Schneesportfahrt 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir sind zuversichtlich, dass im Februar 2022 wieder eine Schneesportfahrt in die Alpen stattfinden kann.

Die INFOS findet ihr hier.

Zum ANMELDEFORMULAR gelangt ihr über diesen Link.

MR/05/2021

Unterlagen zur Anmeldung für die neuen 5. Klassen

Liebe Eltern,

bitte denken Sie daran, bei der Anmeldung Ihres Kindes die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • Halbjahreszeugnis Schuljahr 2020/0221
  • Empfehlung der Grundschule
  • Geburtsurkunde
  • Impfausweis
  • Anmeldeformular

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular nach Möglichkeit schon zuhause aus.

REI / 09/02/2021

Zeugnisvergabe am Freitag, 29.01.2021

Liebe Eltern,

wir hoffen, Ihnen und Ihren Familien geht es möglichst gut und Sie sind gesund.

Es bleibt uns allen ja nichts anderes übrig, als zu versuchen, die Situation, so gut es geht, zu meistern.

Deshalb haben wir unter den gegebenen Umständen die Vergabe der Halbjahreszeugnisse wie folgt geregelt:

Am Freitag, 29.01.2021 kommen Ihre Kinder zu einem festen Termin in die Schule, empfangen dort ihre Zeugnisse und verlassen danach umgehend die Schule.

Den Zeitplan erhalten Sie von den Klassenleitungen.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern, dass es absolut wichtig ist, die Hygiene-Regeln einzuhalten (Maske, Abstand, Kontaktbeschränkung) und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Bleiben Sie gesund!

REI / GB / 24.01.2021

Infos zur letzten Schulwoche

Die Klassen 8 – 10 befinden sich bis Ende der Woche im Distanzunterricht und müssen die ihnen gestellten Aufgaben erledigen. Eine Bewertung dieser Aufgaben findet statt.

Die Klassen 5 – 7 sind ab Mittwoch im Distanzunterricht. Auch diese Jahrgänge bekommen Pflichtaufgaben.

REI / 14/12/2020

Aus dem Unterricht – Schule ohne Rassismus

Der PPH-Kurs 10 hat sich vor den Herbstferien mit dem Thema „Rassismus“ beschäftigt.

Wir haben festgestellt, dass die Einteilung der Menschen in unserer Gesellschaft nach dem Muster WIR und DIE ungünstig ist, weil damit oftmals eine Abwertung der jeweils anderen Gruppe vorgenommen wird. Die zwei Gruppen, die sich dabei oft gegenüberstehen, sind „die Deutschen“ und „die Menschen mit Migrationshintergrund“.

Man nennt diese Abgrenzung „Othering“.

Um dieses Othering abzubauen, müssen Gemeinsamkeiten der verschiedenen Menschen entdeckt und anerkannt werden. Außerdem müssen die kulturellen Eigenheiten der verschiedenen Menschen in unserer Gesellschaft besser erklärt werden, damit man auch Unterschiede verstehen und akzeptieren kann.

Das geht aber nur mit einem Dialog. Dialog heißt, miteinander zu sprechen, Interesse zu zeigen und damit Grenzen zu überwinden.

Dann wird eine Schnittmenge zwischen den Kulturen sichtbar und das Othering mit seinen rassistischen Abwertungen kann weniger werden.

Wenn wir uns darauf einlassen, kann Rassismus in unserem Land weniger werden.

BE / 10/2020

Lehr- und Lernmittel

Fach Kunst

Die Adolf-Reichwein-Realschule verfügt über zwei Kunstfachräume, die beide mit einem festinstallierten Beamer ausgestattet sind.

Weitere technische Ausstattungen sind Brennofen, Druckpresse und eine Papierschneidemaschine, außerdem eine Sammlung an großformatigen Reproduktionen.

Das Lehrwerk „Bildende Kunst“ (Schroedel) Band 1-3 steht für den Unterricht jeweils im halben Klassensatz, das Lehrwerk „Werkstatt Kunst“ (Schroedel) Band 1 und 2 im Klassensatz in beiden Fachräumen zur Verfügung ebenso wie eine Reihe von Filmen zu Kunstgeschichte, Kunst- und Wahrnehmungstheorie.

