Im Fach Praktische Philosophie haben der 9er- und der 10er-Kurs vom 18. – 20. Juni an einem Projekt teilgenommen, in dem sie viele Informationen über Jugendstrafverfahren erhalten haben. Sie kennen nun viele Begriffe wie Bewährungsstrafe, Haftstrafe, Jugendgerichtshelfer, polizeiliches Ermittlungsverfahren, JVA und Bewährungshelfer*in. Den Input lieferten drei Frauen, die als solche arbeiten, sie kommen also aus der Praxis und konnten Erfahrungen einbringen, die in der Breite kein Schulbuch bietet.
Am zweiten Projekttag haben die Schülerinnen und Schüler eine Gerichtsverhandlung simuliert: Alle Rollen (Staatsanwältin, Rechtsanwalt, Bewährungshelfer*in, Richter, Jugendgerichtshelfer, Zeugen) wurden besetzt, sodass eine ernsthafte „Verhandlung“ entstand. Hier konnten alle Beteiligten dabei ihr neues Wissen anwenden.
Eine Jugendrichterin sah sich die Verhandlung an und gab im Anschluss eine Rückmeldung über die Wirklichkeitsnähe; vieles entsprach schon beinahe den echten Prozessen.
Am dritten Tag durften alle sich im Amtsgericht Witten zwei ziemlich komplizierte Gerichtsverhandlungen ansehen. Was wir da alles über die Hintergründe von Straftaten erfahren haben, kann hier gar nicht wiedergegeben werden. Dass aber Urteile über Menschen nicht mal eben gesprochen werden können, haben hier wohl alle verstanden. Das menschliche Leben ist vielschichtig und es gerecht und fundiert zu bewerten, erfordert soziales und sogar medizinisches Wissen, Einfühlungsbereitschaft und ausführliche Gespräche.
Die Richterin erklärte in einer längeren Verhandlungspause, dass Menschlichkeit und das Bemühen um Urteile, die dem Angeklagten die Chance zur Weiterentwicklung geben, wichtig sind. Daher hat das Wort „Bewährung“ einen hohen Stellenwert. Die Richter haben im Rahmen der Gesetze gewisse Spielräume, um dem einzelnen Menschen im Urteil gerecht zu werden. Haftstrafen können dabei auch ein notwendiges, unumgängliches Mittel sein.
Jetzt gehen alle Beteiligten mit viel Wissen und vielfältigen Eindrücken in die nähere Zukunft und geraten hoffentlich nie in die unangenehme Situation, gerichtlich „verhandelt“ zu werden.
06/2018/BE