Portfolioinstrument

Portfolioinstrument[1]

Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung begleitendes Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) wird verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 durch die ARR eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler

  • erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess, doku­mentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fähigkeiten (Sachkompetenz)
  • formulieren Interessen und Ziele, reflektieren Ergebnisse und Erkenntnisse im Hinblick auf die eigene individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz)
  • bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstruments zunehmend selbstständig, strukturieren ihre Lernerfahrungen und
  • übernehmen Verantwortung für ihre Berufs- und Studienorientierung, d. h., sie lernen im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freunden, Eltern, Lehrkräften, Berufsberater/-innen, Arbeitgeber/-innen) nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Das Portfolioinstrument soll

  • selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein
  • Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten
  • die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrieben sowie der Berufsberatung ermöglichen
  • den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend der festge­legten Standardelemente abbilden
  • fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können
  • fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden.

Die ARR wählt das Portfolioinstrument („Berufswahlpass“) entsprechend den Mindeststandards aus und legt es durch Schulkonferenzbeschluss in Absprache mit den relevanten Partnern (insbesondere der Berufsberatung) als verbindliches Instrument des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest.

Da das Portfolioinstrument u. a. eine personenbezogene Dokumentation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglichkeit der Aufbewahrung zu achten. Inhalte des Portfolioinstruments dürfen nur mit Einverständnis der Schülerin bzw. des Schülers an Dritte weitergegeben werden.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 33-35.

letzte Änderung 01/2024