Die rechtliche Grundlage des Musikunterrichts an der ARR basiert auf
- 48 SchulG (siehe Fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept)
- 6 APO Sek.I (siehe Fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept)
- dem Kernlehrplan
- dem schulinternen Lehrplan der Fachschaft Musik
Sonstige Mitarbeit / Sonstige Leistungen
Im Fach Musik erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit im Unterricht“. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht erzielten Leistungen. Bereits vorhandene musikalische Fähigkeiten dürfen bei der Bewertung nicht zusätzlich berücksichtigt werden.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der praktischen, mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Kontext.
Praktische Leistungen
Für den Musikunterricht gelten neben der mündlichen und schriftlichen Mitarbeit auch die gestaltungspraktischen Leistungen. Es können neben den handlungsbezogenen Kompetenzen auch die musikalisch-ästhetischen Kompetenzen und die Kreativität in Bezug auf musikalische Beiträge berücksichtigt werden.
Praktische Leistungen zeigen sich bei(m)
- Musizieren mit Instrumenten
- Singen im Klassenverband oder in der Kleingruppe
- Lesen von musikalischen Notationen
- Erfinden von Musik
- Musik und Bewegung
- Umsetzen von Musik in eine Szene oder eine Graphik
- Probenverhalten und Umgang mit dem Instrumentarium
- der Fähigkeit, einem musikalischen Vortrag zuhören zu können
Mündliche Mitarbeit
Die mündlichen Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.
Folgende Kriterien gehören zum Bereich der mündlichen Mitarbeit
- qualitative und quantitative Beiträge bei Unterrichtsgesprächen und Diskussionen
- aktive Teilnahme an kooperativen Arbeitsformen
- Präsentation von Ergebnissen aus Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten
- Beschreibung von Höreindrücken und musikalische Reflexion
- Umsetzung eines szenischen Spiels
- Vorträge oder Referate
Schriftliche Mitarbeit
Schriftliche Leistungsüberprüfungen
Schriftliche Leistungsüberprüfungen werden in der Regel mindestens einmal im Halbjahr durchgeführt und bestehen aus kurzen angekündigten Übungen.
Musikmappe und Notenheft
Den Aufzeichnungen in der Musikmappe und im Notenheft, die die Arbeitsprozesse dokumentieren, kommt eine besondere Bedeutung zu. Beides wird einmal im Halbjahr eingesammelt und bewertet. Neben der Einhaltung der formalen Kriterien wie Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Unterstreichung von Überschriften und Seitennummerierungen werden Mappe und Notenheft mit „sehr gut“ bewertet, wenn ihr Inhalt und die Sorgfalt, hier auch unter besonderer Berücksichtigung der Notenschrift, überdurchschnittlich sind.
Mängel führen zur Herabsetzung der Note, besonders wenn die Dokumentation lückenhaft und / oder inhaltlich fehlerhaft ist und formale Aspekte nicht eingehalten werden.
Gewichtung
Die praktische, mündliche und schriftliche Mitarbeit wird im Musikunterricht in der Regel zu je einem Drittel bewertet. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können die praktischen Leistungen zu Gunsten weiterer mündlicher oder schriftlicher Leistungen (Referate, Projektarbeiten, Portfolios u.a.) verringert werden. Diese Entscheidung trifft die Lehrkraft je nach Lerngruppe und deren Bereitschaft zum praktischen Musizieren.
Transparenz
Zu Beginn des Schuljahres wird den Schülern die Leistungsbewertung des Faches Musik schriftlich präsentiert, ist als Teil der Musikmappe einsehbar und damit auch den Eltern zugänglich.
Leistungskriterien werden auch im laufenden Schuljahr stets klar formuliert und eine Rückmeldung regelmäßig gegeben.