Für die Schule zuhause . . .

Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte räumt am Montag, 16.03.2020 oder Dienstag, 17.03.2020 jeweils bis 12:00 Uhr eure Spinde aus, damit ihr Bücher und nötige Unterlagen zuhause habt. Das gilt auch für praktische Arbeiten, z.B. in Kunst oder anderen praktischen Fächern.

REI/GB/13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

Wie heute vom Ministerium beschlossen, werden die Schulen ab dem

16.03.2020 bis zum 19.04.2020

geschlossen.

Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung.

In absoluten Notfällen können Sie Ihre Kinder am Montag und Dienstag bis 13 Uhr 30 betreuen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie zu Beginn der nächsten Woche.

Bleiben Sie gesund.

REI/GB/13.03.2020

Kurzglossar

ARRAdolf Reichwein-Realschule
BABundesagentur für Arbeit
EKEntscheidungskompetenz
FKFachkompetenz
HKHandlungskompetenz
JgstJahrgangsstufe
KAoAKein Abschluss ohne Anschluss
MKMethodenkompetenz
PAPotenzialanalyse
SaKSachkompetenz
SeKSelbstkompetenz
SoKSozialkompetenz
StuBOKoordinator/-in für die Berufliche Orientierung
UKUrteilskompetenz

letzte Änderung 01/2024

Seiteneinsteiger – Kausa-Servicestelle Märkische Region

Die KAUSA-Servicestelle Märkische Region (Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis) arbeitet seit 1. Juni 2019 daran, die Ausbildungsbeteiligung von migrantengeführten kleinen und mittleren Unternehmen in der Region zu stärken sowie nicht-migrantengeführte kleine und mittlere Unternehmen für die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu gewinnen.

Die KAUSA-Servicestelle Märkische Region unterstützt die Unternehmen durch fachgerechte Beratung, verweist sie bei Bedarf an die zuständigen regionalen Partner (z.B. Kammern, Bundesagentur für Arbeit) und begleitet sie bei der Überwindung formaler und bürokratischer Hürden auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb.

Um den Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden und die Ausbildungsstellen passgenau zu besetzen, gibt sie die KAUSA-Servicestelle Märkische Region bspw. an Schulen, die Berufsberatung oder Bildungsträger weiter. Sie berät Jugendliche insbesondere mit Mi-grations- und Fluchthintergrund und bringt Betriebe und Jugendliche zielgerichtet zusammen.

Seiteneinsteiger – Jugendmigrationsdienst

Der Jugendmigrationsdienst ist ein multikulturelles Team und berät junge Zuwanderer und Zuwanderinnen im Alter von 12 bis 27 Jahren in allen Fragen zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Insbesondere für Jugendliche in den Übergangsphasen Schule / Ausbildung / Arbeit bietet der Jugendmigrationsdienst eine intensive pädagogische Begleitung durch individuelle Förderplanung und gemeinsame Zielvereinbarungen an.

Darüber hinaus unterstützt der Jugendmigrationsdienst die Eltern dieser Jugendlichen, damit sie ihren Erziehungsauftrag auch in dem für sie neuen Gesellschaftssystem wahrnehmen können.

Zusätzlich zur Beratung hält der Jugendmigrationsdienst ganzjährig Kurse für Menschen mit Migrationshintergrund (Jugendliche, Eltern, Frauen) zur Förderung der Sprachkenntnisse und zur Orientierung in den deutschen Sozial-, Schul- und Ausbildungssystemen.

Der Jugendmigrationsdienst steht auch den Mitarbeiter/innen von Ämtern, Schulen, Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen sowie der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Migranten und Migrantinnen zur Verfügung und fördert bürgerschaftliches Engagement.

