Inklusion

Innerhalb von KAoA gibt es mit der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ein inklusives Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von deren individuellen Bedarfsprofilen. Auf Basis einer allgemeinverbindlichen Grundstruktur werden inhaltlich unterschiedliche Anforderungen bedient, um den individuellen Ausgangslagen und Zielperspektiven gerecht zu werden. Im Gemeinsamen Lernen entscheiden die Eltern der Kinder mit (Schwer-)Behinderung zusammen mit den Lehrkräften der Schule und in Absprache mit den Kommunalen Koordinierungsstellen, ob ihre Kinder an KAoA-Standardelementen oder an KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen. Für die Zielgruppe von KAoA-STAR für Jugendliche mit (Schwer-)Behinderung ist der Einstieg in die Erwerbstätigkeit häufig eine besondere Herausforderung. Demgemäß sind die KAoA-STAR-Standardelemente zielgruppenspezifisch konzipiert. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen:

  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Sprache
  • und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung

können, soweit diese einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen, an den KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen. Dieses beinhaltet, dass auch Schülerinnen und Schüler, die als 2. Förderschwerpunkt einen STAR-Förderschwerpunkt haben, zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit STAR-Förderschwerpunkten, Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung, für die eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt und Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen zu dieser Zielgruppe gehören. KAoA-STAR wird gleichermaßen sowohl an Förderschulen als auch an Schulen mit Gemeinsamem Lernen durchgeführt.

Soweit die zur Zielgruppe von KAoA-STAR gehörenden (schwer-) behinderten Schülerinnen und Schüler (SuS) gemäß SGB IX einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen (vgl. § 151 Abs. 4 SGB IX), werden sie an der Umsetzung von KAoA-STAR-Akteuren beteiligt, die spezielle Unterstützungsangebote im Prozess der Beruflichen Orientierung bereithalten. Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie können gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nachrangig Leistungen zur beruflichen Orientierung erbringen. Die Integrationsämter können bei der Durchführung der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Integrationsfachdienste (IFD) beteiligen. Die Integrationsfachdienste werden im Auftrag der Integrationsämter tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit beraten die Schülerinnen und Schüler in ihrer Beruflichen Orientierung.

KAoA-STAR-Standardelemente und ihr Zielauftrag sind:

