Potenzialanalyse

Potenzialanalyse[1]

Diese Analyse zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw. das Studium mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und Fragebogen, handlungsorientierte Aufgaben (berufsfeldunabhängige Arbeitsproben) und Elemente von Assessmentverfahren. Sie bezieht sich auf die Lebens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Schülerinnen und Schüler, erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfahrens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale.

Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt individuell Auswertungsgespräche durch. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

Die Potenzialanalyse wird in der Regel im 8. Jahrgang (1. Halbjahr) angeboten. Sie wird vom außerschulischen Träger Wattenscheider Bildungs-Zentrum mit eigens dafür qualifiziertem Personal an jeweils einem Tag pro Klasse und insgesamt drei möglichst aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung finden in der Schule statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 36-37.

letzte Änderung 01/2024

Portfolioinstrument

Portfolioinstrument[1]

Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung begleitendes Portfolioinstrument (hier: „Berufswahlpass“) wird verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 durch die ARR eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler

  • erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess, doku­mentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fähigkeiten (Sachkompetenz)
  • formulieren Interessen und Ziele, reflektieren Ergebnisse und Erkenntnisse im Hinblick auf die eigene individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz)
  • bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstruments zunehmend selbstständig, strukturieren ihre Lernerfahrungen und
  • übernehmen Verantwortung für ihre Berufs- und Studienorientierung, d. h., sie lernen im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freunden, Eltern, Lehrkräften, Berufsberater/-innen, Arbeitgeber/-innen) nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Das Portfolioinstrument soll

  • selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein
  • Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten
  • die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrieben sowie der Berufsberatung ermöglichen
  • den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend der festge­legten Standardelemente abbilden
  • fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können
  • fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden.

Die ARR wählt das Portfolioinstrument („Berufswahlpass“) entsprechend den Mindeststandards aus und legt es durch Schulkonferenzbeschluss in Absprache mit den relevanten Partnern (insbesondere der Berufsberatung) als verbindliches Instrument des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest.

Da das Portfolioinstrument u. a. eine personenbezogene Dokumentation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglichkeit der Aufbewahrung zu achten. Inhalte des Portfolioinstruments dürfen nur mit Einverständnis der Schülerin bzw. des Schülers an Dritte weitergegeben werden.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 33-35.

letzte Änderung 01/2024

Curriculum und StuBos

Curriculum und StuBOs[1]

Curriculum

Die StuBOs und Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihrer Fächer ab der Jahrgangsstufe 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten. Sie verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur spezifischen Förderung der Schülerinnen und Schüler in diesen Bereichen:

  • eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)
  • Kenntnisse über die Wirtschafts- / Arbeitswelt und über Bildungs- / Ausbildungswege systematisieren
  • (betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren
  • eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Übergang in eine Ausbildung oder in weitere schulische Bildungsgänge orientieren (Sach- und Urteilskompetenz)

Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen zu ermöglichen.

Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der Rahmenvorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt, dazu bei, dass für alle Schülerinnen und Schüler der ARR Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen Prozess anhand der verbindlichen Standardelemente eingebunden werden.

Koordinatorinnen / Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit koordinieren die schulische Berufs- und Studienorientierung innerhalb der ARR und mit außerschulischen Partnern. Die StuBOs wirken federführend dabei mit, die Berufs- bzw. Studienorientierung in der Schule dauerhaft zu verankern (Schulprogrammentwicklung, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung). Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird von der Schulleiterin verantwortet, die eine Koordinatorin und einen Koordinator benennt. Diesen beiden Personen obliegt insbesondere die

  • Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die Prozessbegleitung bei der Umsetzung,
  • Koordination von Schülerbetriebspraktika,
  • Kooperation mit außerschulischen Partnern,
  • Organisation von Informationsveranstaltungen.

Die kommunale Koordinierung (zuständig für den EN-Kreis: agentur mark in Hagen) schafft hierfür transparente und verlässliche Strukturen.

Die Schulleitung benennt eine Koordinatorin und einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung (StuBO) als Ansprechperson für dieses Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiatorin oder Initiator für die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule. Im Benehmen mit der Lehrerkonferenz kann diese Aufgabe von der Schulleiterin zwei Lehrkräften oder einem Team übertragen werden. Die StuBOs erhalten Angebote zur Qualitätsentwicklung, Fortbildung und zum Erfahrungstransfer. Der Austausch und eine Vernetzung der StuBOs findet in Form von StuBO-Arbeitskreisen (hier: StuBO-Arbeitskreis für Realschulen im EN-Kreis) bereits unter Beteiligung der Schulaufsicht statt.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 27-30.

letzte Änderung 01/2024

Beratung

Beratung[1]

Schulische Beratung

Die StuBOs, Lehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit beraten die Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Schülerinnen und Schüler stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte. Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studium selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.

Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr-/Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung.

Die ARR berät alle Schülerinnen und Schüler ab dem 8. Jahrgang auf Informationsabenden, durch individuelle Beratung und Gespräche zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen. Für jede Jahrgangsstufe werden berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden verbindlich angeboten.

Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA

Die Schülerinnen und Schüler werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahlvorbereitung, durch den Berufsberater der Arbeitsagentur informiert. Die Berufs- und Studienwahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufskundlichen und arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt. In der ARR wird für jede Jahrgangsstufe spätestens ab der Jahrgangsstufe 8 eine berufsorientierende Veranstaltung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende Veranstaltungen im BiZ verbindlich angeboten. Dazu gehören:

  • Fragen der Berufs- und Studienwahl
  • Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten
  • Wege und Förderung der beruflichen Bildung
  • beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der ARR zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beratungsfachkraft und ARR. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren. Entsprechende Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer/-innen werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.

Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA

Schülerinnen und Schüler, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten.

Schülerinnen und Schüler der ARR erhalten das Angebot zu ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bezüglich geschlechtsuntypischer Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und Methodik der Beratung richten sich nach der Beratungskonzeption der BA, die vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält.

Die ARR wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schülerinnen und Schüler vorhält. Viele Schülerinnen und Schüler benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahlprozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an.

Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Beratungsfachkraft. Als Beratungsort kommt die Agentur für Arbeit oder die Schule infrage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden besprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen ARR Beratungsfachkraft zu vereinbaren.

Elternarbeit

Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Die ARR informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung. Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:

  • allgemeine Informationen zu Bildungs- und Ausbildungswegen (wo stehen die Schülerinnen und Schüler, wo und wie geht es weiter?)
  • schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d. h.: Ziele und konkrete Umsetzung der Standardelemente, inklusive Umgang mit dem Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der Eltern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung
  • Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am Ausbildungsmarkt

Die StuBOs sowie die Klassenlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zeiten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest.


[1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 16-18.

letzte Änderung 01/2024

Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung

    Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung[1]

    Die StuBOs an der ARR entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientierung weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung. StuBOs, Lehrkräfte und Berufsberater/-innen entwickeln zusammen mit anderen handelnden Akteuren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für die ARR ein abgestimmtes und auf die Situation der Schülerinnen und Schüler bezogenes Konzept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studienorientierung ihrer Schülerinnen und Schüler qualifiziert und koordiniert. Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende Themen und Aufgaben:

    • Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen.
    • Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab der 8. Jgst. nachhaltig umgesetzt.
    • Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen.
    • Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen und berufsbildende Bildungsgänge inklusive dualer Studiengänge werden angemessen dargestellt.
    • Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Studierfähigkeit werden berücksichtigt.
    • Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung sowie über Bewerbungsverfahren wird rechtzeitig informiert.
    • Beratungsgespräche werden mit Schülerinnen und Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit durchgeführt.
    • Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und Studienorientierungs-prozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den Unterricht/Schulalltag statt.
    • Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert.
    • Kommunale Koordinierung (agentur mark) und Unterstützungsangebote werden genutzt.
    • Qualifizierung und Fortbildung von StuBOs sowie Lehrkräften, auch durch externe Partner wie u. a. Vertreter/-innen aus der Wirtschaft, werden wahrgenommen.
    • Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen unterschiedlicher Betriebe werden in die Qualifizierung einbezogen.

    [1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 14-16.

    letzte Änderung 01/2024

    Einleitung – Berufs- und Studienorientierung

    Berufs- und Studienorientierung[1]

      Die Durchführung einer nachhaltigen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jgst. 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst folgende Elemente zu:

      • prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch Agentur für Arbeit, mit Eltern)
      • schulischen Strukturen (Curricula und Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen / -koordinatoren)
      • Portfolioinstrument (Berufswahlpass)
      • Potenzialanalyse
      • Praxisphasen (Berufsfelderkundungen und Schülerbetriebspraktika)
      • koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung

      Dieser Prozess lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen:

      1. Phase: Potenziale erkennen und als Grundlage für den individuellen Lernprozess nutzen

      Mit dem Beginn der Jgst. 8 werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über das erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- und Studienorientierung informiert. Eine Potenzialanalyse liefert allen Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen. Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet und dokumentiert. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhalten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.