Inklusion

Innerhalb von KAoA gibt es mit der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ein inklusives Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von deren individuellen Bedarfsprofilen. Auf Basis einer allgemeinverbindlichen Grundstruktur werden inhaltlich unterschiedliche Anforderungen bedient, um den individuellen Ausgangslagen und Zielperspektiven gerecht zu werden. Im Gemeinsamen Lernen entscheiden die Eltern der Kinder mit (Schwer-)Behinderung zusammen mit den Lehrkräften der Schule und in Absprache mit den Kommunalen Koordinierungsstellen, ob ihre Kinder an KAoA-Standardelementen oder an KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen. Für die Zielgruppe von KAoA-STAR für Jugendliche mit (Schwer-)Behinderung ist der Einstieg in die Erwerbstätigkeit häufig eine besondere Herausforderung. Demgemäß sind die KAoA-STAR-Standardelemente zielgruppenspezifisch konzipiert. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen:

  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Sprache
  • und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung

können, soweit diese einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen, an den KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen. Dieses beinhaltet, dass auch Schülerinnen und Schüler, die als 2. Förderschwerpunkt einen STAR-Förderschwerpunkt haben, zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit STAR-Förderschwerpunkten, Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung, für die eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt und Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen zu dieser Zielgruppe gehören. KAoA-STAR wird gleichermaßen sowohl an Förderschulen als auch an Schulen mit Gemeinsamem Lernen durchgeführt.

Soweit die zur Zielgruppe von KAoA-STAR gehörenden (schwer-) behinderten Schülerinnen und Schüler (SuS) gemäß SGB IX einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen (vgl. § 151 Abs. 4 SGB IX), werden sie an der Umsetzung von KAoA-STAR-Akteuren beteiligt, die spezielle Unterstützungsangebote im Prozess der Beruflichen Orientierung bereithalten. Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie können gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nachrangig Leistungen zur beruflichen Orientierung erbringen. Die Integrationsämter können bei der Durchführung der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Integrationsfachdienste (IFD) beteiligen. Die Integrationsfachdienste werden im Auftrag der Integrationsämter tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit beraten die Schülerinnen und Schüler in ihrer Beruflichen Orientierung.

KAoA-STAR-Standardelemente und ihr Zielauftrag sind:

