Bewerbungsphase und Übergangsgestaltung[1]
Bewerbungsphase
Die Schülerinnen und Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der ARR in die Berufswelt. Sie beziehen dabei jeweils im Berufsorientierungsprozess gewonnene Erkenntnisse und Angebote des Arbeitsmarktes ein.
Die Schülerinnen und Schüler strukturieren ihren Bewerbungsprozess, d. h., sie
- handhaben diverse Formen der Bewerbung, erstellen eine individuelle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach- und Urteilskompetenz),
- gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressatengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozesses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz), um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten.
Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht in den Fächern Deutsch und Wirtschaft thematisiert und eingeübt. Dies umfasst folgende Bereiche:
- Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagenturen
- Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Onlinebewerbungen
- Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontaktaufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende Fachpersonen gewonnen werden können.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) und besprechen diese in der ARR und ggf. mit weiteren zuständigen Personen/Beratungsinstanzen.
Übergangsgestaltung
Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungsprozesses durch eine realistische, auch regional bedingte konkrete Anschlussperspektive.
Die koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen:
- Bilanzierung des individuellen Prozesses der Berufs- und Studienorientierung
- Gegebenenfalls Organisation von weiterer Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Schulsozialarbeit
- Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit
Jede Schülerin und jeder Schüler bilanziert den individuellen Prozess der Studien- und Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemente und formuliert eine Anschlussperspektive.
Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.
Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen.
Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven gibt mit Blick auf
- den weiteren Ausbildungsweg
- mögliche Berufsfelder
- eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte
- Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz
- Ansprechpartner/-innen für die nächsten Schritte
Je nach Ziel dieses Instruments ist ein Zeitpunkt am Ende der Vorabgangsklasse (in der Regel Jahrgangsstufe 9.2) sinnvoll.
Die Schülerinnen und Schüler formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspektive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs.
[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 83-84.
letzte Änderung 01/2024