      2. Phase: Berufsfelder kennenlernen

      Als Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum sollen alle Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder in Betrieben exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen reflektieren. Die Ergebnisse der Auswertung sollen zu einer gezielten Auswahl für das Schülerbetriebspraktikum führen.

      3. Phase: Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben

      Ab der Jgst. 9 lernen die Schülerinnen und Schüler berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vertiefend, indem sie in zwei spezifischen unterschiedlichen Berufsfeldern Praktika (2 x 2 Wochen) absolvieren. Diese Schülerbetriebspraktika finden in Betrieben statt, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeitsabläufen und -strukturen auseinanderzusetzen, sich einzubringen und mitzuarbeiten.

      Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und Schülerinnen und Schülern realistische Anschlussperspektiven ermöglichen.

      Die ARR definiert spezifische Aufgaben der Schülerinnen und Schüler für das Praktikum. Die Unternehmen und die Schule betreuen und beraten die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums und geben eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beobachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Im Anschluss stellt die Schule mit der Berufsberatung sicher, dass die Schülerinnen und Schüler über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre individuelle Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu nutzen.

      4. Phase: Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten

      Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Ende des 10. Schuljahres unsere ARR mit dem Mittleren Bildungsabschluss mit oder ohne Qualifikation verlassen, entscheidet sich im (vor-)letzten Schuljahr, ob sie sich mit hinreichendem Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich in der gymnasialen Oberstufe oder über Angebote des Berufskollegs weiterqualifizieren.

      Die Schülerinnen und Schüler gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokumentiert im Portfolioinstrument „Berufswahlpass“, planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Angebote der Arbeitsagentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schülerinnen und Schüler sind hierbei einbezogen. Die ARR gewährleistet, dass sie über Bildungs- und Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Schulen informiert sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich gestalten können.

      Als individuelles Reflexionsinstrument und als Feedback zum Prozess sowie als Planungsinstrument erarbeiten alle Schülerinnen und Schüler nach individuellem Bedarf zusammen mit den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren am Ende der Vorabgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.

      Den Schülerinnen und Schülern, die voraussichtlich große Probleme haben werden, den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben bzw. in den regulären Arbeitsmarkt überzugehen, wird die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag an einem sog. Langzeitpraktikum teilzunehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.


      [1] Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW. Düsseldorf 2020, S. 6-8.

      letzte Änderung 01/2024

      Ziele für die schulische Umsetzung und für die Jugendlichen in Bezug auf die Berufliche Orientierung

        Allgemeines Ziel:

        Die schulische und Berufliche Orientierung seit KAoA („Kein Abschluss ohne Anschluss“) zielt darauf ab, den Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Studium möglich zu machen bzw. zu verbessern. Der Prozess der Berufsorientierung soll damit frühzeitig angestoßen werden, um den Eintritt in eine Ausbildung oder ein Studium realistisch und übergangslos gestalten zu können. Alle Fächer leisten durch ihren Lebens- und Arbeitsweltbezug ihren Beitrag zu einem systematischen Prozess der Beruflichen Orientierung. Die fächerübergreifende Koordination wird durch die Verankerung in diesem Curriculum zur Beruflichen Orientierung sichergestellt.

        Schwerpunkte der Jahrgangsstufenziele:

        • Jahrgang 8: Potenziale erkennen durch die Potenzialanalyse und Berufsfelder durch die Berufsfelderkundungstage kennenlernen und damit den Berufsorientierungsprozess initiieren
        • Jahrgang 9: Praxis der Arbeitswelt durch die Schülerbetriebspraktika erproben und reflektieren
        • Jahrgang 10: Entscheidungen konkretisieren und Übergänge gestalten
        • Beratung aller Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 8 zur Studien- und Berufsorientierung durch die StuBOs, die Politiklehrer/innen und Klassenlehrer/innen
        • Organisation der individuellen Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit
        • regelmäßiger Einbezug der Eltern in den schulischen Studien- und Berufsorientierungsprozess – Elternabende
        • Koordination eines schulinternen Curriculums (Umsetzung der Standardelemente unter Einbezug fächerübergreifender Curricula)
        • Organisation, Vor- und Nachbereitung der Potenzialanalyse in Jgst. 8
        • Organisation, Vor- und Nachbereitung der Berufsfelderkundungstage in Jgst. 8
        • Organisation, Vor- und Nachbereitung der Schülerbetriebspraktika in Jgst. 9
        • Vorbereitung, Durchführung und Evaluation der EN-Ausbildungsmesse in den Jgst. 9 und 10
        • Organisation der Infoveranstaltung weiterführender Schulen an der ARR in Jgst. 10 im November
        • Kontinuierliche Bestellung von: Portfolioinstrument Berufswahlpass, Planet-Beruf, Beruf Aktuell, Azubiyo u.a.
        • regelmäßige Teilnahme der StuBOs an Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Beruflichen Orientierung durch die agentur mark, den Arbeitgeberverband Mittleres Ruhrgebiet, das Berufswahlsiegel, die Industrie- und Handelskammer Bochum, das Kooperationsnetzwerk Schule/Wirtschaft, den Märkischen Arbeitgeberverband usw. …
        • kontinuierliche Zusammenarbeit und Einbezug des Kollegiums während der gesamten Phase der Beruflichen Orientierung
        • Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern (z. B. Agentur für Arbeit, Elisabeth-Gruppe – Marienhospital, Finanzamt, Kaufland, Wattenscheider Bildungs-Zentrum und ZF Industrieantriebe usw. …)

