Beratungslehrer

Beratung durch den Beratungslehrer erfolgt in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulsozialarbeit an der ARR.

Beratung von Schülern und Schülerinnen

(über den allgemeinen Beratungsbedarf und die Beratungspflicht als Lehrer bzw. Klassenlehrer hinaus)

Beratung bei

  • Lern- und Leistungsproblemen (Leistungsabfall, Versetzungsprobleme, Notenfragen, Notendruck), Schulverweigerung
  • Problemen zwischen Schülern untereinander (Streit, Mobbing, Gewalt, Streitschlichtung)
  • Problemen von Schülern mit Lehrern (Klagen über fehlendes Verständnis, mögliche Ungerechtigkeiten)
  • Problemen in der Familie
  • lebenslagenspezifischen Schwierigkeiten
  • dem Übergang Schule und Beruf

Beratung von Eltern

Beratung

  • zu Schullaufbahnfragen
  • über Fragen zu Abschlüssen
  • über weiterführende Schulen
  • zu Problemen mit der Versetzung
  • zu Problemen mit einzelnen Lehrern

Prävention

Zusammenarbeit

  • mit Streitschlichtern
  • mit der Schulsozialarbeiterin hinsichtlich Projekten zur Vorbeugung
  • mit Klassenlehrern: Angebot zusätzlicher Unterrichtseinheiten zu anstehenden Problemen in einzelnen Klassen (Mobbing, Außenseiterproblematik)

Kollegialität

Regelmäßiger kollegialer Austausch mit der Schulsozialarbeiterin

  • über Abstimmung von Vorgehensweisen und Hilfsmöglichkeiten
  • über einzelne Fälle, Fallgespräche
  • gegenseitige Beratung, Supervision