Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika

Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika[1]

Berufsfelderkundungen

Schülerinnen und Schüler lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in möglichst drei Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen aus der Arbeitswelt her. Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen. Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätigkeiten und Einblicke in betriebliche Praxis.

Die Berufsfelderkundung wird im 8. Jahrgang (Ende 2. Halbjahr) vor dem schulischen Betriebspraktikum angeboten. Sie findet in Betrieben statt und wird vom Online-Portal der Kommunalen Koordinierung (hier: agentur mark) unterstützt. Die Vorbereitung in der ARR bezieht die Betriebe ein und knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung dokumentieren die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu gelangen.

Schülerbetriebspraktika

Über ein Schülerbetriebspraktikum lernen die Schülerinnen und Schüler die Berufs- und Arbeitswelt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen auseinander.

Schülerbetriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler

  • ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompetenz)
  • ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken
  • ihre Berufsvorstellungen vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz)
  • Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen (Handlungs-/Entscheidungskompetenz)
  • ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren.

Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die ARR legt fest, welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.

Die Eltern werden frühzeitig informiert und in den Prozess der Auswahl eingebunden.

Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie in der Regel vom Wohnsitz (Witten oder Bochum) aus zumutbar (Definition: angrenzende Städte) erreicht werden können.

Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des Schülerbetriebspraktikums wird vonseiten der ARR durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sichergestellt.

Die organisatorische Durchführung wird zwischen ARR und Praktikumsbetrieb rechtzeitig schriftlich und telefonisch abgestimmt.

Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhalten aus.

Die Ergebnisse und Erfahrungen des Schülerbetriebspraktikums sind einer Praktikumsmappe und im Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) zu dokumentieren.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 44-45 und 51-53.

letzte Änderung 01/2024