie deren Ergebnisqualität beurteilt.
Lösung schriftlicher Aufgaben im Unterricht
Hier werden Qualität und Quantität in der Lösung von durch die Lehrkraft gestellte schriftliche Aufgaben, die die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts zu bearbeiten haben, beurteilt.
Referate/Präsentationen
In Absprache mit der Lehrkraft erarbeitet die Schülerin, der Schüler ein Referat/eine Präsentation. Dies kann entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis geschehen. Die Schülerin, der Schüler bekommt entweder ein Thema von der Lehrkraft zugewiesen oder bestimmt sein Thema selbst.
Erwartet wird ein Vortrag über das entsprechende Thema sowie eine den Vortrag unterstützende Visualisierung.
Diese wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Form eines Lernplakates bestehend aus lesbarem Text und Bildern (selbst gezeichnet oder ausgeschnitten) erwartet. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Visualisierung auf einem Lernplakat durch die Visualisierung mittels einer PC-Folienpräsentation mit MS Office PowerPoint, Open Office Impress o. ä. ersetzt werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird eine PC-Folienpräsentation erwartet.
Der Vortrag sollte frei und den Zuhörern zugewandt erfolgen. Zu Beginn sollte ein Ausblick auf das Kommende gegeben und am Ende sollten die Quellen genannt werden.
Ergänzt werden kann das Referat/die Präsentation z. B. durch ein von der Schülerin, dem Schüler erstelltes Informationsblatt oder Anschauungsmaterial.
Schriftliche Übungen / Tests
Der aktuelle Lernstand kann jederzeit durch unangekündigte benotete schriftliche Übungen/Tests kontrolliert werden.
Für die schriftlichen Übungen gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen fachbezogenen Sprache.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen „die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)“ wird „die Note im Umfang einer Notenstufe“ heruntergesetzt.
Die Anzahl der schriftlichen Übungen beträgt pro Halbjahr zwei, wenn zwei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Bei nur einer Unterrichtsstunde pro Woche wird auch nur eine schriftliche Übung geschrieben.
Die Dauer einer schriftlichen Übung sollte 20 Minuten nicht überschreiten.
Bewertungsschlüssel Geschichte – Test
Klassen 5-10
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
100-95% | 94-85% | 84-70% | 69-50% | 49-33% | 32-0% |
Im Rahmen einer Unterrichtseinheit kann die schriftliche Übung durch einen anderen Leistungsnachweis (komplexe Abfrage, Portfolio, Präsentation, Referat usw.) ersetzt werden.
Mappenführung (Bewertungsbogen Arbeitsmappe 1, s. Formblätter)
Die Schülerin, der Schüler ist gehalten, eine Mappe für das Fach Geschichte zu führen.
Die Schülerin, der Schüler benutzt zum Schreiben ausschließlich einen Füller (gefüllt mit blauer Tinte) oder einen Fineliner. Das Schreiben mit Kugelschreibern oder zu radierenden Rollpens ist nicht gestattet. Die Mappe wird in der Jahrgangsstufe 6 einmal pro Halbjahr von der Lehrkraft nach vorher definierten Kriterien und Gewichtungen (s. Bewertungsbogen) benotet. In den Jahrgangsstufen 8 und 10 kann dies durch einen Kurzvortrag, eine Stundenwiederholung oder eine Stundenzusammenfassung ersetzt werden.
Hausaufgabenleistungen
Die Schülerin, der Schüler ist gehalten, ihre, seine Hausaufgaben zum genannten Termin (i. d. R. zur nächsten Unterrichtsstunde im Fach Geschichte oder zu einem von der Lehrkraft benannten Termin) vollständig und ausführlich zu erarbeiten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag, an dem die Hausaufgabe aufgegeben wurde, ins Klassenbuch eingetragen.
Kann eine Schülerin, ein Schüler die Hausaufgabe am Fälligkeitsdatum nicht vorzeigen, weil er sie nicht erarbeitet oder sie nicht dabei hat, wird diese nicht erbrachte Leistung in der von der Lehrkraft geführten Klassenliste unter ihrem/seinem Namen notiert. Sie/er ist verpflichtet, die fehlende Hausaufgabe in der nächsten Unterrichtsstunde in Geschichte unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt die Hausaufgabe erneut, erfolgt ein weiterer Vermerk unter ihrem/seinem Namen in der oben genannten Bewertungsliste.
Hat die Schülerin, der Schüler drei Mal ihre, seine Hausaufgaben nicht erbracht, ergeht eine schriftliche Hausaufgabenbenachrichtigung an den, die Erziehungsberechtigten, die zum Zwecke der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist.
Sprachförderung an der ARR
Damit Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Problemen Hilfen erhalten, um das laut schulinternem Kernlehrplan gesetzte Ziel zu erreichen, wird u.a. das Arbeitsheft Sprachförderung zum Lehrwerk „Zeitreise“ im Unterricht eingesetzt. Dies soll u.a. bewirken, dass ausgewählte Schulbuchtexte in vereinfachter Sprache genutzt werden können. Die bereits im Lehrwerk differenzierten Aufgaben (gekennzeichnet als grüne Aufgaben [leichter] und blaue Aufgaben [schwerer]) enthalten im Arbeitsheft weitere Aufgaben zur Erschließung der entlasteten Texte. Zusätzlich sind fachliche Kernaufgaben mit sprachlichen Hilfen versehen. Für besonders schwache Schülerinnen und Schüler gibt es sog. Brückenaufgaben, die den Anschluss an das Schulbuch ermöglichen sollen. Des Weiteren sind für Schülerinnen und Schüler, die Texte und Aufgaben besser per Audio aufnehmen können, alle entlasteten Texte als Hörtracks zur Verständnishilfe beigegeben.
PR / letzte Änderung 08/2024