Kooperation Bosch Rexroth
Kooperation Kaufland
Kooperationsnetz Schule-Wirtschaft (KSW)
Das Kooperationsnetz Schule-Wirtschaft (KSW) ist eine Gemeinschaftsinitiative. Kooperationspartner sind die Bezirksregierung Arnsberg, die Städte Bochum, Herne, Witten und Hattingen, die IHK Mittleres Ruhrgebiet sowie weitere Institutionen wie Kreishandwerkerschaften und Arbeitgeberverbände im mittleren Ruhrgebiet.
Seit 15 Jahren bringt KSW Schule und Betriebe in Kontakt und führt sie zu einer stabilen und für beide Seiten fruchtbaren Zusammenarbeit. Auf der Basis freiwilliger Kooperationsvereinbarungen schließen Schulen und Betriebe Lernpartnerschaften und führen gemeinsam Projekte und Veranstaltungen durch. So existiert bereits seit zwölf Jahren eine enge Kooperation zwischen dem Unternehmen Bosch Rexroth (jetzt: ZF) und der Adolf-Reichwein-Realschule.
Eine Lernpartnerschaft lebt von der konkreten Zusammenarbeit von Schule und Betrieb. Unternehmer, Meister oder Auszubildende gehen dafür in Schulen. Schüler lernen im Betrieb Berufs- und Arbeitswelt kennen.
Diese langfristig angelegten und nachhaltigen Kooperationen zielen darauf ab, dass Schüler, Lehrer in verschiedenen Fächern und Kursen aller Jahrgangsstufen mit ihrem Partnerunternehmen zusammenarbeiten. Neben dem fachlichen Lernen werden Schüler mit Berufsbildern und Ausbildungsmöglichkeiten im Unternehmen Kaufland vertraut gemacht. Fakten, Probleme und Zusammenhänge des Wirtschaftens werden im praktischen Kontext vor Ort erlebt. KSW leistet damit einen wesentlichen Beitrag für den Übergang von der Schule in die Berufswelt.
Neben den gewerblichen Kooperationspartner Bosch Rexroth (jetzt: ZF) trat nach Jahren der Kooperation 2008 eine kaufmännische Lernpartnerschaft mit der Firma Kaufland.
Mit KSW kommt Wirtschaft in die Schule und Schule in die Wirtschaft. Schüler gewinnen zusätzliche Erfahrungen und werden auf den Einstieg in die Berufswelt vorbereitet. Unternehmen gewinnen durch KSW gut vorbereitete Schulabgänger, ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Was bringt diese Lernpartnerschaft dem Unternehmen?
- kontinuierlichen Dialog zwischen Schulen und Unternehmen
- Impulsgeber für zukunftsorientierte Bildung
- direkten Kontakt zu potentiellen Auszubildenden
- positive Wahrnehmung in den Medien
Was bringt diese Lernpartnerschaft konkret den Schulen?
- praxisorientierten Unterricht
- Stärkung von Schlüsselqualifikationen
- konkrete Einblicke in Berufsfelder des Unternehmens
- Eröffnung von Perspektiven für Schüler für ihre zukünftige Berufstätigkeit und mehr Sicherheit bei der Berufswahl
- Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung
Die Sozialversicherung (Kooperation mit der Barmer GEK)
Träger dieser wichtigen Veranstaltung für Schüler, in der sie über wichtige Inhalte der Sozialversicherung informiert werden, ist die Barmer GEK, mit der die ARR seit Jahren eine zuverlässige Partnerschaft eingegangen ist.
Die Sozialversicherung ist in der BRD der weitaus wichtigste Teil der sozialen Sicherung. Die vier Zweige der Sozialversicherung sind:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
- die Arbeitslosenversicherung
- die gesetzliche Unfallversicherung
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, der die Mehrheit der Bevölkerung zwangsweise angehören muss. Sie wird durch Beiträge finanziert, die von den versicherten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern aufgebracht werden müssen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie sie eingestellt haben, bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Sozialversicherung anzumelden.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen von den Arbeitgebern an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. Die Krankenkasse leitet dann die Beiträge, die nicht für sie bestimmt sind, an die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung weiter.
Die gesetzliche Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeiter, Angestellten, kaufmännischen und gewerblichen Auszubildenden pflichtversichert.
Die wichtigsten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten. In der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sind bundesweit alle Angestellten versichert. Für die Arbeiter sind die Landesversicherungsanstalten (LVA) zuständig. Zurzeit gibt es in der BRD dreiundzwanzig Landesversicherungsanstalten.
Der Beitrag des einzelnen Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig von seinem Bruttogehalt oder Bruttolohn. Die Hälfte des Beitrages wird dem Versicherten vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Die andere Hälfte muss der Arbeitgeber bezahlen. Bei der Ermittlung des Rentenversicherungsbeitrages wird der Bruttoverdienst jedoch nur bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze berücksichtigt. Diese Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich.
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten pflichtversichert. Angestellte und Arbeiter sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr monatliches Gehalt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steigt jährlich mit dieser Beitragsbemessungsgrenze an. Angestellte, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten oder sich freiwillig bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Selbstständige und Freiberufler, wie z. B. Architekten oder Rechtsanwälte, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten.
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft und die Seekasse.
Die Beiträge der einzelnen Arbeitnehmer richten sich nach ihren Einkommen. Die Beitragssätze sind bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeiter.
Die gesetzliche Pflegeversicherung beträgt 2,5% des Bruttoverdienstes.
Die Arbeitslosenversicherung
Der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gehören alle Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden an.
Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Die örtlichen Arbeitsämter sind Zweigstellen der Bundesagentur für Arbeit.
Ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer und Auszubildende sind die Berufsgenossenschaften für die einzelnen Berufszweige. Arbeitnehmer und Auszubildende im Einzelhandel sind in der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel versichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber aufgebracht.