  • KAoA-STAR enthält behinderungsspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen. Diese berücksichtigen die speziellen Bedarfe der Zielgruppen und können individuell ein-gesetzt werden.
  • Ziele von KAoA-STAR sind die frühzeitige Berufliche Orientierung, das Kennenlernen von Potenzialen sowie die Erschließung von Anschlussperspektiven von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
  • KAoA-STAR verfolgt das Ziel, die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Ausbil-dungs- und Arbeitsverhältnissen auch als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
  • Der Berufsorientierungsprozess durch KAoA-STAR umfasst verbindliche und optionale Standardelemente sowie flankierende Hilfen. Diese werden abhängig vom individuellen Bedarf der Schülerin oder des Schülers eingesetzt.
  • Die Berufswegekonferenzen begleiten die aufeinander aufbauenden KAoA-STAR-Standardelemente. In der Berufswegekonferenz treffen die Beteiligten am Berufsorientierungsprozess (Lehrkräfte, IFD, Schülerin/Schüler, Eltern oder Erziehungsberechtigte, ggf. Schulsozialarbeiter, Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit) Vereinbarungen über den weiteren Prozess der Berufsorientierung. Die Beobachtungsdaten aus den KAoA-STAR-Standardelementen fließen in die Berufswegekonferenz als Kernelement von KAoA-STAR ein. Sie dient der gemeinsamen Auswertung der bisherigen Ergebnisse sowie der Planung des weiteren individuellen Berufsorientierungsprozesses der Schülerin bzw. des Schülers. Hier können neben der Schülerin / dem Schüler, den Eltern / Erziehungsberechtigten, der Schule, dem IFD und der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit bei vorliegendem Einverständnis auch weitere Akteure, wie z.B. das Jugendamt, beteiligt werden.
  • Potenzialanalyse: In einem ersten Schritt werden die für die berufliche Eingliederung relevanten und förderbaren Fähigkeiten und Potenziale ermittelt.
  • Berufsfelder erkunden: Nach der Potenzialanalyse wird den Jugendlichen Gelegenheit gegeben, berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (in der Regel drei) Berufsfeldern praxisnah kennenzulernen. Die Berufsfelderkundungen sollen nach Möglichkeit in Betrieben stattfinden. In Einzelfällen kann die Berufsfelderkundung auch bei Trägern oder in Schülerfirmen stattfinden.
  • Betriebspraktikum im Block oder in Langzeit: Als weiterer Baustein nach der Berufsfelderkundung werden zusätzlich zu den obligatorischen Schulpraktika Betriebspraktika im Block oder in Langzeit angeboten. Diese finden überwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, um den Schülerinnen und Schülern schon frühzeitig realistische Vorstellungen von beruflichen Tätigkeiten und betrieblichen Abläufen zu vermitteln.
  • Elternarbeit: Zum Gelingen der Berufsorientierung trägt in besonderem Maße die kontinuierliche Beteiligung der Eltern an der Entscheidung zur Berufswahl der Schülerinnen und Schüler bei. Die Einbeziehung der Eltern in den Berufswahlprozess soll daher ab der Erstinformation über KAoA-STAR durch Elterngespräche gewährleistet werden.
  • Optionale Standardelemente: Nach Absprache mit allen beteiligten Akteuren (z.B. im Rahmen der Berufswegekonferenz) können je nach Bedarf weitere Standardelemente, z.B.: Berufsorientierungsseminar, Kommunikationstraining, Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen durchgeführt werden. Flankierende Hilfen sind z.B. Gebärden- und Schriftsprachdolmetscher, Jobcoaching, Mobilitätstraining und technische Hilfsmittel.
  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden entweder durch den IFD selbst oder durch von den Integrationsämtern des LVR und des LWL beauftragte Dritte (externe Träger bzw. bei individueller Umsetzung eine Dozentin / einen Dozenten) durchgeführt. Unabhängig davon werden alle Maßnahmen durch die Fachkräfte des IFD während des gesamten Zeitraumes koordiniert und begleitet. Somit hat der IFD Zugang zu personenbezogenen Daten, die durch ihn schriftlich dokumentiert und im Beratungsprozess genutzt werden, und die er an Berater der Arbeitsagentur, externe Träger der Beruflichen Orientierung und die Betriebe, ggf. auch an das Jugendamt weiterleitet.

Bei der Umsetzung an Schulen gilt:

  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden in Gruppenform und individuell umgesetzt.
  • Die Buchungen erfolgen nicht über das BAN-Portal der agentur mark.
  • KAoA-STAR wird im landesweiten Monitoring erfasst. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung im Gemeinsamen Lernen beginnt die Planung von KAoA-STAR bereits im Jahrgang 7 und in folgenden Schritten:
  • Einleitung der Umsetzung von KAoA-STAR in der 7. Jahrgangsstufe (erstes Halbjahr). Informationsfluss über die Schulaufsicht zu KAoA und KAoA-STAR an alle Schulen.
  • Übermittlung der Planzahlen durch die Schulaufsicht an die KAoA-STAR-Koordinierungs-stellen und an die Kommunalen Koordinierungsstellen ab November (1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7).
  • Schule identifiziert die infrage kommenden Schülerinnen und Schüler (1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7).
  • Information der Eltern der infrage kommenden Schülerinnen und Schüler zur Berufs-orientierung nach KAoA-STAR zu Beginn des 2. Halbjahrs Jahrgangsstufe 7.
  • Einladung der betroffenen Eltern zu der Auftaktveranstaltung zu KAoA-STAR (unter der Beteiligung PA-Träger und IFD). Diese Veranstaltung findet ggfs. zentral in der Region statt, möglichst nicht an einer Förderschule und wird durch KAoA-STAR-Koordinierungsstellen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7organisiert. Dort stellen die Träger die Maßnahmen vor, der IFD stellt sich ebenfalls vor. Den Eltern wird die Einwilligungserklärung ausgehändigt.
  • Durchführung einer Berufswegekonferenz. Einholen von Einwilligungserklärungen zur Teilnahme an KAoA-STAR-Standardelementen (Hinweis: Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben die Eltern / Erziehungsberechtigten den IFD von der Schweigepflicht entbunden).
  • Meldung konkreter Schülerzahlen zur Umsetzung der Potenzialanalyse über die Schulaufsicht an die KAoA-STAR-Koordinierungsstelle.
  • Die KAoA-STAR-Koordinierungsstelle informiert den Träger, dieser nimmt Kontakt mit der Schule zwecks Terminabstimmung für die PA auf.
  • Anfang der Jahrgangsstufe 8 beginnt die Umsetzung der KAoA-Star-Standardelemente.

