Leistungsbewertung

Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsrückmeldung

Bewertungen geben den Schülern konkrete Rückmeldungen über die erreichten Kompetenzen. Grundlage dazu sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst bzw. Kapitel 3 des Kernlehrplans Textilgestaltung. Die möglichst differenzierte Leistungsrückmeldung dient der Transparenz der fachlichen Anforderungen, der Notengebung und der individuellen Förderung. Da immer alle Schüler angehalten werden, eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, werden sie zur Kritikfähigkeit, aber auch zur genauen Betrachtung und Analyse der Ergebnisse angehalten.

Die Leistungsrückmeldung erfolgt

  • spätestens nach dem Einsammeln und der Rückgabe der fertigen Gestaltungsprodukte oder anderen Arbeiten
  • im Rahmen der Eltern- und Schülersprechtage
  • auf Anfrage

Bei der Bewertung ist zwischen Lernphasen und Leistungsphasen zu unterscheiden. In den Lernphasen steht der Arbeitsprozess (gezielte Problemformulierung, Ideenreichtum bezogen auf Fragehorizonte und Lösungsansätze, Umgang mit „Fehlentscheidungen“, Intensität, Flexibilität, u. a.) im Zentrum der Bewertung. In den Leistungsphasen werden die Arbeitsergebnisse bezogen auf die hierfür festgelegten Kriterien bewertet.

Die Leistungsbewertung erfolgt immer nach einem genau festgelegten Kriterienkatalog. Ein Grundgerüst einheitlicher Kriterien, das sich an den Kompetenzen des Kernlehrplans orientiert, ist zur Leistungsfeststellung wichtig. Es wird zusammen mit den Schülern durchgesprochen und bezogen auf die Besonderheiten der Aufgabenstellung ergänzt.

In den Fächern Kunst und Textilgestaltung werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Schülerleistungen zählen demnach gänzlich zum Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

In die Leistungsbewertung fließen ein

  • im Rahmen der Unterrichtsstunden gefertigte Gestaltungsprodukte
  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte / Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen (fakultativ)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (Recherche; Zwischenprodukte im Bildfindungsprozess wie Entwürfe, Studien, Erkundung, Präsentation)

Gestaltungsprodukte

Jedes einzelne Unterrichtsvorhaben schließt mit einer einzelnen bzw. mehreren zusammenhängenden praktischen Arbeiten ab.

Die Grundlage der Bewertung bildet eine mit den Schülern und Schülerinnen erarbeitete kriterienorientierte Aufgabenstellung. Hierbei werden in der Regel auch, der individuellen Lernausgangslage der Schüler und Schülerinnen entsprechend, differenzierende Anforderungsniveaus und / oder themenbereichsspezifische Wahlmöglichkeiten vereinbart.

Diese Aufgabenstellung bildet die Grundlage für ein Bewertungsraster zur Festlegung der Note, das mit den Schüler und Schülerinnen in der Regel gemeinsam und spätestens in der Mitte der Bearbeitungszeit erarbeitet wird. Dieses Raster dient gleichzeitig als Kriterienkatalog für erfolgreiches Lernen.

Auch aus diesem Grund ist es je nach Thema wichtig, auch die Zwischenschritte (Skizzen, Entwürfe, Planungen) als einzelne Beurteilungskriterien zu berücksichtigen. Innerhalb des Rasters muss es für jeden Schüler die Möglichkeit geben, mindestens ein Kriterium individuell zu ergänzen. Falls dieses Bewertungskriterium nicht in den anderen Bewertungskriterien enthalten ist, geht es in die individuelle Note des einzelnen mit ein.

Die Gewichtung der Unterpunkte ist immer abhängig von den behandelten Inhalten und organisatorischen Strukturen zu sehen. Hier ist es auch in Absprache mit den Schülern und evtl. auch mit der ganzen Lerngruppe möglich, eine Differenzierung auch innerhalb der Lerngruppe durchzuführen. Dadurch können die Lernentwicklung unterstützt und individuelle Lern- und Förderstrategien initiiert werden.

