Einleitung – Berufs- und Studienorientierung

Berufs- und Studienorientierung[1]

    Die Durchführung einer nachhaltigen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jgst. 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst folgende Elemente zu:

    • prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch Agentur für Arbeit, mit Eltern)
    • schulischen Strukturen (Curricula und Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen / -koordinatoren)
    • Portfolioinstrument (Berufswahlpass)
    • Potenzialanalyse
    • Praxisphasen (Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika)
    • koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung

    Dieser Prozess lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen:

    1. Phase: Potenziale erkennen und als Grundlage für den individuellen Lernprozess nutzen

    Mit dem Beginn der Jgst. 8 werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über das erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- und Studienorientierung informiert. Eine Potenzialanalyse liefert allen Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen. Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet und dokumentiert. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhalten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.

    2. Phase: Berufsfelder kennenlernen

    Als Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum sollen alle Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder in Betrieben exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen reflektieren. Die Ergebnisse der Auswertung sollen zu einer gezielten Auswahl für das Schülerbetriebspraktikum führen.

    3. Phase: Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben

    Ab der Jgst. 9 lernen die Schülerinnen und Schüler berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vertiefend, indem sie in zwei spezifischen unterschiedlichen Berufsfeldern Praktika (2 x 2 Wochen) absolvieren. Diese Schülerbetriebspraktika finden in Betrieben statt, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeitsabläufen und -strukturen auseinanderzusetzen, sich einzubringen und mitzuarbeiten.

    Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und Schülerinnen und Schülern realistische Anschlussperspektiven ermöglichen.

    Die ARR definiert spezifische Aufgaben der Schülerinnen und Schüler für das Praktikum. Die Unternehmen und die Schule betreuen und beraten die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums und geben eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beobachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Im Anschluss stellt die Schule mit der Berufsberatung sicher, dass die Schülerinnen und Schüler über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre individuelle Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu nutzen.

    4. Phase: Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten

    Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Ende des 10. Schuljahres unsere ARR mit dem Mittleren Bildungsabschluss mit oder ohne Qualifikation verlassen, entscheidet sich im (vor-)letzten Schuljahr, ob sie sich mit hinreichendem Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich in der gymnasialen Oberstufe oder über Angebote des Berufskollegs weiterqualifizieren.

    Die Schülerinnen und Schüler gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokumentiert im Portfolioinstrument „Berufswahlpass“, planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Angebote der Arbeitsagentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schülerinnen und Schüler sind hierbei einbezogen. Die ARR gewährleistet, dass sie über Bildungs- und Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Schulen informiert sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich gestalten können.

    Als individuelles Reflexionsinstrument und als Feedback zum Prozess sowie als Planungsinstrument erarbeiten alle Schülerinnen und Schüler nach individuellem Bedarf zusammen mit den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren am Ende der Vorabgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.

    Den Schülerinnen und Schülern, die voraussichtlich große Probleme haben werden, den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben bzw. in den regulären Arbeitsmarkt überzugehen, wird die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag an einem sog. Langzeitpraktikum teilzunehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.


    [1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 6-8.

    letzte Änderung 01/2024