Durchlässigkeit

Eine Durchlässigkeit zwischen KAoA und KAoA-STAR ist durch die Möglichkeit des einmaligen und begründeten Wechsels vom einen in das jeweils andere System realisiert. Im Sinne der Durchlässigkeit sind darüber hinaus die Praxiskurse mit der Erweiterung der Zielgruppe um SuS der Jahrgangsstufen 9 und 10, die ihre Berufswahlkompetenz stärken möchten, ein Interesse haben, sich in einem Berufsfeld praktisch auszuprobieren, ein Interesse an einer dualen Ausbildung haben sowie die Möglichkeit, dass SuS im Klassenverband teilnehmen können, in der Praxis auch für die geringe Anzahl an SuS der KAoA-STAR-Zielgruppe im Gemeinsamen Lernen ausreichend nutzbar. Wenn die Schulen davon Gebrauch machen wollen, bedarf es einer Rückmeldung an die Kommunalen Koordinierungsstellen.

Fachliche Steuerung:

  • Die fachliche Steuerung von KAoA-STAR erfolgt über die KAoA-STAR-Koordinierungs-stellen der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) in enger Abstimmung mit dem Land NRW und der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Umsetzung der KAoA-STAR-Angebote erfolgt im Landesvorhaben KAoA in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Kommunalen Koordinierungsstellen.
  • Die fachliche Steuerung der Integrationsfachdienste erfolgt durch die KAoA-STAR-Koordi-nierungsstellen des LVR- und des LWL-Integrationsamtes. Die Falldokumentation erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Dazu stellen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ein einheitliches Dokumentationssystem zur Verfügung.

Die Arbeit der regionalen Integrationsfachdienste:

  • Der IFD unterstützt Schulen bei der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler der KAoA-STAR-Zielgruppen.
  • Die KAoA-STAR-Standardelemente werden vom IFD sowie von externen, anerkannten Trägern durchgeführt. Der IFD hat die Aufgabe des Casemanagements.
  • Der IFD steht Schülerinnen und Schülern, Eltern / Erziehungsberechtigten, Schulen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern während des gesamten Berufsorientierungsprozesses sowie nach Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zur Seite.

Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte, z.B. mit speziellen Kenntnissen zu technischen Hilfsmitteln für sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler.

Die ARR kooperiert in Bezug auf lernbehinderte SuS mit der Pestalozzischule in Witten. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung werden dabei durch die Jugendwerkstatt Werkhof in Witten-Heven durchgeführt.

In Bezug auf geistig behinderte SuS existiert eine Zusammenarbeit mit der Kämpenschule in Witten-Herbede. Die Durchführung der Angebote zur Beruflichen Orientierung laufen dabei über die Caritas in Hagen.

Schulinterne Bausteine der Beruflichen Orientierung an der ARR

An der ARR werden zunächst die Standardelemente der Beruflichen Orientierung nach KAoA angewendet, bevor schulinterne Bausteine zum Tragen kommen.

Seit dem Jahr 2007 besteht zwischen der ARR und der Firma ZF eine Partnerschaft. Hierbei sollen schwerpunktmäßig theoretische und praktische Fähigkeiten im Technik-Unterricht der Jahrgangsstufe 7-10 gefördert werden. Mitarbeiter der Firma begleiten den Technik-Unterricht in der Schule, stehen beratend zur Seite und unterstützen Schülerprojekte. Ebenso verbringen Schülerinnen und Schüler Technik-Tage in der Ausbildungswerkstatt. Die Firma ZF bietet auch Betriebserkundungen an.