  • KAoA-STAR enthält behinderungsspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen. Diese berücksichtigen die speziellen Bedarfe der Zielgruppen und können individuell ein-gesetzt werden.
  • Ziele von KAoA-STAR sind die frühzeitige Berufliche Orientierung, das Kennenlernen von Potenzialen sowie die Erschließung von Anschlussperspektiven von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
  • KAoA-STAR verfolgt das Ziel, die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Ausbil-dungs- und Arbeitsverhältnissen auch als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
  • Der Berufsorientierungsprozess durch KAoA-STAR umfasst verbindliche und optionale Standardelemente sowie flankierende Hilfen. Diese werden abhängig vom individuellen Bedarf der Schülerin oder des Schülers eingesetzt.
  • Die Berufswegekonferenzen begleiten die aufeinander aufbauenden KAoA-STAR-Standardelemente. In der Berufswegekonferenz treffen die Beteiligten am Berufsorientierungsprozess (Lehrkräfte, IFD, Schülerin/Schüler, Eltern oder Erziehungsberechtigte, ggf. Schulsozialarbeiter, Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit) Vereinbarungen über den weiteren Prozess der Berufsorientierung. Die Beobachtungsdaten aus den KAoA-STAR-Standardelementen fließen in die Berufswegekonferenz als Kernelement von KAoA-STAR ein. Sie dient der gemeinsamen Auswertung der bisherigen Ergebnisse sowie der Planung des weiteren individuellen Berufsorientierungsprozesses der Schülerin bzw. des Schülers. Hier können neben der Schülerin / dem Schüler, den Eltern / Erziehungsberechtigten, der Schule, dem IFD und der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit bei vorliegendem Einverständnis auch weitere Akteure, wie z.B. das Jugendamt, beteiligt werden.
  • Potenzialanalyse: In einem ersten Schritt werden die für die berufliche Eingliederung relevanten und förderbaren Fähigkeiten und Potenziale ermittelt.
  • Berufsfelder erkunden: Nach der Potenzialanalyse wird den Jugendlichen Gelegenheit gegeben, berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (in der Regel drei) Berufsfeldern praxisnah kennenzulernen. Die Berufsfelderkundungen sollen nach Möglichkeit in Betrieben stattfinden. In Einzelfällen kann die Berufsfelderkundung auch bei Trägern oder in Schülerfirmen stattfinden.
  • Betriebspraktikum im Block oder in Langzeit: Als weiterer Baustein nach der Berufsfelderkundung werden zusätzlich zu den obligatorischen Schulpraktika Betriebspraktika im Block oder in Langzeit angeboten. Diese finden überwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, um den Schülerinnen und Schülern schon frühzeitig realistische Vorstellungen von beruflichen Tätigkeiten und betrieblichen Abläufen zu vermitteln.
  • Elternarbeit: Zum Gelingen der Berufsorientierung trägt in besonderem Maße die kontinuierliche Beteiligung der Eltern an der Entscheidung zur Berufswahl der Schülerinnen und Schüler bei. Die Einbeziehung der Eltern in den Berufswahlprozess soll daher ab der Erstinformation über KAoA-STAR durch Elterngespräche gewährleistet werden.
  • Optionale Standardelemente: Nach Absprache mit allen beteiligten Akteuren (z.B. im Rahmen der Berufswegekonferenz) können je nach Bedarf weitere Standardelemente, z.B.: Berufsorientierungsseminar, Kommunikationstraining, Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen durchgeführt werden. Flankierende Hilfen sind z.B. Gebärden- und Schriftsprachdolmetscher, Jobcoaching, Mobilitätstraining und technische Hilfsmittel.
  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden entweder durch den IFD selbst oder durch von den Integrationsämtern des LVR und des LWL beauftragte Dritte (externe Träger bzw. bei individueller Umsetzung eine Dozentin / einen Dozenten) durchgeführt. Unabhängig davon werden alle Maßnahmen durch die Fachkräfte des IFD während des gesamten Zeitraumes koordiniert und begleitet. Somit hat der IFD Zugang zu personenbezogenen Daten, die durch ihn schriftlich dokumentiert und im Beratungsprozess genutzt werden, und die er an Berater der Arbeitsagentur, externe Träger der Beruflichen Orientierung und die Betriebe, ggf. auch an das Jugendamt weiterleitet.

Bei der Umsetzung an Schulen gilt:

  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden in Gruppenform und individuell umgesetzt.
  • Die Buchungen erfolgen nicht über das BAN-Portal der agentur mark.
  • KAoA-STAR wird im landesweiten Monitoring erfasst. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung im Gemeinsamen Lernen beginnt die Planung von KAoA-STAR bereits im Jahrgang 7 und in folgenden Schritten:
  • Einleitung der Umsetzung von KAoA-STAR in der 7. Jahrgangsstufe (erstes Halbjahr). Informationsfluss über die Schulaufsicht zu KAoA und KAoA-STAR an alle Schulen.
  • Übermittlung der Planzahlen durch die Schulaufsicht an die KAoA-STAR-Koordinierungs-stellen und an die Kommunalen Koordinierungsstellen ab November (1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7).
  • Schule identifiziert die infrage kommenden Schülerinnen und Schüler (1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7).
  • Information der Eltern der infrage kommenden Schülerinnen und Schüler zur Berufs-orientierung nach KAoA-STAR zu Beginn des 2. Halbjahrs Jahrgangsstufe 7.
  • Einladung der betroffenen Eltern zu der Auftaktveranstaltung zu KAoA-STAR (unter der Beteiligung PA-Träger und IFD). Diese Veranstaltung findet ggfs. zentral in der Region statt, möglichst nicht an einer Förderschule und wird durch KAoA-STAR-Koordinierungsstellen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7organisiert. Dort stellen die Träger die Maßnahmen vor, der IFD stellt sich ebenfalls vor. Den Eltern wird die Einwilligungserklärung ausgehändigt.
  • Durchführung einer Berufswegekonferenz. Einholen von Einwilligungserklärungen zur Teilnahme an KAoA-STAR-Standardelementen (Hinweis: Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben die Eltern / Erziehungsberechtigten den IFD von der Schweigepflicht entbunden).
  • Meldung konkreter Schülerzahlen zur Umsetzung der Potenzialanalyse über die Schulaufsicht an die KAoA-STAR-Koordinierungsstelle.
  • Die KAoA-STAR-Koordinierungsstelle informiert den Träger, dieser nimmt Kontakt mit der Schule zwecks Terminabstimmung für die PA auf.
  • Anfang der Jahrgangsstufe 8 beginnt die Umsetzung der KAoA-Star-Standardelemente.

Durchlässigkeit

Eine Durchlässigkeit zwischen KAoA und KAoA-STAR ist durch die Möglichkeit des einmaligen und begründeten Wechsels vom einen in das jeweils andere System realisiert. Im Sinne der Durchlässigkeit sind darüber hinaus die Praxiskurse mit der Erweiterung der Zielgruppe um SuS der Jahrgangsstufen 9 und 10, die ihre Berufswahlkompetenz stärken möchten, ein Interesse haben, sich in einem Berufsfeld praktisch auszuprobieren, ein Interesse an einer dualen Ausbildung haben sowie die Möglichkeit, dass SuS im Klassenverband teilnehmen können, in der Praxis auch für die geringe Anzahl an SuS der KAoA-STAR-Zielgruppe im Gemeinsamen Lernen ausreichend nutzbar. Wenn die Schulen davon Gebrauch machen wollen, bedarf es einer Rückmeldung an die Kommunalen Koordinierungsstellen.

Fachliche Steuerung:

  • Die fachliche Steuerung von KAoA-STAR erfolgt über die KAoA-STAR-Koordinierungs-stellen der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) in enger Abstimmung mit dem Land NRW und der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Umsetzung der KAoA-STAR-Angebote erfolgt im Landesvorhaben KAoA in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Kommunalen Koordinierungsstellen.
  • Die fachliche Steuerung der Integrationsfachdienste erfolgt durch die KAoA-STAR-Koordi-nierungsstellen des LVR- und des LWL-Integrationsamtes. Die Falldokumentation erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Dazu stellen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ein einheitliches Dokumentationssystem zur Verfügung.

Die Arbeit der regionalen Integrationsfachdienste:

  • Der IFD unterstützt Schulen bei der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler der KAoA-STAR-Zielgruppen.
  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden vom IFD sowie von externen, anerkannten Trägern durchgeführt. Der IFD hat die Aufgabe des Casemanagements.
  • Der IFD steht Schülerinnen und Schülern, Eltern / Erziehungsberechtigten, Schulen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern während des gesamten Berufsorientierungsprozesses sowie nach Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zur Seite.

Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte, z.B. mit speziellen Kenntnissen zu technischen Hilfsmitteln für sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler.

Die ARR kooperiert in Bezug auf lernbehinderte SuS mit der Pestalozzischule in Witten. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung werden dabei durch die Jugendwerkstatt Werkhof in Witten-Heven durchgeführt.

In Bezug auf geistig behinderte SuS existiert eine Zusammenarbeit mit der Kämpenschule in Witten-Herbede. Die Durchführung der Angebote zur Beruflichen Orientierung laufen dabei über die Caritas in Hagen.