Beratung

Beratung[1]

Schulische Beratung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit beraten die Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Schülerinnen und Schüler stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte. Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studium selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.

Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr-/Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung.

Die ARR berät alle Schülerinnen und Schüler ab dem 8. Jahrgang auf Informationsabenden, durch individuelle Beratung und Gespräche zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen. Für jede Jahrgangsstufe werden berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden verbindlich angeboten.

Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA

Die Schülerinnen und Schüler werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahlvorbereitung, durch den Berufsberater der Arbeitsagentur informiert. Die Berufs- und Studienwahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufskundlichen und arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt. In der ARR wird für jede Jahrgangsstufe spätestens ab der Jahrgangsstufe 8 eine berufsorientierende Veranstaltung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende Veranstaltungen im BiZ verbindlich angeboten. Dazu gehören:

  • Fragen der Berufs- und Studienwahl
  • Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten
  • Wege und Förderung der beruflichen Bildung
  • beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der ARR zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beratungsfachkraft und ARR. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer/-innen werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.

Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA

Schülerinnen und Schüler, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten.

Schülerinnen und Schüler der ARR erhalten das Angebot zu ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bezüglich geschlechtsuntypischer Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und Methodik der Beratung richten sich nach der Beratungskonzeption der BA, die vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält.

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schülerinnen und Schüler vorhält. Viele Schülerinnen und Schüler benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahlprozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an.

Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Beratungsfachkraft. Als Beratungsort kommt die Agentur für Arbeit oder die Schule infrage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden besprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen ARR Beratungsfachkraft zu vereinbaren.

Elternarbeit

Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Die ARR informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung. Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:

  • allgemeine Informationen zu Bildungs- und Ausbildungswegen (wo stehen die Schülerinnen und Schüler, wo und wie geht es weiter?)
  • schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d. h.: Ziele und konkrete Umsetzung der Standardelemente, inklusive Umgang mit dem Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der Eltern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung
  • Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am Ausbildungsmarkt

Die StuBOs sowie die Klassenlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zeiten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 16-18.

letzte Änderung 01/2024