Seit 2008 besteht eine Kooperation zwischen der ARR und der Firma Kaufland. Hierbei sollen schwerpunktmäßig die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Sowi-/ Wirtschaftsunterricht der Jahrgangsstufen 7-10 gefördert und erweitert werden. Es erfolgt ein Unterrichtsbesuch durch die Marktleitung und Auszubildende, in dem der Handel am Modell „Kaufland“ erklärt wird. Ebenso findet eine Markterkundung vor Ort statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen neben wirtschaftlichen Zusammenhängen auch Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort kennen. Für besonders interessierte Schülerinnen und Schüler werden Betriebspraktika angeboten.

Seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2016/17 arbeitet die ARR mit dem Finanzamt Witten zusammen. Die Ausbildungsleiterin und Auszubildende kommen zu einer Info-Veranstaltung im Bereich des Wirtschafts-Unterrichts der Jahrgangsstufe 9 in die Schule zum Thema „Steuern und Schule“. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler einerseits unterschiedliche Steuerarten und deren Verknüpfung zum Alltag kennen. Andererseits werden Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich des Finanzamtes dargestellt.

Seit 2020 unterhält die ARR eine weitere Kooperation mit der St. Elisabeth Gruppe. Dort werden Berufe aus dem medizinischen, pflegerischen, aber auch aus dem verwaltenden und gesundheits- und ernährungswissenschaftlichen Bereich angeboten. Angedacht ist, dass viele Unterrichtsfächer bei dieser Kooperation involviert werden können. So kann man in Religion oder Philosophie mit dem Seelsorger zusammenarbeiten. Im Bereich des Faches Wirtschaft oder Sozialwissenschaften können Auszubildende und Ausbildungsleiter in die Schule kommen, um unterschiedliche Berufe vorzustellen. Ebenso kann eine Betriebsbesichtigung in Kleingruppen im Marien-Hospital Witten stattfinden. Dort können die Schülerinnen und Schüler sowohl Tagespraktika als auch ihr zweiwöchiges Schülerbetriebspraktikum absolvieren. Weiterhin kann man sich im Fach Biologie in Kleingruppen vor Ort anschauen, wie in einem Labor gearbeitet wird. Auch im Fach Informatik hätte man eine Verknüpfung zu den dortigen Buchungsprogrammen.

Nach der Zusammenarbeit mit dem Träger „Kolping-Werk“ arbeitet die ARR seit 2023 mit dem neuen Träger „Wattenscheider Bildungs-Zentrum“ zusammen. Mitarbeiter des Trägers führen im 1. Halbjahr des achten Jahrgangs eine jeweils pro Klasse vierstündige Potenzialanalyse in ihren Räumen in Wattenscheid durch. Neben der Vor- und Nachbereitung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht findet zur Vorbereitung ein Informationsabend für die Eltern statt, an dem auch das Portfolioinstrument, der Berufswahlpass, vorgestellt wird. Weiterhin gibt es dazu für Schülerinnen und Schüler und Eltern individuelle 45-minütige Auswertungsgespräche. Beim Nachbereitungsabend geht es erneut um die Auswertungen der Potenzialanalyse und die Koordinatoren der Schule erläutern die Berufsfelderkundungstage am Ende der Jgst. 8.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden innerhalb eines Planungsgespräches mit dem Berufsberater und den Studien- und Berufswahlkoordinatoren der ARR gemeinsame Ziele des Schuljahres in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die Ziele entsprechen den KAoA-Standardelementen (wie z.B.  Beratung in Sprechstunden etc.).