Dieses Bewertungsraster für die praktische Arbeit wird in der Arbeitsmappe festgehalten. Deutlich gemacht werden muss hier immer, dass nicht das gestaltete Produkt an sich beurteilt werden kann, sondern einzig verschiedene Kompetenzen, die darin zum Tragen kommen. Hierbei sollen in erster Linie Kompetenzen beurteilt werden, die in diesem Zusammenhang erworben oder in bestimmten Bereichen vertieft wurden, in höheren Klassen dürfen aber auch bestimmte Kompetenzen vorausgesetzt werden.

Die Bewertung der Gestaltungsaufgabe erfolgt im Allgemeinen in den Kategorien

  • Umsetzung des Themas / Aufgabenstellung erfüllt
  • Zwischenprodukte im Gestaltungsprozess: Skizzen, Entwürfe, Studien, Proben
  • Ideenreichtum / Originalität
  • Ausführung / Form / Sorgfalt
  • Anforderungsniveau (soweit angeboten)

Weitere aufgabenspezifische Kriterien können hinzukommen.

Die Note errechnet sich aus der Erfüllung der jeweils vereinbarten Kriterien.

Vereinbarte Kriterien erfüllt (in Prozent)>95%>80%>65%>50%>25%<25%
Note123456

Ein nicht zur Bewertung vorgelegtes Gestaltungsprodukt wird mit „ungenügend“ (Note 6) beurteilt.

Übrige Leistungen

Mündliche Beiträge

Die mündlichen Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Anwendung der Fachsprache
  • zielorientiertes Arbeiten in Gruppenphasen
  • Kurzvorträge (im Fach Kunst obligatorisch in Klasse 9)

Es gelten die fächerübergreifenden Kriterien zur Leistungsbewertung.

Schriftliche Beiträge

  • Arbeitsmappenführung
  • schriftliche Übungen (fakultativ)

Die Bewertung erfolgt entsprechend der fächerübergreifenden Kriterien zur Heft- und Arbeitsmappenführung).

Eigenverantwortliches praktisches Handeln

  • Kontinuität des Arbeitsprozesses während der Unterrichtsstunde
  • Akzeptanz und Umsetzung von Beratung
  • Einhaltung von Terminen
  • Umgang mit Material und Arbeitsplatz
  • Materialbereithaltung

Freiwillige Leistungen

  • z.B. Referate

Es gelten die fächerübergreifenden Kriterien zur Bewertung von Referaten.

Diese Kategorien fließen zu gleichen Teilen in die Note der Übrigen Leistungen ein.

Hausaufgaben

In den Fächern Kunst und Textilgestaltung können Hausaufgaben gefordert werden. Es gelten hierbei die Kriterien der fächerübergreifenden Leistungsbewertung.

Für das Fach Kunst gilt:

Grundsätzlich ist eine Gestaltungsaufgabe nicht als Hausarbeit zugelassen. Je nach individuellem Zeitbedarf kann jedoch Hausarbeit erforderlich sein. Diese ist zu ermöglichen, wenn im Unterricht der Bildfindungsprozess zu mehr als 50% erbracht worden ist.

Für das Fach Textilgestaltung gilt, dass die Gestaltungsprodukte ausschließlich im Unterricht angefertigt werden.

Gesamtnote

Grundlage der Gesamtnote ist der aufgeführte Kriterienkatalog. Er ist zu Beginn jedes Schuljahres der Lerngruppe vorzustellen und von den Schülern und Schülerinnen schriftlich festzuhalten.

Die Kriterien sind darüber hinaus in einem Evaluationsbogen festgehalten, der zur Selbsteinschätzung der Schüler und zum Vergleich von Schüler- und Lehrereinschätzung dient. Im Verlauf des Schuljahres kann dieser Evaluationsbogen im Abstand von ca. einem viertel Jahr von Schülern und Lehrern ausgefüllt werden.

Hierbei ist den Schülern immer wieder deutlich zu machen, dass jedes einzelne Kriterium wichtig für den Lernerfolg ist.

Die Gesamtnote der Zeugnisse setzt sich aus den einzelnen Bewertungen zusammen wie folgt zusammen:

Gestaltungsaufgaben60 % der Gesamtnote
Übrige Leistungen40 % der Gesamtnote