Was heißt DaZ-Unterricht?
Deutsch als Zweitsprache wird für die sogenannten Seiteneinsteiger – also Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als ihre zweite Sprache im Land selbst lernen – an der ARR angeboten.
DaZ-Unterricht an der ARR
Diese Schülerinnen und Schüler werden von Beginn an einer Regelklasse zugeordnet und besuchen den angebotenen DaZ-Unterricht – derzeit 14 Unterrichtsstunden – je nach ihren Kenntnissen.
Es gibt einen Kurs für Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Deutschkenntnisse sowie ohne Kenntnisse der lateinischen Schrift und/oder Lese- und Schreibkenntnissen.
Ein weiterer Kurs findet für die Schülerinnen und Schüler statt, deren Kenntnisse der deutschen Sprache als fortgeschritten zu bezeichnen sind und die sich auf den Ausstieg aus dem DaZ-Unterricht in die Benotung ihrer Leistungen im Regelunterricht vorbereiten.
Für den DaZ-Unterricht ist an der ARR ein Lehrwerk mit zwei aufeinander folgenden Bänden eingeführt: Das DaZ-Buch 1 und Das DaZ-Buch 2. Den Lernern werden das Schülerbuch leihweise, das Übungsbuch und das Wörterheft zum Verbleib ausgehändigt.
Die Lerner des Einsteigerkurses erhalten darüber hinaus das Übungsheft – Deutsch als Zweitsprache I und II: Willkommen in Deutschland – zur eigenständigen Bearbeitung in den Stunden, die sie im Regelunterricht verbringen.
Diese Materialien werden von den DaZ-Lehrkräften durch situations- und anforderungsbezogenes Material ergänzt.
Gut zu wissen
Seiteneinsteiger erhalten die ersten zwei Jahre ihres Lernens an einer deutschen Schule keine Noten in den Sachfächern. Sobald sie sich jedoch entscheiden, in einem Fach – zum Beispiel Sport – eine Note erhalten zu wollen, muss diese Notengebung fortgeführt werden. Sie erhalten ein Zeugnis, das ihre Leistungen im DaZ-Unterricht widerspiegelt.
Auch können sie am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen und dort später im Rahmen ihres Abschlusses an einer Sprachfeststellungsprüfung teilnehmen, die eine Prüfung im Fach Englisch ersetzt. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihren Herkunftsländern nicht am Englischunterricht teilgenommen haben, zusätzlich zur Fremdsprache Deutsch auch noch die Fremdsprache Englisch erlernen müssen.
Wichtig ist, dass Seiteneinsteiger, die sich für den herkunftssprachlichen Unterricht und die abschließende Sprachfeststellungsprüfung entscheiden, nicht ein einziges Mal eine Note im Fach Englisch an einer deutschen Schule erhalten haben.
letzte Änderung 04/2020