Die Angebote und auch die Neuerungen des Berufswahlprozesses befinden sich auf der Schulhomepage (arr-witten.de). Unter dem Link „Berufliche Orientierung“ haben sowohl Außenstehende als auch Betroffene die Möglichkeit, sich über die schulischen Angebote zu informieren. Durch eine Kooperation mit den Portalen „Aubi Plus“ und „Azubiyo“ gibt es Verbindungen zu Ausbildungsplätzen online. Ausführliche Informationen zur Berufsorientierung gibt es auch im Schulprogramm. Dabei werden Projekte und Berufswahlangebote genau aufgeführt, so dass sich Außenstehende ein umfassendes Bild von der Berufswahlorientierung machen können. Ferner ist die Struktur der Berufswahlvorbereitung in gekürzter Form im Schulflyer der ARR dargestellt, den die Schule als erste Information an alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die sich für die ARR interessieren, ausgibt. Dies kann sowohl die Viertklässler der Grundschule als auch Schulwechsler betreffen. Außerdem können sie sich an einem Zeitschriftenregal vor dem Sekretariat selbstständig mit Broschüren oder Merkblättern zur Berufswahlorientierung versorgen. In der ARR gibt es an den Wänden in der Aula zahlreiche Ausbildungsangebote, Angebote von weiterführenden Schulen oder Angebote zum Thema Schule-Wirtschaft. Auch am Tag der offenen Tür können sich Außenstehende an diesen Wänden informieren und selbstverständlich stehen auch die Studien- und Berufswahlkoordinatoren als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterhin bietet die ARR Elternabende an zum Konzept der Berufswahlorientierung, zum Thema Potenzialanalyse, zu den Berufsfelderkundungstagen, zu den beiden zweiwöchigen Betriebspraktika und zu den Übergangsmöglichkeiten an weiterführende Schulen im Rahmen von KAoA an. Selbstverständlich gibt es auch zusätzliche Elterninformationsschreiben zu den Veranstaltungen zur Berufswahlorientierung, damit Eltern über anstehende Termine, Projekte sowie mögliche Beratungen informiert und in den Berufswahlprozess miteingebunden werden.

Der Schule ist es wichtig, das gesamte Kollegium in den Berufswahlprozess einzubinden. Deshalb gibt es auch immer wieder mal einen Pädagogischen Tag dazu. Dadurch, dass sich alle Lehrerinnen und Lehrer fachlich auf den neuesten Stand bringen und berufswahlbezogene Elemente ihres Faches reflektieren, können auch die Schülerinnen und Schüler optimal auf die spätere Berufsausbildung optimal vorbereitet werden (z.B. beim Schreiben von Bewerbungen, Vorbereitung auf Eignungstests, Wiederholen von mathematischen Grundrechenarten etc.). Da an der ARR die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ihre Schülerinnen und Schüler in den beiden zweiwöchigen Praktika der neunten Klassen besuchen, erhalten fast alle Lehrkräfte einen aktuellen Einblick in die Berufs- und Ausbildungssituation verschiedener ortsnaher Betriebe. Ebenso werden die Fahrten zu den Ausbildungsmessen von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern begleitet, die somit vor Ort einen Eindruck der derzeitigen Ausbildungslage erhalten. Durch die bestehenden Kooperationsvereinbarungen der ARR mit unterschiedlichen Betrieben, bekommen Lehrkräfte weiterer Unterrichtsfächer (wie z.B. Sozialwissenschaften, Politik, Wirtschaft, Technik, Informatik, Biologie, Religion etc.) einen Einblick in die derzeitige Berufs- und Arbeitswelt. Durch die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin der ARR, Frau Pohl, können leistungsschwache und / oder problematische Schülerinnen und Schüler auch über die Zusammenarbeit mit dem Werkhof eingebunden werden, um so zu einem geregelten Tagesablauf zu finden und eine Berufliche Orientierung zu bekommen.