Werkzeuge zur Tonbearbeitung sowie Hochdruckwerkzeuge sind für eine Klasse vorhanden. Eine Grundausstattung für den Tiefdruck ist vorhanden und wird laufend ergänzt. Spezielle Werkzeuge und Arbeitsmaterialien wie Heißklebepistolen, Lochzangen, Lineale und Cuttermesser sind in den Kunst- und Nebenräumen gesichert gelagert.

In der Schule gibt es weiterhin großformatige Papiere (Rollen) und Gouachefarbe. Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Linolplatten und Druckfarbe oder Material für plastische Gestaltung wie Ton, Seife, Draht werden pro Unterrichtsvorhaben von den Eltern erbracht. Etatwünsche werden mit allen Fachkonferenzen ausgehandelt.

Als grundlegende Arbeitsmittel müssen die Schüler folgende Dinge für den Kunstunterricht zusätzlich zu ihrer normalen Schulausstattung vorhalten.

  • hochwertiger Deckfarbkasten mit maximal 12 Farben und Deckweiß
  • Borstenpinsel (flach) Breite 2, 6, 12; Haarpinsel (rund) Stärke 6, 12
  • Lappen
  • Zeichenblock DIN A 3
  • Bleistift B2 und HB
  • Fineliner
  • Schere
  • Lineal 30 cm
  • Sammelmappe A3
  • Schreibmappe oder Kunstheft

Fach Textilgestaltung

Im Schuljahr 2015/2016 steht für das Fach Textilgestaltung kein Fachraum zur Verfügung.

Für das Fach Textilgestaltung gibt es vom Ministerium keine offiziell zugelassenen Lernmittel. Folgende Lernmittel sind an der Schule vorhanden:

TEXTILIEN UND UMWELT, Schuljahr 5-10, pädagogischer Verlag Burgbücherei Schneider (in halber Klassenstärke)

ARBEITEN UND GESTALTEN MIT TEXTILIEN, Schuljahr 5-10, Schneider Verlag Hohengehren (drei Klassensätze)

TEXTILARBEIT UND WERKEN, Arbeitsbuch, Europa Lehrmittel (in halber Klassenstärke)

TEXTIL-Gestaltung, Arbeitsheft 2, Schöningh Verlag (in halber Klassenstärke)

TEXTIL-Gestaltung, Arbeitsheft 3, Schöningh Verlag (in halber Klassenstärke)

Als technische Ausstattung stehen 9 Nähmaschinen zur Verfügung. Als Vorführobjekte für das Handnähen und Sticken sind zwei Lehrerrahmen vorhanden. Ebenso existieren Schülerwebrahmen in halber Klassenstärke.

Arbeitsmaterialien wie Stoffe, Füllwatte, Nähgarn, Knöpfe und Perlen werden in einem separaten Raum aufbewahrt, ebenso die Gestaltungsobjekte der Schüler.

Die Kosten für die Arbeits- / Verbrauchsmaterialien werden pro Unterrichtsvorhaben von den Eltern erbracht. Etatwünsche werden mit allen Fachkonferenzen ausgehandelt.

Als grundlegende Arbeitsmittel müssen die Schüler folgende Dinge zusätzlich zu ihrer normalen Schulausstattung bereithalten.

  • DIN A4 Ordner mit 15 karierten Blättern und 2 Klarsichthüllen
  • in einer Box, mit fest verschließbarem Deckel
    • 2 Nähnadeln
    • 25 Stecknadeln
    • 1 Sticknadel
    • 1 Schere, die Stoff schneidet
    • 1 Tesafilmrolle

Leistungsbewertung

Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsrückmeldung

Bewertungen geben den Schülern konkrete Rückmeldungen über die erreichten Kompetenzen. Grundlage dazu sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst bzw. Kapitel 3 des Kernlehrplans Textilgestaltung. Die möglichst differenzierte Leistungsrückmeldung dient der Transparenz der fachlichen Anforderungen, der Notengebung und der individuellen Förderung. Da immer alle Schüler angehalten werden, eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, werden sie zur Kritikfähigkeit, aber auch zur genauen Betrachtung und Analyse der Ergebnisse angehalten.