        letzte Änderung 01/2024

        Beschreiben der schulischen Ausgangslage

        Die Adolf Reichwein Realschule (kurz: ARR) ist in ungefähr einer Hälfte der Jahrgangsstufen zweizügig bzw. in den anderen Jahrgangsstufen dreizügig. Zurzeit besuchen ca. 420 Schülerinnen und Schüler die ARR. Das Kollegium besteht aus ca. 35 Lehrkräften. Die räumlichen Strukturen werden durch das Lehrerraumprinzip bestimmt. Jeder Raum unserer Schule ist mit einem Internetanschluss ausgestattet. Alle Fachräume und fast alle Klassenräume sind mit einem Beamer versehen.

        Die ARR liegt in Witten, einer Stadt, die sich einwohnertechnisch (knapp 100.000) fast zu den Großstädten zählen lässt. Sie befindet sich am südlichen Rande des Ruhrgebiets und bietet südlich der Ruhr den Blick auf das benachbarte Sauerland. Die Lage der Schule ist relativ ländlich und am Stadtrand zu Bochum. Ein Großteil der Schülerschaft erreicht die Schule per Bus, während der andere Teil die Schule fußläufig bzw. mit dem Fahrrad erreichen kann. Es handelt sich bei der ARR um eine Schule mit jeweils 60 Minuten pro Unterrichtsstunde, die sich bis in den frühen Nachmittag erstreckt. Im Nachmittagsbereich gibt es neben der Hausaufgabenbetreuung eines außerschulischen Partners für die Unter- und Mittelstufe ein freiwilliges und vielfältiges AG-Angebot für alle Jahrgangsstufen.

        Die Berufliche Orientierung ist nicht auf ein Leitfach festgelegt, sondern verteilt sich schwerpunktmäßig auf die Fächer Deutsch, Politik, Sozialwissenschaften und Wirtschaft. Weiterhin finden Absprachen mit allen weiteren Fächern (s. Kap. 5) statt.

        Um den Blick für ein fächerverbindendes bzw. fächerübergreifendes Arbeiten zu schärfen und zu erleichtern, wurden Raster der einzelnen Fächer erstellt, die die Elemente der Beruflichen Orientierung in allen Jahrgangsstufen darlegen. Unsere Schule legt Wert auf eine zielorientierte Berufliche Orientierung und wurde deshalb vom Arbeitgeberverband Mittleres Ruhrgebiet bereits mehrfach in Folge mit dem Berufswahlsiegel für Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung ausgezeichnet. Die Vorbereitung auf die Berufswahl findet schwerpunktmäßig in den Klassen 8 bis 10 statt. Die Transparenz über Inhalte und Abfolge der Unterrichtsvorhaben fördert den Austausch zwischen den Fachkonferenzen hinsichtlich gemeinsamer Projekte und kumulativer Lernprozesse.

        Einen wichtigen Beitrag zur Planung der beruflichen oder schulischen Situation nach der Klasse 10 liefert die Berufliche Orientierung und trägt damit zur allgemeinen Lebensplanung der Schülerinnen und Schüler bei. Neben den StuBOs, die die Koordination übernehmen, bleibt die Gesamtverantwortung bei der Schulleitung. Das gesamte Kollegium soll und will jedoch seinen Anteil zur Beruflichen Orientierung in den einzelnen Fächern beitragen.

        letzte Änderung 01/2024

        Schulkonferenz und Schulpflegschaft

        Die nächste Versammlung der beiden Gremien findet am
        31.03.2020 im Raum A102 statt.

        • Schulpflegschaftsversammlung: 18:00 Uhr
        • Schulkonferenz: 19:00 Uhr