Die ARR ist Trägerin des Berufswahlsiegels. Das Berufswahlsiegel ist ein Zertifikat für Schulen, die in vorbildlicher Weise ihre Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt vorbereiten und ihnen den Übergang ins Berufsleben erleichtern. Die ARR hat als einzige Wittener Schule zum fünften Mal in Folge das anfangs auf drei Jahre – später auf vier Jahre – verliehene Berufswahlsiegel erhalten. Sie wurde letztmalig 2021, dieses Mal bis zum Jahr 2025 ausgezeichnet.

letzte Änderung 01/2024

Bewerbungsphase und Übergangsgestaltung

Bewerbungsphase und Übergangsgestaltung[1]

Bewerbungsphase

Die Schülerinnen und Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der ARR in die Berufswelt. Sie beziehen dabei jeweils im Berufsorientierungsprozess gewonnene Erkenntnisse und Angebote des Arbeitsmarktes ein.

Die Schülerinnen und Schüler strukturieren ihren Bewerbungsprozess, d. h., sie

  • handhaben diverse Formen der Bewerbung, erstellen eine individuelle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach- und Urteilskompetenz),
  • gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressatengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozesses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz), um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten.

Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht in den Fächern Deutsch und Wirtschaft thematisiert und eingeübt. Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagenturen
  • Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Onlinebewerbungen
  • Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontaktaufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende Fachpersonen gewonnen werden können.

Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) und besprechen diese in der ARR und ggf. mit weiteren zuständigen Personen/Beratungsinstanzen.

Übergangsgestaltung

Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungsprozesses durch eine realistische, auch regional bedingte konkrete Anschlussperspektive.

Die koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen:

  • Bilanzierung des individuellen Prozesses der Berufs- und Studienorientierung
  • Gegebenenfalls Organisation von weiterer Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Schulsozialarbeit
  • Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit

Jede Schülerin und jeder Schüler bilanziert den individuellen Prozess der Studien- und Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemente und formuliert eine Anschlussperspektive.

Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.

Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen.

Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven gibt mit Blick auf

  • den weiteren Ausbildungsweg
  • mögliche Berufsfelder
  • eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte
  • Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz
  • Ansprechpartner/-innen für die nächsten Schritte

Je nach Ziel dieses Instruments ist ein Zeitpunkt am Ende der Vorabgangsklasse (in der Regel Jahrgangsstufe 9.2) sinnvoll.

Die Schülerinnen und Schüler formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspektive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 83-84.

letzte Änderung 01/2024

Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika

Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika[1]

Berufsfelderkundungen

Schülerinnen und Schüler lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in möglichst drei Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen aus der Arbeitswelt her. Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen. Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätigkeiten und Einblicke in betriebliche Praxis.

Die Berufsfelderkundung wird im 8. Jahrgang (Ende 2. Halbjahr) vor dem schulischen Betriebspraktikum angeboten. Sie findet in Betrieben statt und wird vom Online-Portal der Kommunalen Koordinierung (hier: agentur mark) unterstützt. Die Vorbereitung in der ARR bezieht die Betriebe ein und knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung dokumentieren die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu gelangen.

Schülerbetriebspraktika

Über ein Schülerbetriebspraktikum lernen die Schülerinnen und Schüler die Berufs- und Arbeitswelt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen auseinander.

Schülerbetriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler

  • ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompetenz)
  • ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken
  • ihre Berufsvorstellungen vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz)
  • Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen (Handlungs-/Entscheidungskompetenz)
  • ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren.

Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die ARR legt fest, welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.

Die Eltern werden frühzeitig informiert und in den Prozess der Auswahl eingebunden.

Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie in der Regel vom Wohnsitz (Witten oder Bochum) aus zumutbar (Definition: angrenzende Städte) erreicht werden können.

Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des Schülerbetriebspraktikums wird vonseiten der ARR durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sichergestellt.

Die organisatorische Durchführung wird zwischen ARR und Praktikumsbetrieb rechtzeitig schriftlich und telefonisch abgestimmt.

Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhalten aus.

Die Ergebnisse und Erfahrungen des Schülerbetriebspraktikums sind einer Praktikumsmappe und im Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) zu dokumentieren.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 44-45 und 51-53.

letzte Änderung 01/2024