Bestandteile der Leistungsbewertung

Fach Kunst

Im Fach Kunst zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht” – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht u. a.

  • praktische Gestaltungen (Gemälde, Grafiken, plastische Werke, Collagen, mediale Produkte, Aktionen, etc.) gemessen an den Aufgabenstellungen, die individuelle Freiräume und zugleich transparente, objektivierbare Beurteilungskriterien sichern
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, praktischen Handelns (z.B. Organisation der Arbeit und Bereitstellung der geforderten Ausstattung mit Handwerkszeug im Fach Kunst, Materialsammlung, etc.)
  • Zwischenprodukte im Prozess der Bildfindung (Skizzen, Entwürfe, Studien, Ergebnisse experimenteller Verfahren, nicht beendete Fassungen eines Werks, etc.)
  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge wie z.B. Hefte/Mappen, Textmaterialsammlungen oder kurze schriftliche Überprüfungen.

Textilgestaltung

Im Fach Textilgestaltung zählen zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht u.a.

  • im Rahmen des Unterrichts gefertigte Produkte
  • Materialsammlungen
  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Recherche, Befragung, Erkundung, Modenschau, Präsentation).

Gesetzliche Grundlagen

Unterrichtsvorgaben (SchG NRW)

(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Un­terrichtsvorgaben.

(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.

§ 70 Fachkonferenz (SchG NRW)

(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. (4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit, 2. Grundsätze zur Leistungsbewertung, 3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. (5) In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.

§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

Leistungsbewertungen (APO-SI)

https://arr-witten.de/faecheruebergreifendes-leistungsmessungskonzeptSiehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

Verwaltungsvorschriften zur APO-SI

Siehe fächerübergreifendes Leistungsmessungskonzept

KLP Kunst RS[1] / KLP Textilgestaltung[2]: (Auszug): Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Da im Pflichtunterricht der Fächer Kunst und Textilgestaltung anders als im Wahlpflichtbereich in der Sekundarstufe l keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht”. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchuIG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung der Schüler sowie der Eltern auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 der Lehrpläne ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Produktions- und Rezeptionskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen praktischer, schriftlicher und mündlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht” erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität vor allem der praktischen, aber auch der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Im Fach Kunst sind dabei Kritikfähigkeit und Urteilsvermögen bei der Erstellung und Analyse sowohl eigener als auch fremder Gestaltungsprodukte besonders relevant. Mündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.


[1] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen. Kunst. Düsseldorf. 2012.S. 26ff

[2] Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen. Textilgestaltung. Düsseldorf. 2013. S. 24ff

Hygienekonzept und Sekretariat – neue Regelungen

Unser Sekretariat wird voraussichtlich bis zu den Herbstferien nicht besetzt sein. Auch ist für unser Hygienekonzept eine lückenlose Dokumentation der An- bzw. Abwesenheit unumgänglich. Daraus ergeben sich Änderungen in den folgenden Bereichen:

Krankmeldung

Eltern melden die Erkrankung Ihres Kindes per E-Mail an die Klassenleitung. Eine telefonische Abmeldung über das Sekretariat ist zurzeit nicht möglich.

Die Abmeldung eines Kindes während des Unterrichts soll nur bei schwerem Unwohlsein erfolgen können.

In diesem Fall informieren die Kinder im Beisein der Lehrkraft die / den Erziehungsberechtigte*n über Handy. Die Wartezeit bei Abholung durch die / den Erziehungsberechtigte*n verbringt das Kind im Klassenraum. Sollte der Gesundheitszustand des Kindes dies nicht erlauben, wartet es in Begleitung zweier Schüler im Sanitätsraum.

Weitere Abmeldungen

Abmeldungen für Termine während der Unterrichtszeit, z.B. Arzttermin oder Vorstellungsgespräch, müssen von den Eltern im Vorfeld angemeldet werden. Sollte eine entsprechende Information nicht vorliegen, gilt die Regelung der telefonischen Abmeldung per Handy (siehe oben).

Toilettengang

Für die Klassen 8 bis 10 ist ein Toilettengang während der Unterrichtstunde grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet, es müssen die Pausen genutzt werden.
Für die Klassen 5 bis 7 sollen Toilettengänge außerhalb der Pausen in dringenden Fällen möglich bleiben.

Neu: Für Klassen, die in der 6. Stunde Unterricht haben, werden die Toiletten auch in der Pause zwischen der 5. und 6. Stunde geöffnet und beaufsichtigt.

Für alle Schüler*innen gilt:
Der Toilettenschlüssel wird persönlich bei Frau Reinelt oder im Lehrerzimmer abgeholt und persönlich wieder abgegeben. Eine Weitergabe an andere Schüler*innen ist nicht gestattet.
Jeder Schüler / jede Schülerin muss sich in die Toilettenschlüssel-Liste eintragen, unabhängig davon, ob auch im Klassenraum eine Toilettenliste geführt wird.

In den Pausen werden die Abstandsregelungen und die Zugänge zu den Toiletten durch die Aufsicht geregelt.

REI / 17.09.2020

Maskenpflicht an der ARR

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

wir als Schulgemeinschaft der ARR möchten mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht folgendermaßen umgehen:

* wir möchten die Schülerinnen und Schüler bitten, auch im Unterricht die Masken aufzusetzen, wenn die Lehrkräfte dies als notwendig ansehen.

* es gibt aber auch die Möglichkeit in Kursen die Maskenpflicht aufzuheben, da  aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schüler, der Größe der Räume und der überall vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können.

* selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler jeder Zeit die Maske freiwillig tragen.

REI/01/09/2020

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Ihr Kind ist erkrankt und kann nicht am Schulunterricht teilnehmen.
In diesem Fall muss das Kind telefonisch im Sekretariat abgemeldet werden.
Tel.: 02302 5815850
Nach der Rückkehr in den Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Woche vorliegen.

Schulinterner Lehrplan Deutsch

Alle Unterrichtsvorhaben im Fach Deutsch werden mit dem Ziel der Binnendifferenzierung und unter Anwendung der differenzierenden Ausgaben der Lehrwerke „Deutsch kombi plus“ von Klett (Jahrgang 5 bis 7) und „Deutschbuch – Differenzierende Ausgabe“ von Cornelsen (Jahrgang 8 bis 10) geplant und durchgeführt. (Stand 2024/25)

Der Lernbereich „Nachdenken über Sprache“ (Rechtschreibung und Grammatik) wird in die einzelnen Unterrichtsvorhaben integriert.

letzte Änderung 8/2024

Ferientermine im Schuljahr 2025/2026

Herbstferien13.10.2025 – 25.10.2025
Weihnachtsferien22.12.2025 – 06.01.2026
Osterferien30.03.2026 – 11.04.2026
Pfingsten26.05.2026
Sommerferien20.07.2026 – 01.09.2026