Maskenpflicht an der ARR

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

wir als Schulgemeinschaft der ARR möchten mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht folgendermaßen umgehen:

* wir möchten die Schülerinnen und Schüler bitten, auch im Unterricht die Masken aufzusetzen, wenn die Lehrkräfte dies als notwendig ansehen.

* es gibt aber auch die Möglichkeit in Kursen die Maskenpflicht aufzuheben, da  aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schüler, der Größe der Räume und der überall vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können.

* selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler jeder Zeit die Maske freiwillig tragen.

REI/01/09/2020