Die Leistungsrückmeldung erfolgt

  • spätestens nach dem Einsammeln und der Rückgabe der fertigen Gestaltungsprodukte oder anderen Arbeiten
  • im Rahmen der Eltern- und Schülersprechtage
  • auf Anfrage

Bei der Bewertung ist zwischen Lernphasen und Leistungsphasen zu unterscheiden. In den Lernphasen steht der Arbeitsprozess (gezielte Problemformulierung, Ideenreichtum bezogen auf Fragehorizonte und Lösungsansätze, Umgang mit „Fehlentscheidungen“, Intensität, Flexibilität, u. a.) im Zentrum der Bewertung. In den Leistungsphasen werden die Arbeitsergebnisse bezogen auf die hierfür festgelegten Kriterien bewertet.

Die Leistungsbewertung erfolgt immer nach einem genau festgelegten Kriterienkatalog. Ein Grundgerüst einheitlicher Kriterien, das sich an den Kompetenzen des Kernlehrplans orientiert, ist zur Leistungsfeststellung wichtig. Es wird zusammen mit den Schülern durchgesprochen und bezogen auf die Besonderheiten der Aufgabenstellung ergänzt.

In den Fächern Kunst und Textilgestaltung werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Schülerleistungen zählen demnach gänzlich zum Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

In die Leistungsbewertung fließen ein

  • im Rahmen der Unterrichtsstunden gefertigte Gestaltungsprodukte
  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzvorträge und Referate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte / Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen (fakultativ)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (Recherche; Zwischenprodukte im Bildfindungsprozess wie Entwürfe, Studien, Erkundung, Präsentation)

Gestaltungsprodukte

Jedes einzelne Unterrichtsvorhaben schließt mit einer einzelnen bzw. mehreren zusammenhängenden praktischen Arbeiten ab.

Die Grundlage der Bewertung bildet eine mit den Schülern und Schülerinnen erarbeitete kriterienorientierte Aufgabenstellung. Hierbei werden in der Regel auch, der individuellen Lernausgangslage der Schüler und Schülerinnen entsprechend, differenzierende Anforderungsniveaus und / oder themenbereichsspezifische Wahlmöglichkeiten vereinbart.

Diese Aufgabenstellung bildet die Grundlage für ein Bewertungsraster zur Festlegung der Note, das mit den Schüler und Schülerinnen in der Regel gemeinsam und spätestens in der Mitte der Bearbeitungszeit erarbeitet wird. Dieses Raster dient gleichzeitig als Kriterienkatalog für erfolgreiches Lernen.

Auch aus diesem Grund ist es je nach Thema wichtig, auch die Zwischenschritte (Skizzen, Entwürfe, Planungen) als einzelne Beurteilungskriterien zu berücksichtigen. Innerhalb des Rasters muss es für jeden Schüler die Möglichkeit geben, mindestens ein Kriterium individuell zu ergänzen. Falls dieses Bewertungskriterium nicht in den anderen Bewertungskriterien enthalten ist, geht es in die individuelle Note des einzelnen mit ein.

Die Gewichtung der Unterpunkte ist immer abhängig von den behandelten Inhalten und organisatorischen Strukturen zu sehen. Hier ist es auch in Absprache mit den Schülern und evtl. auch mit der ganzen Lerngruppe möglich, eine Differenzierung auch innerhalb der Lerngruppe durchzuführen. Dadurch können die Lernentwicklung unterstützt und individuelle Lern- und Förderstrategien initiiert werden.

Dieses Bewertungsraster für die praktische Arbeit wird in der Arbeitsmappe festgehalten. Deutlich gemacht werden muss hier immer, dass nicht das gestaltete Produkt an sich beurteilt werden kann, sondern einzig verschiedene Kompetenzen, die darin zum Tragen kommen. Hierbei sollen in erster Linie Kompetenzen beurteilt werden, die in diesem Zusammenhang erworben oder in bestimmten Bereichen vertieft wurden, in höheren Klassen dürfen aber auch bestimmte Kompetenzen vorausgesetzt werden.

Die Bewertung der Gestaltungsaufgabe erfolgt im Allgemeinen in den Kategorien

  • Umsetzung des Themas / Aufgabenstellung erfüllt
  • Zwischenprodukte im Gestaltungsprozess: Skizzen, Entwürfe, Studien, Proben
  • Ideenreichtum / Originalität
  • Ausführung / Form / Sorgfalt
  • Anforderungsniveau (soweit angeboten)

Weitere aufgabenspezifische Kriterien können hinzukommen.

Die Note errechnet sich aus der Erfüllung der jeweils vereinbarten Kriterien.

Vereinbarte Kriterien erfüllt (in Prozent)>95%>80%>65%>50%>25%<25%
Note123456

Ein nicht zur Bewertung vorgelegtes Gestaltungsprodukt wird mit „ungenügend“ (Note 6) beurteilt.

Übrige Leistungen

Mündliche Beiträge

Die mündlichen Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Anwendung der Fachsprache
  • zielorientiertes Arbeiten in Gruppenphasen
  • Kurzvorträge (im Fach Kunst obligatorisch in Klasse 9)

Es gelten die fächerübergreifenden Kriterien zur Leistungsbewertung.

Schriftliche Beiträge

  • Arbeitsmappenführung
  • schriftliche Übungen (fakultativ)

Die Bewertung erfolgt entsprechend der fächerübergreifenden Kriterien zur Heft- und Arbeitsmappenführung).

Eigenverantwortliches praktisches Handeln

  • Kontinuität des Arbeitsprozesses während der Unterrichtsstunde
  • Akzeptanz und Umsetzung von Beratung
  • Einhaltung von Terminen
  • Umgang mit Material und Arbeitsplatz
  • Materialbereithaltung

Freiwillige Leistungen

  • z.B. Referate

Es gelten die fächerübergreifenden Kriterien zur Bewertung von Referaten.

Diese Kategorien fließen zu gleichen Teilen in die Note der Übrigen Leistungen ein.

Hausaufgaben

In den Fächern Kunst und Textilgestaltung können Hausaufgaben gefordert werden. Es gelten hierbei die Kriterien der fächerübergreifenden Leistungsbewertung.

Für das Fach Kunst gilt:

Grundsätzlich ist eine Gestaltungsaufgabe nicht als Hausarbeit zugelassen. Je nach individuellem Zeitbedarf kann jedoch Hausarbeit erforderlich sein. Diese ist zu ermöglichen, wenn im Unterricht der Bildfindungsprozess zu mehr als 50% erbracht worden ist.

Für das Fach Textilgestaltung gilt, dass die Gestaltungsprodukte ausschließlich im Unterricht angefertigt werden.

Gesamtnote

Grundlage der Gesamtnote ist der aufgeführte Kriterienkatalog. Er ist zu Beginn jedes Schuljahres der Lerngruppe vorzustellen und von den Schülern und Schülerinnen schriftlich festzuhalten.

Die Kriterien sind darüber hinaus in einem Evaluationsbogen festgehalten, der zur Selbsteinschätzung der Schüler und zum Vergleich von Schüler- und Lehrereinschätzung dient. Im Verlauf des Schuljahres kann dieser Evaluationsbogen im Abstand von ca. einem viertel Jahr von Schülern und Lehrern ausgefüllt werden.

Hierbei ist den Schülern immer wieder deutlich zu machen, dass jedes einzelne Kriterium wichtig für den Lernerfolg ist.

Die Gesamtnote der Zeugnisse setzt sich aus den einzelnen Bewertungen zusammen wie folgt zusammen:

Gestaltungsaufgaben60 % der Gesamtnote
Übrige Leistungen40 % der Gesamtnote